Feld in Niederfinow - Google Maps löscht Hakenkreuz-Aufnahme monatelang nicht

Fr 10.02.23 | 14:55 Uhr
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Kartenaufnahme - Feld in Niederfinow, Brandenburg. (Quelle: Google Maps / GeoBasis-DE/ BKG, GeoContent. Maxar Technologies, Kartendaten)
Bild: Google Maps/ GeoBasis-DE/ BKG, GeoContent. Maxar Technologies, Kartendaten

Im Juli vergangenen Jahres ist ein Hakenkreuz auf ein Feld in Niederfinow gemäht worden. Nachdem die Polizei das verbotene Symbol per Hubschrauber registrierte und den Täter fand, wurde es entfernt. Doch Google Maps zeigte es Anfang Februar immer noch.

Update: Das ins Feld gemähte Hakenkreuz ist inzwischen nicht mehr auf Google Maps zu sehen. Das ergab eine Stichprobe von rbb|24 am Freitagnachmittag.

Ein halbes Jahr, nachdem eine Luftaufnahme von einem Hakenkreuz in einer Rasenfläche in Niederfinow (Barnim) zu polizeilichen Ermittlungen geführt hat, ist die Aufnahme noch immer bei Google Maps zu finden. Auf Anfrage von rbb|24 teilte ein Sprecher des Suchmaschinendienstleisters am Dienstag mit: "Wir sind uns der Situation bewusst und haben entsprechende Maßnahmen ergriffen, um den Inhalt zu entfernen." Die Aufnahme solle innerhalb einer Woche entfernt werden, hieß es weiter.

Google beziehe seine Daten von Drittanbietern und sei daher bei derartigen Vorfällen auf Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern angewiesen, hieß es. Wann eine aktualisierte Aufnahme der betreffenden Fläche bei Google Maps zu finden sein wird, konnte der Unternehmenssprecher nicht sagen.

Nur per Hubschraubereinsatz zu erkennen

Im Juli 2022 war die Brandenburger Polizei auf das verbotene Symbol neben einem Feld hingewiesen worden. Das Hakenkreuz war am Boden nur schwer als solches auszumachen. Die Beamten konnten das 360 Quadratmeter große verbotene Symbol deshalb nur per Hubschraubereinsatz ausfindig machen. Wenig später wurde es abgemäht. Zudem konnte die Polizeidirektion Ost den mutmaßlichen Verursacher identifizieren.

Das Symbol der Nationalsozialisten gilt laut Artikel 86a des Strafgesetzbuches als "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Die Verwendung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Google betonte am Mittwoch, das Unternehmen sei erst jetzt durch die Anfrage von rbb|24 auf die Aufnahme aufmerksam gemacht geworden. Zuvor habe niemand dieses Bild als Verstoß gemeldet.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, Google sei bereits vor einem halben Jahr auf die Aufnahme des Hakenkreuzes aufmerksam gemacht worden. Ein Google-Sprecher verneinte das am Donnerstag im Gespräch mit rbb|24. Man sei erst jetzt durch die Anfrage von rbb|24 darauf aufmerksam gemacht geworden. Zuvor habe niemand dieses Bild als Verstoß gemeldet. Wir haben die Stelle im Beitrag entsprechend präzisiert.

34 Kommentare

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  1. 34.

    Wie schlau diese meist amerikanischen Maschinen sind kann man hier im Grenzgebiet regelmäßig erleben. Wetter bekomme ich manchmal von Slubice, Werbung auf Polnisch. Obwohl ich so gut wie nie im polnischen Netz eingebucht bin und mich hinreichend weit weg von der Oder bewege. Und auch kaum die Einkaufsmöglichkeiten auf der anderen Seite des Flusses nutze.

  2. 33.

    Ein Straftatbestand dürfte nicht gegeben sein. Beachten sie bitte den Abs. 4 des § 86a StGB.

  3. 32.

    Das ist im Netz gang und gäbe - auch bei der allseits beliebten Suchmaschine. Sie rufen z.B. "Gockel.komm" auf und landen bei "...de". Man kann diese Maschine in der Hauptadresse aber auch mit Schalter "ncr" (no country redirect) in der URL aufrufen. Ist völlig legal. Ebenso wie die Wahl des Proxys im Browser oder im Router. Im letzteren Fall spielen aber nicht alle ISP mit.

  4. 31.

    Wenn es keiner meldet, wird es nicht gelöscht. Ich habe öfter Nazisymbole angezeigt, zum Beispiel bei youtube, und sie sind immer korrekt gelöscht worden. Also, Schlafnasen, jetzt groß rummeckern, ist blöd, gut, dass RBB24 das letztendlich gemeldet hat. Danke.

  5. 30.

    Freitag, den 10.2.2023 um 20:35 wurde das Hakenkreuz in Google nachweislich gelöscht. Es ist ein Armutszeugnis für diesen Rechtsstaat, dass dieser Straftatbestand über ein halbes Jahr sichtbar im Netz kursiert, ohne das die Strafanzeige Wirkung zeigt.

  6. 29.

    Schon mal gehört als Begriff. Damit wären dann aber die Karten grundsätzlich als unzuverlässig anzusehen, da man ja beliebige Inhalte so ausblenden oder auch durch andere ersetzen kann für ein bistimmtes Zielpublikum. Keine sehr vertrauensfördernde Idee für einen Kartendienst wie Google Maps.

  7. 27.

    Ich gehe mal davon aus, dass, wenn google von offizieller Stelle dazu aufgefordert wird Straftatbestände unkenntlich zu machen, sie sich dem nicht verweigern werden. Ob das bei Beschwerden von Privatnutzern ebenso ist, liegt wohl im Ermessen des Anbieters.
    Und warum sollte google die Unkenntlichmachung nur für Benutzer aus bsw. Deutschland oder Österreich anzeigen? Der 'Rest der Welt' hat doch szn. kein "Recht" darauf, das Hakenkreuz in Niederfinow angezeigt zu bekommen. Bei der nächsten Kartenaktualisierung würde sich das sowieso erledigen, da "86a" inzwischen beseitigt wurde.

  8. 26.

    Nein, das ist nicht sehr aufwändig, sondern Aufgabe eines sog. Geofencing. Es ist durchaus üblich, dass Internetseiten unterschiedliche Inhalte anzeigen, je nachdem, von wo aus sie aufgerufen werden. Das kann man wiederum umgehen, wenn man "dem Internet" mithilfe weiterer technischer Maßnahmen vorgaukelt, man sitze ganz woanders, als man es tatsächlich tut.

  9. 25.

    Das Glückssymbol in Indien, wie auch das Sonnensymbol in Japan, sind dann eine seitenverkehrte Darstellung, des in der Bergstraße/Niederfinow gemähten Kreuzes und hat mit den Greul des Hakenkreuzes nichts zutun.

  10. 24.

    Es dreht sich nicht um das "Bild", vielmehr um die Darstellung der Swastika in örtlichem und/oder geschichtlichem Zusammenhang. Auch ist eine Verpixelung nicht nötig. Auf aktuellen Luftbildaufnahmen ist dieses Symbol nicht mehr zu sehen. Google braucht also nicht irgendwelche Karten länderspezifisch zu gestalten, sondern nur eine Ansicht für alle zu aktualisieren. Ich frage mich ernsthaft ob das so schwer zu begreifen ist, das es sich nur um ein Aktualisierung der Daten handelt.

  11. 23.

    "Das Symbol der Nationalsozialisten gilt laut Artikel 86a des Strafgesetzbuches als "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen"." Ja, aber das Gesetz gilt nur in Deutschland. Bekommen jetzt nur Deutsche deshalb ein retuschiertes Bild ausgeliefert? Läuft das dann bei anderen Bildern auch so, wenn der Ihnalt gegen ein nationales Gesetz verstößt und man ihn deshalb auf Karten nicht darstellen darf? Ich stelle mir das sehr aufwändig für Google vor, da für jeden Staat extra retuschierte Bilderkacheln vorzuhalten, so wie sie bei Aufrufen aus diesem Staat nur sichtbar sein dürfen.

  12. 21.

    "Doch im Rest der Welt geht man damit anders um (mit Ausnahme von Israel sicherlich)."
    Nicht nur. Die finnische Luftwaffe entfernte dieses Signum und ersetzte es durch einen goldenen Adler.

  13. 20.

    Ich VERBITTE mir solche unqualifizierten Anschuldigungen!
    Ich habe an KEINER Stelle die Darstellung von Hakenkreuzen in Verbindung mit Nazis befürwortet!
    Wenn Sie nicht in der Lage sind, hypothetischen Diskussionen zu folgen, dann sollten Sie nicht daran teilnehmen!

  14. 19.

    Ich kann Ihnen nachweisen dass die Information schon vor Weihnachten an Google gesendet wurde.

  15. 18.

    "Google beziehe seine Daten von Drittanbietern und sei daher bei derartigen Vorfällen auf Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern angewiesen."
    Das sagt ein Konzern der quasi sein gesamtes Geschäftsmodell auf Daten dritter (Nutzer) aufbaut und dort mit angeblich hochintelligenten oder sogar KI Algorithmen insbesondere was Bilderkennung und Auswertung angeht, prahlt?
    Das passt doch irgendwie nicht zusammen.
    Eigene Erfahrung das Entfernen einer Straße durch unseren Hinterhof in deren Karten hat Monate und mehrere Hinweise gedauert. Obwohl da nie eine Straße gewesen ist oder gewesen sein kann.
    Die Kochen wahrscheinlich auch bloß mit Wasser.

  16. 17.

    Zweiter Versuch: Ihr Vergleich geht fehl. Richtig wäre die Analogie, ein Video der Schlachtung einer Kuh hierzulande ins Internet zu stellen. Ein Inder, der sich davon selbstverständlich diskriminiert fühlt, hat deswegen aber trotzdem keinen Löschungsanspruch.

  17. 16.

    Sie erkennen den Unterschied, dass sich Blitzerwarnungen explizit an den deutschen Verbrauchermarkt richten und Satellitenbilder nicht? Wenn Internetrecht so einfach wäre, wäre das Bild auch früher unkenntlich gemacht worden.

  18. 15.

    Ihr Beispiel ist arg konstuiert und die Absicht dahinter erkennbar. Hier scheint es ja einige Fans zu geben die wollen dass man das Hakenkreuz wieder zeigen darf.

  19. 14.

    Wie ist das eigentlich, wenn Google Maps in Indien ein ins Gras gemähtes Hakenkreuz aufnimmt - ein Glückssymbol für das dort frisch getraute Ehepaar - z.B. ?
    Darf DIESER Kartenausschnitt dann in Deutschland/Österreich - und NUR dort - nicht gezeigt werden?

  20. 13.

    Nach deutschem Recht. Es ist Google Maps ja hierzulande (!) ja auch verboten, Blitzerwarnungen anzuzeigen. In anderen Ländern nicht. Gibt auch anderen Beispiele, etwa wenn es um Datenschutz geht oder die Street-View-Funktion: Deutsches Recht! Es ist also nicht sinnvoll, hier auf Irland oder die USA zu verweisen. Es sei denn, man hat keine Ahnung…Abgesehen davon sind Hinweise auf religiöse Zeichen (oder die finnische Luftwaffe, das ist noch keinem wannabe-Besserwisser hier aufgefallen) abartig.

  21. 12.

    Man sollte mal hier bitte mal das große Bild sehen. In D ist das Symbol aus guten Gründen verboten und ich würde auch jede braune Blitzbirne anzeigen wenn ich es sehen würde. Doch im Rest der Welt geht man damit anders um (mit Ausnahme von Israel sicherlich).

    Selbst innerhalb der EU scheiterte 2005/2007 ein deutsches Vorhaben, das Hakenkreuz EU-weit verbieten zu lassen. 2013 verzichtete D (aus Gründen der Sinnlosigkeit des Unterfangens) auf die Bestrebungen das Symbol in der EU verbieten zu lassen. Also noch nicht mal auf dem eigenen Spielplatz hat D da sonderlich viel zu melden.

    Und jetzt erwartet man von einem global operierenden Unternehmen mit Sitz in den USA, die über Dinge wie Datenschutz, NS-Symbolik, Freedom of Speech, etc. komplett anders denken als wir Deutschen, das ein Bild auf einem Brandenburger Acker entfernt wird. Das dürfte auf der Prioritätenliste nicht ganz oben stehen, denke ich.

  22. 11.

    "Nur im europäischen Raum wird das Hakenkreuz zuerst als Symbol des Nationalsozialismus erkannt und aus verständlichen Gründen geächtet."
    Das ist ziemlich blauäugig und auch nicht ganz korrekt. Die US-Navy stellte z.B. nach fast 40 Jahren 2007 auch einen "ungünstigen Gebäudeverlauf" bei einer Basis in Coronado fest und verfremdete das Objekt entsprechend. Der damals Verantwortliche wurde mit den Worten ""Wir wollen wirklich nicht mit so etwas Abscheulichem wie dem Hakenkreuz in Verbindung gebracht werden." zitiert.

  23. 10.

    "Die Beamten konnten das 360 Quadratmeter große verbotene Symbol deshalb nur per Hubschraubereinsatz ausfindig machen"

    Ich will ja nicht mosern, aber selbst eine hochwertige Drone zu kaufen wäre vermutlich billiger als ein Hubschraubereinsatz.

  24. 9.

    Zitat: "Nur: Woran erkannt man den Unterschied zwischen einem den Nationalsozialismus verherrlichenden Symbol und einem religiösen Glückssymbol??"

    Stellen Sie diese Frage ernsthaft im Zusammenhang mit dem hier vorliegenden Fall des in Niederfinow in den Rasen gemähten Hakenkreuzes? Das waren ganz sicher keine Anhänger des Hinduismus, Jainismus oder Buddhismus, sondern höchstwahrscheinlich "Fans" einer bestimmten politischen Ideologie. Zudem ist es in Deutschland auch für die von Ihnen 'fleißig erwähnten' Religion untersagt, die Swastika öffentlich zur Schau zu tragen. Und überhaupt, würden Gläubige dieser Religionen wohl kaum auf derart plumpe Weise agieren, Mecki.

  25. 8.

    Schätzungsweise am Ort der Verwendung. Gemäht in ein inländisches Feld deutet eher nicht auf einen kreativen buddhistischen Gebetskreis hin, finden Sie nicht?

  26. 7.

    Also Im Hinduismus, Jainismus und Buddhismus wird die Swastika (Hakenkreuz) bis heute als religiöses Glückssymbol verwendet.
    Nur im europäischen Raum wird das Hakenkreuz zuerst als Symbol des Nationalsozialismus erkannt und aus verständlichen Gründen geächtet.
    Nur: Woran erkannt man den Unterschied zwischen einem den Nationalsozialismus verherrlichenden Symbol und einem religiösen Glückssymbol??

  27. 6.

    Wenn es denn mal so einfach wäre. Ist es leider nicht. Die Bilder sind aus dem Weltall aufgenommen, nicht im deutschen Rechtsraum. Und der Sitz von Google Europa ist meines Wissens in Irland. Nach EU-Recht gilt dann das Recht des Landes, in dem die Firma ihren EU-Sitz hat. Das Netzdurchsetzungsgesetz greift hier nicht, weil kein deutscher Nutzer das Material eingestellt hat. Der Hilfskniff, dass das Angebot explizit an deutsche Kunden gerichtet wäre, zieht leider auch nicht, da das Angebot international zur Verfügung gestellt und genutzt wird und nicht ausschließlich auf den Markt Deutschland zugeschnitten ist. Daher ist ein Löschanspruch eben nicht mal so einfach durchzusetzen. Es ist gut, dass Google das freiwillig getan hat, auch wenn es leider lange gedauert hat.

  28. 5.

    Dann killen Sie mal in Indien öffentlich eine Kuh - erzeugt hier ja auch nur Achselzucken, genauso wie eine Geste von Ihnen mit Zeigefinger und Daumen zum Kreis in Spanien.
    Und vom Nabel der Welt zu fabulieren ist ebenso unsinnig - dann scheint Ihnen dieses Nazikeuz anscheinend zu gefallen?

  29. 4.

    Man Leute, auf welchem Auge seid ihr blind? Auf dem Rechten! Es ist klar deutsches Recht und wenn die Bilder in Deutschland zu sehen sind hat Google sie entfernen, basta. Es gibt klare Gesetzte da ist es egal wer der Drittanbieter ist. Wenn Google sie benutzt muss der Konzern sich drum kümmern. Hackenkreitze sind zun kotzen, auch in anderen Ländern.

  30. 3.

    Nach welchem Recht denn? Die Tochterfirma, die die Satellitenbilder bereit stellt, sitzt nicht hier im Land und unterliegt damit auch nicht deutschem Recht. Außerhalb Deutschlands/Österreichs ist das Symbol nicht verboten. Deutschland könnte maximal die Sperrung des Dienstes vor Gericht durchsetzen. Das wird erstens ewig dauern und zweitens für einen Aufstand sorgen. Deutsches Recht ist nicht der Nabel der Welt und was uns hier zurecht aufregt, sorgt woanders nur für ein müdes Achselzucken.

  31. 2.

    Ja, unschön, dass die Unkenntlichmachung so lange nicht erfolgte. Der Strafhinweis ist allerdings vollkommen verfehlt, da außerhalb Deutschlands und Österreichs kein solches Verbot existiert.

  32. 1.

    Dann sollte das Unternehmen Googele eben wegen der Weiterverbreitung dieses verfassungsfeindlichen Symbols vom Staate D verklagt werden.

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