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Audio: rbb24 Inforadio | 07.02.2023 | Alexander Schmidt-Hirschfelder | Quelle: dpa/Soeren Stache

Weiteres Entlastungspaket

Senat beschließt Energiehärtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Der Senat hat ein weiteres Entlastungspaket für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen. Das Programm wird bis 31. Dezember 2023 laut einer Mitteilung vom Dienstag verlängert. Die sogenannte "Energiehärtefallhilfe Berlin" soll mit Zuschüssen helfen, die stark gestiegenen Energiepreise abzufedern.

Ursprünglich war eine Laufzeit bis 31. März vorgesehen. "Aufgrund der anhaltend schwierigen weltpolitischen Lage und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Energiemarkt wurde diese nun bis zum Ende des Jahres verlängert", heißt es weiter. "Mit der Verlängerung des Programms schaffen wir für solche Situationen die notwendige Sicherheit für unsere Unternehmen", teilte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos) mit.

Einmaliger Heizkostenzuschuss

Berlin startet finanzielle Hilfe für Nutzer von Öl, Pellets, Kohle und Flüssiggas

Bis zu 2.000 Euro Hilfe können Berliner beantragen, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen. Der Antrag für den Zuschuss muss online eingereicht werden. Bezuschusst werden sollen aber nicht alle.

Auch für Soloselbstständige und Freiberufler

Antragsberechtigt sind auch Soloselbstständige und Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Sozialunternehmen sowie Vereine, die unternehmerisch tätig sind. Die Zuschüsse gelten für alle Energieträger.

Insgesamt stehen für das Paket 252 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen ab 13. März digital bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden können [www.ibb.de/energiekrise]. Antragsteller müssen nachweisen, dass ihre Energiekosten 2022 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 50 Prozent gestiegen sind und mindestens drei Prozent des Umsatzes ausmachen. Zudem muss eine besondere wirtschaftliche Härte nachgewiesen werden. Pro Antrag werden maximal 300.000 Euro ausgezahlt.

Zuschüsse für Mieter und Hauseigentümer gibt es schon

Zuletzt hatte die Berliner Landesregierung Ende Januar ein Hilfsprogramm für Haushalte und Gewerbetreibende, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, gestartet. Anträge auf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro sind hier möglich.

Der Zuschuss ist für Mieter und Hauseigentümer sowie Betriebe gedacht, die wegen der hohen Energiekosten finanzielle Unterstützung brauchen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 07.02.2023, 10:40 Uhr

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