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Quelle: dpa/Jörg Carstensen

Fragen und Antworten

Positive Tests, Masken, 2G - ein Überblick über aktuelle Corona-Regeln

Immer häufiger infizieren sich auch Kinder mit Corona. Viele Eltern sind verunsichert. Andere wiederum fragen sich, welche Maske jetzt wo getragen werden muss. Und was beim Friseur oder im Hallenbad gilt. Antworten auf einige drängende Fragen.

Dieser Beitrag ist auf dem Stand 17.11.2021 und wird nicht mehr aktualisiert. Eine Übersicht unserer Corona-Themen finden Sie hier.

Die Zeiten niedriger Inzidenzen und Krankenhausauslastungen sind in Berlin und Brandenburg vorbei - seit Mitte Oktober registrieren beide Bundesländer stark ansteigende Corona-Infektions- und auch Bettenbelegungsszahlen. Während über die Sommermonate hinweg die Corona-Verordnungen beider Länder nur dann überarbeitet werden mussten, wenn es um Lockerungen ging, gilt seit ein paar Wochen wieder das Gegenteil.

Von den Verschärfungen betroffen sind vor allem Ungeimpfte, die mit der Einführung der 2G-Regelung sowohl in Berlin und Brandenburg keinen Zutritt mehr in Restaurants, Kinos, Museen und demnächst auch zu vielen Weihnachtsmärkten mehr haben.

Zahlreiche Zuschriften an unsere Redaktion zeigen uns, dass unter vielen Menschen in der Region Verunsicherung darüber herrscht, welches Verhalten jetzt das Richtige ist - und welche Regeln eigentlich gelten. Wir versuchen an dieser Stelle, jene Fragen zu beantworten, die uns am häufigsten gestellt werden.

Fragen und Antworten

Diese Regeln gelten bei Kontakt zu Corona-Kranken und Quarantäne

Wie eng muss der Kontakt sein, um in Quarantäne zu müssen? Worin unterscheiden sich die Kontaktregeln bei Geimpften und bei Ungeimpften? Was gilt für Kinder nach möglichen Kontakten? Fragen und Antworten zum Schutz in der Pandemie. Von Annette Miersch

Welche Maske muss ich in Bus und Bahn tragen?

In Berlin gilt: Fahrgäste und das "fahrzeugführende" ÖPNV-Personal müssen FFP2-Masken tragen. ÖPNV-Personal außerhalb der Züge, also auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals, müssen eine medizinische Maske tragen. In Brandenburg genügt im ÖPNV das Tragen einer OP-Maske.

Nach übereinstimmenden Medienberichten plant die potentiell künftige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, die 3G-Regel in Bussen und Bahnen einzuführen. Ungeimpfte dürften dann nur noch mit negativem Testergebnis diese Verkehrsmittel nutzen. Unklar ist aber, wer dies kontrollieren soll.

Welche Maske ist im Supermarkt, im Einzelhandel und im Restaurant Pflicht?

Sowohl Kunden als auch das Personal müssen in Berlin und Brandenburg eine medizinische Maske tragen, FFP2-Masken sind keine Pflicht, werden aber empfohlen.

In Restaurants gilt in beiden Bundesländern die 2G-Regelung. Hier entfällt die Maskenpflicht.

Angespannte Corona-Lage

Berliner Senat bereitet 2G-Plus-Regelung vor

Angesichts neuer Rekordinzidenzen dringt Berlins Regierender Bürgermeister Müller auf strengere Corona-Maßnahmen. Der Senat bereite einen Beschluss vor, nach dem eine 2G-Plus-Regelung bereits ab kommender Woche in Kraft treten könne.

Welche Maske ist auf Jahrmärkten und Weihnachtsmärkten Pflicht?

Wenden die Ausrichter solcher Veranstaltungen die 3G-Regel an, müssen medizinische Masken getragen werden. Bei Anwendung der 2G-Regel entfällt die Maskenpflicht. Sobald sich auf solchen Märkten der Sicherheitsabstand zu anderen Menschen von 1,50 Metern nicht einhalten lässt, muss auch hier eine medizinische Maske getragen werden. Diese Regelungen gelten sowohl in Berlin als auch in Brandenburg.

Welche Maske muss ich beim Friseur tragen?


In Berlin dürfen nur noch Geimpfte und Genesene den Friseursalon, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Sonnenstudios aufsuchen, hier gilt die 2G-Regel. Eine Maskenpflicht gilt nicht.

Bei medizinisch notwendigen Behandlungen (Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Fußpflege und Behandlungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker) muss das Personal eine medizinische Gesichtsmaske tragen, Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.

In Brandenburg gilt beim Friseur, im Kosmetikstudio, in Massagepraxen und ähnlichen Betrieben weiterhin die 3G-Regelung. Zudem müssen sowohl Personal als auch Kunden eine medizinische Maske tragen. Die Tragepflicht gilt nicht, wenn die Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt.

Flächendeckend 2G

Ab sofort gelten in Berlin und Brandenburg strengere Corona-Regeln

Die Corona-Neuinfektionen erreichen Höchststände, deshalb gelten ab Montag schärfere Regeln. Berlin und Brandenburg setzen die 2G-Regel durch: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene. Aber in welchen Bereichen gilt das?

Was passiert bei einem Verstoß gegen die 2G-Regel? Wie wird das geahndet?

Für die Kontrolle des Impf- oder Genesenen-Status vor Ort sind die jeweiligen Veranstalter, Gastronomen und Betreiber zuständig. Ordnungsämter und Polizei überprüfen die Einhaltung der 2G-Regeln. Bei Verstößen liegt das Bußgeld je nach Schwere des Vergehens in Berlin und Brandenburg zwischen 1.000 und 10.000 Euro, es erhöht sich im Wiederholungsfall.

In Berlin haben Senatsinnenverwaltung und Ordnungsstadträte besonders zum Start der Regelung verstärkte Kontrollen verabredet. Gleichzeitig sehen sich weder Polizei noch Ordnungsämter personell in der Lage, die Regeln flächendeckend zu überprüfen. Der Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro, kündigte "maximal punktuelle Stichproben" an.

Wer ist grundsätzlich von der 2G-Regel ausgenommen?

Ausgenommen sind sowohl in Berlin als auch in Brandenburg Personen unter 18 Jahre und Menschen, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese Personengruppen benötigen aber überall dort, wo eigentlich 2G gilt, ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Nur in diesem Fall dürfen Betreiber ihnen Zutritt gewähren. Lediglich Kinder unter 6 Jahren müssen auch kein Testergebnis vorlegen, um mit den geimpften oder genesenen Eltern den Zoo, das Kino, den Weihnachtsmarkt oder das Restaurant besuchen wollen.

Distanzunterricht wäre Rückschritt

Bildungsministerin Ernst gegen weitere Verschärfung der Corona-Regeln an Schulen

In Brandenburger Schulen gilt seit Montag für alle Schüler Maskenpflicht. Zudem müssen sie sich öfter testen. Schärfere Maßnahmen will Bildungsministerin Ernst vermeiden. Der Landesschülerrat sieht die Kinder und Jugendlichen ohnehin sehr belastet.

Gilt die 2G-Regel auch beim Schwimm- und Handballtraining?

In Berlin gilt die 2G-Regel für die Sportausübung grundsätzlich in "gedeckten", also Innen-Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen. Ausgenommen davon sind Profisportler sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen Rehabilitationssport absolvieren müssen. Zudem entfällt die 2G-Regel für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren, wenn der Sport in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wird.

Auch in den Berliner Hallenbädern gilt die 2G-Regel, es sei denn, dort werden therapeutische Behandlungen durchgeführt.

In den Brandenburger Schwimmhallen gilt derweil weiter die 3G-Regel. Diese gilt auch in Sporthallen, insofern dort Individualsport und kein "Kontaktsport" wie Handball, Volleyball oder Fußball ausgeübt wird. Außerhalb der Sportausübung oder des Schwimmbeckens müssen medizinische Masken getragen werden.

Bei Kontaktsport in geschlossenen Räumen gilt auch in Brandenburg für alle Teilnehmenden ab 18 Jahren die 2G-Regel.

Gratis-Bürgertests wieder möglich

So wird in Berlin und Brandenburg jetzt wieder kostenlos getestet

Mindestens ein Corona-Schnelltest ist seit Samstag wieder kostenlos - für alle. Der Senat verweist auf die zwölf eigenen Testzentren und auf private Stellen. In Brandenburg existieren viele der privaten Teststellen nicht mehr.

Was passiert, wenn ich mein Kita-Kind zu Hause per Schnelltest positiv teste?

Zunächst sollte darüber die Kita/Kindertagespflege informiert werden, empfehlen sowohl die Berliner Bildungsverwaltung [berlin.de] als auch das Brandenburger Bildungsministerium [mbjs.brandenburg.de]. Danach müssen sich Eltern an ihren Kinder- und Jugendarzt wenden, um eine PCR-Nachtestung in die Wege zu leiten. Diese wird in diesem Fall von der Krankenkasse bezahlt, da ein solcher PCR-Test als medizinisch notwendig gilt.

Fällt auch das PCR-Nachtestergebnis positiv aus, wird das für Sie zuständige Gesundheitsamt vom Kinder- und Jugendarzt darüber in Kenntnis gesetzt. Das Kind muss im Anschluss an das positive PCR-Testergebnis 14 Tage in häuslicher Isolation bleiben.

Dieses Prozedere gilt sowohl in Berlin als auch in Brandenburg.

Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

In Berlin gelten weiterhin die sogenannten Basis-Schutzmaßnahmen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Test- und Maskenpflicht. Ein Überblick, was sonst aktuell noch gilt.

Was passiert, wenn mein Kind in der Schule per Schnelltest positiv getestet wird?

Sobald das Kind im Rahmen regelmäßiger Antigen-Selbsttests in Schulen positiv getestet wird, muss es von den anderen Kindern isoliert werden. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten werden sofort von der Schule informiert. Je nach Alter des Kindes muss danach beim Kinder- oder Jugendarzt ein PCR-Test gemacht werden.

Ältere Kinder sollten sich zu einer der öffentlichen PCR-Teststellen in Berlin (12 Teststellen, Link: berlin.de) und Brandenburg [brandenburg-testet.de] begeben, am besten sie lassen sich von ihren Eltern dorthin fahren. Hier sind kostenlose PCR-Nachtestungen möglich. Eine Kostenerstattung für PCR-Tests in privat betriebenen Testzentren ist nicht möglich, weder in Berlin noch in Brandenburg.

Bis das Ergebnis des PCR-Nachtests vorliegt, müssen sich Schülerinnen und Schüler in häusliche Quarantäne begeben. Fällt auch das PCR-Nachtestergebnis positiv aus, wird das zuständige Gesundheitsamt der getesteten Person direkt von der Teststelle darüber in Kenntnis gesetzt. Die positiv PCR-getestete Person muss die Schule über das Testergebnis informieren und sich für 14 Tage in häusliche Isolation begeben.

Ist der Schüler oder die Schülerin bereits komplett geimpft oder genesen, entfällt in Berlin und Brandenburg die Testpflicht. Zudem müssen genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler nach einem direkten Kontakt mit einem bestätigten Corona-Fall grundsätzlich nicht in Quarantäne, sofern sie keine Symptome zeigen.

Steigende Inzidenzen, zunehmende Impfdurchbrüche

Was man aus den aktuellen Corona-Zahlen lesen kann – und was nicht

Rekordstände bei den Neuinfektionen und Berichte über Impfdurchbrüche sorgen für Schlagzeilen. Doch wie so oft in der Pandemie kommt es auf die richtigen Vergleiche an, um die Lage zu bewerten. Von Haluka Maier-Borst

Wie verhalte ich mich als Elternteil?

Während das Kind auf das PCR-Testergebnis wartet, sollten sich auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten isolieren und das Kind zu Hause betreuen. Sobald man zu Hause bleiben muss, sollte unverzüglich der Arbeitgeber informiert und das Thema der Lohnfortzahlung geklärt werden. Ungeimpfte Eltern erhalten seit November keine Lohnfortzahlung in der Quarantäne mehr. Nur wenn auch der eigene PCR-Test positiv ausfällt, gewährt die Krankenkasse das übliche Krankengeld.

Sobald der PCR-Test des Kindes positiv ausfällt, sollten auch Eltern einen Selbsttest machen. Auch geimpften Eltern wird ein Test empfohlen, sobald sie selbst Corona-Symptome spüren. Fällt der Schnelltest bei den Eltern ebenfalls positiv aus, sollte auch in diesem Fall per PCR-Test nachgetestet werden. Ist auch dieser positiv, müssen sich Eltern in eine zehn- bis vierzehntägige Isolation begeben. Die Dauer wird vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt. Diese häusliche Isolation kann auf sieben Tage mit Antigen-Schnelltest oder auf fünf Tage per PCR-Test verkürzt werden. Diese Regelungen gelten sowohl in Berlin als auch in Brandenburg.

Korrekturhinweis: In einer ersten Fassung dieses Beitrags hieß es, auch in Brandenburgs ÖPNV seien FFP2-Masken Pflicht. Zudem müsse auch bei der 2G-Regelung in Restaurants eine Maske getragen werden, sobald der Sitzplatz verlassen wird. Beide Punkte haben wir inzwischen korrigiert.

Sendung: Brandenburg aktuell, 16.11.2021, 19:30 Uhr

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