Corona-Pandemie -
Auch die Wassersportsaison ist von den Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen. Wasserstraßen und Gewässer gelten als öffentliche Orte, auf denen man zwar Sport treiben kann, allerdings nur mit Einschränkungen. Darauf weist das Polizeipräsidium Brandenburg hin.
Übernachten im Boot erlaubt
Gegen Bootsfahrten, Paddeln und Angeln sei nichts einzuwenden, solange maximal zwei Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, beteiligt sind und der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Nicht zulässig sind dagegen mehrere Familien auf einem Wasserfahrzeug. Auch das Liegen mehrerer Boote mit Besatzung nebeneinander ist nicht erlaubt.
Boote können nur über eigene Liegeplätze oder selbstständig ins Wasser gebracht werden, da ohnehin die meisten Marinas, Bootsvereine und Häfen geschlossen sind. Das private Übernachten auf dem eigenen Boot ist erlaubt.
Sendung: Antenne Brandenburg, 03.04.2020