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Quelle: dpa/Annette Riedl

Bundesschiedsgericht hat entschieden

AfD-Ausschluss von Andreas Wild ist rechtskräftig

Der frühere Berliner AfD-Abgeordnete Andreas Wild ist endgültig aus der Partei ausgeschlossen worden. Als letzte innerparteiliche Instanz hat das Bundesschiedsgericht der AfD Wilds Widerspruch gegen seinen Ausschluss zurückgewiesen.

Das entsprechende Urteil vom 31. März sei am Dienstag zugestellt worden, teilte die Berliner AfD-Führung am Dienstag mit. Damit sei Wild mit sofortiger Wirkung nicht mehr Mitglied der AfD. Die Bundespartei bestätigte das dem rbb.

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Mehrere Äußerungen lösten Empörung aus

Der Entscheidung war eine jahrelange Hängepartei vorausgegangen. 2016 und 2017 war Wild mehrfach mit Äußerungen aufgefallen, die teils bundesweit für Empörung sorgten. Unter anderem schimpfte er im Zusammenhang mit dem Holocaust über einen "Schuldkult der Deutschen", warf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, sie wolle Deutschland "umvolken" und plädierte dafür, Flüchtlinge in "Lagern aus Bauholz" in "entlegenen Gegenden" unterzubringen.

Im Juli 2017 wurde Wild aus der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus ausgeschlossen, im Februar 2021 auch aus der Partei. Das Landesschiedsgericht bestätigte seinen Parteiausschluss zwar, eine Entscheidung des Bundesschiedsgerichts ließ aber auf sich warten. Deshalb war der Ausschluss noch nicht rechtskräftig.

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Gab es einen Deal mit Kristin Brinker?

In der Zwischenzeit war der Ex-Abgeordnete weiter in der AfD aktiv und wurde in seinem Wahlkreis Steglitz-Zehlendorf Anfang 2021 sogar wieder als Direktkandidat fürs Abgeordnetenhaus aufgestellt. Den Einzug ins Parlament schaffte Andreas Wild allerdings nicht.

Nach rbb-Recherchen widersprach die heutige AfD-Landeschefin Kristin Brinker der Nominierung Wilds in ihrem Kreisverband damals nicht. Hintergrund soll ein Deal gewesen sein, der Brinker im März 2021 mit den Stimmen von Wilds Rechtsaußen-Gefolgsleuten die Wahl zur AfD-Landeschefin sicherte. Zu dem Deal hatte sich Brinker bis zu ihrer Wahl nie geäußert. Jetzt betont sie gegenüber dem rbb: "Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage."

Sendung: rbb24 Abendschau, 25.04.2023, 19:30 Uhr

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