Zweckentfremdungsverbot in Berlin - Airbnb-Anbieter sollen Registriernummer auch bei bestehenden Inseraten anzeigen

Mi 26.10.22 | 08:13 Uhr
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Symbolbild: Die Airbnb-App wird vor einem Laptop auf einem Smartphone präsentiert. (Quelle: dpa/Zuma)
Bild: dpa/Zuma

Der Wohnungsmarkt in Berlin ist umkämpft. Damit Anbieter kurzzeitiger Unterkünfte das nicht ausnutzen, gelten für sie besondere Auflagen. Nun will Airbnb stärker darauf achten, dass diese auch eingehalten werden - höchste Zeit, sagen Kritiker.

Die Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb will künftig alle Anbieter verpflichten, Registriernummern vom zuständigen Bezirk auch im eigenen Angebot sichtbar zu machen. "Airbnb kündigt an, dass alle Inserate in Berlin bis zum 1. März 2023 eine Registriernummer oder Kontaktinformationen anzeigen müssen, um weiterhin Kurzzeitbuchungen auf der Plattform annehmen zu können", teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Bislang forderte Airbnb nur bei neuen Inseraten die Registriernummer.

Bezirke: Regelung funktioniert nur unzureichend

Dem Recht nach müssen Anbieter von kurzzeitigen Unterkünften über Plattformen wie Airbnb in Berlin schon seit 2018 eine solche Nummer bei den Bezirken beantragen und diese auch im Angebot veröffentlichen. Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnfläche vermietet, braucht sogar eine entsprechende Genehmigung. Auf diese Weise sollen die Behörden unlautere Angebote besser verfolgen können.

Aus Sicht der Bezirke funktionierte das jahrelang nur unzureichend. Sie warfen den Onlineportalen vor, die Angebote auch ohne die Angabe der Nummer zu veröffentlichen. Seit einem Jahr achtet Airbnb eigenen Angaben zufolge zumindest bei neuen Inseraten darauf, dass die Vorgaben des Senats eingehalten werden. Ab März soll das nun auch für bestehende Angebote gelten.

Airbnb: Beantragung der Nummer zu umständlich

Damit setze das Unternehmen allerdings nur die entsprechenden Pflichten aus dem sogenannten Zweckentfremdungsgesetz um, teilte die Senatsverwaltung für Wohnen auf Anfrage mit. "Wir erwarten, dass Airbnb die Vorgaben des Gesetzes nunmehr zwingend für alle seine Nutzerinnen und Nutzer vorschreibt."

Aus Sicht des Unternehmens läuft die Beantragung der Registriernummer in der Hauptstadt zu umständlich. Airbnb fordert digitale und schnellere Lösungen der Behörden, wie sie etwa in Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits existierten.

Senat fordert Herausgabe von Anbieter-Daten

Um gegen Zweckentfremdungen von Vermietern auf der Plattform vorgehen und nicht gezahlte Steuern eintreiben zu können, streitet sich der Senat mit Airbnb seit Jahren immer wieder um die Herausgabe von Anbieter-Daten. Ein rechtskräftiges Urteil in dieser Frage gibt es noch nicht. Im Juni 2020 hatte die Hamburger Steuerfahndung allerdings einen großen Datensatz ergattert, mit zahlreichen Einträgen auch für Berlin. Mehr als zwei Millionen Euro Steuern trieb der Senat auf dieser Basis nachträglich ein.

Seitdem wartet die Senatsverwaltung ab. "Wann erneut an diesen Plattformbetreiber oder an weitere Plattformbetreibende herangetreten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar", teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage mit. "Derartige Anfragen erfolgen zumeist gebündelt für Deutschland. Darüber hinaus stehen ermittlungstaktische Erwägungen und das Steuergeheimnis einer Veröffentlichung etwaiger konkreter Maßnahmen entgegen."

Sendung: rbb 88,8, 26.10.2022, 09:00 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    Das ganze Vermieten gieriger Eigentümer von Wohnungen als Ferienwohnungen sollte unterbunden werden, weil diese Wohnungen dringend benötigt werden für in Berlin lebende und Steuern zahlende Menschen die keine Wohnungen mehr finden.
    Es gibt in Berlin genügend Pensionen und Hotels.
    Dazu kommt noch, dass sich etliche GÄSTE in diesen Ferienwohnungen NICHT benehmen können und langjährige Mieter durch ihr Verhalten zur Verzweiflung bringen.

  2. 3.

    Eine möbiierte Wohnug ist einer Ferienwohnung gleichzusetzen, da zieht man mit einem Koffer ein, und zieht wieder aus, wie das Inventar danach aussieht, ist ein Problem des Vermieters.

    Ich habe schon überall etliche Ferienwohnungen angemietet, und unter 70 Euro für 50 qm pro Tag war nichts dabei.

  3. 2.

    Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass es sich angeblich um Wucher handelt?

    Wie definieren Sie Wucher?

    Ist ein Interessent gezwungen, eine möblierte Wohnung anzumieten?

  4. 1.

    Zeit wird es!
    Aber es gibt da noch mehr zu tun. Z.B. der Wucher mit den möblierten Wohnungen ... Da passiert nix

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