rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Quelle: dpa/Paul Zinken

Ab 7. März

Lockerungen der Corona-Auflagen in Berlin in Kraft getreten

In Berlin gelten seit Sonntag neue Corona-Bestimmungen - zum Beispiel gibt es Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Nach dem Feiertag am Montag darf der Einzelhandel auch wieder Kunden empfangen, allerdings nur mit Termin.

In Berlin dürfen seit Sonntag wieder mehr Menschen zu privaten Treffen zusammenkommen. Es dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Das geht aus der seit Sonntag gültigen und geänderten Verordnung zum Infektionsschutz [berlin.de] hervor.

Zuvor durften sich im Rahmen der Auflagen in der Corona-Krise Mitglieder eines Haushaltes nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes treffen. In Brandenburg treten die neuen Bestimmungen am Montag in Kraft.

Mehr zum Thema

Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

"Click and Meet" im Einzelhandel

Nach dem Feiertag in Berlin am 8. März können Gartencenter, Blumenläden und Babyfachmärkte wieder aufmachen. Auch andere Geschäfte dürfen unter Einschränkungen wieder öffnen: Kunden brauchen zum Einkaufen einen gebuchten Termin und sollen ein festgelegtes Zeitfenster zur Verfügung haben ("Click and Meet"). Die Kundenzahl im Laden wird begrenzt.

Ab dem 9. März kehren die Kitas in Berlin zum "eingeschränkten Regelbetrieb" zurück. Nach dem Feiertag beginnt für außerdem für alle Grundschulstufen, also auch für die 4. bis einschließlich 6. Klassen, in halber Klassen- und Gruppenstärke Präsenzunterricht. Fahr-, Boots- und Flugschulen dürfen auch wieder öffnen.

Museen dürfen wieder Besucher empfangen

Nach den neuen Bestimmungen dürfen auch Museen, Galerien und Gedenkstätten wieder Besucher empfangen - unter strengen Auflagen. Gleiches gilt für Tierhäuser und Aquarium im Zoo.

Sport im Freien ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder erlaubt.

Die Beschränkung der Bewergungsfreiheit bei hohen Inzidenzen (15-km-Regel) entfällt ab 7. März. Auch ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist nicht mehr in Kraft, es gilt allerdings weiterhin in Grünanlagen und auf Parkplätzen.

Sendung: Abendschau, 07.03.2021

Artikel im mobilen Angebot lesen