Pannen-Wahl in Berlin - Verfassungsgericht entscheidet am 16. November über Wahlwiederholung

Do 06.10.22 | 14:59 Uhr
  43
Wahlberechtigte warten am 26.09.2021 deutlich nach 18 Uhr in einer Schlange vor einem Wahllokal an der Mandelstraße im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg darauf, ihre Stimmen abgeben zu dürfen. (Quelle: dpa/Georg Hilgemann)
Audio: rbb24 Inforadio | 06.10.2022 | Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen) | Bild: dpa/Georg Hilgemann

Nach etlichen Pannen bei den Wahlen in Berlin will das Landesverfassungsgericht im November über eine Wahlwiederholung entscheiden. Damit ist auch klar, wann die Berliner und Berlinerinnen spätestens nochmal an die Urne müssten.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin will am 16. November seine Entscheidung zur Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie den Bezirksverordnetenversammlungen verkünden. Nach einer Anhörung im September sowie einer bisherigen Einschätzung könnten die Wahlergebnisse für ungültig erklärt werden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag.

Sollten die Richterinnen und Richter zu dem Entschluss kommen, dass die Wahlen nicht rechtens waren, müsste in ganz Berlin neu gewählt werden. Für eine Wiederholungswahl bleibt dem Landeswahlleiter eine Frist von 90 Tagen nach dem Gerichtsentscheid. Das entspricht spätestens dem 14. Februar 2023- Landeswahlleiter Stephan Bröchler peilt für den Fall der Fälle eine Wahlwiederholung "Mitte Februar" an, wie er dem "Spiegel" sagte. Ein möglicher plausibler Termin wäre der 12. Februar, ein Sonntag.

Die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, mit dem angekündigten Urteil "verantwortungsvoll und professionell" umgehen zu wollen. Zunächst gelte es jedoch, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in dem noch laufenden Verfahren "mit dem gebotenen Respekt" abzuwarten, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (DPA) am Donnerstag. "Es geht jetzt darum, zukünftige Wahlen so vorzubereiten, dass sie reibungslos ablaufen und solche Fehler nie wieder passieren."

Rücktrittsforderungen an Geisel

Bereits bei der Vorbereitung der Wahlen vom 26. September 2021 war es laut Gericht zu schweren Wahlfehlern gekommen. Dazu zählen aus Sicht der Richterinnen und Richter zu wenige Wahlurnen genauso wie fehlende, falsche und sogar kopierte Stimmzettel oder flächendeckendes Wählen nach 18 Uhr.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen hatten unter anderen die Partei und die AfD eingelegt. Letztere forderte gemeinsam mit der CDU-Fraktion den Berliner Bausenator Andreas Geisel (SPD), der damals als Innensenator für das Thema Wahlen zuständig war, zum Rücktritt auf. Ein Missbilligungsvotum im Abgeordnetenhaus überstand Geisel am Donnerstag ebenso wie einen Entschließungsantrag zu seiner Entlassung. Die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) stellte sich zuvor bereits hinter ihren Parteikollegen.

Verantwortlich für das Chaos sind laut der Präsidentin des Verfassungsgerichts, Ludgera Selting, die Landeswahlleitung und die für das Thema Wahlen zuständige Innenverwaltung.

Bundestagswahl womöglich auch betroffen

Am Wahltag war zudem auch der Bundestag gewählt worden. Für deren Überprüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser berät derzeit unter Verwendung der Erkenntnisse und Einschätzungen aus dem Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgericht.

Die Vertreter der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP sprachen sich jüngst im Ausschuss dafür aus, die Bundestagswahl in rund 300 der knapp 2.300 Berliner Wahllokalen wiederholen zu lassen. Darüber abgestimmt werden soll noch im Oktober.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.10.2022, 11:45 Uhr

43 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 43.

    Es lohnt sich, zurückzuverfolgen wer auf was antwortet, dann kommt kein an Beiträgen vorbei niedergeschriebene Meinung raus, die man unbedingt jetzt loswerden will.

    Dann würden Sie schon Einigen ein Kaffee schulden, um bei Ihrer Währung zu bleiben, aber nichts für Ungut, da , "Humor ist wenn man trotzdem lacht".

  2. 42.

    Sie glauben doch wohl nicht ernsthaft dass Sie hier die "Meinung des Wahlvolkes" lesen können oder? Die Zustimmung für RGR liegt bei 51 %. Auch wenn ich Umfragen nicht so recht traue aber das ist eine Hausnummer.

  3. 41.

    Dann ist es vielleicht zu spät! Auch die Meinung des Wahlvolkes ist in einem vitalen demokratischen Staat m.E. nicht ganz unwichtig!

  4. 39.

    Wozu sich jetzt heißdiskutieren, wenn die verbindliche Gerichtsentscheidung noch nicht auf dem Tisch liegt?

  5. 38.

    TOTAL- oder TEIL-Wahl? Das ist hier die Frage, die der Berliner VerfGH entscheiden muss. Dabei hat er wohl primär das Hauptkriterium MANDATSRELEVANZ zu berücksichtigen.

    Ist in Berlin eine TEIL-Wahl aus rechtlichen Gründen geboten, wenn nur in einem TEIL der Berliner Wahllokale so schwere Fehler nachweisbar sind, dass sich aus ihnen eine ANDERE Sitzverteilung in den Berliner Parlamenten (AGH und BVV) ergeben könnte?

    Eine TOTAL-Wahl könnte dem Berliner VerfGH als rechtlich nicht begründbar erscheinen, da der demokratische Grundsatz „Gewählt ist gewählt!“ auch für die in 2021 fehlerfrei gewählten Direktkandidaten und Parteilisten gelten muss.

  6. 35.

    Ich weiß jetzt nicht was es da noch groß zu diskutieren gibt .
    Die Wahlen sind nicht korrekt abgelaufen und somit bin ich der Meinung das es Neuwahlen geben muss . !!!
    Verstehe sowieso nicht wie dieses durcheinander gewertet werden konnte .
    Wir schicken Beobachter in andere Länder um dort ein Auge drauf zu haben das alles korrekt abläuft und hier dann sowas .
    Neuwahlen ganz klar und zwar komplett und nicht nur die Zweitstimme dann kann es doch bitte gleich gelassen werden weil auch nicht korrekt .
    Mir fehlen echt die Worte was hier abläuft .

  7. 34.

    Es ist furchtbar, dass die Berliner Senatoren und die Reg. Bürgermeisterin so an ihrem Amt kleben, dass sie Neuwahlen ausschließen.
    Die Angst, dass sie und ihre Parteien angesichts der schlechten Entscheidungen für Berlin nicht wieder im Berliner Senat vertreten sein könnten scheint groß zu sein.
    Hoffentlich entscheidet das Gericht im Sinne vieler Berliner für
    KOMPLETTE NEUWAHLEN.

  8. 33.

    „Naja, wenn die Verfassungsbeschwerde berechtigt ist, dann muss das BVerfG entscheiden.“
    Aber wann die Verfassungsbeschwerde berechtigt ist und wann nicht, entscheidet ausschließlich der zuständige Senat. Es gilt sowieso der Grundsatz, bis zu einen gewissen Grad sind Grundrechtsverstöße sowieso hinzunehmen.
    Aber nochmal, ihre Aussage ist ja kein Widerspruch, ich halte sie trotzdem für eine theoretische Option, da die Landesverfassungsgerichtshöfe ja keine Willkürbeschlüsse fassen und die jeweiligen Landesverfassungen ja im Förderalismus auf dem Boden des GG stehen.




  9. 32.

    12. Februar?
    Endlich mal wieder Winter-Wahlen!
    Gab es zuletzt 1990 (2. Dezember) und 1989 (29. Januar).
    Für einige hier scheint der Gedanke an Neuwahlen unerträglich zu sein.
    Trauriges Demokratieverständnis.

  10. 31.

    Thomas:
    "Die Wahrscheinlichkeit, dass das BVerfG Beschwerden zu ordentlichen Beschlüssen der jeweiligen VerfG-Höfe annimmt, wird wohl im Allgemeinen gegen Null streben."

    Naja, wenn die Verfassungsbeschwerde berechtigt ist, dann muss das BVerfG entscheiden.

    Der entscheidende Unterschied beim Prüfungsmaßstab ist, dass das LandesVerfG als Prüfungsmaßstab die Berliner und die Bundesverfassung (GG) hat, während das BVerfG als Prüfungsmaßstab nur die Bundesverfassung (GG) hat. Ein bloßer Verstoß gegen die Landesverfassung, die kein Verstoß gegen das GG ist, kann nur erfolgreich vor dem LVerfG gerügt werden, aber nicht vor dem BVerfG.

  11. 30.

    Rechthaber:
    "Die VerfGH-Entscheidung kann aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von „jedermann“ durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden, wenn sie gegen ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht des Beschwerdeführers verstößt."

    Ja, aber es müssen zumindest folgende Voraussetzungen vorliegen:

    1. Es muss das Grundgesetz verletzt sein. Ein Verstoß gegen einfache Gesetze reicht nicht aus. Das BVerfG ist keine Superreviosionsinstanz. Es prüft keine Gesetzesverstöße, sondern nur Bundesverfassungsverstöße, also auch keine Landesverfassungsverstöße. Das einzige Gesetz, dass das BVerfG zur Prüfung heranzieht ist also das GG (und auch Völkerrecht, EU-Recht).

    2. Beschwerdebefugnis: Der Beschwerdeführer muss in seinen eigenen Grundrechten verletzt sein. Ein Bayer kann also keine Wahlbeschwerde wegen der Berliner Landeswahlen einlegen.

    3. Die Verfassungsbeschwerde muss gut begründet sein, sonst wird sie aus formalen Gründen ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.

  12. 29.

    Thomas:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 06.10.2022 um 16:38
    Ich verstehe die Rechtsaufsicht anders."

    Es kommt aber nicht darauf an, wie Sie es verstehen, sondern, wie es der Gesetzgeber geregelt hat.

    Thomas:
    "Die ist immer in der Pflicht bei groben Verstößen tätig zu werden."

    Was sollen denn "grobe Verstöße" sein?

    Nein, darauf kommt es nicht an, ob "Verstöße" grob sind oder nicht! Es kommt vielmehr auf die Ermessensauübung an, ob nur geprüft wird, ob die Ermessensausübung fehlerfrei war, oder ob die Ermessensausübung auch zweckmäßig war.

    Und wann tätig werden?
    Die Probleme waren erst am Wahltag sichtbar, und dann war es schon zu spät die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen abzusichern.

    Thomas:
    "Leider war das chaotische Prozedere bei Zusammenlegung der Wahlen zum ABH, Bundestag und Berliner Marathon auch vorhersehbar."

    Bei einer besseren Vorbereitung hätte es aber reibungslos klappen können. Es war nicht zwingend, dass es schief gehen musste.

  13. 28.

    Carsten:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 06.10.2022 um 15:54
    "... Dabei kann das Gericht seine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage mitteilen. ..."
    KANN, muß aber nicht im Gegenschluss."

    Ja, aber ein gut arbeitendes Gericht macht dies. Es gibt eine vorläufige Einschätzung der rechtlichen Lage ab, und die Partei, die zu unterliegen droht, kann nun nochmal tatsächlcihe oder rechtliche Argumente vorbringen, die das gericht dann in seiner Entscheidung berücksichtigen wird.

    Carsten:
    "Ich bin kein Jurist, m.E. liegt eine Einflussnahme (auf das Verfahren) und eine politische Stellungnahme der Präsidentin vor, die so nicht statthaft ist."

    Einflussnahme?
    Das Gericht ist Herrr des Verfahrens und hat damit den vollen Einfluss auf das Gerichtsverfahren!
    Das ist die Rechtslage und kann man dem Gericht dann natürlich auch nicht vorwerfen!

  14. 27.

    Das, was Sie vermutlich meinen, ist wohl "Befangenheit". "Befangenheit" meint aber eine Voreingenommenheit, die auf rechtsfernen, aber nicht auf rechtlichen Aspekten beruht. Hier betreffen die rechtlichen Hinweise aber allein rechtliche Aspekte.

    Ein Gericht darf voreingenommen sein, dass ein Gesetz so oder so auszulegen sei. Es darf aber nicht voreingenommen sein, dass es die Entscheidung von rechtsfernen Aspekten abhängig macht, oder dass es sich auf eine Entscheidung bereits verbindlich festlegt, bevor es alle Tatsachen zur Kenntnis genommen hat.

  15. 26.

    Carsten:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 06.10.2022 um 15:54
    Das sehe naturgemäß anders. Lassen Sie es mich etwas anders formulieren. "Sie haben Gelegenheit, Änderungen oder Ergänzungen des Sachverhaltes vorzubringen. Für Gewöhnlich findet dann ein Rechtsgespräch statt, in dem der Vorsitzende auf die Probleme des Falles hinweist. Dabei kann das Gericht seine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage mitteilen. Auch Sie werden Gelegenheit haben, Ihre Rechtsauffassung darzulegen. Das Gericht wird Ihren Standpunkt in seine Erwägungen einbeziehen und bei der Entscheidung berücksichtigen.""

    Es fehlt zwar eine Quelle zum Zitat, aber der Inhalt ist richtig. Rechtsgespräch heißt, dass jede Partei und das Gericht den Sachverhalt rechtlich einschätzt. Ein gut vorbereitetes Gericht macht dies regelmäßig und erklärt, wohin es tendiert und benennt auch die tragenden rechtlichen Gründe, damit die Parteien dazu argumentieren können. Das ist die gelebte Praxis vor Gericht.

  16. 25.

    Dann lassen sie es mich anders formulieren:
    „Ich bin kein Jurist, m.E. liegt eine Einflussnahme (auf das Verfahren) und eine politische Stellungnahme der Präsidentin vor, die so nicht statthaft ist.“

    Die Stellungnahme der Präsidenten des VerfGH Berlin Ludgera Selting erfolgte in Vertretung und im Namen der gesamten Kammer, nach Prüfung der Faktenlage und ist natürlich statthaft.

  17. 24.

    Hoffentlich Neuwahlen für ganz Berlin und nicht nur ein Teil der Wahlbüros.

  18. 23.

    "Gerichte können im Vorgriff über Möglichkeiten der Beschlüsse oder Urteile hinweisen. " KÖNNEN.

    Alles weitere habe ich unter # 18 bereits ausgeführt.

  19. 22.

    Richtig, aber gehen sie mal davon aus, dass der VerfGH Berlin seinen Beschluss auf Basis der Berliner Verfassung und unter Berücksichtigung des GG führt. Zudem obliegt dem VerfGH gemäß Berliner Verfassung die juristische Kontrolle bei Wahlen um Berliner Ämter.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass das BVerfG Beschwerden zu ordentlichen Beschlüssen der jeweiligen VerfG-Höfe annimmt, wird wohl im Allgemeinen gegen Null streben.

  20. 21.

    Am Ende nicht ganz unwichtig:

    Die VerfGH-Entscheidung kann aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von „jedermann“ durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden, wenn sie gegen ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht des Beschwerdeführers verstößt.


  21. 20.

    Hier hat @Immanuel eindeutig Recht. Gerichte können im Vorgriff über Möglichkeiten der Beschlüsse oder Urteile hinweisen.
    Vor Gerichten wird davon reger Gebrauch gemacht um gütliche Einigungen zu fördern und das Kostenrisiko zu senken.

  22. 19.

    Ich verstehe die Rechtsaufsicht anders. Die ist immer in der Pflicht bei groben Verstößen tätig zu werden.
    Leider war das chaotische Prozedere bei Zusammenlegung der Wahlen zum ABH, Bundestag und Berliner Marathon auch vorhersehbar.

  23. 18.

    Das sehe naturgemäß anders. Lassen Sie es mich etwas anders formulieren. "Sie haben Gelegenheit, Änderungen oder Ergänzungen des Sachverhaltes vorzubringen. Für Gewöhnlich findet dann ein Rechtsgespräch statt, in dem der Vorsitzende auf die Probleme des Falles hinweist. Dabei kann das Gericht seine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage mitteilen. Auch Sie werden Gelegenheit haben, Ihre Rechtsauffassung darzulegen. Das Gericht wird Ihren Standpunkt in seine Erwägungen einbeziehen und bei der Entscheidung berücksichtigen."

    KANN, muß aber nicht im Gegenschluss. Mal abgesehen davon dass damit die Präsidentin Öl ins Feuer der Rechtsextremen und Verfassungsfeinden gegossen hat. Wie man hier seit Tagen sehen kann.

    Ich bin kein Jurist, m.E. liegt eine Einflussnahme (auf das Verfahren) und eine politische Stellungnahme der Präsidentin vor, die so nicht statthaft ist.

  24. 17.

    Thomas:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 06.10.2022 um 14:18
    Na ja so einfach ist das nun nicht, denn ein Eingreifen der Rechtsaufsicht wird erforderlich, wenn behördliche Maßnahmen nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Da die Unregelmäßigkeiten zur Wahl bekannt, in einer unüberschaubaren Größenordnung waren und zudem auch Innensenator Geisel direkt zugetragen wurden, hätte er natürlich handeln müssen."

    Waren die dann kommenden Probleme wirklich bereits schon vor der Wahl sicher bekannt? STand schon vor der Wahl fest, dass sie nicht ohne Pannen funktionieren wird? Falls ja, dann hätten Sie recht. Ich habe da aber meine Zweifel. Es war wohl klar, dass es anspruchsvoll werden wird. Aber dass es diese Pannen geben wird, stand wohl vor der Wahl noch nicht bereits fest.

  25. 16.

    Der VerfGH will am 15.11. entscheiden, ob die Berliner Wahl vom September 2011 „rechtens“ war. Ob in allen 2.256 Wahllokalen gewählt werden muss, ist wohl noch nicht entschieden. Vielleicht kommen nur die Wahllokale infrage, in denen mandatsrelevante Fehler nachgewiesen werden könnten?

    Übrigens würden in beiden Fällen nur die bisherigen Direktkandidaten (für die Erststimmen) und Parteilisten (für die Zweitstimmen) zur (Nach- oder Wiederholungs-)Wahl stehen.

  26. 15.

    Carsten:
    "Interessant wird zudem ob das Vorpreschen der Präsidentin überhaupt mit dem GG vereinbar ist. das ist ja schon fast eine Vorwegnahme des Urteils und keine "erste Einschätzung".
    Richter haben weder eine Einflussnahme, noch politische Entscheidungen vorzunehmen. Die Posse landet mit Sicherheit vor dem BVerfG."

    FALSCH! Natürlich darf ein Gericht eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage abgeben! Das ist auch üblich und erleichtert den Parteien die argumentative Auseinandersetzung zu der Rechtsfrage! Das Gericht ist sogar verpflichtet, die Parteien auf übersehene rechtliche Aspekte hinzuweisen, damit es keine Überraschungsentscheidungen gibt! Und dazu dient auch solch eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage! Es ist also alles rechtens und üblich.

    Da ist nichts "verweggenommen"! Und erst recht liegt dort keine "Einflussnahme" oder "politische Entscheidung" vor! Da ist nirgends eine "Posse"!

  27. 14.

    "Bei der Wahl stehen nur Parteien und Politiker zur Wahl;.." und zwar die gleichen wie 2021.

  28. 13.

    Echt cool das es hier eine Lese-Gruppe bzw. -Verein gibt (vermeindlich bestehend aus Immanuel/Carsten/Ansgar/Gerrit/KHGG), die den Rest der Kommentatoren mal so richtig ein schlechtes oder kaum vorhandenes Grundwissen sanft offenbart.
    Z.B. in meinem Fall gibt die "Bild" nicht viel her, und selbst dem "Sandmann" kann man, besonders gegenüber Kindern, nicht trauen.
    Beide Gaukeln einem ne ander Welt vor.

    Ne Wahlwiederholung stört da nur.
    Aber wichtiger ist die fundierte Aufklärungsarbeit von freien Kommentatoren (die seltenst ne eigene Meinung darbieten).

  29. 12.

    Sie und andere haben den Sinn von demokratischen Wahlen nicht verstanden.

    "Falls es zu Neuwahlen kommt, nicht wieder diese unfähige Regierung. Frau Giffey in aller Ehren, viel hat sie bisher nicht erreicht."

    Es wird nicht so lange gewählt bis einer Minderheit das Ergebnis passt.

  30. 11.

    Na ja so einfach ist das nun nicht, denn ein Eingreifen der Rechtsaufsicht wird erforderlich, wenn behördliche Maßnahmen nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Da die Unregelmäßigkeiten zur Wahl bekannt, in einer unüberschaubaren Größenordnung waren und zudem auch Innensenator Geisel direkt zugetragen wurden, hätte er natürlich handeln müssen.
    Natürlich hat hier die Wahlleiterin und eine ganze Kette von Zuständigkeiten total versagt und Innensenator Geisel ist nur ein Rad im Getriebe, allerdings das Oberste im Inneren und als ehemaliger Schirmherr der zuständige Innenverwaltung wäre ein Rücktritt geboten.
    Allerdings sind solche Übernahmen der Verantwortung heutzutage in der Politik nicht mehr zeitgemäß. Das Beharrungsvermögen (Amtsträgheit)ist inwzischen in der politischen Landschaft unerträglich hoch.
    Die Durchführung einer ordentlichen Wahl ist nun wirklich kein Hexenwerk sondern billige Routine.

  31. 10.

    "Da sieht man mal wieder was wir für Politiker haben."

    Guckt man auf die in den letzten Jahren stetig steigenden Wahlbeteiligungen - scheint die Wähler mehrheitlich nicht zu stören; was wir für Politiker haben.

    "Falls es zu Neuwahlen kommt, nicht wieder diese unfähige Regierung"

    Bei der Wahl stehen nur Parteien und Politiker zur Wahl; keine Regierungen.

  32. 9.

    Ganz einfach: wenn man keine Fachaufsicht hat ist man fachlich nicht verantwortlich, das war in diesem Fall die Landeswahlleitung. Und die ist zurückgetreten.
    Einfach mal vor dem Posten schlau machen...

  33. 8.

    Da sieht man mal wieder was wir für Politiker haben. Ein Herr Geisel legt seine Hände in Unschuld. Falls es zu Neuwahlen kommt, nicht wieder diese unfähige Regierung. Frau Giffey in aller Ehren, viel hat sie bisher nicht erreicht.

  34. 7.

    "Na, warum kippt das zuständie Gericht denn die Wahl? Eindeutig wg. massivsten R e c h t s verstößen. "

    Noch hat der BerlVerfGH überhaupt nichts entschieden und erst recht keine "massive Rechtsverstöße" festgestellt.

    "Sollten die Richterinnen und Richter zu dem Entschluss kommen, dass die Wahlen nicht rechtens waren, müsste in ganz Berlin neu gewählt werden. "

    Interessant wird zudem ob das Vorpreschen der Präsidentin überhaupt mit dem GG vereinbar ist. das ist ja schon fast eine Vorwegnahme des Urteils und keine "erste Einschätzung".

    Richter haben weder eine Einflussnahme, noch politische Entscheidungen vorzunehmen. Die Posse landet mit Sicherheit vor dem BVerfG.

  35. 6.

    Ohje, da poltert aber jemand trotz fehlenden Wissens über den Unterschied zwischen Fach- und Rechtsaufsicht.

    Rechtsaufsicht: Die aufsichtsführende Behörde darf die Entscheidungen lediglich - insbesondere Ermessensausübungen - auf Rechtmäßigkeit überprüfen, aber nicht auf Zweckmäßigkeit. Sie darf keine fachlichen Weisungen erteilen.

    Fachaufsicht: Die aufsichtsführende Behörde darf die Entscheidungen - insbesondere Ermessensausübungen - auf Rechtmäßigkeit und auf Zweckmäßigkeit überprüfen. Sie darf auch fachliche Weisungen erteilen.

    Und vorher gab es keine Rechtsverstöße!

    Wie hätte die Rechtsaufsicht vorher feststellen können, dass es später beid er Wahl viele Fehler und Pannen geben wird, die die Wahl rechtsfehlerhaft machen, wenn sie nicht wie "berliner" ein Hellseher ist, der das alles natürlich vorher gewußt hat???

  36. 5.

    „Laut Wahlgesetz und Verfassung habe er nicht die Fachaufsicht, sondern die Rechtsaufsicht gehabt, sagte der SPD-Politiker.“ – Na, warum kippt das zuständie Gericht denn die Wahl? Eindeutig wg. massivsten R e c h t s verstößen. R e c h t s verstöße, die eine komplette Neuwahl im Frühjahr 2023 erzwingen. – Die Aussage mit dem fiktiven/spitzfindigen Gegensatzpaar Rechts-/Fachaufsicht ist ja insoweit auch ein Schmarrn – man entschuldige diesen platten aber doch treffenden Ausdruck – weil „Fachaufsicht“ wiederum nicht bedeutet, daß im Ergebnis niemand (vielleicht nur der Herrgott im Himmel) weisungsbefugt ist.
    ein Fachaufsichtsführender (kann lediglich freundliche Hinweise für irgend etwas geben) auch die disziplinare Weisungsbefugnis gegenüber den offensichtlichen Heerscharen von Behörden-Dilettanten/-Schlampern hätte … Das ist eben mitnichten der Fall. – Wenn man das so formuliert, merkt man plötzlich, daß möglicherweise niemand (vielleicht der Herrgott im Himmel?) weisungsbefugt war.

  37. 4.

    Ob nun November oder sonst wann. Fest steht nur das dieses Debakel wieder viel Geld kosten wird und das bezahlt die Allgemeinheit. Welche Konsequenzen hat es denn nun für die Verantwortlichen?

  38. 3.

    klasse, ein Jahr zu spät...

  39. 2.

    Richtig so, in ganz Berlin muss noch mal gewählt werden.
    Auf das Ergebnis freue ich mich jetzt schon.
    Herr Geissel muss zurücktreten er hat von allen gewusst laut einer Tagesspiegel Recherche schon 2017 das die Wahlvorbereitungen nicht ordnungsgemäß abliefern.
    Ich hoffe das diesmal die Berliner schlauer sind.

  40. 1.

    Also wird die Wahlwiederholung spätestens am Dienstag, den 14. Februar 2023 sein.

Nächster Artikel