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Quelle: dpa/P. Zinken

Berlin

"Letzte Generation" kündigt neue Blockaden im September an

Im Juli war es still rund um die Klimagruppe "Letzte Generation", doch das dürfte sich bald ändern: Eine erste Straßenblockade vor einer Woche in Kreuzberg war wohl nur ein Vorgeschmack auf das, was ab Mitte September auf Berlin zukommen könnte.

Die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" wollen ab dem 13. September in Berlin ihre Verkehrsblockaden wieder aufnehmen. Das kündigte die Sprecherin der Organisation, Carla Rochel, am Dienstag an.

Dies geschehe auch als Reaktion auf die Kritik des Expertenrats für Klimafragen am Regierungsprogramm, erklärte sie. "Der Bericht ist eine schallende Ohrfeige für den Klimakillerkanzler Scholz." Daher werde der “friedliche zivile Widerstand gegen die unwiederbringliche Zerstörung unserer Lebensgrundlagen“ weiter fortgesetzt und intensiviert.

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Expertenrat: Maßnahmen reichen nicht aus

Dem Expertenrat für Klimafragen zufolge reichen alle geplanten Klimaschutzmaßnahmen nicht aus, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Dem Expertenrat gehören Sachverständige an, die von der Bundesregierung benannt werden.

Das Gremium stellte am Dienstag in Berlin seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 vor sowie seine aktuellen Prüfberichte zum Verkehrs- und Gebäudesektor. Am schlechtesten sieht es danach weiterhin im Verkehrssektor aus. Im Gebäudesektor sei unklar, wie sich die nach langem Streit in der Koalition entschärften Vorschriften zum Heizungstausch auf die Emissionen auswirken werden, so die Wissenschaftler.

Die "Letzte Generation" hatte im Juli auf Straßenblockaden in Berlin verzichtet. Im August wurde dann wieder eine erste Blockade durchgeführt - vor gut einer Woche am Kottbusser Tor in Kreuzberg.

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Kammergericht: Grundsätzliche Strafbarkeit liegt vor

Erst am Montag hatte das Berliner Kammergericht die grundsätzliche Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten bejaht. Demnach könne eine Blockade sowohl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte als auch wegen Nötigung strafbar sein, hieß es vom Gericht.

Verhandelt wurde die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. Dieses hatte im Januar eine 22-jährige Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation wegen der Teilnahme an einer Straßenblockade und Festklebens auf die Fahrbahn zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Kammergericht entschied nun, dass ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorliegen kann, wenn sich Demonstrierende festkleben, um damit die Räumung durch die Polizei zu erschweren. Der Straftatbestand der Nötigung könne ebenfalls erfüllt sein, dies müsse aber "einzelfallbezogen" abgewogen werden.

Im konkreten Fall hob das Kammergericht das Urteil gegen die 22-Jährige allerdings auf. Die Entscheidung des Amtsgerichts biete "keine tragfähige Grundlage für eine Überprüfung der Beweisführung", hieß es zur Begründung. Für eine strafbare Nötigung fehle es an einer ausreichend dargelegten Einzelfallprüfung, beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte an der erforderlichen Beweiswürdigung dazu, dass sich die Angeklagte festgeklebt habe. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.

Sendung: rbb24, 22.08.2023, 21:45 Uhr

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