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Video: Abendschau | 03.03.2021 | Wendling/Knieling/Deutschmann | Quelle: Rupert Oberhäuser

Stufenplan für Öffnungen

Auf diese Corona-Regeln haben sich Bund und Länder geeinigt

Der Lockdown wird bis Ende März verlängert - das haben Bund und Länder am späten Mittwochabend vereinbart. Ab Montag sollen aber Treffen mit mehr Menschen möglich sein. Der Einzelhandel kann unter einer bestimmten Inizidenz wieder öffnen.

Bund und Länder haben sich auf einen Fünf-Stufen-Plan für die Lockerungen der Corona-Auflagen verständigt. Der Plan sieht verschiedene Lockerungen oder Verschärfungen vor - abhängig von zeitlichen Schritten und Inzidenzwerten.

Bereits am kommenden Montag (8. März) soll der Einzelhandel in Regionen mit einem Inzidenzwert von unter 50 wieder öffnen dürfen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend nach neunstündigen Beratungen von Bund und Ländern ankündigte. Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 dürfen Kunden nach vorheriger Terminbuchung kommen.

Der sogenannte Lockdown von Corona-Schutzmaßnahmen wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Merkel sprach von einem "Übergang in eine neue Phase". Dies dürfe nicht mit Sorglosigkeit begleitet werden, "aber mit berechtigten Hoffnungen".

Der Corona-Stufenplan - hier auch zum Großklicken:

Quelle: rbb|24/Bundesregierung

KONTAKTE

Ab Montag (8. März) sollen wieder Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt erlaubt sein - beschränkt auf fünf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person von außerhalb gestattet.

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EINZELHANDEL

Buchhandlungen (in Berlin bereits geöffnet), Blumengeschäfte und Gartencenter (in Brandenburg bereits geöffnet) werden bundesweit dem täglichen Bedarf zugerechnet und dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Fahr- und Flugschulen dürfen mit Hygienevorkehrungen dürfen ihre Geschäfte ebenfalls ab 8. März wieder aufnehmen. Auch körpernahe Dienstleistungen können wieder öffnen. Bedingung hierfür sind laut Papier ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal.

Im Einzelhandel sind Öffnungen ab dem 8. März laut Papier daran gekoppelt, dass die Inzidenz unter 50 liegt. Sollte sie unter dieser Marke liegen, dann können Kunden das Geschäft betreten - es muss aber eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Kunde gewährleistet sein. Liegt die Inzidenz unter 100, dann greift das sogenannte "Click and Meet"-Konzept: Hierbei können Kunden nach vorheriger Terminbuchung eingelassen werden. Dabei muss der Besuch für die Kontaktnachverfolgung dokumentiert werden.

KULTUR UND GASTRONOMIE

Gleiches gilt ab dem 8. März auch für Museen, Galerien und Gedenkstätten: Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen Besucher eingelassen werden, insofern pro Person 10 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Bei einer Inzidenz von unter 100 greift auch hier das "Click and Meet"-Konzept.

14 Tage später - also frühestens am 22. März - sollen weitere Öffnungen erfolgen, wenn die Inzidenzwerte nicht steigen. Öffnen dürfen dann die Außengastronomie, Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos sowie unter Auflagen auch Sportstätten, wie es in dem Beschlusspapier heißt. Besuche können bei Inzidenzwerten unter 50 ohne Corona-Schnelltest erfolgen, im Bereich von 50 bis 100 nur mit negativem Testergebnis. Eine weitere Öffnungsstufe soll dann wiederum 14 Tage später erfolgen, also frühestens am 5. April. Dann sollen bei einem Inzidenzwert unter 50 Freizeitveranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt sein.

SPORT

Auch Gruppensport für höchstens zehn Personen soll ab dem 8. März wieder möglich sein. Bei einer Inzidenz unter 50 ist das kontaktfrei unter freiem Himmel für bis zu zehn Personen wieder möglich. Liegt die Inzidenz unter 100, dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten bzw. maximal 20 Kinder bis 14 Jahren kontaktfrei draußen gemeinsam Sport treiben. Lockerungen bei dem Verbot von Zuschauern in der Fußball-Bundesliga und weiterem Profisport sind in dem Beschluss nicht genannt.

SCHULEN UND KITAS

Zu Schulen und Kitas wurden beim Bund-Länder-Gipfel keine neuen Beschlüsse gefasst. Seit dem 1. März sind diese teilweise wieder geöffnet. Über weitere Öffnungen können die Bundesländer nach ihrer jeweiligen Inzidenzlage entscheiden.

"NOTBREMSE" AB 100er-INZIDENZ

Vereinbart wurde die stufenweise Öffnungsstrategie mit einer eingebauten "Notbremse": Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz die 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen übersteigen, würde die Lockerung wieder rückgängig gemacht und auf die Regelung zurückgedreht, die bis zum 7. März gilt. Unterhalb der Grenze von 100 sollen in Verbindung mit Schnell- und Selbsttests sowie fortschreitenden Impfungen Lockerungen ermöglicht werden.

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WEITERE SCHRITTE

Hat sich die Inzidenz in den zwei Wochen nach dem ersten Lockerungsschritt (also frühestens ab 22. März) nicht verschlechtert, können weitere Lockerungsschritte eingeleitet werden. Liegt die Inzidenz 14 Tage lang stabil unter 50, dürfen Außengastronomie, Theater-, Kino- und Opern ihren Betrieb wieder aufnehmen. Kontaktfrei darf Sport dann auch wieder in Räumen stattfinden, im Freien auch Kontaktsport.

Weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für noch nicht benannte Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels sollen bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz besprochen werden, die für den 22. März anberaumt wurde. Die Bürger bleiben weiter aufgerufen, "auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten".

FINANZHILFEN

Der von der Bundesregierung schon Mitte Februar in Aussicht gestellte Härtefallfonds soll nun endlich kommen. Bislang scheiterte dies daran, dass die Länder den Fonds nicht mitfinanzieren wollten. Im Beschluss ist nun die hälftige Finanzierung durch Bund und Länder vereinbart. Von dem Zuschuss sollen Unternehmer wie etwa Schausteller profitieren, die die Antragsbedingungen bisheriger Hilfen nicht erfüllen können.

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IMPFUNGEN

Um die Zahl der Impfungen zu beschleunigen, soll der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfungen maximal zulässig ausgereizt werden, ohne dass die Wirkung beeinträchtigt wird. Beim Impfstoff von Biontech/Pfizer wären das 42 Tage, bei dem von Astrazeneca zwölf Wochen. "Dadurch können wir schneller mehr Menschen erst-impfen", sagte Merkel. Die Berliner Charité unterstützt diese Position. Bereits die Erstimpfung schützt laut Martin E. Kreis, Vorstand Krankenhausversorgung, "sehr gut vor schwerem Covid-19", wie die Charité am Donnerstag auf Twitter mitteilte. Das sei ein sehr gutes Argument, die zugelassenen Impfabstände maximal auszuschöpfen. "Wir müssen dringend in den Turbogang schalten, wenn wir eine dritte Welle verhindern wollen", so Kreis.

Außerdem einigten sich Bund und Länder darauf, dass Hausarztpraxen ab Ende März in die Impfstrategie einbezogen werden. Damit folgen die Ministerpräsidenten dem Vorschlag des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), der ab kommender Woche eine Pilotphase starten will.

Dafür spricht sich auch die Charité aus. Die Hausärzte seien vor Ort, "es gibt eine etablierte Kommunikation, sie kennen ihre Patientinnen und Patienten, zu ihnen besteht ein enges, oft jahrelanges Vertrauensverhältnis", erklärte Kreis. Die rund 60.000 Hausärzte sollen aber erst im April mitimpfen, wenn ausreichend Impfstoff für die Verteilung auch in der Fläche zur Verfügung steht. Das Gesundheitsministerium hatte zuvor betont, dass die Länder selbst über den Einsatz von Hausärzten zum Impfen entscheiden könnten.

Ab dem 8. März steht jedem Bundesbürger pro Woche zunächst ein kostenloser Schnelltest zu. Die lokalen Testzentren stellten die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung. dort und in Arztpraxen sollen geschulte Mitarbeitende die Tests abnehmen. Zudem soll es eine Taskforce geben, die sich um die Bestellung von Schnelltests kümmern solle. Es stünden genügend Tests zur Verfügung, sagte Merkel.

Ob Arbeitgeber Tests für ihre Mitarbeiter bezahlen müssen, ist dagegen noch nicht endgültig geklärt. Die Bundesregierung werde die Gespräche dazu am Freitag fortsetzen, hieß es. Die Homeoffice-Regelungen werden in der bisherigen Form verlängert.

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REAKTIONEN

Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) bezeichnete den von Bund und Ländern vereinbarten Stufenplan als gut nachvollziehbar. "Das ist ein Plan, den wir haben, der auf eine DIN-A-4-Seite passt, und wo jeder eins zu eins nachvollziehen kann, wo stehen wir jetzt und worauf kann ich mich einrichten", sagte Müller, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. Er mahnte gleichzeitig zu weiterer Vorsicht: "Ja, Impfen und Testen unterstützt uns und ist eine wahnsinnige Hilfe in der Situation, in der wir sind", sagte Müller. "Aber wir werden auch weiter mit den jetzt schon bekannten Regeln leben müssen: Maske, Abstand, Hygiene werden weiter eine Rolle spielen", betonte er.

Die Kanzlerin äußerte sich insgesamt vorsichtig optimistisch. "Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr." Das liege an Impfstoffen und an Tests. Das Robert Koch-Institut meldete am Mittwoch gut 9.000 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das ist ein Rückgang gegenüber der kritischen Situation zum Jahreswechsel. Die Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen sinkt allerdings nicht mehr. Am Mittwoch lag sie bei 64 - oberhalb des mindestens angestrebten Wertes von 50, um Gesundheitsämtern die lückenlose Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Die Kommentarfunktion wurde am 03.03.2021 um 23:59 Uhr geschlossen

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