rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Video: rbb24 Abendschau | 23.02.2024 | D. Knieling/B. Hermel | Quelle: dpa/blickwinkel

Neues Rechtsgutachten

Berliner Klima-Sondervermögen in jetziger Form nicht realisierbar

Ein neues Rechtsgutachten - im Auftrag der Berliner Finanzverwaltung erstellt - hält das Konzept für das geplante Klima-Sondervermögen nicht für realisierbar. Es verletze das "Prinzip der Jährlichkeit". Geliehenes Geld dürfe nicht als Reserve vorgehalten werden.

Das vom schwarz-roten Senat geplante Klima-Sondervermögen ist in seiner bisherigen Form wohl gescheitert. Ein Rechtsgutachten, das eine Anwaltskanzlei im Auftrag der Finanzverwaltung erstellt hat, kommt nach rbb-Informationen zu dem Schluss, dass das jetzige Konzept so nicht realisierbar ist.

Jahresbericht

Landesrechnungshof hält Berliner Klima-Sondervermögen für unzulässig

Es geht um fünf Milliarden Euro, mit denen der Senat Berlin klimaneutral machen will: Mit diesem "Sondervermögen" soll beispielweise auch eine Magnetschwebebahn finanziert werden. Der Landesrechnungshof sieht keine ausreichende Begründung für das Geld.

Gutachten: Prinzip der Jährlichkeit würde verletzt

Nach Ansicht der Gutachter wird damit das Prinzip der Jährlichkeit verletzt. Danach darf das Land geliehenes Geld nicht über Jahre auf Reserve bereithalten, sondern muss die benötigten Summen jedes Jahr neu begründen, verplanen und ausgeben. Zuerst hatte die "Morgenpost" [morgenpost.de/Paywall] berichtet.

Das Gutachten schließt offenbar nicht aus, dass es grundsätzlich möglich ist, aufgrund einer akuten Notlage ein Sondervermögen einzurichten. Dies über viele Jahre mit dieser Notlage zu begründen, werde aber mit jedem Jahr schwieriger.

Der Senat hatte in seiner Begründung des Sondervermögens zwei Notlagen erwähnt: Die Folgen des Ukraine-Kriegs sowie den rasch voranschreitenden Klimawandel. Mit bis zu zehn Milliarden Euro in dem Sondervermögen sollten große und langfristige Investitionen ermöglicht werden, die allein mit dem Geld aus dem normalen Haushalt nicht machbar wären.

Weiteres Vorgehen noch unklar

Dabei geht es zum Beispiel um Projekte für Klimaschutz, die Verkehrswende, Gebäudesanierung und den Umbau der Energieversorgung. Nach rbb-Informationen geht die Regierung davon aus, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, Schulden für Investitionen in den Klimaschutz aufzunehmen.

Beispielsweise durch neue Kredite der Landesunternehmen, die damit zweckgebunden konkrete Projekte realisieren.

Wie man weiter vorgehen will, wird jetzt beraten. Am kommenden Mittwoch soll der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über das Gutachten und die Folgen diskutieren. Die Finanzverwaltung hatte das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen November ein Sondervermögen des Bundes für verfassungswidrig erklärt hatte.

Sendung: rbb24 Abendschau, 23.02.24, 19:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen