Berliner Polizei - Vermerk über Migrationshintergrund bei Tatverdächtigen abgeschafft

Fr 23.09.22 | 15:49 Uhr
Symbolbild: Ein junger Mann von der Polizei festgehalten (Quelle: dpa/Boris Roessler)
Bild: dpa/Boris Roessler

Seit 2011 konnte die Berliner Polizei bei bestimmten Tatverdächtigen vermerken, ob diese einen Migrationshintergrund haben. Jetzt bestätigte die Senatsinnenverwaltung, dass diese Funktion deaktiviert worden ist.

Die Berliner Polizei kann in ihrem Polizeicomputer bei jungen Tatverdächtigen unter 21 Jahren keinen Vermerk mehr über einen Migrationshintergrund machen. Die Senatsverwaltung für Inneres bestätigte am Freitag auf rbb|24-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "B.Z." vom Donnerstag.

"Die 2011 eingeführte Erfassung des Migrationshintergrundes bei Tatverdächtigen unter 21 Jahre bei Delikten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder Roheitsdelikte wurde eingestellt", teilte die Senatsverwaltung wörtlich mit. Demnach existiert das Verfahren bereits seit dem 3. August nicht mehr.

Zuvor hatte es im "Poliks" genannten System ein Häkchen gegeben, mit dem Polizist:innen bei Tatverdächtigen vermerken konnten, ob diese einen Migrationshintergrund haben. Davon habe man sich empirische Erkenntnisse erhofft, mit denen Faktoren für soziale Fehlentwicklungen erkennbar werden sollten, hieß es von der Senatsverwaltung.

Fortführung alleine für polizeiliche Präventionsprojekte "entbehrlich"

"In der polizeilichen Praxis hat dieses singuläre Kriterium für Berlin jedoch keine Relevanz entfaltet", heißt es in der Stellungnahme des Senats. Deshalb habe die Senatsverwaltung für Inneres die Abschaffung initiiert.

Auch weil der Prozentsatz der Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin insgesamt hoch sei, sei die Erfassung dieses Kriteriums obsolet sei. Die Fortführung der Auswertungsmöglichkeit nur für polizeiliche Präventionsprojekte sei entbehrlich, heißt es.

Andere Senatsverwaltungen, wie beispielsweise die für Bildung, Jugend und Familie oder jene für Integration, Arbeit und soziales sowie Justiz und Antidiskriminierung hätten zudem keine dementsprechenden Daten in den vergangenen Jahren angefragt. Berlin sei zudem das einzige Bundesland mit einer derartigen Erfassung gewesen.

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