Flächendeckend 2G - Ab sofort gelten in Berlin und Brandenburg strengere Corona-Regeln

Die Corona-Neuinfektionen erreichen Höchststände, deshalb gelten ab Montag schärfere Regeln. Berlin und Brandenburg setzen die 2G-Regel durch: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene. Aber in welchen Bereichen gilt das?
Angesichts gestiegener Infektionszahlen gelten ab Montag in Berlin und Brandenburg strengere Regeln für Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. An vielen Stellen greift dann die 2G-Regel - das bedeutet, dass beispielsweise in Restaurants, Museen und Kinos nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt haben.
Ein negativer Schnelltest (wie bei 3G) reicht nicht mehr aus. Darauf hatten sich die Landesregierungen beider Länder vergangene Woche jeweils geeinigt. Auf die Verhängung eines erneuten Lockdowns verzichteten sowohl Berlin als auch Brandenburg.
Was gilt für Berlin?
Die Einschränkungen für Ungeimpfte gelten von Montag an und sind zunächst bis zum 28. November befristet. Sie könnten aber vom Senat verlängert werden, falls die Infektionszahlen weiter hoch bleiben.
- 2G gilt flächendeckend in Restaurants, Theatern, Museen und bei allen sonstigen Berliner Veranstaltungen in Innenräumen. Dies gilt auch für private Feiern ab 20 Personen. Die Obergrenze hierfür liegt bei maximal 50 Personen. Auch für Saunen und Thermen und vergleichbare Einrichtungen wie Fitnessstudios oder Schwimmhallen gilt 2G, genauso in Vergnügungsstätten wie Spielhallen, solange es geschlossene Räume betrifft. 2G in geschlossenen Räumen gilt außerdem für Freizeitparks, aber auch für den Berliner Zoo, den Tierpark Berlin oder den Botanischen Garten.
- Eingeschränkt zugänglich sind auch für Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, also sowohl im Kosmetikstudio als auch im Friseursalon. Im Fall von körpernahen Dienstleistungen, für die die 2G-Regel nicht gilt - wie medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker - ist das Maskentragen Pflicht.
Ausgenommen von der 2G-Regel ist in Berlin auch der Tourismusbereich - sprich Hotels und Pensionen. Aber vorsicht: Touristen selbst müssen in anderen Bereichen auf die strengeren Regeln achten: So gibt es zum Beispiel Ausflugsfahrten mit dem Bus durch die Stadt oder Schiffstouren auf der Spree, die nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich sind. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr ist 2G nicht vorgeschrieben, dort gilt aber weiterhin Maskenpflicht.
- Gilt am Arbeitsplatz die 2G-Regel und haben Mitarbeiter Kundenkontakt - etwa in einem Restaurant, dann müssen sie geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher negativ getestet sein. Für Personal in Krankenhäusern, das Umgang mit Patienten hat, gilt die Regel: Wer nicht geimpft beziehungsweise genesen ist, muss sich täglich testen lassen. Eine generelle Pflicht zum Homeoffice gibt es in Berlin übrigens nicht.
Was gilt in Brandenburg?
Auch in Brandenburg gilt ab Montag flächendeckend 2G. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von einer Notfallsituation. Die Maßnahme ist vorerst bis zum 5. Dezember beschränkt.
- Zunächst einmal ändert sich in Brandenburg beim Einkauf im Supermarkt, bei der Bank, der Post oder dem Kaufhaus nichts. Es gelten weiter die AHA-Regeln, also den Mindestabstand von 1,50 Meter wie auch die Maskenpflicht und besondere Hygieneregeln einhalten. Eine Corona-Testpflicht oder ein Zutritt nur für Genesene und Geimpfte wird im Einzelhandel nicht eingeführt.
In der Gastronomie gilt in Brandenburg grundsätzlich 2G. Dann ist der Zutritt nur noch möglich mit Impfung, Genesung, als Kind bis zum 12. Geburtstag und - als Ausnahme - für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, sofern sie einen negativem Test vorweisen. Die Beschäftigten müssen bei Kundenkontakt geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Test vorlegen und Maske tragen. Die Regel gilt aber nicht für Imbisse mit Außer-Haus-Verkauf, Mensen, Kantinen sowie Rast- und Autohöfe.
- Für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Spielbanken, Spielhallen, Freizeitbäder, Saunen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge ist die 2G-Regel ab Montag Pflicht - wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dann draußen bleiben. Unter 18-Jährige dürfen mit negativem Test rein. Aber: Museen fallen nicht unter die neue Regelung.
- Für private Feiern ändert sich in der neuen Eindämmungsverordnung nichts. Bis zu 50 Leute können zuhause oder in angemieteten Räumen zusammen feiern, im Freien bis zu 100. Wer geimpft oder genesen ist, zählt für die Obergrenze nicht mit. Wer in einer Gaststätte feiert, muss aber die 2G-Regel beachten. Für Volksfeste gilt die 3G-Regelung, das heißt geimpft, genesen oder negativ getestet.
- Für Hotels und Pensionen wird der Zutritt mit Einführung von 2G verschärft. In Ferienwohnungen und Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Charterbooten ist die Übernachtung aber auch mit negativem Test möglich. Ausnahmen für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gibt es im Zuge einer medizinischen Behandlung, zur Wahrnehmung des Sorgerechts und wegen des Besuchs schwer erkrankter Kinder oder Sterbender.
- Der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene gilt für Erwachsene bei Kontaktsport wie etwa Fußball oder Volleyball in Sporthallen. Generell darf man aber Sport in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern auch treiben, wenn man einen negativen Test vorlegt.
- Ab Montag müssen alle Schülerinnen und Schüler zum besseren Schutz eine Maske tragen, also auch wieder die Erst- bis Sechstklässler. Drei statt zwei Corona-Tests pro Woche sind dann Pflicht. Im Hort gilt die Maskenpflicht ab dem sechsten Geburtstag.
Wie wird Einhaltung kontrolliert?
In Brandenburg hat das Innenministerium scharfe Kontrollen angekündigt. Polizei und kommunale Behörden seien zusammen in der Pflicht. In Berlin soll es laut Senatsveraltung für Gesundheit ähnlich ablaufen. Jedoch kündigte die Gewerkschaft der Polizei an, dass ihre Kolleginnen und Kollegen die Überprüfung nur stichprobenartig bewältigen könnten. Zudem haben mehrere Bezirke bereits darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten ihrer Ordnungsämter begrenzt sind.
Sendung: Inforadio, 15.11.2021