Zeugnisse in der Pandemie -

Das "Verschlechterungsverbot" für Berliner Schülerinnen und Schüler gilt im jetzigen Lockdown nicht. Das hat die Senatsverwaltung für Bildung dem rbb bestätigt.
Verbesserungsgrundsatz gegen Benachteiligung
Der sogenannte Verbesserungsgrundsatz war im letzten Halbjahr laut Bildungsverwaltung eingeführt worden, um Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern beim Lernen zu Hause zu vermeiden, die beispielsweise durch unterschiedliche Lebensumstände entstehen können. Eine verbesserung der Noten, wie etwa durch zu Hause erstellte Projektarbeiten, war dabei aber möglich.
Der Schutz galt grundsätzlich auch für die Sekundarstufe II. Hier mussten Schülerinnen und Schüler, die schlechtere Leistungen erbracht hatten, aber schlechtere Lernbedingungen geltend machen, um die Bewertung ihrer Heimarbeit aufzuheben.
Der Verbesserungsgrundsatz gilt für das laufende Halbjahr nun nicht mehr. Damit können sich die Noten der Kinder durch die Bewertung zuhause erbrachter Leistungen gegenüber dem vorherigen Halbjahr wieder verschlechtern.
Technische Probleme beim Home-Schooling
Die Zeugnisse für das laufende Halbjahr werden in Berlin am 29. Januar vergeben.
Im aktuellen Lockdown wird in Berlin hauptsächlich via Home-Schooling unterrichtet. Bei der dafür vorgesehene Online-Plattform "Lernraum Berlin" traten zuletzt immer wieder technische Probleme auf.