Abgesagte Weihnachtsmärkte - Brandenburger Schausteller können staatliche Hilfen beantragen

Mi 08.12.21 | 15:24 Uhr
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Symbolbild: Passanten gehen in der Innenstadt an geschlossenen Verkaufsständen des Weihnachtsmarktes vorbei. (Quelle: dpa/S. Stache)
Audio: Inforadio | 08.12.2021 | T. Sydow | Bild: dpa/S. Stache

Händler und Schausteller, die wegen abgesagter Weihnachtsmärkte in Brandenburg Verluste erlitten haben, können staatliche Überbrückungshilfe beantragen.

Das hat Wirtschafts- und Energieminister Jörg Steinbach (SPD) am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Brandenburger Landtages mitgeteilt. Schausteller und Marktleute können über Steuerberater und das Bundesportal die Überbrückungshilfe III-plus und IV beantragen. Laut Steinbach hat der Bund Abschlagszahlungen schon für Januar in Aussicht gestellt.

Anders als in Berlin sind in Brandenburg wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen alle Weihnachtsmärkte geschlossen worden.

Linke für "Unternehmerlohn" statt "Hilfen"

Linke-Fraktionschef Sebastian Walter hatte zuvor auf die Situation der Schausteller verwiesen. Bei der bereits bis März verlängerten Überbrückungshilfe drei müssten Antragsteller einen Umsatzrückgang um 30 Prozent nachweisen und erhielten dann die Betriebskosten komplett
erstattet. Wenn es um Ausfälle von 70 Prozent gehe, würden nur 90 Prozent der Fixkosten ersetzt. "Die Schausteller befürchten nun, deutlich weniger Geld durch die Überbrückungshilfe vier zu erhalten", sagte Walter. Er plädierte nach dem Vorbild von Bayern auch in Brandenburg für einen Unternehmerlohn für die Schausteller, der nicht auf die Hilfe angerechnet werde.

Der Bund habe mitgeteilt, dass eine kurzfristige Änderung der laufenden Überbrückungshilfe drei plus wegen der aufwendigen Programmierarbeiten nicht möglich sei, sagte Steinbach. Daher würden mögliche spezifische Hilfen in die neue Überbrückungsshilfe vier aufgenommen - auch rückwirkend.

Für Einzelhändler, Hotels und Gaststätten, die aufgrund geringer Wirtschaftlichkeit wegen Corona eine Schließung erwägen, werde außerdem kurzfristig eine Klarstellung in den Regelungen zur Überbrückungshilfe drei plus erfolgen, sagte er unter Hinweis auf den Bund.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.12.2021., 13:03 Uhr

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6 Kommentare

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  1. 4.

    Man beachte die Wortwahl... können Hilfen beantrage.... das macht jedem klar, das man ein Bittsteller ist.
    Haben ein Recht auf Schadenersatz würde der Situation gerechter werden und man würde sicher ganz anders auftreten.

  2. 3.

    Das ist aber nett, das sie ÜHilfe beantragen können.
    Wir haben noch nichtmal etwas vom ersten Lockdown erhalten.
    Jämmerlich

  3. 2.

    Na mal sehen, wie viele Schausteller nach Corona noch existieren.
    Warum hat man Weihnachtsmärkte nicht gleich in 2 G geplant?

  4. 1.

    Sehr gut, dass die Politk sich verantwortlich zeigt und die Schausteller mit ihren Umsatzeinbußen nicht im Regen stehen lässt!

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