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Quelle: dpa/Jörg Carstensen

Maskenpflicht in Bus und Bahn

Warum BVG-Fahrgäste FFP2-Masken tragen müssen, Kontrolleure aber nicht

BVG-Kontrolleure tragen in Bussen und Bahnen nur einfache OP-Masken - was Unverständnis bei einigen Fahrgästen auslöst. Die BVG verweist auf unterschiedliche Regelungen, räumt aber ein, dass das nur schwer vermittelbar ist und arbeitet an einer Lösung.

Die FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen der BVG gilt nicht für das Kontrollpersonal. Das teilte das Verkehrsunternehmen auf Twitter mit - und erntete teils massive Kritik von Nutzern. Die BVG verweist derweil auf eine Ausnahme in der Infektionsschutzverordnung.

Jeder Fahrgast ist seit 31. März dazu verpflichtet, in Bussen und Bahnen und an den Wartebereichen und Bahnsteigen eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt dem besseren Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus. Allerdings tragen die Kontrolleure der BVG bei ihrem Einsatz in den Bussen und Bahnen lediglich die bislang vorgeschriebenen OP-Masken.

"Und sie brauchen auch genau auch nur diese Masken", bestätigte die Pressesprecherin der Berliner Verkehrsbetreibe, Petra Nelken, am Freitag auf Nachfrage von rbb|24. "Das ist ein Widerspruch, das sehen wir auch, und suchen hier nach einer Lösung."

Unterschiedliche gesetzliche Regelungen

Hintergrund dieser unterschiedlichen Praxis sei, dass sich die Kontrolleure im dauerhaften Arbeitseinsatz befänden, die Fahrgäste aber nach nur wenigen Haltestellen die BVG-Fahrzeuge und Bahnhöfe verließen und ohne Maske unterwegs sein könnten, so Nelken weiter. Die Kontrolleure seien bis auf wenige Pausen ununterbrochen in den Bahnen und Bussen tätig.

"Dass das für einen Fahrgast nur schwer zu verstehen ist, ist uns allen klar", so Nelken. Sie habe diesen Widerspruch selbst im Supermarkt am Freitag erlebt, wo Angestellte mit OP-Masken arbeiteten, Kunden aber nur mit FFP2-Masken der Zutritt gestattet werde.

"Böser Wille ist dies in den Geschäften nicht", sagte Nelken. "Und auch nicht bei der BVG." Allerdings sei klar, dass diese Unterscheidung den Kunden nur schwer zu vermitteln sei.

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BVG-Sprecherin Nelken beruft sich auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes [externer Link]: Demnach ist auch das Tragen von OP-Masken am Arbeitsplatz zulässig.

Der Berliner Corona-Bußgeldkatalog [externer Link] sieht diese Ausnahme allerdings nicht vor. "Jeder Fahrgast oder jede/r Mitarbeiter/in, die oder der nicht fahrzeugführend ist; jede Person in Einzelhandelsgeschäften..., jede/r Mitarbeiter/in mit Gästekontakt" ist verpflichtet sei, die FFP2-Masken zu tragen. Bei Nichtbeachten droht ein Bußgeld von 50 bis 500 Euro.

Allerdings gibt es laut BVG-Sprecherin Nelken bereits Überlegungen, dass auch die Kontrolleure künftig FFP2-Masken tragen müssen - sofern das Unternehmen genug davon zur Verfügung stellen kann. Zudem müssten die Kontrolleure dann öfter Pausen einlegen, damit sie die Masken regelmäßig absetzen können.

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