"Letzte Generation" - Was der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung bedeutet

Do 18.05.23 | 08:32 Uhr | Von Jenny Barke
  71
Symbolbild:Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation sitzen mit Handschellen, die ihnen von der Polizei angelegt wurden, auf einer STraße.(Quelle:dpa/P.Zinken)
Bild: dpa/P.Zinken

Das Landgericht Potsdam hat erstmalig den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung bei der "Letzten Generation" bestätigt. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht diesen hingegen nicht. Welche Konsequenzen könnten den Aktivisten drohen? Von Jenny Barke

Um die Öl-Raffinerie in Schwedt zu stoppen, startete die "Letzte Generation" vergangenes Jahr mehrfach Attacken auf die Anlagen. Aktivisten verschafften sich unberechtigten Zugang zu dem Gelände, drehten die Hähne der Pipeline zu, ketteten sich an Rohren fest und verklebten sich miteinander. Schließlich hatten die Übergriffe gegen die PCK-Raffinerie Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ließ am 13. Dezember 2022 deutschlandweit Wohnräume der Klima-Aktivisten durchsuchen. An elf Orten wurden Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Neuruppin vollstreckt.

Voraussetzung für einen Durchsuchungsbeschluss ist unter anderem, dass ein Anfangsverdacht vorliegt. In dem konkreten Fall der Anfangsverdacht, dass gemäß Paragraf 129 im Strafgesetzbuch [gesetze-im-internet.de] die Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gegeben sein könnte.

Wie Strafrechtlerin Judith Papenfuß von der Universität Hamburg dem rbb erklärt, liegt ein Anfangsverdacht vor, "wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine verfolgbare Straftat gegeben ist." Ein solcher Anfangsverdacht habe relativ niedrige Hürden - anders als ein hinreichender Tatverdacht, der für eine Anklageerhebung erforderlich ist. "Das ist dann der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft nach vorläufiger Tatbewertung zu der Prognose kommt, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist."

Anfangsverdacht schwer nachweisbar

Und um eine Anklage zu erheben, müsste bei diesem Anfangsverdacht ermittelt werden, dass der §129 erfüllt wird, also dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine Gruppe von mindestens drei Leuten handelt, die sich nur zusammengeschlossen haben, um schwerere Staftaten zu begehen. Und genau hierin liegt die Krux: Denn es ist nur sehr schwer nachzuweisen, ob sich eine Gruppe direkt dazu verabredet hat, um Straftaten zu begehen oder ob sich diese Gruppe aus anderen Gründen zusammentut und später auch noch Straftaten begeht. Im zweiten Fall gilt sie nicht als kriminelle Vereinigung.

rbb-Gerichtsreporterin Lisa Steger weiß um die schwierige Einordnung der kriminellen Vereinigung aus anderen Fällen ihrer journalistischen Arbeit. Sie nennt als Beispiel die Gruppe von Neonazis aus dem Havelland, die im Sommer 2015 eine Turnhalle in Nauen abgebrannt hatte, damit dort keine Flüchtlinge einziehen. Diese sind damals auch als kriminelle Vereinigung angeklagt worden. "Verurteilt wurden sie dann aber wegen anderer Taten, denn es ließ sich nicht nachweisen, dass sie von vornherein nur die Absicht hatten, Straftaten zu begehen", erklärt Steger.

"Letzte Generation" legte erfolglos Beschwerde ein

Gegen die durchgeführten Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin legte die "Letzte Generation" Beschwerde ein. Wäre der Beschwerde stattgegeben worden, hätten die bei den Haus- und Wohnungsdurchsuchungen gefundenen Beweismittel im Falle einer Anklage vor Gericht eventuell nicht verwertet werden dürfen.

Doch das Landgericht Potsdam wies die Beschwerde ab und ist somit der Staatsanwaltschaft Neuruppin in der Auffassung gefolgt, dass ein Anfangsverdacht vorliegt. Die Konsequenz: Sollte sich der Anfangsverdacht durch die weiteren Ermittlungen verhärten, könnte Anklage erhoben werden. "Konkret ist die Frage, ob Einzelpersonen, die von Durchsuchungen betroffen waren, mitgliedschaftlich beteiligt waren und ob die 'Letzte Generation' überhaupt eine solche kriminelle Vereinigung darstellt", erklärt Strafrechtlerin Papenfuß weiter.

Berliner Staatsanwaltschaft sieht keine kriminelle Vereinigung

Einig sind sich die Juristen bundesweit jedoch noch nicht einmal beim Anfangsverdacht, der zu den Durchsuchungen geführt hat. Zuspruch für die Staatsanwaltschaft Neuruppin kommt von Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU): "Eine Gruppierung, die gemeinschaftlich darauf ausgerichtet ist, planmäßig Straftaten zu begehen", erfülle den Tatbestand, "auch wenn die Straftaten einem vermeintlich höherwertigen Ziel dienen sollen", teilte die Politikerin bereits im Dezember vergangenen Jahres mit.

Die Berliner Staatsanwaltschaft folgt der aktuellen Bewertung des Landgerichts Potsdam nicht. Die Mitglieder der "Letzten Generation" begingen zwar Straftaten, könnten also tatsächlich als kriminell bezeichnet werden. "Aber für diese Idee einer kriminellen Vereinigung muss das Ganze schon terrorismusähnlich sein, mit einer gewissen Erheblichkeit ausgestattet sein", sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Sebastian Büchner am Mittwoch im rbb24 Inforadio.

Möglichkeit zu umfassender Überwachung

"Das, was die 'Letzte Generation' und die Klimaaktivisten insgesamt machen, ist ein dauerhaftes Lästigwerden. Aber das, was die Rechtssprechung fordert, nämlich eine wirkliche Erheblichkeitsschwelle gerissen wird, [...] dafür ist im Augenblick aus Berliner Sicht nichts ersichtlich", so der Staatsanwalt. Die Debatte unterliege aber einer permanenten Neubewertung.

Ist der Anfangsverdacht zur Bildung einer kriminellen Vereinigung aber wie von der Staatsanwaltschaft Neuruppin festgestellt worden, haben die Behörden weitreichende Handlungsmöglichkeiten, um die Aktivisten zu überwachen. Ermittler können dann unter anderem Personen observieren und Telefongespräche überwachen. Kritiker bezeichnen den §129 deshalb auch als "Schnüffelparagrafen".

Strafrechtlerin hält Tatbestand in §129 Abs. 3 Nr. 2 für einschlägig

Strafrechtlerin Judith Papenfuß sieht bei der "Letzten Generation" ebenfalls keinen Anfangsverdacht für die Strafbarkeit der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Gemeinsam mit Milan Kuhli, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Hamburg, hat sie in einem juristischen Gastbeitrag der "Kriminalpolitischen Zeitschrift" diese Frage diskutiert [kripoz.de]. "Warum die 'Letzte Generation' (noch) keine kriminelle Vereinigung ist", ist er überschrieben.

Für ihre Begründung muss man sich den §129 näher anschauen. Dieser enthält im ersten Absatz die Voraussetzungen des "objektiven Tatbestands" - die Papenfuß als erfüllt ansehen würde. Doch der dritte Absatz enthält einen sogenannten Tatbestandsausschluss: Der Absatz sagt, dass der Paragraf nicht anzuwenden ist, wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist.

"Der §129 soll die öffentliche Ordnung und den inneren Frieden in der Gesellschaft schützen", so Papenfuß. Ihr Argument: Die Bedeutung der Handlungen könnte deshalb daran gemessen werden, welche Auswirkung sie auf die Gesellschaft haben. Solch erhebliche Auswirkung könnte man Papenfuß zufolge etwa dann annehmen, wenn "grundlegende Rechtsgüter wie bspw. Leib oder Leben" betroffen sind. Dies sehe Papenfuß aber im Hinblick auf die "Letzte Generation" als nicht gegeben an.

"Noch" gewaltfrei?

"Die Aktionen führen dazu, dass Personen genervt sind, dass Eigentum beschädigt wird und vielleicht auch schlechte Stimmung auf den Straßen herrscht. Aber ich sehe nicht, dass der innere Frieden der Gesellschaft in einem Maße betroffen ist, dass die Bejahung der Strafbarkeit des §129 gerechtfertigt wäre."

Doch nicht umsonst würde das "noch" in Klammern stehen, so Papenfuß: "Das könnten umschlagen. Sofern sich das Verhalten und die Positionierung der 'Letzten Generation' verändert, wenn die Gewaltfreiheit, der sich die 'Letzte Generation' verschreibt, aufhört." Diesen Kipppunkt sehe sie aber nicht erreicht.

Mehrere Jahre Haft für andere Straftatbestände drohen

Andere Konsequenzen für die "Letzte Generation" sind wahrscheinlicher. Denn daneben erheben diverse Staatsanwaltschaften noch viele andere Vorwürfe. Wegen der Besetzung der Öl-Raffinerie in Schwedt drohen wegen Störung öffentlicher Betriebe bis zu fünf Jahre Haft. Wegen der Besetzung der Landebahn des Flughafens BER im November vergangenen Jahres drohen bis zu zehn Jahre Haft wegen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin teilte mit, sie ermittele wegen dieser und kleinerer Taten gegen eine mittlere zweistellige Zahl von Personen, da ist u.a. der Kartoffelbreiwurf gegen das Monet-Gemälde im Museum Barberini dabei. Doch auch bei diesen Ermittlungen gibt es noch keine Anklagen und somit keine Termine für Prozesse.

Sendung: rbb24 Abendschau, 17.05.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Jenny Barke

71 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 71.

    Ölkrise war ja ehr ein wirtschaftliches Problem. Aber auch dort wurde etwas unternommen. Beim Ozonloch gab es das Verbot des Verursachers. Warum die Lösung beim Erwärmungsproblem nun abwarten und nichts tun sein soll, versteht keiner. Vielleicht ist man auch dümmer geworden in dieser Zeit.

  2. 70.

    Schon mal eine Pflanze mit Salzwasser gegossen? Funktioniert nicht wirklich (Stichwort Osmose, Wasserentzug aus der Pflanze), d.h. das Wasserproblem bleibt und hat nichts mit Übertreibung zu tun. Sie sollte vielleicht mal die Realität akzeptieren und nicht alles schön reden, bzw. Stimmung gegen Umweltschutzmaßnahmen machen.

  3. 69.

    Da rufen sie zu Spenden auf, weil das Geld für Anmietung von Seminarräume, Hotelunterkunft und Bezahlung fehlt. Geht's noch? Das klingt sehr nach Sekte. Jeder , der auch nur einen Cent darin investiert, investiert in Aufruhr gegen den eigenen Staat. Pfui.

  4. 68.

    Einfach mal kleben lassen !!!
    Was Hunger, durst und menschliche Bedürfnisse dann so alles bewegen können, schaun wa mal !!!

  5. 67.

    "Zumal ich mich auch frage, wieso die Kohlekraftwerke dann munter weiterheulen aber die Atomkraftwerke abgeschaltet wurden. "

    Dann müssen sie die cDU, namentlich Altmaier, fragen warum er den Ausbau der EE erfolgreich verhindert hat, so dass eine ganze Branche nach China verlagert wurde. Atommüll ist außerdem weiterhin nicht beherrschbar.

    "Frage mich, warum noch keiner auf diese Idee gekommen ist. " Weil außer ihnen noch keiner auf die Schnapsidee gekommen ist?

  6. 66.

    Zumal ich mich auch frage, wieso die Kohlekraftwerke dann munter weiterheulen aber die Atomkraftwerke abgeschaltet wurden.
    Eigentlich müsste man Bäume und Pflanzen planzen.
    Diese wandeln CO² in Sauerstoff um.
    Frage mich, warum noch keiner auf diese Idee gekommen ist.
    Für mich offenbart sich da eine erschreckende chemische Unkenntnis in der Gesellschaft.

  7. 65.

    Man könnte zudem den Versuch wagen, das Wasser, das aus den Bergen fließt, überall wo es geht aufzufangen und aufzuhalten.
    Das ist zwar auch ein Eingriff in die Natur, aber hätte irgendwann zur Folge, dass die Meeresspiegel wieder sinken und insgesamt mehr Wasser auf den Landteilen existiert.
    Also viele Künstliche Stauseen und serpentinenähnliche Flussläufe schaffen.
    Mehr Wasser auf dem Lande würde wieder zu mehr Verdunstung und mehr Regen führen.
    Ebenso filtern Bäume und Pfanzen CO².
    Hier würde eine Aufforstung der Erde genügen.
    Und der Weltuntergang bliebe aus.

  8. 64.

    Oh man immer diese Hiobsbotschaften. Solche Meldungen gab es schon während der Ölkrise, beim Ozonloch und allen anderen Untergangsprophezeiungen. Niemand weiß was in 20 oder 50 Jahren ist. Die Menschheit hat sich bisher immer der Natur angepaßt und wird es auch weiterhin tun. So können wir noch über 1 Milliarde Jahre auf diesem Planeten leben, danach wirds dann spürbar ungemütlich!

  9. 63.

    Frankreich und Spanien sind größtenteils von Wasser umgeben.
    Offenbar gibt es keine Wasserprobleme - sondern eher Bewässerungsprobleme.
    Das ist ein feiner Unterschied. Denn allseits gibt es genug Wasser auf der Erde.
    Vielleicht sollte man sich viel mehr um Aufbereitung und ein modernes Wassernetz kümmern, anstatt den Weltuntergang heraufzubeschwören.
    Aber die Meldung, dass kein Wasser mehr da ist, klingt natürlich viel apokalyptischer, und man kann leider schneller Leute einfangen.

  10. 62.

    Lose? Ist das wieder sich lächerlich machen? Individualverkehr/Pendlerverkehr in den ÖPNV bringen. Ist doch nicht so schwer zu verstehen.

  11. 61.

    Ich muss mich doch nicht auf die Straße kleben für diese Erkenntnis. Übrigens wurde sie ja jetzt schon festgestellt. Klar haben wir einen Einfluss/Anteil an dem Problem. Man sollte erstmal auf sich selber schauen, statt sich ständig mit Ausreden zu rechtfertigen.

  12. 60.

    @35Demokratie:
    Demokratie ist immer nur so gut, wie die Bildung Ihrer Bevölkerung!

    Gesetze folgen der Normenhierarchie, unter der sie subsummiert werden, alle anderen Gesetze müssen sich dem höheren Beugen!
    Faktisch und bewiesen verstößt DE & seine Autofahrer, gegen höhere Gesetze, und jemanden mittels Demonstrationsrecht davon abzuhalten, Rechtswidrig den Planeten zu demolieren, kann m.E. nicht Rechtswidrig sein.

    Natürlich kann man (2te Reihe Rechtsprechung) argumentieren, das hier eine Nötigung vorliegt, aber die Gründe warum jemand agiert oder nicht agiert, wie er/sie es tut, müssen Berücksichtigt werden!
    Und das höhere Ziel der Demonstranten, Gesundheit und Lebensgrundlagen aller Spezies zu erhalten, wo der Mensch diese zu zerstören droht, ist ein rechtfertigender Umstand im Einklang mit den Menschenrechten!

    Bsp. Amokläufer… -> wartet Ihr da bei Rot, wenn euch jemand zu erschießen droht?
    Nein? Richtig so, denn der Umstand rechtfertigt das ignorieren der Ampel!

  13. 59.

    In Berlin wird bald gefordert: Rentenpunkte plus Lebensarbeitszeit anrechnen, auf Kosten Aller.
    Mal sehen...

  14. 58.

    Super, die Bevölkerung hier als dämlich abzustempel! Sie meinen wirklich das Deutschland einen Einfluss auf das Klima hat? Dann kleben Sie sich am besten mit auf die Straße, aber unterlassen Sie es andere Menschen als dämlich zu bezeichnen!

  15. 57.

    Was heißt beschränkt? Wollen Sie Lose ziehen wer darf und wer nicht? Nehmen Sie den Leuten die Autos weg fährt die restliche Wirtschaft auch noch vor die Wand. Das wird man alles feststellen, nur leider ist es dann zu spät!

  16. 56.

    Sie hat man also schon überzeugt an die Katastrophe zu glauben?

  17. 55.

    "Das ist kein Anfangsverdacht, das ist eine Kriminelle Vereinigung, die schwere Erpressung als Ihr Mittel wählt."

    Sie sollten sich erst mit dem Strafgesetzbuch auseinandersetzen, bevor sie solchen hanebüchenen Unsinn verbreiten.

    "Also braucht es hier ein sofortiges Verbot" Ja, ein Fake News Verbot wäre dringend erforderlich.

  18. 54.

    Die Bevölkerung ist wieso relativ dämlich. Wenn die Lebensmittelpreise durch Dürren steigen heulen wieder alle rum und wollen vom Staat Geld. In Spanien und Frankreich gibt es ja jetzt schon Wasserprobleme. Ist aber ein langweiliges Thema, deswegen wird nicht viel darüber berichtet.

  19. 53.

    Würden die Grünen sich wirklich mit einer Klimakatastrophe befassen,würden sie anders handeln.In Hamburg verhindern sie die Wiedereinführung einer elektrischen Straßenbahn,im Bund verhindern sie nicht,daß Autobahnbau noch immer vor Ausbau des ÖPNV oder eine Bahn,die früher vor Rotgrün mit Autokanzler Schröder,ja funktionierte,steht,sie dulden EFuels und setzen sich nicht wirklich z.B. für Tempo 130 auf Autobahnen ein.Leider gibt es keine Partei für Umweltschutz mehr,das führte zu den Klimakleber

  20. 52.

    Das Potsdamer Gericht hat hier ein politisch motiviert geurteilt. Befangen dürften es auch noch dazu gewesen sein- die meisten werden wohl Autofahrer sein.

    Beschämend- jahrzehntelang schimpft man da über Bananenrepubliken und zählt selber dazu

Nächster Artikel