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Kulturpass, Umzugskosten, Whatsapp

Das ändert sich ab März

Wer umzieht, kann bei der Steuererklärung mehr Geld sparen, Apple-Nutzer dürfen ihre Apps auch von anderswo laden und Schwimmkurse und Saunenbesuche in den Berliner Bädern werden teurer: Der März hält mehr Neuerungen bereit, als Sie vielleicht denken.

Zur Übersicht:
- Umzugspauschale steigt

- Sommerzeit beginnt

- WhatsApp öffnet sich

- Apple erlaubt externe Apps

- Preiserhöhung bei Berliner Bäderbetrieben

- Kulturpass

- Neue Kennzeichenfür Krads

- Schneller ans Meer mit ICE

- Mehr Geld für Landesbedienstete

- Weniger Rente

- Neues Meldeportal für Sozialversicherungsbeiträge

- Erleichterte Einwanderung für Fachkräfte

- Kastrationspflicht für Katzen

- Neue Raser-Regeln in Österreich

Wohl dem, der eine Wohnung findet - in Berlin jedenfalls. Der Staat belohnt solch seltenes Glück ab dem 1. März bundesweit mit leicht erhöhten Steuernachlässen: Dann beträgt die Umzugspauschale 964 Euro für eine Einzelperson (statt zuvor 886 Euro). Ziehen andere Personen mit, sind pro Person zusätzlich 643 Euro (zuvor 590 Euro) möglich. Wer aus privaten Gründen umzieht und mit dem Umzug einen Dienstleister betraut (zum Beispiel einen Umzugsservice), kann diese Kosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben. Die Pauschale gibt es auch, wenn sich der Arbeitsweg beim bestehenden Job durch den Umzug um eine Stunde oder mehr verkürzt.

Wie immer beim Fingerhakeln mit den Finanzbehörden gilt: Alles im Detail planen. Denn "maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts", heißt es aus dem Finanzministerium [bundesfinanzministerium.de].

Apotheke, Ersatzfreiheitsstrafen und Digitalregeln

Das ändert sich ab Februar

Der Februar ist in diesem Jahr besonders lang. Hinzu kommt, dass ab Februar neue Transparenzregeln an der Fleischtheke gelten, die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht wird und die KfW-Anträgsfristen für klimafreundliche Heizungen starten.

Ende März beginnt die Sommerzeit MESZ

Nehmt mir eine Stunde Schlaf, so lange ich dafür nur mehr Tageslicht bekomme: In der Nacht vom 30. auf 31. März 2024 ist es wieder so weit. Die Uhr wird an dem Wochenende um eine Stunde vorgestellt, ab dann herrscht Sommerzeit. Sicher werden Sie auch in diesem Jahr wieder rund um dieses einschlägige Datum ausreichend Berichterstattung zum Pro und Kontra Sommerzeit genießen dürfen. Am besten einfach verschlafen.

WhatsApp ermöglicht den Austausch mit anderen Messengern

Bis jetzt konnte man über WhatsApp nur mit anderen WhatsApp-Nutzern chatten. Jetzt soll die Kommunikation mit Drittanbietern möglich werden. Ab März 2024 soll es möglich sein, ohne eigenes WhatsApp-Konto Personen via WhatsApp zu kontaktieren. Möglich macht dies eine neue EU-Richtlinie, die den Messenger zwingt, sich für andere Anbieter zu öffnen.

Apple öffnet App-Store für andere Anbieter

Apropos EU-Richtlinie: Auch Apple reagiert auf rechtliche Vorgaben der Union und wird künftig die Installation von Apps aus Marktplätzen anderer Anbieter auf dem iPhone zulassen. Auch konkurrierende Bezahlmethoden werden gestattet, so wie es im Gesetz für Digitale Märkte (DMA/Digital Markets Act) festgehalten ist [tagesschau.de]. Der DMA schreibt vor, dass Betreiber großer Plattformen den Download von Apps aus externen Quellen erlauben müssen. Die DMA-Regelungen werden vom 7. März an wirksam.

Apple behält allerdings auch künftig teilweise die Kontrolle über die Installation von Anwendungen, selbst wenn diese außerhalb des eigenen App Stores stattfindet. Die Apps können nicht wie beim Google-System Android einfach mit dem Browser heruntergeladen und auf eigenes Risiko installiert werden. Vielmehr müssen die Kunden dafür "beglaubigte" Marktplätze verwenden. Das sind iPhone-Anwendungen, die mit dem Segen von Apple wiederum andere Apps installieren dürfen.

Fehlende Infrastruktur in Berlin

Immer nur die Warteliste: Kein Platz für Kinder

Eine kindgerechte bezahlbare Wohnung? Fehlanzeige. Ein Kitaplatz? Nicht überall zu haben. Oberschulplätze? Mangelware. Kinderturnen und Vereine? Warteliste. Sogar Schwimmbäder und Eislaufbahnen sind oft überfüllt. Berlin wächst nicht nach. Von Sabine Priess

Saunen, Schwimmkurse und andere Leistungen in Berliner Bädern werden teurer

Die Berliner Bäder-Betriebe erhöhen zum März ihre Preise für Zusatzangebote, zum Beispiel Saunabesuche und Schwimmkurse. Die Betriebe begründen das damit, dass die Preise seit neun Jahren nicht mehr erhöht worden seien. Inzwischen mache man mit den Zusatzangeboten seit Jahren Verluste, weil diese anders als die Eintrittskarten für die Schwimmbäder nicht vom Staat bezuschusst würden.

Einige Beispiele: Sauna-Tarife der Kategorie 1 (Stadtbad Neukölln, Stadtbad Lankwitz) kosten für die Tageskarte künftig 23 Euro (vorher 19 Euro), für die Drei-Stunden-Karte 20 Euro (vorher 16). In der Kategorie 2 (unter anderem Helene-Weigel-Platz, Stadtbad Wilmersdorf I) sind es für die Tageskarte nun 17 Euro (vorher 14) und für die Drei-Stunden-Karte 15 Euro (vorher 12). Aqua-Fitness-Kurse kosten in Zukunft 12 Euro pro 45 Minuten, vorher waren es 9,50 Euro. Auch Babyschwimmkurse und Schwimmkurse für Kinder werden teurer. Alle neuen Tarife finden Sie hier [berlinerbaeder.de].

Berlin als Vorbild

Nach der Berliner Jugendkulturkarte folgt der bundesweite Kulturpass

Mit dem bundesweiten Kulturpass sollen junge Menschen ab Mittwoch mehr Zugang zu Kulturevents bekommen. In Berlin gab es zwischen Februar und April die sogenannte Jugendkulturkarte, die durchaus als Erfolg verbucht werden kann. Von Magdalena Bienert

Kulturpass für Jugendliche

Wer in diesem Jahr seinen 18. Geburtstag feiert, bekommt von der Bundesregierung einen Kulturpass mit einem Wert von 100 Euro. Dafür müssen sich 18-Jährige ab März auf der Kulturpass-Website per Online-Ausweis-Verfahren registrieren [kulturpass.de]. Ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweise in Deutschland sind automatisch mit dieser Funktion ausgerüstet.

Das Guthaben wird nicht ausgezahlt, sondern kann für verschiedene Dinge eingelöst werden. Dazu zählen Konzerte, Kinobesuche, aber auch Bücher, Schallplatten, Musikinstrumente, Noten sowie Kurse. Hat man den Kulturpass, kann man aus den Angeboten wählen, die von Kulturschaffenden dafür zur Verfügung gestellt werden. Besitzer können das gewünschte Angebot per App oder Webseite reservieren und mit dem dafür zugestellten digitalen Abhol-Code vor Ort abholen. Dabei wird die Auswahl nicht regional beschränkt, sondern ist bundesweit möglich. Die Suche kann aber an den Standort angepasst werden. Man muss das Guthaben bis Jahresende einlösen.

Neue Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds, Roller und E-Scooter

Alles neu macht der März - was die Nummernschilder für Mofas, Mopeds, E-Scooter und Roller angeht. Die Farbe der Kennzeichen ändert sich jedes Jahr, 2024 von schwarz zu blau (wie Peter Fox in einem gleichnamigen Lied einst sang [youtube.com]). Wichtig: Nur wer ab dem 1. März so ein blaues Nummernschild an seinem Zweirad spazieren fährt, hat auch einen Versicherungsschutz. Die Kennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich.

Neuer Fahrplan ab 10. Dezember

Das ändert sich im Fernverkehr in Berlin und Brandenburg

Mehr Fernzugverbindungen und Sitzplätze: Die Deutsche Bahn erweitert ihr Angebot mit dem neuen Winterfahrplan, kurz nach dem nächsten Warnstreik der GDL. Ab Sonntag könnten auch Fahrgäste in Berlin und Brandenburg von den zusätzlichen Zügen profitieren.

Ab März mit dem Sprinter am Wochenende umsteigefrei von Frankfurt am Main bis Rügen

Am Wochenende gehts öfter schneller ans Meer: Ab März fährt ein ICE-Sprinter morgens von Mannheim und Frankfurt am Main (9:02 Uhr) nach Berlin. Samstags und sonntags geht es neuerdings dann umsteigefrei weiter über die Uckermark, Greifswald und Stralsund bis nach Rügen (Ostseebad Binz). Die bestehenden ICE-Verbindungen von Berlin nach Binz bleiben, man braucht planmäßig etwa drei Stunden und 45 Minuten vom Berliner Hauptbahnhof bis zum Ostseebad. Wer etwa das Deutschlandticket hat und wen Umsteigen nicht schreckt: Mit Regionalzügen und drei Umstiegen sind es für die Strecke nur 25 Minuten mehr, auch mit zweimal Umsteigen dauert es nicht viel länger.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten mehr Geld

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kann sich ab 1. März über etwas mehr Gehalt freuen: Das Grundgehalt wird zunächst um 200 Euro und darauf aufsetzend um 5,3 Prozent erhöht. Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen. Die Besoldung für Bundesbeamte im öffentlichen Dienst erhöht sich ebenfalls um 200 Euro plus 5,3 Prozent.

Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Praktikantenentgelte nach dem TVPöD sowie das monatliche Studienentgelt TVSöD werden um 150 Euro erhöht.

Netto-Rentenzahlung fällt für viele Rentner im März 2024 niedriger aus

Aus der Rentenversicherung kriegen viele Rentner ab März netto weniger, als im Vormonat. Der Grund liegt in der Erhöhung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung. Dies betrifft allerdings nicht alle Rentner, sondern nur diejenigen, die Mitglied einer Krankenkasse sind, die ihren Zusatzbeitrag erhöht hat. Ein Extra-Rentenbescheid wird hierüber in der Regel nicht verschickt. Der Zusatzbeitrag wurde bereits zum 1. Januar erhöht, die Erhöhung trifft die Rentner allerdings erst im März 2024.

Neues Meldeportal für Sozialversicherungsbeiträge

Betriebe, die bisher die Website sv.net für die Meldungen an die Sozialversicherungsträger nutzen, sollten sich rechtzeitig beim neuen SV-Meldeportal anmelden. Es ersetzt die bisherige Anwendung sv.net, die nur noch bis zum 31. Dezember 2023 uneingeschränkt zur Verfügung stand und ab 1. März 2024 komplett abgeschaltet wird.

Für alle, die sich bis 31. März 2024 anmelden, ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei. Danach fällt eine regelmäßige Nutzungsgebühr an. Nur für Selbständige bleibt das SV-Meldeportal auch danach kostenlos [app.sv-meldeportal.de].

Düstere Aussichten beim Wohnungsbau

Die fünf größten Probleme der Baubranche

Baukosten explodieren, Neuaufträge brechen ein und Baugenehmigung lassen über ein Jahr auf sich warten – die Krise auf dem deutschen Bau ist vielschichtig. Vertreter des Baugewerbes benennen die fünf größten Probleme der Branche. Von Efthymis Angeloudis

Neue Regelungen der Fachkräfteeinwanderung

Nach langem Hin und Her hat sich die Bundesregierung auf ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz geeinigt - weil bisher längst nicht genug gut ausgebildete Arbeitskräfte nach Deutschland ziehen möchten. Die ersten größeren Änderungen zählen ab März. Zum Beispiel dürfen ab 1. März auch Personen mit noch nicht in Deutschland anerkanntem Berufsabschluss einwandern und dieses Anerkennungsverfahren auch erst in Deutschland durchführen lassen. Bisher musste es vor der Einreise vom Ausland aus beantragt und durchlaufen werden.

Zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche können Drittstaatsangehörige weiterhin einreisen. Die Altersgrenze für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber wird nun von 25 auf 35 Jahre angehoben, die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse werden auf das Niveau B1 abgesenkt.

Die Einreise sowie der Aufenthalt zum Zweck der Studienbewerbung an deutschen Hochschulen bleibt weiterhin für Drittstaatsangehörige möglich. Neu ist, dass die Ausübung einer Nebenbeschäftigung während der Studienplatzsuche im Umfang von 20 Stunden in der Woche ermöglicht wird.

Unkontrollierte Vermehrung

Brandenburger Tierschutzbeauftragte fordert Kastrationspflicht für Katzen

Kastrationspflicht für Katzen in Wittenberge, Bürgerhaushalt in Brandenburg an der Havel

Ab März 2024 gilt für Freigänger-Katzen in Wittenberge (Kreis Prignitz) eine Chip- und Kastrationspflicht. Monatelang hatte sich der Umweltausschuss der Stadt mit dem Thema beschäftigt. Die Stadtverordnetenversammlung votierte dann dafür.

Die Kastrationspflicht soll dabei helfen, die Überpopulation von Streunern einzudämmen und so auch Tierschutzorganisationen zu entlasten. In Hinblick auf die übertragbaren Krankheiten, die durch Überpopulation gefördert werden, könne ohne Handeln auch eine Gefahr entstehen.

In Brandenburg an der Havel können Einwohnerinnen und Einwohner können bis zum 31. März 2024 Vorschläge für Wunsch-Projekte einreichen - die Stadt bekommt einen Bürgerhaushalt. Das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über einen Teil des Budgets selbst bestimmen können. Die Verwaltung begleitet das Ganze nur moderierend und beratend. Mitmachen kann man hier [stadt-brandenburg.de].

Neue Raser-Regeln in Österreich ab 1. März 2024

Wen es im März mit dem Auto Richtung Süden verschlägt: Wer in Österreich zu schnell fährt, riskiert in Zukunft nicht nur seinen Führerschein. Die Polizei darf nun das Auto einbehalten und versteigern. Fährt man mehr als 80 Stundenkilometer innerorts und 90 außerorts zu schnell kann unter bestimmten Umständen der Wagen beschlagnahmt werden. Bei Wiederholungstätern genügen 60 beziehungsweise 70 km/h zu viel. Beschlagnahmt werden kann aber nur, wenn der Fahrer auch Eigentümer ist.

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.02.2024, 19 Uhr

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