Spielbetrieb nicht gefährdet - Zwei Berliner Fußballer mit Coronavirus infiziert

Di 10.03.20 | 17:33 Uhr
Symbolbild: Ein Fußball wird auf den Rasen gelegt (Quelle: imago images / Zink)
Bild: imago images / Zink

Zwei Berliner Amateur-Fußballer sind positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das teilte der Berliner Fußball-Verband (BFV) am Dienstag mit. Bei den Erkrankten handelt es sich demnach um einen Spieler vom SC Charlottenburg sowie um einen Kicker der zweiten Mannschaft des TSV Rudow, die beide in der Landesliga (7. Liga) spielen.

Rudower Mannschaft in Quarantäne

Der Spieler des TSV Rudow habe am vergangenen Wochenende noch am Training teilgenommen. In den darauffolgenden Tagen und auch beim Spiel am Sonntag habe der Spieler keinen Kontakt mehr zur Mannschaft gehabt, berichtet TSV-Geschäftsführer Michael Binek. "Der Spieler und die Mannschaft sind in Quarantäne", sagte er gegenüber rbb|24. Die Spiele sind für 14 Tage ausgesetzt, alle Mannschaftskollegen werden in häuslicher Quarantäne auf das Virus getestet.

Keine Geisterspiele im Berliner Amateurfußball

Trotz der beiden bestätigten Erkrankten besteht für den Berliner Fußball-Verband nach Rücksprache mit der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, den bezirklichen Gesundheitsämtern und dem Robert-Koch-Institut keine Veranlassung, "den Spielbetrieb generell ruhen zu lassen". Allerdings werde die Lage täglich neu bewertet, und der BFV würde sich nach den Anweisungen der Behörden richten.

Im Gegensatz zur Bundesliga steht in den unteren Klassen kein Beschluss über sogenannte "Geisterspiele" im Gebiet des Berliner Verbandes an. Dafür müssten auch mindestens 1.000 Zuschauer einem Spiel der unteren Ligen erwartet werden.

Zugleich fordert der Verband die Vereine auf, bei ihren Mannschaften zu überprüfen, ob es Spielerinnen oder Spieler gebe, die seit Februar 2020 aus einem Risikogebiet zurückgekehrt seien. "Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine und empfehlen, diese Spieler/innen - unabhängig von möglichen Krankheitssymptomen - nicht einzusetzen; weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb." Zudem müsse die entsprechende bezirkliche Gesundheitsbehörde informiert werden.

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