Maßnahmen gegen Klima-Aktivisten - Wann Polizisten Gewalt anwenden dürfen - und wann nicht

Mo 24.04.23 | 20:59 Uhr
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Symbolbild: Beamte der Berliner Polizei gehen am 26.06.2014 in Kreuzberg, Lausitzer Str. / Wiener Strasse, bei einem Einsatz gegen einen Mann vor. (Quelle: imago images)
Video: rbb|24 | 26.04.2023 | Material: MDR, rbb24 Abendschau, rbb|24 | Bild: Imago Images (Symbolbild)

Der gewaltsame Umgang eines Polizisten mit einem Aktivisten der "Letzten Generation" in Berlin hat im Netz Debatten ausgelöst. Ob die Maßnahme angemessen war, will die Polizei nun prüfen. Das Gesetz ist da nicht eindeutig.

Ein Griff an den Kiefer, ein verdrehter Arm, Schreie auf der Straße des 17. Juni: Ein Instagram-Video eines Polizeieinsatzes in Berlin hat in sozialen Netzwerken eine neue Debatte über Polizeigewalt entfacht. Im Kern geht es um die Frage, ob die Polizei friedliche Straßenblockaden von Klima-Aktivisten mit Gewalt auflösen darf - und ob sogenannte Schmerzgriffe in solchen Fällen verhältnismäßig sind.

Das Video, das am Samstag auf Instagram geteilt wurde, zeigt, wie ein Polizeibeamter einem auf der Straße sitzenden Demonstranten der "Letzten Generation" ankündigt, er werde ihm Schmerzen zufügen, wenn dieser die Straße nicht verlasse. Der Demonstrant antwortet: "Ich sitze hier friedlich, und Sie wollen mich einfach wegtragen." Daraufhin zählt der Polizist von drei herunter und hebt den Aktivisten gewaltsam von der Straße, ein weiterer Beamter verdreht dabei den Arm des Aktivisten, der laut aufschreit.

Die Berliner Polizei hatte sich am Sonntag zurückhaltend in der Sache geäußert. Beamte müssten bei ihren Einsätzen grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit beachten, hieß es von Polizeisprecher Martin Dams auf rbb-Anfrage. Grundsätzlich gelte, "dass bei der Polizei keine Techniken zur Anwendung kommen, die per se als Maßnahmenziel das Erzeugen von Schmerzen haben". Der Widerstand gegen eine polizeiliche Maßnahme solle "für alle Beteiligten" möglichst wenig verletzungsträchtig und ungefährlich überwunden werden, so Dams.

"Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" bei Polizeieinsätzen

Offen ist nur, was diese Aussage für den konkreten Fall bedeutet, denn ein entsprechendes Gesetz (UZwG Bln) [gesetze.berlin.de] regelt zwar die Anwendung von Gewalt durch die Polizei, von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken ist darin aber keine Rede.

Festgelegt ist, dass die Polizei zur Ausübung ihres Dienstes "unmittelbaren Zwang anwenden" darf, der auch "körperliche Gewalt" bedeuten kann. Eine nähere Eingrenzung liefert das Berliner Gesetz nicht. Polizeisprecher Dams sagte dem rbb, letztlich würden die Einsatzkräfte selbst entscheiden, welches Mittel geeignet sei. Die Intensität orientiere sich immer am Grad des Widerstands beziehungsweise der Gesamtdynamik der Situation.

Ob das am Samstag auf der Straße des 17. Juni der Fall war, werde bei der Polizei derzeit intern geprüft, hieß es. Der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Tobias Singelnstein betonte gegenüber "MDR investigativ", die Polizei müsse immer prüfen, was das mildeste Mittel ist, um ihr Ziel zu erreichen. "Solchen friedlichen Sitzblockaden werde das Wegtragen in aller Regel das mildere Mittel sein. Schmerzgriffe sind daher aus rechtlicher Sicht kein probates Mittel."

Tatsächlich findet sich im entsprechenden Berliner Gesetz unter Paragraf 4 der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit": "Bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges sind von den möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen."

"Es gibt nur Trainingsunterlagen aus dem Handbuch Einsatztraining"

Das Portal "Frag den Staat" hatte im vergangenen Jahr versucht herauszufinden, ob und inwieweit interne Regeln bei der Berliner Polizei für die Anwendung von Schmerzgriffen gelten. Anfragen des Portals nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll die Behörde allerdings abgelehnt haben [fragdenstaat.de].

In ihrer Antwort habe die Polizei nur erklärt, es existierten keine Vorgaben, ob, wann und wie Schmerzgriffe durch die Polizei eingesetzt werden dürften: "Es gibt nur Trainingsunterlagen aus dem Handbuch Einsatztraining (HB ET) für Lehrkräfte und Schulungsvideos", habe es geheißen. Diese Unterlagen seien als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und dürften nicht herausgegeben werden - auch weil sich Demonstrierende auf Schmerzgriffe vorbereiten könnten, würden die Techniken publik.

Unklar bleibt daher auch, ob in der explizit geäußerten Ankündigung, der Beamte werde dem Aktivisten Schmerzen zufügen, eine Vorschrift befolgt wird, die vor der Anwendung von Schmerzgriffen gilt. Zumindest für Polizisten in Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg im Jahr 2016 entschieden, dass Schmerzgriffe nicht ohne Ankündigung angewendet werden dürfen. Über die grundsätzliche Frage, ob Schmerzgriffe verhältnismäßig sind, entschied das Gericht damals nicht.

Jendro verweist auf Einsatzleitung und Umstände des Einsatzes

Der Landespressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin, Benjamin Jendro, verwies gegenüber dem rbb mit Blick auf die gefilmte Einsatzsequenz darauf, dass vor dem Eingriff die Entscheidung eines Vorgesetzen des gefilmten Beamten gestanden habe: "Hier entscheidet ein Polizeiführer: Was machen wir mit der Blockade? Und der hat hier auch die Verantwortung." Bei der gefilment Sequenz nun sei es sehr schwer zu beurteilen, weshalb der Einsatz so verlaufen sei. "Wir wissen nicht, was vorher passiert ist. Grundsätzlich hat der Polizist sehr kommunikativ transparent gemacht, was jetzt die Mittel sind."

Jendro verwies für die Aufklärung des hier gefilmten Einsatzes im Zuge der nun ergehenden Ermittlungen nach der "von Amtswegen geschriebenen Anzeige wegen Körperverletzung". Das Handeln des Polizisten habe die Justiz nun zu bewerten und nicht die GdP. Allerdings: "Im Regelfall machen unsere Kolleginnen und Kollegen alles mit reiner Kommunikation wett, aber wenn das Gegenüber nicht reagiert, dann müssen sie Maßnahmen ergreifen. Und das sowas nie schön aussieht, ist auch jedem klar."

Sendung: rbb24 Abendschau, 24.04.2023, 19:30 Uhr

53 Kommentare

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  1. 53.

    Klaro, wenn man ohne Differenzierung oder das Bemühen um Einordnung auf "WaWe-Einsatz gegen Demo" weichzeichnet, dann kann man es wohl nicht anders sehen. Aber das bildet dann nur Ihre Wahrnehmung der Realität ab.

  2. 52.

    Nein da liegen sie total falsch. Ich kann mich nicht an einen Wasserwerfer erinnern der gegen die Straftäter LG eingesetzt wurden. Bei der Demonstration im November 21 am Brandenburger hat man keine Probleme damit gehabt. Bitte keine Lügen. Ich habes selbst gesehen. Genau wie August 20 . Die angebliche Erstürmung

  3. 51.

    Wenn Sie schon zitieren, sollten Sie das Zitierte wenigstens inhaltlich erfassen. Ihr Zitat ist nämlich kein Beleg gegen die Anwendung des dokumentierten Polizeigriffs und damit auch nicht gegen eine Unverhältnismäßigkeit. Da sind ein paar kleine Füllwörter im Zitat nämlich entscheidend.

  4. 50.

    Deshalb kommen ja auch bei 100 000 Menschen möglicherweise Wasserwerfer zum Einsatz. Die Einsatzleitungen der Polizei sind wissen Ihr Beispiel von diesem konkreten Fall zu unterscheiden.
    Und jetzt wird dieser konkrete Vorfall geprüft und das ist richtig so.

  5. 49.

    Man merkt auf welchen geistigen Niveau sich Klimawandelleugner befinden...

  6. 48.

    ich sehe keine Polizeigewalt, der Klimakleber ist doch selber schuld, das er so Berührungsempfindlich ist. wie gesagt 48 Stunden hinter schwedischen Gardinen, hätten den Leuten gut getan

  7. 46.

    Am besten stinkenden schwedischen Fisch hinwerfen...

  8. 45.

    sie sollten mal das aktuelle Berliner Polizeigesetz lesen,besonders den Abschnitt zur 48-Stunden-Regel und dann erst kommentieren.

  9. 44.

    Auf, auf ihr Klimaaktivisten auf nach Rügen und dort die Zufahrten für das LNG Terminal blockieren. Dort könnt ihr richtig Klimaaktivisten spielen so richtig grün, und etwas gegen den zu erwartenden Umweltfrevel und etwas für den Naturschutz tun.
    Und ihr hättet ein Haufen Sympathien von der dortigen Bevölkerung und vor allem Glaubwürdigkeit zurückgewonnen. Aber euer Geldgeber hat wohl andere Interessen, denke ich mal.

  10. 43.

    Sie haben noch viel Nachholbedarf was eine unabhängige Rechtssprechung angeht und eine "Schutzhaft" gibt es guten Grund nicht mehr seit 1945!

  11. 42.

    Jendro (Landespressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP)): "Im Regelfall machen unsere Kolleginnen und Kollegen alles mit reiner Kommunikation wett, aber wenn das Gegenüber nicht reagiert, dann müssen sie Maßnahmen ergreifen. Und das sowas nie schön aussieht, ist auch jedem klar." -> Ja, Jendro, einfaches Wegtragen ohne Schmerzgriff und Nervendruckpunkte ergeben wirklich immer ganz grausame Bilder (Augenroll).

  12. 41.

    Und das rechtfertigt in ihren Augen das Androhen und Ausüben völlig überzogener Polizeigewalt? Manche haben hier ein merkwürdiges Verhältnis zu demokratischen und somit rechtstaatlichen Verhältnissen.

    Wir leben weder in einer Diktatur, noch in einem Polizeistaat, den sich hier einige offenbar wünschen.

    Haben sie das Video überhaupt gesehen? Die Gewaltandrohung "... werden Sie die nächsten Tage, nicht nur heute, Tage Schmerzen beim Kauen und Schlucken haben" und der Griff an den Hals und Kiefer beim Hochziehen bleibt völlig unangemessene Polizeigewalt!

    Wenn einem/dem Polizisten so schnell die Sicherungen durchknallen, dann hat er seinen Job verfehlt.

  13. 40.

    stell dir vor du lebst in einer Welt voller steigender Lebenshaltungskosten und Rekordgewinnen, voller Kinderarmut und Privatjets, voller Wohnungsnot und Luxussanierungen und denkst trotzdem, dass Leute die sich fürs Klima auf die Straße kleben der gefährlichste Feind sind.

    Und nein, lieber Rückengesundheitsbeauftragter hier in dieser Kommentarsektion, ein Wegtragen unter Anwendung des Schmerzgriffes ist für Polizeibeamten nicht rückenschonender als ein Wegtragen ohne Schmerzgriff. Wegtragen bleibt Wegtragen. Da können Sie noch so sehr darauf abheben, dass Demonstrierende "kein Anrecht auf Wegtragen" hätten, denn es wird ja so oder so weggetragen.

  14. 39.

    "Beamte müssten bei ihren Einsätzen grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit beachten, hieß es von Polizeisprecher Martin Dams auf rbb-Anfrage. Grundsätzlich gelte, "dass bei der Polizei keine Techniken zur Anwendung kommen, die per se als Maßnahmenziel das Erzeugen von Schmerzen haben". Der Widerstand gegen eine polizeiliche Maßnahme solle "für alle Beteiligten" möglichst wenig verletzungsträchtig und ungefährlich überwunden werden, so Dams."

  15. 38.

    Das wäre in der Tat wünschenswert. Letzlich gibt es gerade im Bereich der sog. Zwangsmaßnahmen noch einige Bereiche, die zu Lasten meiner Kollegen unzureichend geklärt sind. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Das er dies schon seit 40 Jahren ist, ist allerdings ein anderes Thema.

  16. 37.

    "dass es noch Richter gibt die unabhängig Recht sprechen" was hat das mit unabhängig Recht zu tun, wenn die nächsten Tag wieder auf der Straße kleben. Ich denke eher das Gegenteil ist der Fall.

  17. 36.

    Für diese Fälle gibt es durchaus andere milde Mittel wie sie bereits zum Einsatz kamen ("Beregnung"). Die sich auch der Diskussion stellen durften. Oder was schwebt Ihnen neben Wegtragen und dem o.g. so vor?

  18. 35.

    Diese Diskussion und die rechtliche Prüfung ist elementarer Bestandteil unseres offen angelegten Gesellschaftssystems und durch die rechtlich unbestimmte Vorgabe des "mildest anzuwendenden Mittels" quasi schon vorprogrammiert.

  19. 34.

    Die ganze Welt schaut nach Berlin und sieht damit auch unsachgemäß brutale Arm- und Fussverdrehungen, die kostenträchtige und bleibende Folgeschäden für die Demonstranten bedeuten können.

    Ist das Wegtragen von Demonstranten überhaupt noch zeitgemäß? Wäre es nicht korrekter, gewaltlose Protestierende einfach, kurz und sachte auf eine Art grössere Sackkarre oder Plattform anzuheben um sie z.B. elektrobetrieben und FREUNDLICH vom unerwünschten Blockierpunkt nach B zu eskortieren. Gedanken machen schadet nicht.

  20. 33.

    Sie: "Es gibt keinen Anspruch auf Wegtragen."
    -> in Ihrer weltbildgespeisten Rechtsauffassung ist aber ein Wegtragen unter Anwendung des unverhältnismäßigeren Mittels, dem Schmerzgriff, äußerst rückenschonend.
    Wie lange beglücken Sie uns noch mit Ihrem Schmu? Er wird nicht wahrer bei häufigerer Wiederholung.

  21. 32.

    Absolut korrekt. Diese ganze Diskussion dient alleine den Blockierern, damit diese die Arbeit der Polizei möglichst stark erschweren und damit die Blockaden in die Länge ziehen können. Das Verhalten des Blockierers entsprach genau den in den Trainingscamps vermittelten Vorgehensweisen: keinen Anweisungen folgen und bei Durchsetzung der öffentlichen Ordnung möglichst viel Aufmerksamkeit erzeugen und die Staatsgewalt in einem möglichst schlechten Licht dastehen lassen. Die schauspielerische Einlage war dann auch ein wenig drüber, gehört aber fest zum Konzept.

  22. 31.

    Über die Wahl des Mittels entscheidet die Polizei im eigenen Ermessen unter Abwägung aller Umstände, keine Sympathisanten dieser Blockierer wie Sie. In unserem Rechtsstaat gibt es jedoch die Möglichkeit, die gewählte Maßnahme im Nachhinein juristisch überprüfen zu lassen. Die Behauptung, das mildeste Mittel zu wählen ist nicht korrekt, es muss das mildeste geeignet erscheinende Mittel sein. Das ist ein gewichtiger Unterschied. Wischen Sie sich den Schaum vom Mund und lassen Sie die ermittelnden Behörden erst mal ihre Arbeit machen. Ich gehe davon aus, dass dieser angebliche Skandal im Sand verläuft.

  23. 30.

    Ich bin der Meinung, dass ist die völlig falsche Diskussion. Die Polizei arbeitet täglich an vorderster Front und versucht die Täter davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen bzw. die Dauer zu minimieren. Dafür bin ich der Polizei sehr dankbar. An dieser Stelle jetzt über die Angemessenheit der Mittel zu diskutieren, ist zynisch und völlig fehl am Platz.

  24. 29.

    "Der zuständige Richter am Amtsgericht lehnt das ab, jetzt sind alle wieder auf freiem Fuß. Was sagt uns das über Berlin und seine Justiz aus."

    Das sagt aus, dass es noch Richter gibt die unabhängig Recht sprechen und sich nicht von Ministern oder Senatoren aufhetzen lassen.

  25. 28.

    Wo steht das Polizisten die Träger der Bürger sein müssen? Ich dachte die Zeit der Sänften ist vorbei.
    Man stelle sich mal vor bei Großdemonstrationen setzen sich z.B. 100 000 Menschen auf dem 17. Juni auf die Straße. Wenn die auch alle weggetragen werden sollen sind wahrscheinlich am nächsten Tag alle Praxen von Orthopäden überfüllt!

  26. 27.

    Wie oft wollen sie den Blödsinn noch wiederholen? Es ist IMMER das mildeste Mittel anzuwenden, auch für Polizisten gilt die Verhältnismäßigkeit!

    Zumal die dumme Aktion nicht gerade "rückenschonend" war und die Gewalttat angekündigt wurde.

    Aber gut, der Corpsgeist wird Schlimmeres verhindern, der Mann wird ein "Du, Du" zu hören bekommen, im schlimmsten Fall ein paar Wochen Innendienst und viel Schultergeklopfe seiner Kollegen.

    Wobei es durchaus auch kritische Kollegen gibt die wissen dass der Mann der Polizei einen Bärendienst erwiesen hat.

    Was sie hingegen von Demokratie und Rechtsstaat halten ist bekannt.

  27. 26.

    Im übrigen gibt es im Netz, genug Beiträge über das Klima - auch ARD Kontraste Sendungen von 2007 - die wesentlich kritischer mit dem Klimawandelwahn umgingen der damals anfing gehypt zu werden. Sehr interessant.

  28. 25.

    Am Montag wurden 49 Klimaaktivisten verhaftet und von der Polizei ein Unterbindungsgewahrsam beantragt, weil es sich um Wiederholungstäter handelte. Der zuständige Richter am Amtsgericht lehnt das ab, jetzt sind alle wieder auf freiem Fuß. Was sagt uns das über Berlin und seine Justiz aus.

  29. 24.

    Wenn solche Blockaden illegal sind, zum Dauerzustand zu werden beabsichtigt sind, den Verkehr jedesmal massiv behindern, die ganze Stadt lahmlegen sollen, dann ist von Friedlichkeit und dem Recht auf Protest nichts mehr übrig, im Gegenteil.
    Die eigene Freiheit endet da, wo sie zur Nötigung anderer Menschen ausartet, und sogar die Rettungsdienste und Feuerwehr behindert!

  30. 23.

    Ihr Beispiel ist eine vollkommene Verdrehung der Tatsachen. Ein verwirrter Opa wird sich erstens einfach wegführen lassen und zweitens schränkt bereits das Vorhandensein dieses Zustands die Wahl der angemessenen Mittel ein. Der Blockierer war definitiv Herr seiner geistigen Kräfte und hat sich im vollen Wissen und Erkennen um die Umstände für die gewaltsame Räumung seiner Person entschieden.

  31. 22.

    Dem stimme ich zu. Die Polizei muss sich viel gefallen lassen. Sie haben mein Respekt.

  32. 21.

    Wie oft soll dieser Unfug noch wiederholt werden. Es gibt keinen Anspruch auf Wegtragen. Die Polizei KANN das tun, muss es aber nicht. Die Polizisten sind nicht als Packesel beschäftigt und dürfen daher durchaus rückenschonendere Methoden anwenden.

  33. 20.

    Die Polizei ist befugt eine Person aufzufordern die Fahrbahn zu verlassen, und dieser Aufforderung hat man Folge zu leisten, zumal wenn man den Verkehr behindert und Staus verursacht. In diesem Fall hat die Polizei klare Worte gesprochen was geschieht, wenn man trotzdem sitzen bleibt. Die Polizei war nicht verpflichetet diese Person wegzutragen.

    Grundsätzlich gilt, den Anweisungen der Polizei ist zunächst ohne wenn und aber Folge zu leisten! Beschweren über eine ungerechtvertigte Aufforderung kann man später entsprechende Beschwerde einreichen. Punkt.

  34. 19.

    "Der Typ saß halt aufn Boden. Der hat keine Gefahr dargestellt..." Doch hat er, indem er durch seine Straftat die öffentliche Ordnung erheblich beeinträchtigt hat. Dies setzt immer auch eine Gefahr für Dritte. Wer mutwillig der Verkehr zum Stillstand bringt, was ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Verbindung mit Nötigung darstellt, nimmt damit immer auch in Kauf, dass Dritte durch den Stau zu Schaden kommen, sei es weil Rettungsmittel nicht mehr in gewohnter Weise durchkommen (da geht es zum Teil um Sekunden), weil Menschen nicht zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen kommen, weil Menschen nicht pünktlich zur Arbeit kommen und daher mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen oder weil Dienstleistungen oder Warenlieferungen nicht erbracht werden können. Gefahr ist deutlich weiter definiert, als dass jemand handgreiflich wird.

  35. 18.

    Bei "Solchen friedlichen Sitzblockaden werde das Wegtragen in aller Regel das mildere Mittel sein. Schmerzgriffe sind daher aus rechtlicher Sicht kein probates Mittel."

    damit ist alles hier Relevante gesagt.

  36. 17.

    Der Polizist hat sich korrekt verhalten. Die Ankündigung des unmittelbaren Zwanges ist nach ASOG völlig korrekt durchgeführt worden, Ansprache, auch mit möglichen Folgen der Anwendung bei Nichtbefolgung, angemessene Zeit und dann konsequente Umsetzung sollten Bestand vor Gericht haben.

  37. 16.

    Alles richtig.
    Danke an alle Polizisten die das geltende Recht für die 82 % (ZDF Politbarometer) der Menschen durchsetzen , die diese Leute und ihre Aktionen ablehnen.

  38. 15.

    Respekt für ihre Verklärung des deutschen Rechts. Es geht hier um VERHÄLTNISMÄßIGKEIT.

    Nicht darum, ob der Aktivist vorher aufgeklärt wurde oder ob sie das Anliegen des Aktivisten für angemessen halten.

    V-E-R-H-Ä-L-T-N-I-S-M-Ä-ß-I-G-K-E-I-T

    Nach Ihrer Logik, könnte ein Polizist einem verirrten Opi, der auf der Strasse steht und sich nicht wegbewegt, nach mehrfacher Aufforderung und klarer Ansage Schmerzen zufügen? Der weiß dann Bescheid und irgendwann ist ja auch mal Schluss.

    Nee, ist blöd ne? also lassen sie uns über VERHÄLTNISMÄßIGKEIT.

    Der Aktivist saß friedlich auf der Strasse. in der Regel lassen sich LG Aktivisten schmerzfrei von der Fahrbahn entfernen. Warum kam das hier nicht in Frage.

  39. 14.

    Die Nervenstärke ist originäre Anforderung an die Polizeiarbeit. Die Anwendung des Schmerzgriffes in der in Rede stehenden Situation als Nervenstärke zu interpretieren, ist mindestens zu hinterfragen. Wird demzufolge auch gemacht, ich hoffe mit transparentem Ergebnis.

  40. 13.

    Das gegen ihn Gewalt angewendet wurde, obwohl es nicht unbedingt verhältnismäßig war.

    Der Typ saß halt aufn Boden. Der hat keine Gefahr dargestellt und man hätte ihn auch wie die anderen tausend einfach von der Fahrbahn tragen können - die LG Aktivisten wehren sich da in der Regel nicht.

    Es ist die Aufgabe der Polizei (dafür sind diese mandatiert und mit besonderen Rechten, wie dem Gewaltmonopol ausgestattet) eine solche Situation angemessen aufzulösen.

    Die Tatsache, dass wir das diskutieren müssen, zeigt bereits, dass es nicht unbedingt eindeutig war, diese Methodik hier anzuwenden.

  41. 12.

    Alles richtig gemacht. Klare Ansage und mehrfache Aufforderung. Dann weiß der Klebling Bescheid. Und dann brauch er auch nicht heulen wenn’s weh tut. Irgendwo ist Schluss mit lustig.
    Respekt für die Nervenstärke der Polizei!

  42. 11.

    Die Entscheidung über eine Verhältnismäßigkeit von Schmerzgriffen steht dem Artikel nach aus. Vielleicht kann dieser Anlass mal zu einer Aussage der Justiz führen.

  43. 10.

    Den Absatz mit dem "mildest anzuwendenden Mittel" haben Sie nicht gelesen. Anders ist Ihre Aussage nicht zu erklären.

  44. 9.

    Da hat Ihre Erinnerung ein bisschen weichgezeichnet (im Sinne Ihrer von mir vermuteten Einstellung, das ist irgendwie menschlich). Art des WaWe-Einsatzes, genaue Umstände; ein bisschen differenzieren und schon hinkt Ihre Argumentation.

  45. 7.

    Ja, es gibt heutzutage in Deutschland leider die mediale und politische Unterscheidung, je nach dem, wofür bzw. wogegen demonstriert wird. Ist es für "die gute Sache", wird das Demonstrationsrecht sehr großzügig gedehnt. Ist es für die falsche, wird unter Umständen sogar das Recht ganz abgesprochen. Ich kann mich nicht daran erinnern, einen Aufschrei gehört zu haben, als Wasserwerfer gegen friedliche Demonstranten gegen die Corona-Politik eingesetzt wurden, nur weil diese ihre Demonstration nicht wie aufgefordert aufgelöst haben. Mit diesen Demonstranten durfte die Polizei wesentlich robuster umgehen, als mit Blockierern, die in diesem Moment nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern mit Nötigung eine astreine Straftat begehen.

  46. 6.

    Gebe dir Recht , die Frage stelle ich mir auch immer !
    Vielleicht gibt es in Berlin Unterschiede. " Guter geschützter Demonstrant -- böser nicht passender Demonstrant "

  47. 5.

    Wie habe ich an anderer Stelle als Kommentar zu diesem Vorfall gelesen:
    "Der "Aktivist" wurde besser über das mögliche Auftreten von Schmerzen informiert, als ich beim letzten Zahnarztbesuch"

    Er hatte alle Zeit, seine NICHT friedliche Nötigung anderer Bürger aufzugeben und die Fahrbahn freizugeben.
    - Ihm wurden die Konsequenzen ruhig und sachlich aufgezeigt.
    - ER hatte die Wahl.
    - ER hat die zwangsweise Räumung gewählt.
    Worüber beschwert er sich?

  48. 4.

    Die Gesetzeslage ist hierbei absolut eindeutig und es handelt sich nicht nur um ein einzelnes Gesetz. Die Aufforderung zum Verlassen der Straße stellt einen belastenenden, durchsetzbaren Verwaltungsakt dar. Dies regelt sich nach den Gepflogenheiten des VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) und dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG). Die Art und Weise der Anwendung des unmittelbaren Zwanges findet abschließend unter den Vorgaben des UZWG (Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin)statt - diese Materie ist ebenso sperrig wie der Name, seit jahrzehnten Ausbildungsinhalt bei der Polizei und wird ebenso lange kontrovers von Rechtstheoretikern diskutiert. In diesem Land ist es glücklicherweise immer noch so, das die ordentlichen Gerichte über Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen entscheiden.

  49. 3.

    Wenn Straftäter vorsätzlich handeln und dieses handeln nicht einstellen. Volle Unterstützung der Berliner für Ihre Polizei.

  50. 2.

    Der Bürger wurde vor der Körperbehandlung von einem Staatsdiener aufgefordert die Fahrbahn zu verlassen, damit der Verkehr wieder ungehindert fließen kann. Das hat der Büger nicht getan und sich somit gegen eine staatliche Anweisung widersetzt. Wer nicht hören will, der muss fühlen. Offensichtlich hat der Bürger gefühlt, das konnte man deutlich hören. Der Staatsdiener hat sich korrekt verhalten, der Bürger nicht.

  51. 1.

    "Wann Polizisten Gewalt anwenden dürfen - und wann nicht" - es verwundert schon, dass solche Fragen nie bei diesen sogenannten "Corona-Demonstrationen" gestellt wurden.
    Gut, das waren alles Leugner, Verschwörer, Rechtsradikale u.m.
    Hier geht es um die Guten, die Aktivisten, die Letzte Generation.

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