Urteil wegen Bestechungsgeldern - Pflegedienst muss Land Berlin 5,5 Millionen Euro zurückzahlen

Mo 25.07.22 | 15:12 Uhr
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Eine Pflegekraft entnimmt Medikamente aus einer Schachtel (Quelle: dpa/Florian Gaertner)
Audio: Inforadio | Mo 25.07.22 | Brasching | Bild: dpa/Florian Gaertner

Ein Berliner Pflegedienst und seine Geschäftsführung müssen dem Land Berlin knapp 5,5 Millionen Euro nebst Zinsen zurückzahlen. Dazu verurteilte sie das Landgericht wegen "sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung", wie die Senatsgesundheitsverwaltung am Montag mitteilte.

Das Geld war vom Land Berlin im Rahmen der Sozialhilfe für vermeintliche Pflegeleistungen des Pflegedienstes gezahlt worden. Das Unternehmen hatte den Angaben zufolge seinen "Pflegekunden" systematisch Bestechungsgelder in dreistelliger Höhe gezahlt, damit diese den Pflegedienst für angeblich benötigte Pflege auswählten.

Neben dem Land Berlin als Sozialhilfeträger wurden noch weitere Sozialleistungsträger geschädigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der verurteilte Pflegedienst und dessen Geschäftsführung haben dagegen Berufung eingelegt.

Sendung: Abendschau, 25.07.2022, 19:30 Uhr

22 Kommentare

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  1. 22.

    Ich habe meine Erfahrungen mit diesen furchtbaren Veruntreuern gemacht.
    Ich könnte Bücher über diese Verbrecher schreiben.
    Die füllen sich die Taschen auf Kosten und Gesundheit der "Betreuten".
    Und die "Gerichte" verhöhnen die Opfer und sind mitschuldig.

  2. 21.

    Ich habe ständig damit zu tun . Arbeite ständig mit Menschen die einen gesetzlichen Betreuer haben. Keiner wurde abgezockt, aber viele haben Vorurteile im Kopf und fühlen sich falsch behandelt - unwissende eben. Gehören Sie dazu ?.

  3. 18.

    Wie schon geschrieben. Typisch verschwörungstheoretisch und desinformierend.

    Oder hat RM einen gesetzlichen Betreuer und weiß nicht was er/sie macht. Oder hat er einfach keine Ahnung , Halbwissen.

    Die gesetzlichen Betreuer die ich kenne zocken nicht ab.

    Die Gerichte die ich kenne arbeiten seriös wie es in einem Rechtsstaat üblich ist , nach Recht und Gesetz - nicht nach dem Wunsch des Klägers, Opfers, Angehöriger ... hypermotionaler Kommentatoren oder Medien.

  4. 17.

    "Betreuung" und "Pflege" stehen sehr häufig in sehr engem Zusammenhang.

  5. 16.

    Unsinn.

    Oder haben Sie konkrete Beweise für Ihre Thesen?

  6. 15.

    Auf „nicht nur die Pflegedienste zocken ab“

  7. 14.

    Die "Gerichte" und "Staatsanwaltschaft en" kümmern sich nicht, "kein öffentliches Interesse".
    Deutsche "Justiz"...
    Könnte kotzen!

  8. 13.

    Wo steht denn bitte etwas von Betreuern?

  9. 12.

    Auweia. Auweia. So viel kriminelle Energie. Gott sei Dank gibt es auch Pflegedienste die gute Arbeit leisten.
    Das gilt auch für Betreuer. Die ehrenamtlich Tätigen sind die, diesen Berufsstand retten,....

  10. 11.

    Erschreckend, erschreckend. Betonen sollte werden, dass sehr viele eine gute Arbeit leisten.
    Die gerichtliche Betreuung dagegen schreibt eigene Gesetze.

  11. 10.

    Nachtrag: Also einigen Kommentaren
    mein ich.

  12. 9.

    Haben Sie Ihre "Erfahrungen" zur Anzeige gebracht? Oder trauen Sie sich solche Schimpftiraden nur anonym in Foren wie diesem?
    Und auch für Sie: es geht hier um Pflegedienste!!

  13. 8.

    Zum Thema "Betreuer" gab es kürzlich im RBB einen Bericht.
    Ich habe am 07.07.2022 einen objektiven Kommentar hinterlassen.
    Nachzulesen auf Trustpilot RBB.

  14. 7.

    Ja, mafiöse Strukturen mit aktiver Unterstützung der "Gerichte".
    Vermutlich halten die verfügenden "Richter" regelmäßig die Hand auf und haben zu ihrem kläglich Gehalt ein kleines Zubrot.
    Aus eigener Erfahrung kann ich behaupten, dass diese Lumpen ihre Opfer nicht "betreuen", sondern ausplündern bis aufs Hemd und durch Unterlassung ihrer Pflichten den "Betreuten" unermessliche Schäden zufügen, welche von den Richterlumpen gebilligt werden.

  15. 6.

    Diese schwerwiegenden Vorwürfe können Sie hoffentlich im Zweifelsfall belegen, ansonsten könnte es mal ungemütlich für Sie werden....
    Viele Betreuer arbeiten ehrenamtlich, dürfen sich max. eine Aufwandsentschädigung entnehmen und die, die es gewerblich machen, unterliegen einer Nachweispflicht.
    Im Übrigen geht es hier um einen Pflegedienst.

  16. 4.

    Leider hat die gerichtlich angeordnete Betreuung mafiöse Strukturen hervor gebracht. Kassieren ohne nennenswerte Leistung zu erbringen. Viele Betroffene in der Betreuung kommen nicht zu ihren Rechten, weil die Betreuer sich nicht um die vorhandenen Möglichkeiten von Unterstützungsleistungen kümmern.

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