Generalstaatsanwaltschaft Berlin - Neue Prüfung zu "Letzter Generation" als kriminelle Vereinigung

Di 12.12.23 | 08:58 Uhr
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Symbolbild:Ein Polizist führt einen mit orangener Farbe beschmierten Aktivisten in Handschellen weg.(Quelle:picture alliance/AP/M.Schreiber)
Video: rbb24 | 12.12.2023 | Nachrichten | Bild: picture alliance/AP/M.Schreiber

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Generalstaatsanwältin Koppers will das jetzt neu prüfen - auch wegen kürzlicher Aktionen der Gruppe.

  • Potsdamer Landgericht sieht bei "Letzter Generation" schon seit dem Frühjahr Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung
  • Berliner Staatsanwaltschaft sieht diesen bisher nicht
  • Mitglieder krimineller Vereinigungen können höhere Haftstrafen erwarten

Die Berliner Behörden beschäftigen sich erneut mit der Frage, ob die Gruppe "Letzte Generation" künftig als kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann.

Generalstaatsanwältin Margarete Koppers lässt prüfen, ob sich an der bisherigen Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft etwas verändert hat. Ein Anlass dafür seien die aus ihrer Sicht "schwergewichtigeren Straftaten" der Gruppe, sagte Koppers der Deutschen Presse-Agentur insbesondere mit Blick auf Farbattacken auf das symbolträchtige Brandenburger Tor mit erheblichem finanziellen Schaden.

Landgericht München: Durchsuchungen rechtmäßig

Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts München im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München vor, erklärte Koppers. Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für
rechtmäßig befunden.

Das Amtsgericht München habe vor der Durchsuchung vergangenen Mai zu Recht einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür angenommen, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte, so die Münchner Richter.

Koppers: "Prüfung ergebnisoffen"

Koppers betonte, der Auftrag zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft sei ergebnisoffen erfolgt. "Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das", erklärte die Generalstaatsanwältin.

Aktivisten der Gruppe wurden deutschlandweit in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

Prüfung im Juli fiel nicht klar aus

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte bereits im vergangenen Sommer in ihrem Haus prüfen lassen, ob die Gruppe als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Anlass war damals, dass das Landgericht Potsdam im benachbarten Brandenburg den Anfangsverdacht gesehen hatte, dass es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

In Berlin wurde der Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft verneint. Die Senatsjustizverwaltung beanstandete dies auch nach der Prüfung nicht. Diese fiel allerdings nicht klar aus. Die Frage lasse sich nicht "eindeutig beantworten", hieß es in dem internen "Prüfvermerk" der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft ein "originärer Beurteilungsspielraum" zu, hieß es damals.

Sendung: rbb24, 12.12.2023, 13 Uhr

54 Kommentare

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  1. 53.

    Auch vor christlichen Symbolen wie Weihnachtsbäumen schreckt die LG wieder nicht zurück.

  2. 51.

    Doch, haben sie getan. Ich bin aber nach wie vor dafür….kleben lassen! Eine Umleitung für den Verkehr geht immer, und wer meint, sich auf die Straße setzen zu müssen..ok. Es kann doch nicht sein, dass Polizei dafür zuständig ist, die Herrschaften zu lösen, mit Schäden, für die wir alle wieder aufkommen müssen. Lasst sie sitzen, Absperrung drum und gut ist.

  3. 50.

    Sind BI eben nicht! Sie haben zudem immer noch nicht verstanden, dass Parteien in §129 explizit ausgenommen worden sind. Insofern hinkt Ihr Vergleich mit Kohl etc. gewaltig.

  4. 49.

    So ein Forum lebt ja davon, dass nicht nur Volljuristen, sondern auch Bürger mit Einblick in die juristische Materie (Nebenfach-Juristen) ihre Einschätzung abgeben können. Andernfalls verkäme so eine Debatte zur abstrakten, letztlich nicht nachvollziehbaren Fachsimpelei. ;-

    Es gibt den Wortlaut von Gesetzen, den Sinnzusammenhang, den Regelungszweck und den hist. Kontext. Das Erstgenannten ist schriftlich fixiert, das Zweite, Dritte, Vierte dient der Auslegung.

    Vom Sinnzusammenhang der polit. Bildung her sind Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Parteien in etwa gleichgestellt. Das hat zur Folge, dass die Vergehen bspw. von Walter Leisler-Kiep oder von Helmut Kohl (der das persönl. Ehrenwort ggü. anonymen Großspendern über das Konstitutive des Staates gestellt hat) seine Partei namens CDU nicht einmal ansatzweise in den Ruch einer krim. Vereinigung gebracht hat.

    Dafür ist sie "größer". Dafür ist auch das gestellte Thema der "Letzten Generation" inhaltl. "größer".


  5. 48.

    Bei den ganzen Schäden die diese Chaoten angerichtet haben sind diese Leute für mich Kriminelle, Gemälde beschmutzt Fahrbahnen blokiert, Brandenburger Tor mit Farbe beschmiert sowie Weltzeituhr.

  6. 47.

    Auch Bürgerinitiativen stehen nicht über dem Gesetz. Die Vereinigung muss die Begehung einer Mehrheit von Straftaten anstreben bzw. ihre Tätigkeit muss in der Begehung solcher Taten bestehen, um als kriminell zu gelten. Die Begehung braucht zudem nicht Endziel, alleiniger Zweck oder ausschließliche Tätigkeit zu sein – es genügt vielmehr, dass sie Mittel zur Erreichung anderer Zwecke ist, Die Begehung von Straftaten muss anderen Zwecken der Vereinigung jedoch in dem Sinne gleichgeordnet sein, dass durch sie das Erscheinungsbild der Vereinigung zumindest mitgeprägt wird. Bis hierhin ist es relativ einfach. LG wäre demnach eine kriminelle Vereinigung.

    Es ist jedoch zusätzlich erforderlich, dass die von der Vereinigung geplanten oder begangenen Straftaten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten und unter diesem Gesichtspunkt von einigem Gewicht sind. Aus dem letzten Satz ergibt sich der Ermessensspielraum, nicht aber aus Ihrem "Handeln aus niederen Motiven".

  7. 46.

    Wer so etwas plant und damit erheblichen Schaden verursacht an historischen Gebäuden sollte hart bestraft werden .Das hat nichts mit Klima oder Umwelt mehr zu tun und ist kriminell. Man hat vielmehr durch die Reparaturen die Umwelt belastet.Hier will man mit grüner Ideologie den Sttraftatbestand zu Gunsten der Täter nur mildern.

  8. 45.

    Die Anmerkung bezog sich auf die Definition des übergeordneten Interesses, welches hier einschlägig und quasi fehlerhaft instrumentalisiert wird. Die Letzte Generation kann als eine Art Bürgerinitiative angesehen werden, vom Regelungszweck mithin zur politischen Bildung beitragend.

    Da sind die herkömmlichen kriminellen Vereinigungen planetenweit entfernt davon.

  9. 44.

    Mich würde jetzt wirklich mal interessieren: halten denn hier die meisten die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft für falsch? Ich gehe mal voran und sage, dass ich in dieser Hinsicht hin- und hergerissen bin. Auf der einen Seite wünsche ich mir eine Einstufung als kriminelle Vereinigung und dann denke ich wieder, geht das nicht doch zu weit? Und sorry, falls ich an der einen oder anderen Stelle jetzt zu angreifend war, aber ich selber finde ein Schwarz-Weiß-Denken unerträglich, deswegen gehen an dieser Stelle manchmal die Pferde mit mir durch. Also mein sorry geht an alle, die sich angegriffen gefühlt haben.

  10. 43.

    Irgendwie stimmt das ja nun auch wieder, danke. Ich finde allerdings, dass es zu weit geht, die Neutralität der Berliner Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen. Und als solches verstehe ich es eben genau, wenn man immer wieder auf München verweist. Wie oft habe ich hier schon gelesen, dass die Berliner Judikative parteiisch wäre, entweder versteckt oder auch ganz offen. Das ist überhaupt nicht gut so etwas zu unterstellen.

  11. 42.

    Hmm, was ist denn dann mit: Artikel 20 GG
    1 Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    2 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    3 Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Geklagt wurde ja schon, und die Regierung ist verpflichtet Schaden vom Volk abzuwenden. Für bestimmte Änderungen braucht man aber längere Übergangszeiten, damit sich Bürger und Industrie drauf einstellen können. Unabhängig vom Sinn, halte ich z.B. ein Verbrennerverbot mit weniger als 10 Jahren Umstellungszeit für Fragwürdig, weil ein dann Auto wertlos wird, noch bevor es abbezahlt wurde.

  12. 41.

    Haben Sie nicht verstanden, was ich in meinen Kommentaren geschrieben habe oder wollen Sie es nicht verstehen? München hat anders entschieden und ob das "weiter" bedeutet, keine Ahnung. München hat es anders ausgelegt und das zeigt ja nur, dass es komplizierter ist, als wir Laien uns das eventuell vorstellen können.

  13. 40.

    Und Sie können natürlich genau beurteilen, was hier richtig und was falsch ist? Ich glaube, Sie können andere Meinungen als die Ihre nicht ertragen, weil Sie sich so sicher sind, im Recht zu sein. Nur weil München es anders als Berlin beurteilt kann beides richtig sein, aber auf die Idee sind Sie anscheinend noch gar nicht gekommen oder Sie wollen einfach nur, dass das Urteil in Berlin genauso ausfallen muss wie in München. Ist aber momentan eben noch nicht der Fall und dass das Ihnen das nicht gefällt, ja das hat jetzt jeder verstanden.

  14. 39.

    Da braucht man nicht prüfen, da muss man deklarieren und gut ist!

    Taten in der Vergangenheit dürften ausreichen um die Organisation zu verbieten.

    Hier ist lasches Vorgehen falsch!

  15. 37.

    Hallo, Frauenpower,
    es scheint ja nicht so schwierig zu sein, sonst wäre Bayern nicht schon weiter.

  16. 36.

    Allein schon, dass Sie Parteien erwähnt haben, zeigt, dass Sie aus einem Bauchgefühl heraus kommentieren. Politische Parteien sind im § 129 StGB explizit ausgenommen, sofern nicht verboten.

  17. 35.

    Helmut Krüger ist kein Staatsanwalt, behauptet aber dennoch, dass es "niedere Motive" geben müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft worden zu sein. Davon steht jedoch, wie von mir ausgeführt, nichts im Gesetz. Insofern ergibt Ihr Kommentar keinen Sinn, es sei den, Sie wüssten es besser als die Staatsanwaltschaften, die laut Medienberichten dazu nichts geschrieben haben.

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