Berlin-Schöneberg - Teilnehmer besetzen nach Protestmarsch der "Letzten Generation" Kreuzung

Sa 23.09.23 | 18:02 Uhr
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Polizisten räumen Teilnehmer einer Demonstration der Klimaschutzgruppe Letzte Generation auf der Potsdamer Straße, die die Straße blockieren. (Foto: dpa)
Bild: dpa

Im Zuge eines Protestmarschs haben Aktivisten der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" eine Kreuzung in Berlin besetzt. Nach Angaben der Polizei hatte es im Vorfeld eine Zusammenkunft der Klima-Aktivisten in der Apostelkirche in Schöneberg mit einem anschließenden Protestzug von etwa 130 Personen gegeben.

Als der für beendet erklärt wurde, blockierten etwa 100 verbliebene Demonstranten den Bereich Potsdamer Straße Ecke Kurfürstenstraße. Klebstoff wie bei anderen Aktionen habe die Gruppe dabei nicht verwendet.

Polizeibeamte trugen die Klima-Aktivisten, die sich nicht angeklebt haben, von der Straße und stellten die Personalien fest. Es gebe kaum Verkehrsbeeinträchtigungen, sagte eine Polizeisprecherin dem rbb, da wegen des Skater-Marathons in der Nähe der Verkehr ohnehin eingeschränkt sei.

Das Bündnis "Letzte Generation" kritisierte unter anderem, dass die Polizei am Morgen vor der Veranstaltung der Gruppe in der Apostelkirche alle Eintreffenden kontrolliert und Personalien aufgenommen habe. Eine Polizeisprecherin sprach von einer "genauen Beobachtung" der Gruppierung, auch wegen der angekündigten Störung des Marathons am Sonntag. Bereits am Samstag gingen in der Hauptstadt unter anderem Teilnehmer beim kleineren Skater-Marathon an den Start. Der war laut Polizei nicht von der Aktion betroffen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 23.09.2023, 19:30 Uhr

25 Kommentare

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  1. 25.

    UND Demos müssen vorher angemeldet und können untersagt werden wogegen geklagt werden kann. das wird hier komplett umgangen und gegen das Demonstrationsrecht verstoßen. Quasi gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung.. wo ist der Verfassungsschutz?

  2. 24.

    Wenn die letzte Generation eh die letzten sind, wozu müssen wir dann das Klima retten? Ich glaube ja nicht, dass sie wegen des Klimas unter gehen sondern wegen ihres übergeordneten Dranges Fame und Woke zu sein.

  3. 23.

    Kann mir bitte jemand normaldenkender erklären, was der Spruch "weg von Fossil - hin zu Gerecht" überhaupt ansatzweise bedeuten soll?

  4. 22.

    Schönes Beispiel, wie Inhalte von Urteilen für die eigene Verwendung passend verdreht werden. Das Urteil des BVerG hat damals keineswegs eine allgemeine Amnestie für Sitzblockaden erteilt, sondern diese für einen ganz konkreten Fall, der Themen- und Ortsbezogen war, als verhältnismäßig und legal erachtet.
    Und dieser Protest hatte auch nicht auf öffentlichen Verkehrsstrassen stattgefunden und somit auch keine Personen daran gehindert , zu ihrem Ziel wie z.B. Job oder Zuhause zu gelangen...

  5. 21.

    Es bewegt sich langsam wie eine Schnecke in die richtige Richtung. Eine achtmonatige Haft ohne Bewährung ist schonmal eine beachtenswerte neue Vorgabe.

  6. 20.

    „Die deutsche Jurisprudenz arbeitet also überwiegend verfassungsfeindlich in Sachen der LG? „
    Gibt einen Unterschied…. Kleben oder ohne kleben.
    Sitzen bleiben nach Aufforderung oder weg gehen.
    Vieles sind eben EInzelfallbetrachtungen.

  7. 19.

    Was hat das alles mit Klima zu tun? Diese jungen Menschen sind nur auf Krawalle aus. Sie sollten lieber arbeiten gehen, als andere davon ab zu halten. Bisher, hat das alles nichts gebracht nur Unmut , und jeder schimpft auf die LG.

  8. 18.

    Ich bin dafür, dass endlich unsere Gesetze geändert werden, damit wir vor dieser kleinen Gruppe Wichtigtuer geschützt werden.
    Es geht denen leider nicht mehr um das Klima, denn dann könnten sie dort protestieren wo der Grundstein liegt. Sie wollen offensichtlich nur noch auffallen

  9. 17.

    Aber nur auf dem Papier und schon gar nicht in dieser Stadt, und dazu mit einem Bürgermeister, der nicht mehr nach Vornamen fragt ( bereits woke ausgetrieben ).

  10. 16.

    Die Polutei sucht noch motivierte Bewerber. Mein Aufruf an alle Kritiker und Besserwisser: Nix wie hin!
    Ich danke den Polizeikräften jedenfalls für Ihren Einsatz.

  11. 15.

    Richtig ist also nach Ihrer juristischen Expertise, dass ordentliche Gerichte in überwältigender Mehrheit Strafen gegen Mitglieder wegen u. a. Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte OHNE Rechtsgrund aussprechen?

    Das wäre verfassungsfeindlich.

    Die deutsche Jurisprudenz arbeitet also überwiegend verfassungsfeindlich in Sachen der LG?

    Eine sachliche Stellungnahme unter Berücksichtigung der durch BGH/BVerfG geltenden Rechtsprechung wird dringend und sachlich erbeten.

    Sonntäglicher Gruß aus Kreuzberg

  12. 14.

    Fossil, doch sie erreichen was...

    Nämlich das die Bevölkerung immer mehr Hass auf diese Verbrecher entwickelt, und man keinerlei Verständnis mehr für das eigentliche Ziel dieser angeblichen Weltretter aufbringen kann !!!

  13. 13.

    Mal ab davon, dass es sich oben um einen Bildausschnitt handelt, der nicht die gesamte Situation vor Ort darstellt, muss eine solcher Einsatz natürlich abgesichert werden. Oder meinen Sie, dass die Einsatzkräfte aus dem Fahrzeug zu springen und sich sofort auf die Blockierer zu stürzen haben, egal was drumherum passiert? Und Ihre Vermutung, der Senat hätte der Polizei mit auf den Weg gegeben, dass es ruhig etwas langsamer gehen kann, die Demonstranten von der Straße zu entfernen, ist schon reichlich seltsam, Alex.

  14. 12.

    130 teilweise nicht mal hier wohnhafte nerven die Stadt und werden nichts erreichen.

  15. 11.

    Vielleicht wollen die Kolleg*innen einfach nicht im nächsten Bericht von Amnesty International auftauchen. www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/amnesty-international-114.html - wie diese Woche.

  16. 10.

    Angekündigte Straftaten kann und sollte die Polizei mit Vorbeugegewahrsam unterbinden.

  17. 9.

    Tut mir aber leid, dass die beim Frühstück gestört wurden ;-)

  18. 8.

    Hier mal der neuere STand der Sache…
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied 2011, dass Sitzblockaden grundsätzlich eine friedliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Kundgebungen sein können, die als solche in den Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz (GG) fallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 – Az.: 1 BvR 388/05).
    Früher:
    Nach dieser Sichtweise machten sich die Blockierer daher bereits durch ihre bloße Anwesenheit wegen Nötigung strafbar
    Diese Auslegung des Gewaltbegriffs erklärte das Bundesverfassungsgericht 1995 für verfassungswidrig,
    Das gilt für das obige… Sitzblockade.

  19. 6.

    Was für Geldnöte muss die 12 Apostelkirche haben, dass sie Kirchenraum für Versammlungen der LG vermieten muss?

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