Urteil vom Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem Urteil am Donnerstag entschieden, dass der typische Warnhinweis von Zigarettenpackungen auch auf die Auswahltasten im Supermarkt muss. Damit hatte die Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei teilweise Erfolg, so der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung am Donnerstag.
Pro Rauchfrei hatte sich daran gestört, dass an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Der BGH gab der Nichtraucher-Initiative Recht.
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Auf den Packungen selbst waren neben einem Warnhinweis Bilder einer schwarzen Lunge, eines Raucherbeins oder von Krebsgeschwüren zu sehen. Die
Schockbilder waren aber nicht schon am Automaten sichtbar.
Auf den Auswahltasten waren lediglich Abbildungen, die an die naturgetreuen Zigarettenpackungen erinnerten. "Von einer solchen Abbildung geht ein vergleichbarer Kaufimpuls aus. Sie muss daher ebenfalls einen gesundheitsbezogenen Warnhinweis aufweisen", so der BGH.
Die klagende Initiative Pro Rauchfrei sieht nach jahrelangem Kampf einen Teilerfolg auf dem Weg, "Zigaretten aus dem Kassenbereich in lizenzierte Fachgeschäfte zu verdrängen". Damit müsse die Industrie nachrüsten oder ihre Automaten anders gestalten.
Pro Rauchfrei will erreichen, dass Tabakwaren in der Öffentlichkeit für Minderjährige nicht sichtbar und nicht erhältlich sind.
Supermärkte in ganz Deutschland müssen ihre Kassenbereiche jetzt so umgestalten, dass die typischen Schockbilder zu sehen sind.
Sendung: rbb24 Inforadio, 26.10.2023, 18:00 Uhr
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