Berliner Landgericht - Kita-Praktikant wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu Jugendstrafe verurteilt

Di 27.06.23 | 14:37 Uhr
Symbolbild:Haupteingang vom Gebäude, das das Amtgericht Tiergarten, die Staatsantwaltschaft Berlin und das Landgericht beherbergt.(Quelle:imago images/E.Contini)
Audio: rbb 88,8 | 26.07.2023 | Stefan Lauchstädt | Bild: imago images/E.Contini

Weil er während seines Praktikums in einer Kindertagesstätte zwei Kinder sexuell missbrauchte, hat das Berliner Landgericht einen 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn am Dienstag sowohl wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen als auch von Kindern, in einem Fall sogar wegen schweren Missbrauchs.

Als Praktikant in der Kita gehörte es zu seinen Aufgaben, die Kinder während der Mittagspause zu Bett zu bringen. Dabei kam es zu den beiden Missbrauchsfällen an einem drei und einem knapp vier Jahre alten Mädchen, von denen diese später ihren Müttern berichteten. Der ehemalige Praktikant habe den Schutzbereich, den eine Kita biete, "ganz erheblich verletzt", sagte die Vorsitzende Richterin Iris Bergerg.

Vorwürfe gegen Kita

Er habe "zwei schwerste Verbrechen begangen", sagte Berger über den Angeklagten. Zwar befänden sich die Tathandlungen am unteren Ende des Denkbaren, aber es sei unklar, was diese mit den Kindern machten. Sie seien "der Alptraum aller Eltern".

Im Fall der Dreijährigen hatte er dem Kind "Ärger" und "keine Süßigkeiten mehr" angedroht für den Fall, dass sie über den Vorfall spricht. Das Mädchen hatte sich nur Stunden später ihrer Mutter anvertraut. Die 32-Jährige schaltete die Polizei ein - "obwohl die Kita das nicht wollte", erklärte die Mutter als Zeugin im Prozess. Sie sei schockiert gewesen. Was geschah, sei in der Kita auch nicht richtig aufgearbeitet worden.

Verurteilter hatte Taten zu Beginn zugegeben

Die Richterin verordnete dem 21-Jährigen einen Bewährungs- und einen Betreuungshelfer sowie eine Sexualtherapie. Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft in voller Höhe. Der Verteidiger war nur leicht von der Forderung abgewichen - neben den Helfern und der Therapie plädierte er auf eine einjährige Jugendstrafe.

Der Angeklagte wolle selbst wissen, was mit ihm los sei, sagte Richterin Berger. Einem ersten Gutachten zufolge könnte eine "schizoide Persönlichkeitsakzentuierung" vorliegen.

Der frühere Praktikant hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn umfassend eingeräumt. Sein Mandant sei "entsetzt über sein eigenes Verhalten", sagte der Verteidiger des 21-Jährigen damals. Dieser ergänzte, dass er nicht genau wisse, wie es zu den Taten gekommen sei.

Das Praktikum war Teil seiner Ausbildung zum Sozialassistenten. Zum Zeitpunkt der Taten zwischen Februar und Mai 2021 hatte er nach seinen Angaben die schulische Ausbildung allerdings bereits abgebrochen. Das sei in der Kita nicht bekannt gewesen. "Man sollte mehr wissen über einen Menschen, den man so nah an kleine Kinder lässt", sagte die Richterin.

Urteil ist rechtskräftig

Der nun Verurteilte hatte bei den Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und gilt als Heranwachsender, weshalb das Verfahren vor einer Jugendkammer stattfand. Das Gericht verurteilte ihn nun nach Jugend- und nicht nach Erwachsenenstrafrecht.

Die Vorsitzende Richterin begründete dies damit, dass eine Reifung der Persönlichkeit des Angeklagten "in keiner Weise" stattgefunden habe. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten bereits am Dienstag, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Sendung: rbb|24 Abendschau, 27.06.2023, 19:30 Uhr

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