Schwangere Freundin verbrannt - Verurteilter Mörder im Fall Maria kann abgeschoben werden

Do 04.07.19 | 13:15 Uhr
  11
Eren S. hält sich am 08.10.2015 in Berlin in einem Gerichtssaal eine Mappe vor sein Gesicht.
Bild: dpa/Paul Zinken

Ein türkischer Staatsangehöriger, der im Januar 2015 seine schwangere Ex-Freundin bei lebendigem Leib verbrannte, soll ausgewiesen werden. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte einen entsprechenden Bescheid der Berliner Ausländerbehörde, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Weil der Täter, Eren T., auch zukünftig die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde, sei die Ausweisung nach Verbüßung seiner Strafe korrekt.

Opfer war im achten Monat schwanger

T. wurde den Angaben des Gerichts zufolge 1995 in Berlin geboren und wuchs in Deutschland auf. Er besitzt jedoch keine deutsche Staatsbürgerschaft. Seine Ex-Freundin Maria P. war im achten Monat schwanger, als er und ein Mittäter sie töteten. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Die junge Frau war am späten Abend des 22. Januar 2015 zusammengeschlagen und mit einem Brotmesser in den Bauch gestochen worden. Anschließend wurde sie nach Aussage von zwei Brandgutachtern in einem Waldstück im Berliner Südosten mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Eren T. die Geburt seiner Tochter unbedingt habe verhindern wollen. Der zur Tatzeit knapp 19-jährige Arbeitslose habe sich durch das Kind nicht in seiner Freiheit einschränken lassen wollen. "Für ihn war die Tat ein Mittel zur Problemlösung", sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung.

Eren S. hält sich am 08.10.2015 in Berlin in einem Gerichtssaal eine Mappe vor sein Gesicht.
Der ebenfalls angeklagte Daniel M. | Bild: dpa/Paul Zinken

Gericht sieht Wiederholungsgefahr

T. und sein Tathelfer Daniel M. wurden zu 14 Jahren Jugendstrafe verurteilt, T. sollte später mit Bescheid vom 8. Juni 2018 in die Türkei abgeschoben werden, hieß es. Der Straftäter klagte dagegen. Zur Begründung führte er an, er habe ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse, da er in die deutschen Lebensverhältnisse integriert sei. Es gebe weder eine Wiederholungsgefahr noch eine "besondere Gefährlichkeit".

Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab. Eren T. sei nicht vollständig in die deutschen Lebensverhältnisse integriert, da er etwa eine Ausbildung abgebrochen und nur Gelegenheitsjobs ausgeübt hatte. Die Tat sei zudem verabredet, geplant und "auf besonders perfide Art" durchgeführt worden, betonte das Gericht. Der Täter habe den direkten Vorsatz verfolgt, auch den Fötus zu töten. Die Wiederholungsgefahr könne erst nach erfolgreichen Therapien vermindert werden, argumentierte das Gericht. Wie die angefangenen Therapien fortgehen und ob sie erfolgreich sein werden, sei aber offen.

Da T. ledig und kinderlos sei, sei eine Abschiebung in die Türkei zumutbar, hieß es weiter. Er verfüge über hinreichende Kenntnisse der türkischen Sprache und kenne die sozialen und kulturellen Werte seines Heimatlandes. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Sendung: rbb 88.8, 04.07.2019, 12.00 Uhr

11 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 11.

    Die Begründung der Entscheidung des VG Berlin steht über alle Zweifel.

  2. 10.

    Nein, soweit ich den Artikel zum Urteil verstanden habe, wird der Angeklagte nach Verbüßung der Haftstrafe in die Türkei abgeschoben werden. Na, da hat er Zeit und Gelegenheit genug, seine Türkischkenntnisse aufzufrischen.

  3. 9.

    Wohin wird eigentlich der andere Mörder abgeschoben? Ach so, der heißt Daniel, der ist Deutscher! Schön für ihn.

  4. 8.

    Verständnisproblem: Muss er erst seine Haftstrafe absitzen und wird dann in die Türkei abgeschoben, oder wird er erst abgeschoben und muss sein Strafe dann in der Türkei absitzen?

  5. 7.

    Solchen grausamen doppel Mörder sollte man den Rest seines Lebens weggsperren oder dem Justiz der Türkei überlassen.

  6. 6.

    Da hat T. aber Glück, dass er so eine grausame Tat in einem Land mit einem recht milden Strafrecht wie Deutschland begangen hat.

  7. 5.

    Die Türkei ist natürlich nicht sein "Heimatland".

  8. 4.

    Wenn er hier geboren wurde etc. ist die Türkei natürlich nicht sein Heimatland, wie behauptet.

  9. 3.

    Die deutsch Justiz ist viel zu Nachsichtig mit solchen Straftäter. In anderen Länder gibt es dafür die Todesstrafe!

  10. 2.

    Wer so eine grausame Tat gemacht hat sollte weder eine Berufung noch Mitleid erfahren , sondern am besten gleich abgeschoben werden und die Einreise nach Deutschland für immer verwehrt werden !!

  11. 1.

    Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden. Der Täter muss zuerst seine Haftstrafe hier bewältigen, bekommt eine Therapie finanziert, über die sich manche Opfer von Straftaten freuen würden und kann dann, dank seiner männlichen Vorgeschichte, ein cooles Leben in der Türkei führen? Sagen Sie mir, ob das stimmt.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren