Hohe Sieben-Tage-Inzidenz - Cottbuser müssen mit strengeren Corona-Regeln leben

Mo 16.08.21 | 10:28 Uhr
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Corona-Test Proben zur Untersuchung im Referenzlabor am CTK Cottbus
Corona-Test-Proben | Bild: CTK

In Cottbus gelten ab Dienstag wieder strengere Corona-Regeln. Weil der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert seit mehr als fünf Tagen nacheinander über 20 liegt, müssen einige Lockerungen zurückgenommen werden. Das sieht die Brandenburger Corona-Umgangsverordnung vor. Am Montagmorgen lag der Wert für die Stadt bei 58. Die Stadt hat die Überschreitung des Grenzwertes an fünf aufeinanderfolgenden Tagen am Montag mitgeteilt.

So gilt seit Montag wieder eine Testpflicht für die Gastronomie, für Kulturveranstaltungen und für den Tourismus. Ausgenommen ist davon die Außengastronomie. Die Tests müssen unter Aufsicht vor Ort oder in einem Testzentrum durchgeführt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen, müssen allerdings einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz in Cottbus an mehr als fünf Tagen hintereinander über 35 gibt es eine weitere Einschränkung. So dürfen noch maximal 5.000 Menschen gleichzeitig an einer Veranstaltung teilnehmen. Das würde einige geplante Konzerte, aber auch die Heimspiele des FC Energie Cottbus betreffen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.08.2021, 7:30 Uhr

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19 Kommentare

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  1. 19.

    Fazit? Packen und ohne Rückkehr umziehen, jede/r in ihr/sein gelobtes Land mit den tollsten Lockerungen.

  2. 18.

    Aber genau so ist es. Soll doch mal der Altersdurchschnitt der angeblich Todkranken angegeben werden. Und mit den Pflichttestungen in den Schulen und Kindergärten bekommt man die erwünschten Inzidenzien.

  3. 17.

    Was solls?alles beim alten...
    Wer will schon in die cottbuser innenstadt.wer das von fachkräften verursachte verkehrschaos sucht...bitte schön.mal davon ganz abgesehn dürfte eh keine kneipe oder sonstwas geöffnet haben,stichwort der gastronomie läuft das personal weg.der rest war vorhersehbar.der herbst steht in den startlöchern und es wird wieder zu schliessungen kommen.

  4. 16.

    Stimmt geht nicht um Erkrankung …
    Verantwortungsbewusst…. die offizielle Zahl des RKI zu impfdurchbrüche…. 99,98% der geimpften haben sich nicht infiziert. Also wegen 0,02% sollen sich Millionen testen … mir fällt da ein anderer Begriff als Verantwortungsbewusst ein.

  5. 15.

    Im von Ihnen verlinkten Artikel geht es um die Covid19-Erkrankung, vor der die Kinder in der Studie zu 100% geschützt waren. Es wird aber keine Aussage über eine Infektion mit Sars-Cov-2 und damit über eine ggf. vorhandene Infektiösität getroffen. Von daher: Ja, auch geimpfte Kinder testen. So wie es verantwortungsvolle geimpfte Erwachsene auch machen sollten.

  6. 14.

    Dieses ganze hin und her wegen einem in die Jahre gekommenen Wert … unglaublich. Macht es doch einfach endlich wie Baden Württemberg, dann weis auch jeder gleich wie was nachvollziehbar funktioniert.

  7. 13.

    Das wage ich stark zu bezweifeln, denn die Privatautonomie darf nicht andere geltende Gesetze tangieren und keinesfalls die Würde des Menschen herabsetzen (Artikel 1 GG) bzw. Grundrechte verletzen. Wir haben keine Impfpflicht in Deutschland und damit ist allein die Frage nach der Impfung bereits unzulässig.
    Natürlich darf der Gastronom jeden Vertrag ablehnen, aber es leitet sich keinesfalls eine Verpflichtung für den Gast daraus ab, über gesundheitliche Informationen eine Auskunft zu erteilen (vgl. Art. 9 DSGVO), weil es ggf. sittenwidrig wäre, dies als Vertragsgrundlage zu bestimmen und damit wäre die Vereinbarung nichtig (vgl. 138 Abs. 2 BGB). Ich gehe davon aus, dass die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.
    Aber nutzt ja nichts, mal schauen was die Gerichte sagen werden und wieviele Gastronomen es sich nach 18 Monaten Durstrecke leisten können, auf Kunden zu verzichten.

  8. 12.

    Auch die Geimpften Kids testen.... schauen wir mal wie lange das sich die Eltern gefallen lassen.
    https://www.handelsblatt.com/technik/medizin/impfung-biontech-studie-impfstoff-schuetzt-kinder-zu-100-prozent-vor-corona/27227684.html?ticket=ST-7597308-1J3d3ErOPCu6ULYPlQgM-ap2

    Da wird es schwer einen Test zu begründen :D

  9. 11.

    Lol, als ob sich noch irgendjemand an diesen Quatsch hält, die Leute vor allem die geimpften interessiert das gar nicht mehr und das ist gut so !

  10. 10.

    Dem würde ich mal grundsätzlich zustimmen. Besteht ja Hausrecht. Aber der Wirt macht dies ja nicht freiwillig. Analog wie bei der Kontrolle ob jemand 18 ist um ihm Alkohol zu verkaufen und da gibt es das Jungendschutzgesetz.
    Im IFSG steht nichts über Kontrollen die jetzt nicht mehr das Ordnungsamt oder die Polizei sondern der Wirt durchführen darf.

  11. 9.

    Ich würde sagen, das Infektionsschutzgesetz, oder? Ich meine, da steht ja drin, dass er das muss...

  12. 8.

    Darf er natürlich auch nicht. Ich weiß nicht, von welcher Obrigkeitsfiktion sie ausgehen. Aber dank Privatautonomie muss kein Gastronom einen Vertrag zur Bewirtung mit Ihnen eingehen. Und das vorzeigen eines Impfpasses kann Bestandteil sein. Sie müssen natürlich nix zeigen. Aber dann kommen sie eben auch nicht rein. Und das Verstößt auch nicht gegen das AGG.

  13. 7.

    Kann vllt Mal jmd den Genfern sagen, dass es nicht OK ist, bei einer Inzidenz nahe 400 fast normal zu leben? Und den Belgiern mit ihren Großveranstaltungen. Und den Dänen ohne jede Maßnahme. Und den Polen - da trug bei meinem Besuch am Wochenende niemand mehr irgendwas. Ich warte auch bis heute auf den ausgebliebenen Kollaps in UK. Und die haben sogar viel weniger mRNA verimpft. Was ist eigentlich noch das Ziel? Jeder konnte sich impfen lassen, das Gesundheitswesen ist nicht im Ansatz oder war überlastet. Was machen eigentlich die Gerichte? Warum hat man in Baden-Württemberg die Inzidenz gekippt als Maßstab? So langsam ist das völlig ohne Sinn und Verstand und ein Paradebeispiel für Paragraphenreiterei. Gute Nacht Deutschland.

  14. 6.

    Genau, jetzt sind es wieder die Kinder. Wenn sich alle 2x die Woche testen würden (ja auch die Geimpften) hätten wir REALISTISCHE Zahlen. Die Kinder sind hier einfach die Leidtragenden.

  15. 5.

    Das ist eigentlich recht einfach: Gastronom und Gast schließen durch die Bewirtung implizit einen Vertrag. Dabei darf der Gastwirt dies an eine bestimmte Voraussetzung wie etwa dem Impfstatus koppeln - Stichwort: Privatautonomie. Wenn Sie als Gast bewirtet werden möchten stimmen Sie dieser Vertragsgrundlage zu und weisen dies z.B. durch den Impfpass nach.
    Ein davon unabhängiges Recht für den Gastronom den Impfstatus kontrollieren zu dürfen braucht es nicht; Sie sind im Gegenzug ja auch nicht verpflichtet sich bewirten zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas

  16. 4.

    Bestes Beispiel dafür, dass die Infektionen nicht in der Schule usw stattgefunden haben. Da braucht es ja erst mal die Inkubationszeit. Die Klassen gehen nach einem positiven Schnelltest in Quarantäne. Wenn dann nach 2-3 Tagen das negative PCR Ergebnis vorliegt, dürfen sie wieder in die Schule. Und auf die Weise kann man wieder ein ganzes Schuljahr versauen.

  17. 3.

    Man sollte die Einschränkungen ändern. Ab Inzidenz 20 darf keiner Ü20 mehr raus, also zur Zeit keiner Ü58. Bei einer Inzidenz Ü100 entsprechend nur 7 Cottbusser. Oder noch besser: Nur die Altersgruppen der Tagesinzidenz dürfen raus. Also heute nur alle 58-jährigen. Das wäre wenigstens witzig, so wie es die Apparatschiks gestalten, langweilig.

  18. 2.

    Man muß sich nur die tägliche Meldungen der Stadt anschauen, dann kann man sich denken, wo die vielen Infektionen stattfinden. "z. Zt. eine Hort-, 5 Kita-Gruppen u. eine Schulklasse in Quarantäne", zeitgleich mit dem Astieg der Infektionen tauchte diese Meldung auf, noch vor dem Ende der ersten Schulwoche.

  19. 1.

    Es würde mich wirklich mal interessieren aufgrund welches Gesetzes ein Gastronom das Impfbuch kontrollieren darf. Den Ausweis darf er ja nicht kontrollieren (nur wegen Jungendschutzgesetz hat er da eine Möglichkeit).

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