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Quelle: Picture Alliance/Caro/Sorge

Von Havel bis Müggelsee

Was beim Stand-Up-Paddling zu beachten ist

Stand-Up-Paddling (SUP) erfreut sich immer größerer Beliebtheit - auch in Berlin und Brandenburg. Doch auf dem Surfbrett müssen Dinge beachtet werden. Weil das SUP als "Kleinfahrzeug" eingestuft wird, gelten die normalen Verkehrsregeln.

Stand-Up-Paddling (SUP) ist mittlerweile mehr als eine Trendsportart. Auch in Berlin und Brandenburg steigen immer mehr Menschen auf das Surfbrett und durchqueren Seen, Flüsse und Kanäle.

Die Wasserschutzpolizei hatte daher schon zu Beginn des Sommers angekündigt, in der diesjährigen Wassersportsaison rund um Potsdam verstärkt Stand-Up-Paddler in den Blick nehmen zu wollen.

Rund um Potsdam

Wasserschutzpolizei kündigt stärkere Kontrollen von Stand-Up-Paddlern an

Das Paddeln auf dem langen Board werde eine immer beliebtere Freizeitbeschäftigung, hieß es zur Begründung: "Aber auch für diese Sportart gelten die Verkehrsregeln", sagte Heiko Schmidt, Leiter der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West. Denn beim SUP handelt es sich gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenordnung um ein "Kleinfahrzeug".

Die brandenburgische Wasserschutzpolizei hat die wichtigsten SUP-Fakten zusammengefasst:

Wer darf mit einem SUP fahren?

Jeder, der geistig und körperlich geeignet ist, ein SUP zu führen - Alkohol und Betäubungsmittel machen ungeeignet. Ein "Führerschein" ist für das Stand-Up-Paddeln nicht erforderlich. Es gibt auch keine spezifische Altersgrenze, jedoch sollten Kinder und Jugendliche stets durch eine Aufsichtsperson begleitet werden.

Darf ich mit dem SUP überall fahren?

Der Großteil der Brandenburger Bundeswasserstraßen sowie ein Großteil der Seen dürfen mit dem SUP befahren werden. Für bestimmte Gewässer und Gewässerbereiche bestehen aber Einschränkungen. Hierzu zählen unter anderem Schleusen, durch Tafelzeichen gesperrte Wasserflächen, Naturschutzgebiete und Seen, die zu Parkanlagen gehören. In Brandenburg ist das Stand-Up-Paddling daher dauerhaft im Labüskesee (Uckermark) und im Sacrower See (Potsdam) verboten.

Segelboote, SUPs, Partyflöße

Die Folgen des wachsenden Interesses am Wassersport für die Region

Zur Sommerzeit suchen die Menschen Erholung auf den Seen und Flüssen in Brandenburg und Berlin. Nun wird es auf dem Wasser immer enger. Verbände beklagen fehlendes Wissen der Verkehrsregeln. Von Shea Westhoff

Außerdem gelten auf einigen sogenannten "Schifffahrtsstraßen", die dem Güter- und Personenverkehr dienen, Einschränkungen und Verbote, um niemanden zu gefährden.

In der Berliner Innenstadt darf die Spree zwischen Oberbaumbrücke und Kanzleramtssteg ganzjährig nicht mit dem SUP befahren werden. Durch dieses Verbot sollen Unfälle vermieden werden. Auch der Kanal zwischen Hauptbahnhof und Westhafen darf aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden.

Darüber hinaus dürfen Gelege von Wassertieren (Überwasserpflanzen z.B. Rohr, Binse, Schilf) sowie Bereiche mit Schwimmblattpflanzen (z.B. Seerosen) nicht befahren werden.

Wer muss ausweichen?

SUP-Fahrer und -Fahrerinnen müssen der Berufsschifffahrt (Fahrgastschiffe, Gütermotorschiffe, Schubverbände) und Segelbooten ausweichen. Bei Begegnungen zweier SUP-Fahrer oder "mit anderen unter Muskelkraft betriebenen Fahrzeugen" sollten beide nach rechts ausweichen. Beim Kreuzen zweier Fahrzeuge unter Muskelkraft gilt wie im Straßenverkehr auch rechts vor links.

Motorboote der "Freizeitschifffahrt" müssen SUP-Fahrern und -Fahrerinnen ausweichen. Darauf sollte man sich nach Angaben der Polizei aber nicht verlassen. Einsteiger sollten bei den ersten Touren generell nah am Ufer bleiben und Bereiche mit starken Winden/Strömungen meiden.

Video | Stadtdurchfahrt in Berlin

Paddeln und Rudern durch die Berliner Innenstadt

Welche weiteren Regeln habe ich zu beachten?

Der Deutsche Kanuverband (DKV) zählt das Stand-Up-Paddling zu den "Kanu-Disziplinen". Dementsprechend gelten Verbote, die für Kanufahrer gelten, gleichermaßen auch für Stand-Up-Paddler. Das Tragen einer Rettungsweste ist nicht Pflicht - auch nicht für Kinder. Es wird aus Sicherheitsgründen aber empfohlen. Hunde dürfen mitgenommen werden.

In Kanälen und Engstellen gilt ein Rechtsfahrgebot. Zur Nachtzeit ist laut Binnenschifffahrtsstraßenordnung (§ 3.13 Nr. 5 BinSchStrO) eine Beleuchtung erforderlich. Die Polizei rät jedoch dringend von Fahrten zur Nachtzeit ab. Bei starken Nebel dürfen die Bundeswasserstraßen nicht befahren werden.

Ab einer Alkoholkonzentration von 0,5 Promille darf ein SUP nicht genutzt werden. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (z.B. Fahrunsicherheiten) kann eine Straftat vorliegen. Auch nach dem Konsum von Betäubungsmittel jeglicher Art ist Stand-Up-Paddling verboten.

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