rbb-Krise - Direktorin lebenslang abgesichert

Fr 14.10.22 | 08:24 Uhr | Von Gabi Probst
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Das Fernsehzentrum des RBB in Berlin- Charlottenburg. (Quelle dpa)
Bild: dpa

Weil gegen sie ermittelt wird, ist die Juristische Direktorin des rbb derzeit freigestellt. Würde ihr Vertrag beendet, stünden ihr offenbar üppige Versorgungsansprüche zu. Die neue Intendantin findet dies "erstaunlich". Von Gabi Probst

Kurz vor Weihnachten 2020 unterschreibt die ehemalige rbb-Intendantin Patricia Schlesinger den Dienstvertrag der Juristischen Direktorin des rbb, der es in sich hat: Die Direktorin erhält demnach eine Grundvergütung von 195.000 Euro brutto jährlich, sowie eine "variable Vergütung" von bis zu 8,33 Prozent, außerdem eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250 Euro plus eine Kfz-Pauschale von 500 Euro.

Das Besondere in diesem Vertrag, den das ARD-Politikmagazin Kontraste einsehen konnte, ist die Versorgungs- und Hinterbliebenenregelung. Laut diesem Vertrag steht der Direktorin nach Beendigung des Vertrages ein lebenslanges Ruhegeld zu. Dieses errechnet sich aus einer vereinbarten Vergütung von 212.719 Euro (Grundvergütung plus variabler Anteil) jährlich.

Üppige Versorgungsregelung

Würde der Vertrag der Direktorin heute beendet, stehen ihr offenbar ab dem nächsten Monat 50 Prozent ihres Basisgehaltes zu, das wären rund 106.000 Euro jährlich - so sieht es der Vertrag vor. Mit jedem weiteren Dienstjahr erhöht sich das Ruhegeld um einen Prozentpunkt, bis zur Höchstgrenze von 60 Prozent. Das Ruhegeld soll auch bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden. Der Vertrag der Juristischen Direktorin ist auf fünf Jahre befristet und endet Ende 2025.

Nachdem die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche des rbb auch auf die Juristin ausgeweitet wurden, wurde sie von ihren Dienstpflichten entbunden. Es geht um den Verdacht der Untreue und Beihilfe zur Untreue wegen anderer Verträge im rbb, die sie mit abgeschlossen haben soll. Damit sollte jeder Anschein vermieden werden, dass durch die Ermittlungen gegen sie die Arbeit des Justiziariats beeinträchtigt werden könnte, wurde die aktuelle Intendantin Katrin Vernau in einer Pressemitteilung des Senders zitiert.

Ehepartner, Kinder und Hinterbliebene mitversorgt

Für die Hinterbliebenen gibt es in dem Arbeitsvertrag eine eigene Klausel: Im Todesfall sichert dieser ein Witwengeld von 60 Prozent des Ruhegeldes zu, das an ihrem Todestag fällig werden würde. Nach derzeitigem Stand wären das hochgerechnet mindestens rund 60.000 Euro jährlich. Waisen erhielten 20 Prozent davon und Halbwaisen 12 Prozent des Ruhegeldes. Die Witwen- und Waisengelder würden monatlich gezahlt.

Darüber hinaus werden auch andere Hinterbliebene mit einem sogenannten "Sterbegeld" versorgt. Dazu zählen laut Vertrag nicht nur der Ehepartner oder die Ehepartnerin, sondern auch leibliche und angenommene Kinder, Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister und Geschwisterkinder sowie Stiefkinder, wenn diese Personen zum Zeitpunkt des Todes zur häuslichen Gemeinschaft der rbb-Juristin gehört haben. Dieses "Sterbegeld" beträgt zwei Zwölftel der letzten Gesamtvergütung oder die Höhe des zweifachen Monatsbeitrages des Ruhegeldes. Das könnte eine mittlere fünfstellige Summe für jeden sein.

Nebeneinkünfte erlaubt

Sollte die Direktorin das Ruhegeld beziehen, bevor sie in Rente geht, werden ihr auch "Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit" ermöglicht. So könnte die Juristin beispielsweise als Rechtsanwältin nebenbei arbeiten und Einkünfte bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Nettobetrages aus der zuletzt vereinbarten Gesamtvergütung erzielen - "ohne dass eine Anrechnungspflicht besteht." Sollte sie in Rente gehen, "steigt der anrechenfreie Betrag auf 90 Prozent."

Am 8.10.2020 wählte der Rundfunkrat des rbb sie zur Juristischen Direktorin. "Er folgte damit einem entsprechenden Vorschlag von Intendantin Patricia Schlesinger", heißt es in einer Pressemeldung. Rundfunkratsmitglied Erik Stohn (SPD) hat den Dienstvertrag bis heute nicht gesehen. Dass die Juristische Direktorin des rbb mehr als der Ministerpräsident des Landes Brandenburg verdient, findet Stohn unsäglich.

Das Gehalt des Ministerpräsidenten beträgt derzeit rund 15.500 Euro im Monat. Zum Vergleich: Ohne "variable Vergütung" hatte die Juristin bis zu ihrer Freistellung vor wenigen Tagen rund 18.200 Euro monatliches Gehalt. "Es muss Aufgabe eines neuen Verwaltungsrates sein, sich künftig an die Gehälter des öffentlichen Dienstes zu halten", erklärt Stohn gegenüber Kontraste.

Verwaltungsrat kennt Verträge nicht im Detail

Doch selbst der jetzige Verwaltungsrat kenne die Dienstverträge der Direktoren nicht genau, schreibt die amtierende Vorsitzende, Dorette König, auf Anfrage. Man habe nur Eckdaten genannt bekommen. Über Inhalte zu reden, dazu wäre sie nicht befugt.

Nach Kontraste-Informationen haben auch andere Direktoren des rbb ähnliche Verträge. Der Arbeitsvertrag des ehemaligen Verwaltungsdirektors, den Kontraste auch einsehen konnte, ist in Teilen nahezu wortgleich. Ihm sei der Vertrag vorgelegt worden, teilt dieser auf Anfrage mit. Über die Vergütung sei er vorab mündlich informiert worden. Frau Schlesinger wollte sich auf Kontraste-Anfrage nicht zu den Arbeitsverträgen äußern.

Die Juristische Direktorin teilt auf Kontraste-Anfrage mit, sie habe die Bezüge in ihrem Vertrag mit Schlesinger persönlich verhandelt. Die übrigen Vertragsbedingungen seien ihr vorgegeben worden - von wem, teilt sie nicht mit.

Arbeitsrechtlerin hält Verträge für teils sittenwidrig

Aus den Verträgen aussteigen kann - laut Vertrag - der rbb nur aus Zitat: "verschuldeten wichtigen Grund" (Paragraf 626 BGB), also wenn Tatsachen vorliegen, weshalb eine Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Die neue Intendantin, Katrin Vernau, sagt auf Anfrage von Kontraste, dass sie die Verträge kenne und "erstaunlich" fände.

Nadia Pröpper-Schwirtzek, zertifizierte Compliance-Anwältin mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht, hält die Vergütungs- und Versorgungsansprüche in den Verträgen für deutlich unangemessen, und deshalb in Teilen sittenwidrig. Und weiter: "Die Ruhestandsregelungen sind auch zu weit gefasst, weil hier Beitragsgelder nicht nur an die Direktoren, sondern auch an einen großen Kreis ihrer Familienangehörigen verteilt werden können."

Der Prodekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Martin Heger, sagt: "Es könnte sich aus dem Vertrag möglicherweise eine strafbare Untreue ableiten, und zwar für die Person, die diese Verträge aufgesetzt hat. Ein solcher Vertrag ist eindeutig zum Nachteil des rbb und hätte so nie abgeschlossen werden dürfen."

Hinweis: In der am 13.10.2022 veröffentlichten ersten Version dieses Textes waren die drei letzen Absätze des Autorentextes nicht eingeblendet. Bitte entschuldigen Sie dies.

Sendung: ARD Kontraste, 13.10.2022, 21:45 Uhr

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Beitrag von Gabi Probst

37 Kommentare

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  1. 37.

    Herr Lindner spricht ja davon, dass der Mittelstand gestützt werden muss (die darunter nicht). Dann ist doch alles gut. Die Forderungen nach höheren GEZ-Gebühren sind auch nicht vom Tisch und die Werbung im ÖR gleicht fast schon den Privaten und das RBB liefert ein Fernsehen auf höchstem Niveau, besonders bei den Wiederholungen. Ach ja, wenn Berlin u. BB enger zusammenarbeiten wollen. Mind.. 1 Sender entsorgen, auch im Radio, auch wenn davon der normale MA betroffen ist - WIR müssen doch sparen ....

  2. 36.

    Das ist keine RBB Geschichte, es betrifft den ganzen öffentlichen Rundfunk.
    Hoffentlich reagiert die Politik sofort und wartet nicht bis von Rechts aufgerufen wird die GEZ Zahllungen einzustellen.

  3. 35.

    Ehrlicherweise....hier haben Sie vollkommen Recht!!!
    Die Nazis klopfen sich auf die Schenkel...sind die ÖR total bekloppt so etwas zuzulassen ???

  4. 34.

    Ich bin fassungslos. Schämen sich solche Leute eigentlich nicht?

  5. 33.

    Richtig das ist eine Schade wie den Bürgern das Geld aus der Tasche gezogen wurde und keiner hat was gesagt. Also abschaffen den Rundfunkbeitrag.

  6. 32.

    Korrekt. Die Altersbezüge aus SFB Zeiten machen noch in etwa 10% der Ausgaben aus. Die in der letzten Zeit vergebenen Verträge knüpfen auch nur nahtlos an diese an

  7. 30.

    Chapeau, wenn man solche Verträge aushandeln kann. Die Dame dürfte als Juristen in der freien Wirtschaft gefragter sein denn ja.

  8. 29.

    Dank der Dame Schlesinger und ihrer Komplizinnen hat die AfD eine absolute Steilvorlage erhalten. Derartige Selbstversorgerinnen auf öffentliche Kosten sind um nix besser als ihre männlichen Pendants. Ergo, Frauen sind nicht die besseren Chefs. Solche Leute gehören abgeschafft, sie liefern wegen ihrer Raffgier unsere Demokratie aus.

  9. 27.

    Teil3:
    Noch interessanter:
    >>Im Vergleich mit dem Vergütungsniveau der „Allgemeinen Wirtschaft“ wurde ein ähnliches Niveau festgestellt. Allerdings lagen beim BR, HR, WDR und ZDF die Vergütungswerte überwiegend oberhalb des Medians der allgemeinen Wirtschaft.<<
    Kein Wort vom RBB.
    Es darf sich jetzt jeder selbst einen Gedanken darüber machen.
    Wer den gesamten Bericht liest, der wird auch interessantes zur Altersvorsorge lesen und wer die Muße hat, gerne auch auf die Tabellen der Vorjahre vergleichen.
    DANN! Und nur dann, wenn das auch verstanden wurde, kann sich hier jeder echauvieren. Über sich selbst. In den letzten Jahren war jedem möglich sich darüber zu informieren und seinem Lokalpolitiker auf die Füsse zu treten.

    Aber es ist ja einfacher uninformiert die Kommentarfunktion zu nutzen...

  10. 26.

    Teil2:
    Dort gibt es regelmäßig Berichte die öffentlich einsehbar sind:
    https://kef-online.de/de/berichte/

    Jeder einzelne Bedarf ist dort aufgeschlüsselt. Und wie dieser ermittelt wird. Und auf welcher Grundlage.
    Am Beispiel des letzten Berichtes kann sich jeder ein Bild machen, wie dicht die Ermittlung des Finanzbedarfes und der RBB sind.
    Im 23. Bericht ist ab Seite 125 unter >>3.1.5 Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten<< zu lesen, das genau die Kienbaum Consultants International GmbH die für den RBB die Einsparungen bei den festen freien und gleichzeitig das Provisionssystem eingeführt hat https://www.zdf.de/politik/frontal/rbb-skandal-ard-kannte-geheimes-bonus-system-schlesinger-100.html dies wie folgt feststellt:
    >>Im Vergleich mit dem „Öffentlichen Sektor“ vergüten die Anstalten insgesamt überdurchschnittlich.<<

  11. 25.

    Teil2:
    Dort gibt es regelmäßig Berichte die öffentlich einsehbar sind:
    https://kef-online.de/de/berichte/

    Jeder einzelne Bedarf ist dort aufgeschlüsselt. Und wie dieser ermittelt wird. Und auf welcher Grundlage.
    Am Beispiel des letzten Berichtes kann sich jeder ein Bild machen, wie dicht die Ermittlung des Finanzbedarfes und der RBB sind.
    Im 23. Bericht ist ab Seite 125 unter >>3.1.5 Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten<< zu lesen, das genau die Kienbaum Consultants International GmbH die für den RBB die Einsparungen bei den festen freien und gleichzeitig das Provisionssystem eingeführt hat https://www.zdf.de/politik/frontal/rbb-skandal-ard-kannte-geheimes-bonus-system-schlesinger-100.html dies wie folgt feststellt:
    >>Im Vergleich mit dem „Öffentlichen Sektor“ vergüten die Anstalten insgesamt überdurchschnittlich.<<

  12. 24.

    @Gabi Probst: Danke, das Sie wieder bei sind.
    Teil1:
    Mal an diejenigen die jetzt Fragezeichen, Hammer, Zirkel, Ährenkranz oder gar Dollarzeichen in den Augen haben: (Nicht gleich nach dem ersten Satz aufhören zu lesen!) Es ist nicht Aufgabe der Aufsichts- und Rundfunkräte sich über inhaltliche Angaben aus Arbeitsverträgen zu beschäftigen.
    Beim Verwaltungsrat liegt die Sache schon ein wenig anders. Allerdings nur nachrichtlich und in Summe.

    Was viel interessanter ist, ist ja die Herkunft der Mittel die dafür aufgewandt werden.
    Dazu sollte jeder hier wissen, wie die Ermittlung des Finanzbedarfes erfolgt und wer dafür verantwortlich ist.
    Es gibt erheblichen Nachholbedarf!
    Jeder der bis hierher gelesen hat, darf sich jetzt den Begriff "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" merken.

  13. 23.

    Wie kommt die KEF angesichts solch unlauterer Mittelverwendungen eigentlich auf einen stets steigenden Rundfunkbeitrag?

    Solche Dinge sind doch weit bekannt und werden offenbar seit Jahren geduldet.

    Monatlich rd. 9Tsd. EUR Versorgungsgeld BEI BEENDIGUNG (!) des Vertrages?
    Da gehört jedem der Rücken gestärkt, der den monatlichen Rundfunkbeitrag nicht mehr bezahlen will.

  14. 22.

    Was für ein Sumpf... Unehrenhaft Entlassene sollten gar nix mehr bekommen, vielleicht arbeiten sie dann auch ehrlicher!

  15. 21.

    Guter Beitrag vom rbb-Recherche-Team. Leider aber ist das kein Einzelfall aus dem System Schlesinger, sondern diese Überbezahlung und üppigen Ruhestandsregeln gibt es schon seit langem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht nur im rbb. Bitte mal die Ruhestandsbezüge der ehemaligen Intendanten und leitenden Angestellten offen legen.

    Oder besser nicht, weil das die Wut bei vielen, die mit mickrigen Einkommen oder Renten die jetzt explodierenden Lebenshaltungskosten tragen müssen, zu recht steigern würde. Und Rundfunkratsmitglied Erik Stohn stellt nun fest, dass sich die Gehälter im rbb am öffentlichen Dienst orientieren müssen. Super Vorschlag! Da hätte die Politik ja schon lange drauf kommen können. Ein Drittel des Rundfunkrates sind Politiker. Warum ist denen nicht schon lange aufgefallen, dass die Selbstbedienung im ÖRR so nicht geht? Vielleicht, weil man selbst an eine üppige Versorgung gewöhnt ist?

  16. 20.

    Solch Verträge, ob wie in diesem Fall oder diversen AG-Vorständen,
    könnte man doch irgendwie Sittenwidrig umschreiben.
    Fehlleistungen, Verschuldungen, und Ähnliches werden dabei im nachhinein weiter finanziert.
    Und brauchen letztlich nicht mehr arbeiten bzw. sind auf keinen bezahlten Job mehr angewiesen.
    Schlimmer noch - diese Wesen finden (meist) immer wieder ein Wiederauftauchen, natürlich nicht unendgeltlich!!!
    Aber nein, das Grund- und/oder Arbeitsrecht läßt es ja zu.
    Lücken sind da um Diese zu nutzen.
    Warum sonst gibt es so viele Berater-Firmen die ja meist extern beauftragt werden.
    Und erschreckend wie viele Lücken dabei gefunden werden.

  17. 19.

    Schon in den 70‘er Jahren des vorigen Jahrhunderts war der Vorgängersender SFB für seine guten Gehälter und ausgezeichnete Altersversorgung bekannt. Insofern ist das nur die logische Konsequenz einer jahrzehntelangen Fehlentwicklung.

  18. 18.

    Wie sieht es denn in den anderen ARD Anstalten aus. Das demonstrative Schweigen der anderen Anstalten (von Transparenz keine Spur) ist verdächtig

  19. 17.

    Ich war sehr lange im SFB/rbb in untergeordneter Position beschäftigt, und es hat mir immer viel bedeutet, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu arbeiten. Was zur Affäre Schlesinger ans Tageslicht kam, stieß mir schon extrem sauer auf, aber nach diesem Bericht über die großen Taschen, die sich die Juristische Direktorin gefüllt hat, bin ich nur noch stinkwütend. Und ich schäme mich vor allen Beitragszahlerinnen, die ebenfalls wütend sind. Und dem Direktorengesindel: Sie sollten sich was schämen!

  20. 16.

    Ganz ihrer Meinung es ist nicht mehr nachvollziehbar was beim RBB so abgegangen ist.

  21. 15.

    Wofür sind eigentlich "Aufsichtsräte" da ??????

  22. 14.

    Da dürfte man die Rundfunkgebühr nicht mehr zahlen nach so einen Skandal

  23. 13.

    Gibt es da nicht diese Rechtsdeutung von unlauteren Verträgen? Und kann man Verträge nicht auch kündigen? Interessant auch, wer diese Verträge ausgefertigt hat. Wenn die Juristische Direktorin an ihrem eigenen Vertrag mitgewirkt hat, ist das sowas von unlauter. Aber gut... zwischen subjektivem Rechtsverständnis und Gesetzesrecht ist ja eh immer ein himmelweiter Unterschied. Ich hoffe nur, dass der rbb da richtige gute Justiziare mittlerweile an der Hand hat, die diesen Vertrag mal auf Gültigkeit prüfen.

  24. 12.

    >"Privatisiert den ÖR ..."
    Geht schlecht wegen Grundgesetzt Garantie der freie Presse und so... Private Presse ist nie ganz frei, weil die immer von ihren Finanziers abhängig ist, z.B. Werbekunden. Und ehe jetzt ne Nachfrage wegen steuerfinanziert kommt... geht auch nicht, weil es dann eine Staatspresse wäre. Daher ist der ÖR eigenfinanziert durch Beiträge, die die GEZ verwaltet.

    >"Die Strukturen im Senatsbetrieb RBB im Autopilot erfordert keine Leistung, deshalb weg mit den Unsummen für leitende "Angestellte" denn Sie haben sich ihr Geld nicht erarbeitet."
    Absolut ihrer Meinung. Die Gehälter und Ruhestandsregelungen sollten sich am höheren Öffentlichen Dienst oder der Landespolitik orientieren. Die Diäten der Landespolitiker sind hoch genug. Aber längst nicht so hoch, wie diese "Genehmigungen" von Schlesingers Führungsbrigade.

  25. 11.

    Es ist unglaublich, dass solche Verträge geschlossen werden und geschlossen werden dürfen. Insbesondere, da die Zahlung mit öffentlichen Geldern erfolgt.
    Dagegen muss vorgegangen werden. Das ist leider kein Einzelfall in höheren Positionen. Da muss auch die Politik mal handeln.
    Wie erklärt man so etwas einem Arbeiter?

  26. 10.

    Also im Volksmund war diese Selbtsbedienungsmetalität und Versorgungsgarantie ja weitläufig bekannt, aber allein die Unverschämheit dieser Ausmaße lässt nur die grundlegende Reformation des gesamten ÖR zu fordern!

  27. 9.

    Sicherlich keine 212.719 Euro Grundvergütung mit den entsprechenden Optionen wie im Artikel nachzulesen, (z.B. Halbwaisenversorgung durch das Haus, nicht den Rentenversicherungsträger).
    Liegen Ihnen andere Informationen vor?
    Haben Sie einen solchen Vertrag?

  28. 8.

    Ich bin sprachlos.

  29. 7.

    Privatisiert den ÖR dann können meinetwegen Direktoren auf Geheiß der Anteilseigner Kohle ohne Ende verdienen. Die Strukturen im Senatsbetrieb RBB im Autopilot erfordert keine Leistung, deshalb weg mit den Unsummen für leitende "Angestellte" denn Sie haben sich ihr Geld nicht erarbeitet.

  30. 5.

    Es wird immer unerträglicher, was diese fachlich absolut inkompetente Personalie angeht. Schon bei ihrer damaligen Ernennung zur "Juristischen Direktorin" standen mir sämtliche Haare zu Berge...

  31. 4.

    Und täglich grüßt das Murmeltier. Wen das jetzt noch überrascht…

  32. 3.

    Das System ist grundsätzlich falsch aufgesetzt. Hier muss dringend die Finanzierung dringend nach französischen Vorbild auf einen Teil der Mehrwertsteuer umgestellt werden. Der Beitragsservice gehört abgeschafft. Es ist an der Zeit für eine schlanke, effiziente und moderne informative Grundversorgung, nicht vom Volk subventionierte Vollprogramme!

  33. 2.

    Das System ist nicht zu heilen...
    Wenn das so ist, sind alle Gehaltseinstufungen „kriminell“ entstanden und ganz neu zu gestalten. Dürfen sittenwidrige Verträge ihre Gültigkeit behalten? (Was ist sittenwidrig?)

  34. 1.

    Ein fetter Faustschlag ins Gesicht eines freien Mitarbeiters...

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