Bundesgerichtshof - Ehepaar um Millionen-Immobilie geprellt - Revision von Clan-Mitgliedern verworfen

Mi 09.11.22 | 17:05 Uhr
Ein Stapel Akten liegt auf dem Tisch des Vertreters der Generalbundesanwaltschaft vor der Revisionsverhandlung vor dem 5. Strafsenat des BGH. (Quelle: dpa/Jan Woitas)
Bild: Jan Woitas/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen zweier Brüder aus dem Berliner Clan-Milieu verworfen, die ein älteres Paar aus Hamburg um eine Millionen-Immobilie in Berlin gebracht haben. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat habe die Entscheidung am Mittwoch getroffen, wie der Bundesgerichtshof mitteilte.

Damit ist die Verurteilung von insgesamt vier Tätern wegen Urkundenfälschung, Betrugs und mittelbarer Falschbeurkundung zu mehrjährigen Haftstrafen rechtskräftig.

Firma für kriminellen Zweck gegründet

Das Landgericht Berlin hatte die Männer vor einem Jahr zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb Jahren bis sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Die höchste Strafe erhielt dabei ein Kaufmann. Lediglich ein weiterer angeklagter Rechtsanwalt hatte die Vorwürfe abgestritten.

Das Quartett hatte sich nach dem Urteil gezielt eine schuldenfreie Immobilie ausgesucht, die einem älteren und nicht in Berlin lebenden Ehepaar gehörte. Um ihren komplexen Plan umzusetzen, hätten sie 2019 eigens eine Firma gegründet, hieß es. Über diese seien dann der vermeintliche Verkauf der Immobilie abgewickelt worden. Später sei mit falschen Unterlagen eine Änderung im Grundbuch erreicht worden.

Sechs Millionen Euro Schaden

Die damals knapp 80-jährigen Eigentümer waren lange völlig ahnungslos. Im Prozess hatten die Eheleute erklärt, sie seien 2020 durch eine Mitteilung ihrer Versicherung darauf aufmerksam geworden, dass sie angeblich nicht mehr Eigentümer der Immobilie seien. Sie hätten umgehend Widerspruch eingelegt.

Laut Urteil ist den tatsächlichen Eigentümern durch den Verlust ihrer Rechte an der Immobilie ein Schaden von mindestens sechs Millionen Euro entstanden. Erst nach einem monatelangen Rechtsstreit seien die Eheleute im April 2021 wieder als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden, hieß es.

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