Neustarthilfe Berlin - Soloselbstständige können neue Hilfen beantragen

Mo 17.05.21 | 06:08 Uhr
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Stuhlflechterin Silke Schlittermann arbeitet am 12.05.2021 in ihrer Werkstatt in Köpenick an der Reparatur eines Sessels mit Halbsonnengeflecht. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Bild: dpa/Jens Kalaene

Soloselbstständige können ab Montag die sogenannte Neustarthilfe Berlin bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen. Das teilte die Senatswirtschaftsverwaltung am Freitag mit. Ab 25. Mai sollen dann auch die Anträge für Kleinstunternehmen möglich sein.

Mit der Neustarthilfe will das Land Berlin Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten in Ergänzung zur Bundes-Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III finanziell in der Pandemie unterstützen. Das Programm umfasst ein Volumen von 150 Millionen Euro.

Pop: Soloselbstständigen besserern Start ermöglichen

"Die große Zahl von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen macht den besonderen Charakter der Berliner Wirtschaft aus", sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. "Mit unserer Neustarthilfe Berlin unterstützen wir sie finanziell dabei, durch die Krise zu kommen und ermöglichen einen besseren Start aus dem langen Lockdown."

Antragsberechtigt sind Berliner Solo-Selbständige, die zuvor bereits die "Neustarthilfe Bund" erhalten haben, bei denen aber der dort erhaltene Zuschuss weniger als 7.500 EUR beträgt und die im Hauptberuf eine selbständige Tätigkeit ausüben, die im Land Berlin versteuert wird. Zudem dürfen keine Beschäftigten angestellt sein.

Insgesamt können aus der "Neustarthilfe Bund" und der "Neustarthilfe Berlin" bis zu 7.500 Euro bezogen werden. Die gewährten Zuschüsse dienen der "unternehmerischen bzw. beruflichen Existenzsicherung". Solo-Selbstständigen solle damit der Start aus dem Lockdown erleichtert werden.

Sendung: Abendschau, 14.05.2021, 19:30 Uhr

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3 Kommentare

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  1. 3.

    Ich habe bis jetzt keine Seite gefunden wo es beantragen könnte !? oder einen Antrag dafür gefunden !?

  2. 2.

    Können beantragen? Das ist sehr erfreulich. Ich kenne Kleinunternehmer, die bis Mai auf die Auszahlung von November und Dezemberhilfen gewartet haben bzw. noch warten. Wahrscheinlich vergeblich, weil leider hat man ihnen inzwischen die Gewerberäume wg. der ausstehenden Mietzahlungen gekündigt.

  3. 1.

    Liebe Redaktion,
    bitte korrigieren Sie den Beitrag doch dahingehend, dass nicht der Eindruck erweckt wird, man könne oder müsse sich nun einfach so um die neue, zusätzliche Hilfe bewerben. Laut Website der IBB ist es vielmehr so, dass alle Antragsberechtigten (und das sind alle, die bereits die erwähnte Bundeshilfe erhalten haben), in den nächsten Tagen via E-Mail angeschrieben werden. In der Mail befindet sich dann ein Link zum individuellen Antrag.

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