Tödlicher Schuss am Grenzübergang - Ex-Stasi-Mitarbeiter bestreitet mutmaßlichen Mord vor 50 Jahren

Do 14.03.24 | 10:59 Uhr
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Archivbild: S-Bahnhof Friedrichstraße DDR, Berlin. S-Bahnbrücke über die Spree, am Schiffbauerdamm, von der Weidendammbrücke aus gesehen. (Quelle: imago images/Zöllner)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 14.03.2024 | Norbert Siegmund | Bild: imago images/Zöllner

Im März 1974 soll ein damaliger Stasi-Offizier einen Mann erschossen haben, der seine Ausreise aus Ost- nach West-Berlin erzwingen wollte. Am Donnerstag begann am Berliner Landgericht der Prozess gegen den Angeklagten - fast 50 Jahre nach der Tat.

Unter großem öffentlichen Interesse hat am Berliner Landgericht der Mordprozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen der Tötung eines Polens am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße begonnen. Die Anklage wirft dem inzwischen 80 Jahre alten Leipziger vor, dem 38 Jahre alten Opfer Czesław Kukuczka am 29. März 1974 aus zwei Metern Entfernung gezielt von hinten in den Rücken geschossen zu haben.

Der Angeklagte soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben und mit der so genannten "Unschädlichmachung" Kukuczkas beauftragt worden sein. Dieser soll versucht haben, über die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße die Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.

Der Angeklagte schweigt im Prozess vor dem Landgericht Berlin. Seine Verteidigerin erklärte zum Prozessauftakt am Donnerstag, ihr Mandant bestreite den Tatvorwurf.

Bis es zur Anklage kam, vergingen Jahrzehnte. Erst im vergangenen Jahr sah die Behörde eine Chance, den Fall vor Gericht zu bringen.

Mann soll mit Bombe gedroht haben

Czesław Kukuczka soll am 29. März 1974 in der polnischen Botschaft in Ost-Berlin mit einer Bombe gedroht haben, falls man ihn nicht ungehindert nach West-Berlin lasse. Der angeklagte Stasi-Offizier habe den Polen schließlich in den Tunneln des Grenzübergangs vom Bahnhof Friedrichsstraße erschossen, so die Staatsanwaltschaft.

Nach der Vereinigung Deutschlands fanden die Ermittler zwar den Namen des erschossenen Polen heraus, seinen Obduktionsbericht und die Stasi-Unterlagen der DDR und aus Polen, doch ein Täter war nie gefunden worden.

Zeuginnen geladen, die damals auf Klassenfahrt waren

Zwei zur Tatzeit minderjährige Schülerinnen aus Hessen, die am Tattag auf der Rückreise von einer Klassenfahrt nach Ost-Berlin waren, sollen als Zeuginnen aussagen.

Neue Erkenntnisse aus der Stasi-Unterlagenbehörde, so heißt es aus Justizkreisen, sollen jetzt unter Umständen eine große Rolle spielen, um den vorgeworfenen Mord vielleicht fast 50 Jahre nach der Tat verurteilten zu können. Zunächst ging die Behörde nach Angaben eines Sprechers jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Ein Argument könnte sein, dass das Opfer ohne jede Möglichkeit sich zu wehren oder etwas zu ahnen von hinten erschossen wurde und die Erschießung ganz bewusst geplant war.

Zwei von Kukuczkas Kindern - ein Sohn und eine Tochter - treten im Verfahren als Nebenkläger auf. Sieben Prozesstage sind bis Ende Mai geplant. Wegen seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung wird der Prozess aufgezeichnet. Die Tonaufnahmen werden dem Landesarchiv zur Verfügung gestellt. Den Auftakt des Verfahrens verfolgten auch zwei Staatsanwälte aus Polen sowie ein Historiker, der an der Aufarbeitung des Falles beteiligt war.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 14.03.24, 19:30 Uhr

125 Kommentare

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  1. 125.

    Tut mir leid, ich finde nichts, was Ihre steile These stützt. geben Sie doch mal eine Quelle für Ihre Behauptung an.

  2. 124.

    Das ist keine Info. Das ist erwiesen. Ich will jetzt nicht endlos ausholen und am Thema vorbei schreiben: Forrest Gump John Lennon mit Tom Hanks auf einem Bild. So geht das.

  3. 123.

    Die Frage der Anwendbarkeit der Radbruchschen Formel muss in diesem Fall überhaupt nicht geklärt werden (und der BGH hat sie bereits rechtskräftig geklärt), weil hier der im Widerspruch zum Menschenrecht stehende Unrechtsparagraph der vorauseilenden Tötung § 27 Abs. 2 Grenzgesetz überhaupt nicht greift.
    Der Täter kann sich NUR UND AUSCHLIEßLICH NUR auf einen finalen Rettungsschuss oder Notwehr berufen. Notwehr durch Tötung von Hinten ist eigentlich nicht erklärbar. Ein finaler Rettungschuß ist von hinten möglich, allerdings fehlen dazu sowohl in den Unterlagen als auch bei den Zeugenaussagen die notwendigen Hinweise einer abzuwendenden Gefahr für Mensch und Leben.
    Bzw. umgedreht muss das Gericht aufgrund von Beweisen der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dass die Tat geplant (z.B: beauftragt wurde) war.

  4. 122.

    Das Dokument wurde gleich am ersten Prozesstag im Gerichtssaal an die Wand projiziert, auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Können Sie in der Presse nachlesen, entweder bei spiegel.de oder sueddeutsche.de. Aber mir ist klar, dass das sowieso nichts an Ihrer Meinung ändern wird, also können Sie natürlich auch gerne auf den Versuch verzichten. Angenehmes Wochenende

  5. 121.

    Warum sollte irgendjemand versuchen wertvolle zeithistorische Unterlagen zu fälschen, außer denen die an einer vernünftigen Aufarbeitung nicht interessiert sind.
    Der Angeklagte hat ja Rechte und Fälschungen in der Neuzeit lassen sich von Forensikern auch als solche entlarven. Es liegen immerhin schon 50 Jahre dazwischen. Auch müssen Fälschungen in sich valide sein, also zu dem System MfS, seiner Datenhaltung, der Redundanz, Prozessabläufe, Befehlsstruktur etc. passen. Zu beauftragende Spezialisten und die werden sowieso vom Gericht hinzugezogen werden müssen, kriegen sowas raus.
    Außerdem war das nur eine Theorie meinerseits, denn an den Aussagen und der Menge an Zeitzeugen, kann sich ja vermutlich nichts geändert haben. Allerdings können inzwischen auch Whistleblower aus den eigenen Reihen hinzugekommen sein.

  6. 120.

    "... An die Grenze kamen nur 110%ig Staatstreue ohne Westkontakte und wahrscheinlich auch nur SED-Genossen. ..."
    Widerspruch! Bitte noch einmal recherchieren!

  7. 119.

    "sondern Stasi-Mitarbeiter, der den von Mielke persönlich unterschriebenen Auftrag bekam, den Mann bei Ausreise zu erschießen."
    Diesen Auftrag möchte ich gerne mal sehen!

  8. 117.
    Antwort auf [Kerstin Meyer] vom 15.03.2024 um 11:28

    "Man denke nur an das berühmte Panzerbild vom17. Juni, welches passend zusammen geschnitten wurde."

    Aha. Woher haben Sie denn diese "Info"?

  9. 116.

    Ich habe beschlossen, mal etwas Positives gegen den Trend des Kritisierens zu setzen und mich deswegen entschieden, mich bei den Foristen zu bedanken, deren Kommentare ich gut finde. Deswegen ein Dankeschön auch an Sie für Ihre Kommentare. Ich bin fast immer Ihrer Meinung.

  10. 115.

    Sollte der Angeklagte freigesprochen werden, dann hat der Rechtsstaat so entschieden und dann ist das auch zu akzeptieren. Aber dass man derart verbohrt überhaupt den Bedarf zur Strafverfolgung in diesem Fall abstreitet und alle anderen Ausflüchte bemüht, nur nicht um Unrecht als das zu bezeichnen was es ist, lässt mich sprachlos zurück. Das Grenzregime der DDR war verbrecherisch und Unrecht, Menschen mit Waffengewalt zu zwingen, im Land zu bleiben und Existenzen zu zerstören, wird nie vergessen

  11. 113.

    Was denn für eine "Siegerwillkür West"??? Ich wusste gar nicht, daß die DDR mit der BRD im Krieg war!?

  12. 112.

    Sie irren sich. Artikel 13 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

    https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/artikel-13-aemr-freizuegigkeit-auswanderungsfreiheit

  13. 111.

    Achso, weil Sie in einem anderen Fall Unregelmäßigkeiten festgestellt haben, kann hier nicht sein was nicht sein darf, verstehe. Um welchem Fall handelt es sich denn und kann man das nachprüfen?

    Abgesehen davon war der mutmaßliche Schütze kein einfacher Wehrdienstleistender, sondern Stasi-Mitarbeiter, der den von Mielke persönlich unterschriebenen Auftrag bekam, den Mann bei Ausreise zu erschießen. Das ist aktenkundig - aber natürlich sicher im Nachhinein von der BRD gefälscht, bestimmt!

  14. 110.

    "Das mit den neu gefundenen Unterlagen glaube ich nicht.............es wurden von staatlicher Seite der BRD nach dem Mauerfall Unterlagen verändert und verfälscht" ===> Also ich vermute, es gab auch gar keine Mauer!

  15. 109.

    Das klingt interessant. Ob das allerdings "von staatlicher Seite" der BRD kam oder nur von übereifrigen Historikern oder Mitarbeitern, lassen war mal offen.
    Allerdings würde es mich nicht wundern, denn im Kalten Krieg hat wohl jedes System Interesse daran, einem anderen eins auszuwischen.

  16. 108.

    Leute wie Gysi, Diestel, o.a., hätten möglicherweise oder sicher andere Argumente, Begründungen, Darstellungen, als ein westlich geschulter Jurist.

  17. 107.

    "Die Gesetze der DDR wurden von der Volkskammer beschlossen" ===> Sie haben noch "einstimmig" vergessen, um die 100-prozentige Legitimation zu beweisen.
    Des weiteren:
    "Es gibt kein Menschenrecht auf Freizügigkeit". ===> Zur Wissenserweiterung: Es gibt eine "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10.12.48, der einen Artikel 13 mit genau diesem Menschenrecht enthält.

  18. 106.

    Das mit den neu gefundenen Unterlagen glaube ich nicht. Denn ich habe bei einigen Recherchen( zu einer anderen Person) im Nachhinein angepasste Veränderungen in genau schon vorhandenen Unterlagen feststellen müssen. Das heisst, es wurden von staatlicher Seite der BRD nach dem Mauerfall Unterlagen verändert und verfälscht. Langsam kommen diese auch ans Licht. Der Westen hat seinen Bürgern in den Medien auch häufig Unwahrheiten über den Osten vermittelt. Man denke nur an das berühmte Panzerbild vom17. Juni, welches passend zusammen geschnitten wurde.

  19. 105.

    Selbstverständlich gehört auch die Reisefreiheit zu den Menschenrechten. Das können Sie locker ergooglen.
    Abgesehen davon klingt Ihre Formulierung ganz schön nach dem Land, von dem hier die Rede ist.

  20. 104.

    "Zweitens kamen die normalen Wehrpflichtigen nicht an die Grenze wegen Fluchtgefahr."

    Seit 1962 wurden regelmäßig Wehrpflichtige zu den GT eingezogen. im Laufe der Jahre ca. 500000 Mann.

  21. 103.

    auch hier irren sie wieder. Es gibt kein Menschenrecht auf Freizügigkeit. Jedes Land hat Regularien, die die Ein- und Ausreise seiner Staatsbürger regelt.

  22. 102.

    Die Gesetze der DDR wurden von der Volkskammer beschlossen.
    Die Verjährung von DDR- Unrecht wurde nach Aufforderung des damaligen Justizminister Kinkel
    (Zitat: " Politische Sraftaten in der DDR dürfen nicht verjähren. Die Entscheidung darüber liegt allein bei den Gerichten. In Ihre Rechtsprechung habe ich großes Vertrauen. D e r Gesetzgeber kann aus rechtsstaatlichen Gründen nicht tätig werden. " )durch den Gesetzgeber im 1. bis 3. Verjährungsgesetz geregelt. Das war nicht nur eine Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung, sondern auch ein Verstoß gegen das GG Art.103 Abs. 2.
    Sie können da gern anderer Meinung sein. Ich leiste mir meine eigene.

  23. 101.

    Den einzigen objektiven Hergang habe ich https://www.chronik-der-mauer.de/todesopfer/183511/kukuczka-czesaw-jan entnommen. Die Bombe war keine (laut MfS-Bericht), aber das konnte zugegebenermaßen keiner wissen. Ansonsten wirds zu dem Hergang am Grenzübergang ziemlich dünn. Aber der Schuß in den Rücken und die unmittelbare Todesfolge ist durch die HU forensisch belegt und eher kein Indiz für einen finalen Rettungsschuss.
    Das Verfahren wurde seinerseits wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen und der Tatsache, dass man nicht erwarten konnte, das ostdeutsche - als auch polnische Sicherheitsbeförden bei der Aufklärung irgendein Interesse zeigen würden und die Arbeit entsprechend unterstützen würde. Und genau hier vermute ich einen neuen Umstand der doch eine Anklage rechtfertigt; neue Unterlagen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv, vielleicht sogar auch neues polnische Material.

  24. 100.

    Nachtrag zu meinem Kommentar: Ich meinte natürlich Siegerwillkür West gegen Ost und nicht Siegermentalität...

  25. 99.

    Wenn hier ständig von Mord gefaselt wird und der "Weltenbummler" hier angegriffen wird, darf ich auch sicher mal daran erinnern, das ein Herr Weinhold 1975 an der Grenze bei seine Flucht in den Westen einen Grenzer erschossen hat. Dieser Weinhold ist nicht wegen Mordes verurteilt worden. Er wurde außerdem von den Westmedien als Held hofiert und als Held hochgelobt. Der war dann genauso ein Mörder, wie derjenige, der jetzt hier als Mörder nach 50 Jahren verurteilt werden soll. Das ist für mich schlicht und ergreifend Siegermentalität des Westens gegenüber des Ostens. Einfach nur ätzend...

  26. 98.

    Wieso hat die Stasi ihm dann nachträglich eine Waffe untergejubelt? Alles in den Akten nachzulesen, alles berichtet. Sie fühlen sich einfach nur als Ex-DDR-Bürger angegriffen, das ist alles. Und deshalb verteidigen Sie komme was wolle hier ein Regime, das seine Bürger erschießen ließ, wenn sie ihr Leben in einem anderen Land leben wollten. Spricht für große Souveränität. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/ddr-grenze-berlin-mord-ex-stasi-mitarbeiter-vor-gericht-100.html

  27. 97.

    Icke aus Berlin:
    "Antwort auf [Rieland] vom 14.03.2024 um 16:33
    @Rieland: Schonmal was von Wehrpflicht gehört? In der DDR konnte man die Wehrpflicht freiwillig verlängern, aber wohin man einberufen wurde am war wohl eher Zufall, oder je nach Ausbildung. Die Alternative Bausoldat war nicht Jedem recht."

    Erstens war es hier kein Wehrpflichtiger, sondern ein hauptamtlicher Stasi-Mann.

    Zweitens kamen die normalen Wehrpflichtigen nicht an die Grenze wegen Fluchtgefahr. An die Grenze kamen nur 110%ig Staatstreue ohne Westkontakte und wahrscheinlich auch nur SED-Genossen. Wer sagte, er wolle nicht an die Grenze, der kam dort nicht hin, weil unzuverlässig, und wurde dafür auch nicht bestraft. Er kam zur "normalen" Armee weit weg von der Staatsgrenze - wie die meisten anderen auch.

  28. 96.

    Enrico Pelocke:
    "Mit Bombendrohern aus Egoismus habe ich kein Mitleid."

    Wie kommen Sie zu Ihrem sehr spekulativen Egoismus-Vorwurf? Die Wahrnehmung des Menschenrechts auf Freizügigkeit ist kein Egoismus, sondern ein Menschenrecht!

    Vielmehr war es in den meisten Fällen pure Verzweiflung, die Menschen dazu getrieben hat, solche Risiken einzugehen.

    Enrico Pelocke:
    "Viele sind in den Westen geflüchtet, weil sie sich der Strafverfolgung entziehen wollten."

    Nein, das waren die Wnigsten!

    Enrico Pelocke:
    "Wäre interessant zu lesen, was K. vorher gemacht hat."

    Nein, das ist völlig unerheblich!

    Enrico Pelocke:
    "@68. ThomasErkner 14.03.2024 20:11 K. war nicht wehrlos. Er hatte laut seiner Aussage die Bombe."

    Die Bombe bzw. Bombenatrappe gab es zum Zeitpunkt der Tat nicht mehr!

  29. 95.

    F. Rager:
    "Ganz naive Laienfrage: gibt es eigentlich noch Juristen/Verteidiger, die in der DDR für das Justizwesen dort tätig waren und müsste nicht eigentlich ein solcher den Beschuldigten verteidigen dürfen/können/müssen, weil er sich besser in dem Justizsystem auskennt, das in der fraglichen Zeit existiert hat? Das DDR-Justizsystem wurde doch nach dem Ende der DDR, sagen wir mal, außer Betrieb gesetzt. Oder ist der in Rede stehende Mord-Vorwurf ausschlaggebend?"

    Natürlich darf jeder, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, als Strafverteidiger Angeklagte verteidigen, egal, wo er herkommt, und natürlich gibt es auch noch DDR-Anwälte.

    Aber das DDR-Unrechts-Justizsystem haben wir zum Glück nicht mehr. Und wieso ein DDR-Strafverteidiger mit der eher politisch-ideologischen als wissenschaftlichten Juristenausbildung besser sein sollte, erschließt sich mir nicht.

  30. 94.

    Weltenbummler:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.03.2024 um 17:59
    Diese Straftat wäre aber verjährt, da die BRD sich im Einigungsvertrag verpflichtet hatte die DDR -Gesetze bei der nachträglichen Verfolgung von Straftaten anzuwenden. Daran hat sie sich schlicht und einfach nicht gehalten."

    Im Einigungsvertrag Anlage I Kap III C II Anlage I Kapitel III Sachgebiet C - Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht - Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c steht aber genau das Gegenteil von dem, was Sie behaupten, das es im Einigungsvertra stehen würde!

  31. 93.

    Wolle:
    "Interessant war der Hinweis, dass Mord nach 25 Jahren gem. DDR-Recht verjährt und die Bundesrepublik das anerkannt hat."

    Nein, das ist falsch. Das DDR-Verjährungsrecht galt nur bis zur Wiedervereinigung. Ab Wiedervereinigung gilt das bundesdeutsche Verjährungsrecht. (s. Einigungsvertrag Anlage I Kap III C II Anlage I Kapitel III Sachgebiet C - Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht - Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c)

  32. 92.

    Weltenbummler:
    "Die DDR als souveräner Staat erließ Gesetze zu ihrem Schutz, dazu gehörte auch der Schutz der Staatsgrenze."

    Der sog. "Schutz der Staatsgrenze", soweit er sich gegen das Menschenrecht der Freizügigkeit der DDR-Bürger gerichtet hat, war rechtswidrig, weil er gegen die Menschenrechte verstieß, genauso, wie NS-(Un)Recht rechtswidrig war, soweit es gegen die Menschenrechte verstieß! Soweit eine Regierung keine legale Wahrnehmung des Menschenrechts auf Freizügigkeit zulässt, ist eine Verhinderung einer "illegalen" Wahrnehmung des Menschenrechts auf Freizügigkeit rechtswidrig, weil die Regierung diese "illegale" Wahrnehmung des Menschenrechts durch Verbot einer legalen Wahrnehmung des Menschrechts provoziert hat.

    Abgesehen davon waren die Gesetze in der DDR alle illegal, weil nicht von einem gewählten Parlament beschlossen, denn die undemokratischen Wahlen verstießen gegen DDR-Wahlrecht. Stichwort undemokratische Wahlen und Wahlfälschung!

  33. 91.

    Sie können sich sicher sein, dass, wenn an Ihrem abwegigen Verjährungseinwand etwas dran sein dürfte, dann wurde das schon in anderen Prozessen bzw. wird das in diesem Prozess von der Verteidigung eingebracht und vom Gericht geprüft, letztinstanzlich vom BGH! Außerdem wird dies die Staatsanwaltschaft schon geprüft haben, denn dieses wäre ein Strafverfolgungshindernis. Und das Strafgericht prüft dies im Vorverfahren und lässt die Anklage nicht zu, wenn es ein Strafverfolgungshindernis gibt.

    Sie können also ganz beruhigt sein. Es wird alles nach Recht und Gesetz laufen, und der Einigungsvertrag wird hier nicht verletzt werden.

  34. 90.

    Weltenbummler:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.03.2024 um 17:59
    Die DDR als souveräner Staat erließ Gesetze zu ihrem Schutz, dazu gehörte auch der Schutz der Staatsgrenze."

    Genauer: Die nicht demokratisch gewählten Diktatoren erließen Gesetze zum Schutz der Staatsgrenze unter anderem vor den DDR-Bürgern und vor ihrem Menschenrecht auf Freizügigkeit!

    Weltenbummler:
    "Mord, da haben sie völlig Recht, war auch in der DDR strafbar. Diese Straftat wäre aber verjährt, da die BRD sich im Einigungsvertrag verpflichtet hatte die DDR -Gesetze bei der nachträglichen Verfolgung von Straftaten anzuwenden. Daran hat sie sich schlicht und einfach nicht gehalten."

    Das ist UNSINN!
    Genauso wie die DDR das Verjährungsrecht zwischen Tatbeginn und Verjährungseintritt ändern konnte, kann das jetzt auch Deutschland als Rechtsnachfolger! Der Einigungsvertrag wird hier nicht verletzt, denn dies ist dort nicht ausgeschlossen!

  35. 89.

    Kleiner Nachtrag. Mir ist da ein Fehler unterlaufen, für den Grundwehrdienst wurde nur Mitgeteilt zu welcher Waffengattung man Eingezogen wird, nicht in welchem Ort. Der Stand erst im Einberufungsbefehl.Sorry.

  36. 88.

    Ja "Aufkohlen "konnte man, aber das haben wohl die wenigsten gemacht. Wohin man kam wurde einem aber schon bei der Musterung mitgeteilt. Dabei wurde auch gefragt ob man auch zur Grenze gehen würde. Da wurde man dann eher Eingezogen was zur Folge hatte, dass man das Ganze schneller hinter sich hatte. Hatte man sich schon bei der Musterung als Drei oder Zehnender vorgestellt ,konnte man sich Aussuchen, wo man hin wollte (jedenfalls meistens).

  37. 87.

    >"Ich verstehe nur nicht, warum man ihn erst an der Grenzübergangsstelle unschädlich macht und nicht schon in der Botschaft."
    Die DDR hatte auch seinerzeit keine Hoheitsrechte auf dem Gebiet der Botschaft eines anderes Landes und innerhalb der sg. Bannmeile um jede Botschaft zu DDR Zeiten war jedes Aufsehen zu vermeiden.
    Bei potenziellen Bomben-Erpresser wird heute auch jedes Mittel angewendet, um denjenigen welchen in eine günstige Position zur Unschädlichmachung zu bringen, wenn man ihn nicht vorher mit taktischen Verhandlungen zur Aufgabe bewegen kann.

  38. 86.

    In den Gängen hinter der Grenzkontrollstelle gab es genug Möglickeiten, ihm aufzulauern - statt Shot in the back!

  39. 85.
    Antwort auf [Wolle] vom 14.03.2024 um 20:42

    Ist nicht ganz richtig. Alle Uniformierten an den Grenzübergängen waren Angehörige der Stasi.

  40. 84.

    … aber nicht zur Stasi. Das war freiwillig, manchmal mit Erpressung verbunden - hat aber mit Wehrpflicht nichts zu tun.

  41. 83.

    @Rieland: Schonmal was von Wehrpflicht gehört? In der DDR konnte man die Wehrpflicht freiwillig verlängern, aber wohin man einberufen wurde am war wohl eher Zufall, oder je nach Ausbildung. Die Alternative Bausoldat war nicht Jedem recht.

  42. 82.

    2. Teil: K. hätte auch eine Zugverspätung als Hinderung seiner Ausreise sehen und die Bombe zünden können. Mit Bombendrohern aus Egoismus habe ich kein Mitleid. Viele sind in den Westen geflüchtet, weil sie sich der Strafverfolgung entziehen wollten. Wäre interessant zu lesen, was K. vorher gemacht hat. @68. ThomasErkner 14.03.2024 20:11 K. war nicht wehrlos. Er hatte laut seiner Aussage die Bombe.

  43. 81.

    1. Teil: Ich stimme 47. Blümel Jotwede 14.03.2024 16:40 und 63. sabi 14.03.2024 19:05 zu. Weil K. mit einer Bombe gedroht hatte, bestand Lebensgefahr für alle anderen Menschen in dessen Nähe. Die Bombe hätte durch einen Bedienfehler auch in Westberlin explodieren können. Das hätte Westberlin als Angriff von der DDR deuten können und die Verteidigung beginnen können. Deshalb ist es folgerichtig, ihn unschädlich zu machen, um das Leben vieler anderer Lebewesen zu retten. Dies aus dem Hinterhalt zu tun und ihn nicht vorher zu warnen ist richtig, denn sonst hätte er die Bombe gezündet. Ich verstehe nur nicht, warum man ihn erst an der Grenzübergangsstelle unschädlich macht und nicht schon in der Botschaft. In der Botschaft gab es sicher auch Bewaffnete, um die Botschaft zu schützen. Aber dort bestand vielleicht die Gefahr, daß K. dort die Bombe zündet, wenn er ein Gewehr auf sich gerichtet sieht.

  44. 80.

    Hallo, wir leben im Rechtsstaat und haben freie Anwaltswahl, so auch dieser Ex-MfS-Mitarbeiter. Er kann sich auch von seinem Schuster vor Gericht verteidigen lassen, wenn der nebenbei zugelassener Strafverteidiger ist.
    Spontan fallen mir Gysi und Diestel als praktizierende Rechtsanwälte (Strafrecht?) beider Rechtssystemen ein.

  45. 79.

    Das haben Sie aber jetzt schön in den Nebel gezogen. Sie haben aber leider noch nicht spekuliert, weswegen die beiden Zeugen denn als Zeugen geladen werden, also außer das diffuse "kann alles sein".
    Ansonsten geht es vielleicht gar nicht um Identifikation. Es können auch die einzigen beiden sein, die sich gemeldet oder was gesehen haben. Sie sehen, ich kann auch spekulieren. Und jetzt sind Sie wieder dran: weswegen sind die beiden wohl da?

  46. 78.

    Ganz naive Laienfrage: gibt es eigentlich noch Juristen/Verteidiger, die in der DDR für das Justizwesen dort tätig waren und müsste nicht eigentlich ein solcher den Beschuldigten verteidigen dürfen/können/müssen, weil er sich besser in dem Justizsystem auskennt, das in der fraglichen Zeit existiert hat? Das DDR-Justizsystem wurde doch nach dem Ende der DDR, sagen wir mal, außer Betrieb gesetzt. Oder ist der in Rede stehende Mord-Vorwurf ausschlaggebend?

  47. 77.

    Sehr gut gefolgert.
    Aber die Verjährung im DDR-Recht bei Mord nach 25 Jahren wurde im Einvernehmen beider deutscher Staaten bei der Strafverfolgung im vereinigten Deutschland bei verübten Morden in der DDR an das Strafrecht der BRD angepasst.
    Mord in der DDR verjährt nicht!!
    Siehe mein Kommentar #60.

  48. 76.

    Ein Stasi-Offizier war kein Grenzschützer. Aber ansonsten haben Sie recht!

  49. 75.

    Verzeihung, ich bin Entsetzt und Bestürzt von Ihren Zeilen hier. Welchen Traumen erleben Sie gerade?

    Mord verjährt nicht! Und diese Grenzschützer (angebliche) haben gemordet. Und dieser Mord wurde von einem "souveränen Statt" billigend in Kauf genommen, ja sogar gedeckt.

    Entschuldigung, so wird das "Nix mit der Wiedervereinigung", auch wenn das irgendwo manifestiert wurde.
    Ich bin außer mir.

  50. 74.

    Sehen Sie, sie lesen etwas, was ihnen das Gehirn vorgaukelt, dastehen zu müssen, was aber so nicht steht. Sie deuten etwas rein. Wenn als Erklärung gestanden hätte, dass die beiden als zeugen geladen sind, weil sie unmittelbar das ganze Geschehen gesehen und damals ihre Aussagen protokolliert haben, wäre es eindeutig. Und dann ist die Frage, warum nicht mehr zeugen befragt werden. Wenn es eine Klasse war, dann gab es sicherlich noch mehr zeugen. Und können sie den Täter mach über 50 Jahren identifizieren?

  51. 73.

    Ok, wenn dem so sein sollte ...

    Aus dem Artikel "... mit einer Bombe gedroht haben, falls man ihn nicht ungehindert nach West-Berlin lasse. Der angeklagte Stasi-Offizier habe den Polen schließlich in den Tunneln des Grenzübergangs vom Bahnhof Friedrichsstraße erschossen ..."
    Liest sich - für mich - nicht so eindeutig.

    Aber sei's drum, wir werden es bald abschließend erfahren - das Urteil.

  52. 72.

    Ich versuche mal einen anderen Blick, ohne über Schuld/Unschuld zu spekulieren. Hier ist einiges nachzulesen: https://www.chronik-der-mauer.de/todesopfer/183511/kukuczka-czesaw-jan

    Fakt scheint zu sein, dass die Bombendrohung nicht mehr Bestand hatte, da er die Grenzkontrolle (mit Tasche) schon passierte. Ein Schuss in den Rücken ist sicherlich keine Abwehrhandlung. Zumal er sein Ziel (der Ausreise nach Besuch in der polnischen Botschaft (Unter den Linden; gut 1 km weg) erreicht hatte. Gefahr im Verzug scheidet somit auch aus. Da der Bf Friedrichstraße auch hinter der Grenzabfertigung DDR-Gebiet war, hätte es wahrscheinlich auch andere Möglichkeiten gegeben ihn zu überwältigen (wenn denn notwendig). Interessant war der Hinweis, dass Mord nach 25 Jahren gem. DDR-Recht verjährt und die Bundesrepublik das anerkannt hat. Ungeachtet dessen steht das Menschenrecht natürlich über aller Recht. Also mal sehen, wie das jetzt ausgeht …

  53. 70.

    Der BGH hat in bestimmten Fällen erfolgreich die Radbruchschen Formel angewandt.
    Sowohl das BVerfG als auch der EGMR sah in diesen BGH Urteilen auch keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot.
    Das heißt mögliche Rechtfertigungsgründe im DDR-Recht können dann verworfen werden, wenn sie elementar gegen das Menschenrecht verstoßen.
    Eine eventuelles Recht der DDR, dass den in der Ausübung der Dienstpflicht beim MfS durchgeführten Todesschusses auf einen wehrlosen Flüchtling rechtfertigt, wäre demnach nichtig.

  54. 69.

    "Irgendwie ist mir auch nicht so ganz klar, ob es als "Mord" zu deuten ist, wenn ein Mann erschossen wird, der mit einer Bombe droht." Ja und weil nicht irgendwie, sondern möglichst objektiv Licht in diesen Fall zu bringen, zum Beispiel ob der Flüchtige aufgefordert wurde - stehen zu bleiben. Lt. RBB24 Inforadio vom 14.3.24 soll dem Fluchtwilligen sogar angedeutet worden sein, er könne die Grenze Richtung Westberlin passieren. Der finale Schuss war wohl eher nicht das letzte MIttel aufgrund von zuvor gescheiterten Maßnahmen. Vermutlich war alles erfolgversprechend zuvor im mfs-Maßnahmenplan festgelegt worden im Hinblick auf das Ziel eines erfolgreichen Mordes. Trotzdem sehr dumm gelaufen angesichts möglicher Zeugen aus dem übrigen Grenzverkehr, anstatt das Ganze in einer Agentenschleuse passieren zu lassen. Gut, daß nun juristisch aufgeklärt und hoffentlich der Täter nach seiner Verurteilung seine Strafe antreten muß.

  55. 68.

    "Dann ist das Verfahren einzustellen, da man nur für eine Handlung bestraft werden kann, die zum Tatzeitpunkt strafbar war." Genau das üpberprüft das Gericht jetzt, während Ihnen vor dem Ergebnis die Muffe geht. Aber Sie könnten ja so mutig sein und dagegen klagen.

  56. 67.

    Die Sache mit der angeblichen "Bombe" war zum Zeitpunkt des Schusses längst vom Tisch. Das Opfer dürfte noch seinen Pass vorzeigen, beim dritten Kontrollpunkt trat dann laut Augenzeugin heute vor Gericht ein Mann hinter ihm aus einem toten Winkel hervor und schoss. Und zwar nicht in der Botschaft, wo er zuerst mit dieser Bombe gedroht hatte, sondern später. Es war also mitnichten ein "Achtung, schnell, er hat eine Bombe". Es war nach Aktenlage ein gezielter, in Auftrag gegebener Mord.

  57. 66.

    Und deswegen erschießt man den Mann von hinten. Interessante Sichtweisen von Ostalgikern, die der DDR Diktatur nachtrauern.

    Aber mit DM bitteschön.

  58. 65.

    Auf jeder Seite der Grenze gilt unbestreitbar, dass Mord (selbst auf Befehl) nicht verjährt.

  59. 64.

    Danke für Ihre "Einsatztaktisch" Sicht.
    Irgendwie ist mir auch nicht so ganz klar, ob es als "Mord" zu deuten ist, wenn ein Mann erschossen wird, der mit einer Bombe droht.

  60. 62.

    Informieren Sie sich einfach richtig und dann wissen Sie, warum diese Verfahren stattfinden können. Ich finde es wirklich krass zu lesen, wie bestimmte Kommentatoren hier versuchen, diese Menschen zu verteidigen. Und Sie wollen jetzt dafür sogar noch der Bundesrepublik den schwarzen Peter überstülpen. Sorry aber da hört mein Verständnis auf. Als wenn es um eine Art Rache gehen würde. Mitnichten, es geht um Gerechtigkeit. Manchmal frage ich mich wirklich, was mit einigen Menschen aus der ehemaligen DDR und deren Rechtsverständnis los ist.

    "Die DDR als souveräner Staat erließ Gesetze zu ihrem Schutz, dazu gehörte auch der Schutz der Staatsgrenze."

    Und solch ein Satz lässt mich wirklich nur fassungslos den Kopf schütteln. Glauben Sie eigentlich selber, was Sie da schreiben? Warum wurde dann auf Menschen geschossen, die die DDR verlassen wollten? Man hätte sie doch einfach gehen lassen können, denn es war ja der antifaschistische Schutzwall oder vielleicht doch nicht?

  61. 61.

    Falsch gerade die Aufhebung der Verjährungsklausel war Gegenstand des Einheitsvertrags als Erweiterung des StGB: Art. 315a Abs. 3 EGStGB.
    Alles andere, also die Anwendung des jeweiligen gültigen Rechts zum Tatzeitpunkt im Strafrecht war bereits Bestandteil des StGB und musste nicht explizit neu geregelt werden.

  62. 60.

    Vergleichen wir jetzt schon militärische Einsätzen in einem Krieg mit der feigen Ermordung von Zivilisten? Das ist ja wohl hanebüchen!

  63. 59.

    Alle, Menschen die, die DDR illegal verlassen wollten. Sind von hinten erschossen worden. Und keiner will es gewesen sein.

  64. 58.

    Falsch. Das Völkerrecht auf welches sie sich ja berufen, ist deine Vereinbarung zwischen Staaten, nicht zwischen UNO und den jeweiligen Staatsbürgern.
    Die DDR als souveräner Staat erließ Gesetze zu ihrem Schutz, dazu gehörte auch der Schutz der Staatsgrenze. Mord, da haben sie völlig Recht, war auch in der DDR strafbar. Diese Straftat wäre aber verjährt, da die BRD sich im Einigungsvertrag verpflichtet hatte die DDR -Gesetze bei der nachträglichen Verfolgung von Straftaten anzuwenden. Daran hat sie sich schlicht und einfach nicht gehalten.

  65. 57.

    "Dazu gab es aber - soweit ich mich erinnere - Ermittlungen und ein Strafverfahren im Gegensatz zu dem Fall aus dem Artikel hier!"
    Ermittlungen gab es in diesem Fall wohl auch seit Jahren, die aber zunächst auf Totschlag und damit verjährung hinausliefen. Erst neue Erkenntnisse und Zeugen führen die Staatsanwaltschaft (und zunächst nur diese) zu der Einschätzung, dass eine Anklage wegen Mordes erfolgversprechend sein könnte. (!) Ob sich dies Anschuldigung halten lässt, wird eben das Verfahren zeigen. Allein die Tatsache, dass das Opfer von Hinten erschossen wurde, begründet keine Heimtücke. Man könnte in der Argumentation der Verteidigung von Fluchtversuch und versehentlichem Treffer in den Rücken oder Querschläger ausgehen.
    Der Befehl "Unschädlichmachung" begründet ebenso keine geplante Tat. Ich sehe derzeit keine unwiderlegbare Beweislage für auch nur ein Mordmerkmal. Aber schauen wir mal.

  66. 56.

    Weltenbummler:
    "Antwort auf [sascha1] vom 14.03.2024 um 17:07
    Dann ist das Verfahren einzustellen, da man nur für eine Handlung bestraft werden kann, die zum Tatzeitpunkt strafbar war."

    Erstens war Mord auch in der DDR strafbar! Es lag hier wahrscheinlich keine Notwehrlage vor und standrechtliche Erschießungen waren auch in der DDR nicht zulässig.

    Zweitens stehen die Menschenrechte über dem DDR-Recht. Das heißt, wenn eine Tat nach DDR-Recht nicht strafbar war, dieses DDR-Recht aber gegen die Menschenrechte verstößt, dann ist dieses DDR-Recht nicht anzuwenden. Von den NS-Tätern konnte sich richtigerweise auch niemand darauf berufen, dass seine Taten nach NS-Recht rechtmäßig waren. Auf geltendes Unrecht kann man sich nicht berufen! Und die Grenze war unrecht, soweit sie gegen die Freizügigkeit als Menschenrecht gerichtet war.

    Jeder DDR-Bürger hatte z.B. das Menschenrecht, die DDR verlassen zu dürfen. Entgegenstehendes DDR-Recht ist Unrecht und rechtfertigt keine Mauertötungen!

  67. 55.

    Dazu gab es aber - soweit ich mich erinnere - Ermittlungen und ein Strafverfahren im Gegensatz zu dem Fall aus dem Artikel hier!

  68. 54.

    Ja, genau deshalb wurde "die Politik" auch in den vergangenen Jahren mehrfach gezwungen, ihre Politik zu ändern, neuestes Beispiel Haushalt. Haben Sie noch sachliche Begründungen für Ihre pauschale Behauptung?

  69. 53.

    Sahen diverse Richter offenbar anders, siehe mehrere Mauerschützen-Prozesse in den 90ern (zum Glück) Und im übrigen auch zig Prozesse nach dem Ende des Nazi-Terrors.Denn diese Verbrechen waren ja nach damaliger Rechtssprechung gar keine, also nach Ihrer Logik nicht zu beanstanden, richtig? Dieser Mord wurde offensichtlich gezielt von oben befohlen und dann ausgeführt, noch dazu heimtückisch von hinten, siehe auch eine Meldung auf MDR.de Was soll daran ungerecht sein, dem gerichtlich nachzugehen?

  70. 52.

    Dann ist das Verfahren einzustellen, da man nur für eine Handlung bestraft werden kann, die zum Tatzeitpunkt strafbar war.

  71. 51.

    Naja, nach DDR-Recht hat er ja gar kein Verbrechen begangen. Also ist es Unsinn, hier andauernd das DDR-Rechtssystem mit 25 Jahren etc hinzuzuziehen.

  72. 50.

    Ach die Liste wäre ja noch um so vieles länger. Aber letztlich ist in dem in Rede stehenden Fall noch zu beachten, dass bereits Verfahren gegen den Schützen eingestellt wurden, er nach DDR -Recht zu verurteilen wäre, was mit Westrichtern kaum gelingen wird . Wie gesagt Mord, so es denn einer gewesen sein sollte, wäre nach 25 Jahren (DDR -Recht) verjährt. Der Hinweis auf fehlende Gewalteinteilung in der DDR ist hier sicher müßig, da ja seit 33 Jahren diese auch auf das Territorium der damaligen DDR angewendet werden müßte.

  73. 49.

    Doch, das lese ich sehr wohl: "Zwei zur Tatzeit minderjährige Schülerinnen aus Hessen, die am Tattag auf der Rückreise von einer Klassenfahrt nach Ost-Berlin waren, sollen als Zeuginnen aussagen."
    Oder was meinen Sie könnte das stattdessen bedeuten?

  74. 48.

    "Es geht hier offensichtlich auch nicht um Gerechtigkeit." Um was glauben Sie geht es sonst? Finden Sie es ungerecht, wenn ein Mord aufgeklärt und verhandelt wird?

    Sie halten es für Siegerjustiz? Ja, das ist wahr. Die Wahrheit siegt über die Lüge. Die DDR war in meinen Augen ein Unrechtsstaat, der seine eigenen Bürger und andere an der Grenze kaltblütig umbrachte. Das ist bei aller Ostalgie ein Fakt:

    https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/47560/die-ddr-ein-unrechtsstaat/

  75. 47.

    Ich versuche das ganze mal Einsatztaktisch zu sehen. Person droht mit Bombe, Frage ob Sprengkörper echt, ungeklärt. Gefahr für unbeteiligte Personen gegeben. Finaler Schuß. Auch bei uns hätte man die Möglichkeit dieser Klärung gehabt. Die Frage ist, hat er zu diesem Zeitpunkt im Sinne der Rechtssprechung der DDR, und auch der Bundesrep. rechtswidrig gehandelt. Wenn man die DDR Justiz per se als nicht gültig erklärt, wäre dann nicht jeder Amtsakt, v. Strafverfahren bis zur Beurkundung nichtig?

  76. 46.

    Nein. Ich lese nicht, dass die damals Schülerinnen Augenzeuge waren, sondern nur, dass sie als Zeugen geladen sind. Das kann alles bedeuten. Das ist schon ein unterschied.

  77. 45.

    Genau so sehe ich das auch.
    Alle die zur Stasi oder zur Grenze gegangen sind wussten sehr wohl was auf sie zukommen kann. Jeder hätte in einem "ehrlichen" Beruf arbeiten können.

  78. 44.

    Dünne Beweislage? Zwei Zeugen und Stasi-Unterlagen. Immerhin. Fakt ist, dass er von hinten erschossen wurde. Nicht gerade ein Merkmal von Totschlag. Und das kategorische Abstreiten des Verdächtigen ohne Erläuterung spricht auch nicht gerade für ihn: ist er der Falsche oder hat sich das anders abgespielt? Dazu sagt er ja bisher nichts.

  79. 43.

    Falls hier jemand nach einem Beispiel für ein Verbrechen der Bundeswehr sucht, sei er/sie an die Bombardierung zweier Tanklaster nahe Kundus auf Befehl des damaligen Bundeswehr-Oberst Klein hingewiesen. Mehr als 100 getötete Zivilisten ohne konkrete Gefährdungslage. Manche würden das als Kriegsverbrechen sehen. Unsere rechtstaatlichen Gerichte nicht. Für mehr als 100 afghanische Familien gibt es bis heute keine Gerechtigkeit.

  80. 42.

    Immer diese Pauschalisierungen.
    Auch Richter und Staatsanwälte sind nur Menschen und fällen Urteile nie objektiv.

    Ansonsten gibt es hier natürlich eine Rechtsstaat. In der DDR gab es keinen Rechtsstaat.
    Und Unrecht bleibt Unrecht, deshalb muss es gesühnt werden.

  81. 41.

    Frank:
    "Antwort auf [Hugo ] vom 14.03.2024 um 12:39
    Welcher Rechtsstaat , den gibt es schon lange nicht mehr."

    Ich weiß ja nicht, wo Sie leben, aber wir hier in Deutschland haben einen Rechtsstaat, nicht perfekt, aber Rechtsstaat!

    Frank:
    "Wenn Saatsanwaltschaft und Richter nicht unabhängig von der Politik entscheiden und handeln hat sich das mit Rechtsstaat ."

    Richter sind und entescheiden unabhängig von der Politik! Anderenfalls gäbe es gar nicht die Fälle in denen Regierung und Behörden vor Gericht unterliegen!

  82. 40.

    Sie haben´s auch nicht verstanden.
    Das Gericht wird im Rahmen des Prozesses Recht sprechen, jedoch keine Gerechtigkeit erzeugen.

    Im Grunde geht es im Prozess darum, ob dem Täter bzw. der Tat ein Mordmerkmal beizuordnen ist. Falls nicht, wonach es für mich mit der bisher dünnen Informationslage ausschaut, sind wir bei Totschlag und diese Tat wäre verjährt und damit nix mit Gerechtigkeit.

  83. 39.

    Der ausführende Befehlsempfänger hätte seine Pflicht im Verteidigungskrieg gemacht! Ansonsten: Thema verfehlt.

  84. 38.

    Ich bin froh, dass der Prozess gemacht wird und wünsche, dass die Gerechtigkeit siegt.

  85. 37.

    Nach 50 Jahren dürfte es kaum möglich sein die Wahrheit umfassend aufzuklären. Die meisten Beteiligten sind inzwischen sicher verstorben. Es geht hier offensichtlich auch nicht um Gerechtigkeit.
    Übrigens Mord verjährte in der DDR nach 25 Jahren.

  86. 36.

    Da eine militärische Versorgungslinie zerstört wird wäre das durchaus legal. Putin wird es nicht gefallen, aber der hat es mit dem Rechtsstaat sowieso nicht so.

  87. 35.

    Sind sie ja auch nicht, sondern verblieben teilweise in hohen Ämtern. Einfach mal in Geschichtsbüchern nachlesen.

  88. 34.

    Bei allem Für und Wider: einem Menschen in den tödlich in den Rücken zu schießen, war zu keiner Zeit erforderlich. Wenn man gezwungen war zu schießen, hätte man auch woanders hin zielen können. Aber er wollte offensichtlich töten.

  89. 33.

    "Hat ja nur seine Befehle ausgeführt." ===> Eine Redewendung, die schon nach dem Ende der Nazizeit populär war. Man kann es nicht mehr hören. Soll das bedeuten, dass mit dem Empfang eines Befehls das selbständige Denken überflüssig wird? Unabhängig vom vorliegenden Fall: Verantwortlich für einen Schuss ist zunächst einmal derjenige, der den Finger am Abzug hatte. Inwieweit der Schütze selber unter Druck stand, ist hinterher zu klären. Es dürfte dann wohl einen Unterschied machen, ob diesem selber das Standgericht drohte oder ob eine Befehlsverweigerung lediglich mit einem Karriereknick geahndet worden wäre.

  90. 32.

    Also wenn Kinder sehen, wie jemand erschossen wird, bleibt das für immer in Erinnerung.
    Ich habe mit 9 gesehen, wie ein 2jährlger aus dem 7. Stock gefallen ist. Ist fast 50 Jahre her, ich höre den Aufprall heute noch.
    Also nicht pauschalisieren.

  91. 31.

    Welcher Rechtsstaat , den gibt es schon lange nicht mehr. Wenn Saatsanwaltschaft und Richter nicht unabhängig von der Politik entscheiden und handeln hat sich das mit Rechtsstaat .

  92. 29.

    Eiskalle:
    "Gibt es keine anderen Probleme die zu lösen wichtiger sind als einen über 80 jährigen Mann jetzt vor Gericht zu stellen der nur seine Befehle aus geführt hat,hätte er dieses nicht getan wer er für viele Jahre im Gefängnis gelandet wegen Befehlsverweigerung."

    "Eiskalle" will also Straftäter nur dann verurteilen, wenn es in unserer Gesellschaft keine Probleme gibt, also NIE!

    "Eiskalle" ist der Meinung, wenn jemand einen anderen ermordet, dann darf er nicht verurteilt werden, wenn er einen Befehl dazu erhalten hat! In der Nazizeit gab es also keine Mörder, die verurteilt hätten werden dürfen, weil alle letztendlich direkt oder indirekt über Befehlsweiterleiter von Hitler befohlen wurden!

  93. 27.

    Jan:
    "Antwort auf [Besserwessi] vom 14.03.2024 um 11:42
    Unser "Besserwessi" glaubt an das gute im Menschen, hier Bundeswehr? Dann träumen sie mal weiter."

    Dann legen Sie doch mal dar, welche Morde in der Bundeswehr nicht aufgeklärt worden sind!

  94. 26.

    Eiskalle:
    "Auf jeder Seite der Grenze wurden nur Befehle ausgeführt."

    Nein, es war die freiwillige Entscheidung jedes einzelnen, ob er Menschen erschießt oder nicht. Wer das nicht wollte - und das war die Mehrheit - der kam nicht zur Stasi und dafür auch nicht in den Knast!

    Außerdem wurden nur auf einer Seite Menschen dafür erschossen, dass Sie ihr Menschenrecht wahrnehmen wollen, ihr Land zu verlassen!

  95. 25.

    Antennenfuzzi:
    "Genau solches war für mich der ausschlaggebend, seinerzeit die Mauerschützenprozesse vor Zivilgerichten, den Dienst in der gesamtbundesdeutschen Armee zu verweigern."

    Was hat die bundesdeutsche Armee mit der STasi zu tun???

  96. 24.

    Wow, richtig gehaltvolle Entgegnung, chapeau. Sachlich noch was beizutragen?

  97. 23.

    "Gerechtigkeit sollte nicht verjähren."
    Vor Gericht wird Recht gesprochen, keine Gerechtigkeit erzeugt.

    " Der mutmaßliche Täter hatte im Gegnsatz zu seinem Opfer das große Glück, ein langes Leben zu führen. Und insbesondere Angehörige warten vielleicht immer noch auf die Aufklärung der Tat."
    Da haben Sie sehr recht.

    "Und zum Thema Angehörige Bundeswehr etc.: Mal abgesehen, dass dies ein Argument der Ablenkung ist, wie kommen Sie darauf, dass dort Verbrechen nicht aufgeklärt werden?"
    Zur BW kann ich nichts sagen, aber wie z.B. die Organisation Gehlen (als Gegenspieler der Stasi) mit Verbrechen seiner Mitarbeiter - nicht nur wähend der NS-Zeit, sondern auch danach, umgegangen ist, ist vielfach nachzulesen oder zu sehen.

    "Ohne (auch späte) Gerechtigkeit, kann es keine Versöhnung geben."
    Da stimme ich Ihnen zu. Mit der Einschränkung, dass mit diesem Prozess keine Gerechtigkeit zu schaffen ist.

  98. 22.

    Es gibt tatsächlich NICHTS wichtigeres, als gerichtlich zu klären, ob es ein Mord war oder nicht. Das gilt, ob Volksarmee oder Bundeswehr.

  99. 21.

    Unser "Besserwessi" glaubt an das gute im Menschen, hier Bundeswehr? Dann träumen sie mal weiter.

  100. 20.

    Mord bleibt Mord. Der Typ hätte auch Nein sagen können. Viel wäre ihm anschl. nicht passiert, ein anderer hätte das u. U. dann ausgeführt. Der Mann ist ein Überzeugungstäter Stand zu mehr als 100 Prozent zur Stasi.

  101. 19.

    Dieser Prozess steht für einem gutes und soliden Rechtsstaat. Gut so! Gleichwohl wir damit weltweit eher die Ausnahme sind. Umso mehr sollten wir uns gegen unqualifizierte Aussagen von Rechten, Linken und Querdenker wehren. Der Staat funktioniert. Und das soll er auch weiterhin tun! Danke für die Arbeit der Gewaltenteilung!

  102. 18.

    Gut so!!!!!

  103. 16.

    "hätte er dieses nicht getan wer er für viele Jahre im Gefängnis gelandet wegen Befehlsverweigerung."

    Hätte er es nicht getan, hätte der von ihm Erschossene heute genau wie er noch leben können.
    Ihnen scheint u.a. jeder Gerechtigkeitssinn abzugehen.

  104. 15.

    Die derzeitige DDR- Nostalgie war vorherzusehen. Schwache Gemüter brauchen einen autoritären Staat. was die BRD gottlob nicht ist. Hätte ja nicht gedacht, dass ich die Wiedervereinigung gerne ungeschehen machen möchte. Sehne mich zurück in die gute alte BRD vor '89...

  105. 14.

    Überhaupt nicht. Was soll an dem von Ihnen geschilderten Befehl widerrechtlich sein?

  106. 13.

    Na da bin ich mal gespannt, was damals 14 jährige nach über 50 Jahren jetzt zur zeugenbefragung beisteuern. Haben sie damals schon etwas wie eine Notiz bei einer Polizei hinterlassen? Dann kann es glaubhaft sein und führt gerechterweise zur Verurteilung. Wenn zeugen aber unter aktuellen Einflüssen ihre Aussagen machen, wird es zweifelhaft. Ich bin bald 60 und kann mich an vieles aus meiner teenagerzeit nicht wirklich erinnern. Weshalb ich das etwas kritisch sehe. Daher bin ich auf die Fakten gespannt.

  107. 12.

    Ach Gottchen der arme alte Mann. Mit solchen Argumenten wird übrigens auch sehr gern herum gejammert wenn man wieder einmal alte Kriegsverbrecher vor Gericht stellt. Übrigens, wenn überhaupt ein ehemaliger Bundeswehrsoldat jemals irgendjemanden von hinten in den Rücken geschossen haben sollte wird der ganz sicher auch vor Gericht gestellt werden.

  108. 11.

    Welche „Vergehen“ der damaligen Bundeswehr meinen Sie denn? Hoch lebe die „DDR“- Propaganda.

  109. 10.

    Mord an einem wehrlosen Zivilisten, noch dazu durch Schüssen von hinten, verjährt nicht. Ich halte es für vollkommen richtig, dass dieser Angeklagte dafür auch jetzt noch vor Gericht steht, egal wie alt er ist. Wenn Sie alles mit "hat ja nur Befehle verfolgt" vom Tisch wischen wollen , bedauere ich Sie. Der Blick auf die Geschichte lässt mich fassungslos zurück, wie man jemanden damit per se freisprechen kann. Übrigens bin ich Ossi, Sie ganz vielleicht auch?

  110. 9.

    Wenn Selensky heute befehlen würde, die Krim-Brücke mit Tauraus-Marschflugkörpern zu zerstören, wie wären denn die ausführenden Befehlsempfänger im Erfolgsfall juristisch einzuordnen ?

  111. 8.

    Letztendlich entscheidet jeder selbst über sein Handeln. Im Dritten Reich waren am Ende schließlich auch nur alle gehorsame Befehlsempfänger und der einzige verantwortliche Täter Adolf Hitler.
    Inwieweit ein anderes Handeln als Befehlsempfänger in einem Unrechtsstaat möglich war, ohne selbst um Leib und Leben fürchten zu müssen, werden ja dann die Gerichte entscheiden müssen.

  112. 7.

    Gerechtigkeit sollte nicht verjähren. Der mutmaßliche Täter hatte im Gegnsatz zu seinem Opfer das große Glück, ein langes Leben zu führen. Und insbesondere Angehörige warten vielleicht immer noch auf die Aufklärung der Tat.
    Und zum Thema Angehörige Bundeswehr etc.: Mal abgesehen, dass dies ein Argument der Ablenkung ist, wie kommen Sie darauf, dass dort Verbrechen nicht aufgeklärt werden? Ohne Quellen nenne zu können, möchte ich behaupten, dass hundertprozent aller Tötungen von Flüchtlingen aus der BRD ind die DDR aufgeklärt worden sind?
    Ohne (auch späte) Gerechtigkeit, kann es keine Versöhnung geben.

  113. 5.

    Genau - und wenn sich jemand dazu entscheidet, unserer Freiheitlich demokratischen Grundordnung im Militär Schutz gebieten zu wollen, ist dies zu respektieren.

  114. 4.

    Gibt es keine anderen Probleme die zu lösen wichtiger sind als einen über 80 jährigen Mann jetzt vor Gericht zu stellen der nur seine Befehle aus geführt hat,hätte er dieses nicht getan wer er für viele Jahre im Gefängnis gelandet wegen Befehlsverweigerung.
    Wie ist es eigentlich werden frühere Vergehen bei der damaligen Bundeswehr auch so hoch gespielt,politisiert wie es mit den Soldaten und Offizieren der NVA gemacht wird/wurde. Auf jeder Seite der Grenze wurden nur Befehle ausgeführt.

  115. 3.

    Richtig
    Soldaten sind Befehlsempfaenger und zum Gehorsam gezwungen!
    Jeder sollte sich also gut überlegen, was er beruflich macht.

  116. 2.

    Genau solches war für mich der ausschlaggebend, seinerzeit die Mauerschützenprozesse vor Zivilgerichten, den Dienst in der gesamtbundesdeutschen Armee zu verweigern.

  117. 1.

    Mord verjährt nicht und sollte so auch Bestraft werden.

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