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Audio: Antenne Brandenburg | 04.05.2021 | Kai Küstner | Quelle: dpa/Stefan Jaitner

Bundesregierung hat Entwurf verabschiedet

Lockerungen für Geimpfte könnten schon am Wochenende greifen

Jetzt könnte es doch recht schnell gehen: Das Bundeskabinett hat Lockerungen für Geimpfte und Genesene beschlossen, nun müssen noch Bundestag und Bundesrat folgen. Schon ab Samstag könnten damit mehrere Beschränkungen für diese Personenkreise fallen.

Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für rasche Lockerungen der Corona-Regeln für vollständig Geimpfte und Genesene. Das Kabinett habe eine entsprechende Verordnung am Dienstag beschlossen, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Grundrechtseinschränkungen wie Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sollten zurückgenommen werden.

Noch in dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat endgültig darüber entscheiden. "Ein wichtiger Schritt hin zur Normalität", sagte Lambrecht. Wenn alles beschlossen werde, wie geplant, könnten die Lockerungen schon am Wochenende gelten.

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Keine Test- und Quarantänepflicht mehr

Neben Lockerungen bei Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sieht der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium weitere Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene vor. So entfällt zum Beispiel die Testpflicht beim Shoppen, beim Friseur und bei der Fußpflege. Die Quarantänepflicht entfällt, es sei denn, man war Kontaktperson von Reiserückkehrern aus Virusvarianten-Gebieten wie Indien und Brasilien. Auch wer als vollständig Geimpfter und Genesener aus diesen Gebieten zurückkehrt, muss nach wie vor in Quarantäne. Die Maskenpflicht wird derweil auch für Geimpfte und Genesene weiter bestehen.

Als vollständig geimpft gilt, wer 14 Tagen zuvor seine Zweitimpfung erhalten hat. Dabei muss es sich um in der EU zugelassene Impfstoffe handeln. Bei Menschen, die das Vakzin des US-Herstellers Johnson & Johnson erhalten haben, genügt eine Impfung für den vollen Schutz. Die Komplettimpfung muss entweder in Papierform (Impfpass, Bestätigung des Impfzentrums / Bestätigung des Hausarztes) oder in digitaler Form (z.B. digitaler Impfausweis) nachgewiesen werden.

Als genesen gilt, wessen Corona-Infektion nicht länger als sechs Monate und nicht weniger als 28 Tage zurückliegt. Hier gilt als Nachweis der entsprechende PCR-Test mit positivem Ergebnis. Wer den Original-Testnachweis nicht mehr hat, kann sich einen solchen bei derselben Stelle noch einmal nachträglich bescheinigen lassen.

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In Berlin und Brandenburg gelten bereits seit April Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene. So entfällt schon jetzt in beiden Bundesländern für diese Personengruppen die Testpflicht im Einzelhandel und beim Friseur. Auch die Quarantänepflicht gibt es nur noch bei Einreisen oder Kontakten zu eingereisten Personen aus Virusvarianten-Gebieten.

Zudem dürfen in Berlin vollständig geimpfte Senioren in Pflegeheimen wieder mehr Besuch (zwei Personen täglich zuzüglich Kinder bis 12 Jahren) empfangen und wieder mit bis zu 20 Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern in der jeweiligen Einrichtung zusammenkommen, wie der Senat am Dienstag entschieden hat. Neu wären mit der Bundesregelung sowohl in Berlin als auch in Brandenburg die Aufhebungen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.05.2021, 14 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 04.05.2021 um 23:13 Uhr geschlossen.

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