Streit um Rigaer Straße 94 -
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) wehrt sich gegen die Strafanzeige, in der er und Polizeipräsidentin Barbara Slowik der Strafvereitelung beschuldigt werden. "Das ist Klamauk", sagte Geisel im Gespräch mit radioeins vom rbb. "Selbstverständlich setzt die Polizei Recht und Gesetz durch", so Geisel. "Und überall da, wo es Räumungstitel gibt, wie beispielsweise jetzt beim Syndikat, der Liebigstraße 34 oder demnächst beim Friedel54, setze die Polizei auch gegenüber Linksextremisten selbstverständlich den Rechtsstaat durch.
Zuvor hatte der rbb berichtet, dass der vom Eigentümer des des teil-besetzten Hauses in der Rigaer Straße 94 betellte Hausverwalter und sein Anwalt Strafanzeige gegen Geisel und Slowik erstattet haben. Hintergrund ist eine interne Anordnung der Polizeipräsidentin mit dem Titel "Entscheidungsvorbehalt zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte". Die verhindere, so der Vorwurf, dass die Polizei Objekte wie die Rigaer Straße zur Verfolgung von Straftätern betritt.
Geisel: Rigaer94 ist "keine Tabuzone"
"Das stimmt so an dieser Stelle nicht", sagte Geisel dem rbb. Die Anweisung solle lediglich verhindern, "dass nicht ein einzelner Streifenpolizisteinen Großeinsatz mit mehreren Hundert Polizisten auslöst", wenn nicht unmittelbar Gefahrenabwehr anstehe. Einen solchen Fall habe es 2011 gegeben, sagte Geisel, deswegen gelte seitdem die Anweisung. Zudem sei die Polizei in der Vergangenheit schon mehrfach in der Rigaer Str. 94 gewesen, unter anderem um Haftbefehle zu vollstrecken. "Das ist keine Tabuzone", so Geisel.
Die Anordnung gilt ausschließlich für Objekte, die durch Linksradikale genutzt werden. Andere Orte, an denen sich in Berlin kriminelle Milieus aufhalten - Szenetreffs von Rechtsextremen, Moscheen, in denen Islamisten verkehren oder Immobilien, die kriminellen Clanmitgliedern zugewiesen werden - sind von diesem Entscheidungsvorbehalt ausgenommen.
Zweifel am Eigentümer
Auf den Eigentümer des Hauses in der Rigaer Straße 94 angesprochen sagte Geisel, "dass wir nach wie vor nicht wissen, wer sich hinter dieser Briefkastenfirma, die in Großbritannien beheimatet ist, verbirgt". Im Sommer 2019 hatte auch das Berliner Landgericht Zweifel an den rechtmäßigen Besitzverhältnissen durch die Firma und ihren Geschäftsführer bekundet. Seine Vollmachten wurden als unzulässig zurückgewiesen.
Geisel sagte dem rbb, er rate dem Eigentümer "den ordentlichen, rechtsstaatlichen Weg zu gehen", also vor die Zivilgerichte.
Snedung: radioeins, 07.08.2020, 15:45 Uhr