Unterbindungsgewahrsam in Berlin - Vor Urteil

Mi 24.05.23 | 19:45 Uhr | Von Sebastian Schneider
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Symbolbild: Vor dem Eingang einer Polizeistation steht ein Polizeifahrzeug. (Quelle: imago images/Blatterspiel)
Audio: rbb24 Inforadio | 24.05.2023 | Nachrichten | Bild: imago images/Blatterspiel

Der Unterbindungsgewahrsam soll Menschen davon abhalten, Straftaten zu begehen. Auch inspiriert von den Klima-Demonstranten möchte der Berliner Senat die Höchstdauer von zwei auf fünf Tage verlängern. Bundesweit gibt es große Unterschiede. Von Sebastian Schneider

Die Ermittler klingelten am Mittwochmorgen. Sie trugen Masken und Schutzwesten, durchsuchten vier Wohnungen in Berlin, zwölf in sechs anderen Bundesländern. Die Razzien richteten sich gegen Mitglieder der "Letzten Generation", die für mehr Klimaschutz demonstrieren. Der Vorwurf: Sie sollen eine kriminelle Vereinigung gebildet und unterstützt haben.

Ein kleinerer Kreis von Unterstützern, viele davon Wiederholungstäter, klebt sich gerade fast jeden Tag auf Straßen fest, um den Verkehr zu blockieren, alleine am Dienstag hatte die Berliner Polizei mit 30 Tatverdächtigen zu tun. Den Rechtsstaat beschäftigt das auf mehreren Ebenen: Geldstrafen, Polizeigewahrsam, eingefrorene Konten, die Homepage der "Letzten Generation" offline genommen. Bisher hat kein Mittel die Verkehrsblockaden verhindert. Eine immer häufiger diskutierte Rolle spielt dabei auch der sogenannte Unterbindungsgewahrsam, umgangssprachlich auch Präventivhaft genannt - und der ist ein ganz besonderes Werkzeug.

Polizei beantragt, Richter entscheidet

Anders als bei einer Freiheitsstrafe werden Beschuldigte hier ohne Anklage, Gerichtsverhandlung und Urteil eingesperrt - nicht nachdem, sondern direkt bevor eine mögliche Straftat passiert. Der Begriff Präventivhaft ist dabei nicht ganz zutreffend: Denn in Haft sitzen entweder verurteilte Straftäter oder dringend tatverdächtige Beschuldigte. Die Polizei beantragt den Gewahrsam bei einem Richter oder einer Richterin - und die müssen darüber entscheiden, wie wahrscheinlich es ist, dass der Mensch vor ihnen bis zum Ende des nächsten Tages eine Tat begeht.

Unterbindungsgewahrsam gibt es in den Polizeigesetzen aller Bundesländer. Meist bewegt sich der zeitliche Rahmen zwischen vier und 14 Tagen. In Bayern sind es bis zu zwei Monaten, in Berlin maximal 48 Stunden. Der neue Senat aus CDU und SPD möchte die Dauer nun verlängern. "Wir werden als Koalition die rechtlichen Voraussetzungen für einen bis zu fünftägigen Präventivgewahrsam schaffen", sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) kürzlich dem "Tagesspiegel". So steht es auch im Koalitionsvertrag [spd.berlin / S.26].

Abwehr schwerster Straftaten

Ursprünglich wurde der Unterbindungsgewahrsam eingeführt, um schnell auf drohende terroristische Gefahren reagieren zu können. Vor allem die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus hat den Gewahrsam in den letzten Jahren an Bedeutung gewinnen lassen. Die Höchstdauer wurde in mehreren Bundesländern verlängert, um Gefährder von Anschlägen abhalten zu können. Auch bei polizeibekannten Hooligans wird das Mittel angewandt, sie werden zum Beispiel vor sogenannten Hochrisikospielen eingesperrt. Möglich ist ein Gewahrsam auch, um schwere Fälle von Stalking und häuslicher Gewalt zu verhindern oder Menschen daran zu hindern, sich selbst zu gefährden.

In Berlin galt bis 2021 eine Höchstdauer von vier Tagen - bis der rot-grün-rote Senat sie ohne genauere Begründung auf 48 Stunden herabsetzte. Meist sind es weniger: Denn Betroffene müssen spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen freigelassen werden. Damit hat Berlin den kürzesten Zeitraum aller Bundesländer. Ihn jetzt auf fünf Tage zu erhöhen, wie CDU und SPD es planen, wäre kein großer Unterschied zu früheren Zeiten. Die Pläne zu der Verlängerung hat die CDU bereits seit dem vergangenen Jahr, auch die SPD-Innensenatorin Iris Spranger, die Polizeipräsidentin Barbara Slowik und die Gewerkschaft der Polizei hatten sich dafür ausgesprochen.

GdP fordert bundesweit einheitliche Gewahrsamsregeln

"Im Austausch mit den Richtern haben wir festgestellt, dass ein längerer Weg, also bis zu fünf Tage, dann auch die Möglichkeit schafft, zum Beispiel mal jemand übers Wochenende da zu halten und dann Folgetaten zu verhindern. Das ist in anderen Bundesländern gang und gäbe", sagt der GdP-Landessprecher Benjamin Jendro.

Die Idee: Kündigt die "Letzte Generation" wieder für die gesamte nächste Woche Blockaden im Berufsverkehr an, könnte man Beschuldigte zum Beispiel von Montag bis Freitag in der Zelle behalten. Auch von Quellen aus der Berliner Justiz heißt es: 48 Stunden Maximaldauer seien eng bemessen und funktionierten bei diesem Tätermodell nicht. Die GdP fordert dabei bundesweit einheitliche Regeln, um sogenannten Versammlungstourismus zu vermeiden. Die sind aber nicht zu erwarten. Jede Landesregierung hat ihre eigenen Maßstäbe.

Die in Gewahrsam genommenen Beschuldigten dürfen nicht mit Strafgefangenen untergebracht werden. Deshalb sitzen sie in Berlin auch nicht in einer JVA, sondern in einer von drei Gefangenensammelstellen der Polizei, kurz "Gesa", die bekannteste von ihnen liegt am Tempelhofer Damm. Insgesamt 120 bis 130 Zellen stehen der Polizei zur Verfügung. Die vierte Gesa kann momentan allerdings gar nicht betrieben werden, weil das Personal fehlt. "Ich denke aber, dass die Kapazitäten auch bei einer Verlängerung auf fünf Tage vorerst genügen. Bei den vier Tagen, die bis 2021 gegolten haben, war das auch ausreichend", sagt Jendro.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung

Dass der Unterbindungsgewahrsam eine Sonderstellung hat, legt auch eine Anfrage bei den Berliner Behörden nahe: Wie oft wurde er in den vergangenen Jahren eigentlich von der Polizei beantragt und von Richterinnen und Richtern angeordnet? Die Polizei verweist an die Staatsanwaltschaft, die wiederum an die Strafgerichte. Auch dort hält man sich nicht für zuständig und zeigt auf die Justizverwaltung. Die das Ganze wiederum an die Strafgerichte zurück spielt und noch die Senatsverwaltung für Inneres empfiehlt. Letztere bittet dann erstmal um mehr Zeit.

Fest steht: Gerichte beurteilten die Blockaden in mehreren Fällen als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung. Ob diese Tatbestände ausreichen, um mehrere Tage Präventivgewahrsam zu verhängen, ist aber umstritten - und, ob er zukünftige Taten effektiv verhindert. Anders als bei Strafverfahren gibt es beim Unterbindungsgewahrsam keine Hauptverhandlung, nur eine Anhörung. Es gibt auch keinen genau bestimmten Katalog von Tatvorwürfen, bei denen ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Die Polizei muss deshalb nachweisen, dass die Wiederholungsgefahr so groß ist, dass kein anderes Mittel in Betracht kommt.

Prof. Dr. Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main (Quelle: Privat)."Es muss immer um die Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat gehen": Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht in Frankfurt am Main.

Juraprofessor: "Zur Not sogar die elektronische Fußfessel"

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben den Gewahrsam als zulässiges Mittel der Gefahrenabwehr anerkannt. Problematisch ist es allerdings, wenn die Dauer sich der einer normalen Haftstrafe annähert. "Das Bundesverfassungsgericht sagt, je länger ein solcher Gewahrsam dauert, desto wahrscheinlicher ist, dass er gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Wenn man das auf einen längeren Zeitraum erstreckt, sind immer auch mildere Maßnahmen möglich, beispielsweise eine Observation, die Auflage, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer Polizeiwache zu melden, zur Not sogar die elektronische Fußfessel", sagt Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Weil der Freiheitsentzug so ein schwerer Grundrechtseingriff sei, müsse es immer um die Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat gehen. "Wenn man wie in Bayern 30 bis 60 Tage verhängen kann, hat man nicht mehr die Voraussetzung, für die der Gewahrsam zulässig ist: den konkreten und identifizierbaren Anlass", sagt Volkmann. "Irgendwann demnächst mal auf der Straße festkleben" werde als Begründung nicht reichen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht beschäftigen sich gerade mit mehreren Klagen gegen das Polizeigesetz im Freistaat. Dort saß in den vergangenen drei Monaten kein Klimademonstrant mehr in Unterbindungsgewahrsam. Die Zahl der Aktionen ging aber tatsächlich zurück. Mehrere Rechtsexperten bezweifeln im Gespräch mit rbb|24 allerdings, dass der Gewahrsam in der Länge Bestand haben wird.

Sümeyra Öz, Fachanwältin für Strafrecht in München (Quelle: privat).
"Unterbindungsgewahrsam nur als Ultima Ratio": Die Münchner Strafverteidigerin Sümeyra Öz. | Bild: Privat

Strafverteidigerin: "Wo zieht man die Grenzen?"

Die Münchner Strafverteidigerin Sümeyra Öz hat bereits mehrere Mandanten vertreten, die in Präventivgewahrsam genommen wurden. Sie sieht ihn ihren Worten zufolge kritisch - auch aus Personalgründen. "Ich finde, man gibt damit der Exekutive ein so scharfes Schwert an die Hand, dass in der Folge die eh schon überlastete Justiz davon überfordert ist. Deutschlandweit sind 1.000 Richterstellen unbesetzt", sagt Öz.

"Wo zieht man die Grenzen, wann wendet man das an? Nur für die sogenannten 'Klima-Kleber'? Es gab diese Frage auch bei Leuten, die gegen die Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert haben. Ich halte diesen Grundrechtseingriff für so schwerwiegend, dass man den nicht einfach der Exekutive überlassen darf, in dem Fall der Polizei. Denn auch wenn ein Richter entscheidet: Ich glaube nicht, dass ein Richter sich oft über den Antrag der Polizei und den darin genannten Argumenten hinwegsetzen wird", sagt die Rechtsanwältin.

Um Täter schnell zu bestrafen und dadurch abzuschrecken, seien sogenannte beschleunigte Verfahren die bessere Wahl. Das Problem: Auch hierfür fehlen Richterinnen und Richter.

Richterbund: Schnellverfahren "einfach nicht möglich"

Der Vorsitzende des Berliner Richterbundes, Stefan Schifferdecker nennt ein seiner Ansicht nach weiteres Argument gegen solche Schnellverfahren: Die Aktionen der Klima-Demonstranten befänden sich in einer Grauzone zwischen Versammlungsfreiheit und Straftat. "Zum rechtsstaatlichen Verfahren gehört eben auch, dass Stellungnahmefristen abgewartet werden, dass Anhörungsrechte gewahrt werden, Anwälte Akteneinsicht nehmen können, dass Termine mit ihnen abgestimmt werden. Darum ist ein Schnellverfahren - jetzt und gleich und ab in den Knast - einfach nicht möglich", sagt er.

Stattdessen rückt der Unterbindungsgewahrsam als eine Möglichkeit in den Fokus - mit einigen Schwierigkeiten, wie Schifferdecker erklärt. "Richterinnen und Richter müssen nach dem geltenden Gesetz abschätzen, ob sich ein Beschuldigter bis zum Ende des nächsten Tages wieder ankleben wird. Ergibt die Prognose, dass das nicht der Fall sein wird, etwa weil der Beschuldigte den Richter überzeugt, morgen keine Straftat zu begehen - dann kommt ein Gewahrsam nicht in Betracht", sagt Schifferdecker.

Erst übermorgen

Interessant ist dabei der Unterschied: Ob jemand Wiederholungstäter ist, spielt erst später bei der strafrechtlichen Beurteilung eine Rolle - also vor Gericht, wenn die Zahl und Schwere der Straftaten beurteilt werden. Bei der Frage des Unterbindungsgewahrsams gilt man nur dann als Wiederholungstäter, wenn man vor dem Richter oder der Richterin beteuert, sich morgen nicht wieder auf die Straße zu kleben, und es dann doch tut. Nach Ablauf der rechtlich möglichen höchstens 48 Stunden Gewahrsam wird die Uhr quasi wieder zurückgestellt. Klebt man sich dann alle drei oder vier Tage fest, hat man den Richter oder die Richterin ja nicht angelogen - und das fließt dann nicht in die Frage des Gewahrsams ein.

Rechtlich seien die Klima-Demonstranten, die sich ankleben, meistens hervorragend beraten, heißt es aus der Berliner Justiz. Und: Bisher seien die Beschuldigten gegenüber den Richtern in diesem Punkt ehrlich gewesen. Sie hätten sich am nächsten Tag tatsächlich nicht auf den Asphalt geklebt - aber danach wieder.

Sendung: rbb24 Abendschau, 24.05.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Sebastian Schneider

115 Kommentare

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  1. 115.

    "Rechtlich seien die Klima-Demonstranten, die sich ankleben, meistens hervorragend beraten, heißt es aus der Berliner Justiz."

    Gut so. Scheint absolut notwendig zu sein.

    Aber das steht in keinem Verhältnis zum Budget, dem Personal, der Anzahl und Ausstattung der Institutionen, noch ihrer stets hervorragenden juristischen Beratung.
    Beim brechen von Klimaverträgen und Klimazielen. Bei der Durchsetzung der Privatisierung allen Grund und Bodens, zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Bis keine demokratische oder durch Wahl legitimierte Vertretung mehr Wohnungspolitik Sozialpolitik. Umweltpolitik machen kann. Alles Markt. Alles Börse. Alles "Sorry so ist es nunmal" gehört uns nicht, können wir nicht.

    Hat Widerstand dagegen wenigstens hervorragende juristische Beratung - ist das das Mindeste. Ziel ist schliesslich, dass es was Besseres geben muss als die verkaufte und kaufbare Demokratie. Demokratie ist nicht umsonst. Dafür muss man eintreten. Schlimm, ist nicht das Mehrheit.

  2. 114.

    "Soso, täglich tausende Autofahrer. Wie viele Strafbefehle oder Gerichtsurteile werden deshalb erstellt? "

    HÄ? Genau DAS bemängele ich doch, da wird weggesehen. Notorische Wiederholungstäter inklusive, z.B. Gehwegparker. Da kommt das OA nicht mal. Polizei verweist wiederum auf das OA. Hier wo ich wohne ist Wild West üblich. Der Stärkere macht das Gesetz.

  3. 113.

    Herr Neumann,
    ich unterschlage gar nichts. Ich schliesse mich der polizeilich-militärisch-kriminalistischen Sprache und Praxis im Sachverhalt Strassenblockaden durch Klimablockierer nicht an. Das ist ein Diskurs, der absichtsvoll auf die Beschneidung von Versammlungs- und Demonstrationsrecht zielt. Schliesse mich dem reaktionären, dem rechten Mainstream nicht an, der das betreibt. Beklatscht von Halbinformierten mit Halbwahrheiten. In mein Hirn schraubt sich niemand mit BILD-Überschriften rein, die behaupten Klimawiderstand habe "Autos als Waffe" benutzt. Das Ergebnis von sowas ist der Text, den die Münchner Staatsanwaltschaft, die Polizei illegal anstatt der Web-Präsenz von LG platzieren wollte. In dem das Urteil gegen die "kriminelle Vereinigung" bereits gefällt ist. Spender als Unterstützer von Kriminellen bedroht werden.

    Eben Herr Neumann. Heinrich Böll, seine Mitdemonstranten mussten sich noch nicht einmal festkleben um als Straftäter kriminell bezeichnet zu werden.

  4. 112.

    "Soso, täglich tausende Autofahrer. Wie viele Strafbefehle oder Gerichtsurteile werden deshalb erstellt? "

    HÄ? Genau DAS bemängele ich doch, da wird weggesehen. Notorische Wiederholungstäter inklusive, z.B. Gehwegparker. Da kommt das OA nicht mal. Polizei verweist wiederum auf das OA. Hier wo ich wohne ist Wild West üblich. Der Stärkere macht das Gesetz.

  5. 111.

    Tja, es gab wohl einen Schichtwechsel, und nun habe mit meiner Antwort pech gehabt, sie wird unterschlagen..

  6. 109.

    Soso, täglich tausende Autofahrer. Wie viele Strafbefehle oder Gerichtsurteile werden deshalb erstellt? Bitte liefern Sie dazu eine Zahl samt Quellenangabe. Bitte vergessen Sie nicht passende zum Artikel auch die Anzahl der notorischen Wiederholungstäter. Ebenso wie Martina wollen Sie den Beschlüsse den Bundesverfassungsgerichtes, mithin eine Verfassungsorganes, nicht verstehen. Reichsbürger haben eine ähnliche Einstellung zur Bundesrepublik.

  7. 108.

    "Sie unterschlagen bewusst, dass die Mitglieder der Vereinigung nicht nur einfach auf der Straße sitzen, sondern sich auch festkleben und teils zudem sogar angemietete Fahrzeuge als Waffe einsetzen. "

    Aha. Wann haben die Demonstranten der LG eine Auto als Waffe eingesetzt? Also, wäre ja nicht ungewöhnlich, das passiert in Berlin tausende Male am Tag. Von ganz gewöhnlichen Autofahrern.

  8. 107.

    Sie unterschlagen bewusst, dass die Mitglieder der Vereinigung nicht nur einfach auf der Straße sitzen, sondern sich auch festkleben und teils zudem sogar angemietete Fahrzeuge als Waffe einsetzen. Zudem geht es auch um weitere, teils gemeinschädliche Sachbeschädigungen, Sabotageakte an kritischer Infrastruktur, etc. Dabei ignorieren Sie ebenso bewusst auch die seit Monaten Ihnen bekannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, mithin eines Verfassungsorgans, das die Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH bestätigt hat. Dazu irrlichtern Sie aber mit falschen, weil zu alten Blockaden herum.

    Böll hatte sich übrigens nicht festgeklebt. Die Teilnehmer der wirklich gewaltfreien Sitzblockade saßen in Schichten rum, sangen und tanzten, hatten sich aber nicht festgeklebt o.ä. und zogen nach drei Tagen enttäuscht ab, weil man die hatte gewähren lassen. Die Pershing II kamen später und sorgten letztendlich für eine Teil-Abrüstung sowie vielleicht sogar ein wenig auch für den Fall der Mauer.

  9. 106.

    DagmarBerlinDonnerstag, 25.05.2023 | 13:42 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 25.05.2023 um 10:48
    "Tja, für Sie ist die Nazizeit mit heute vergleichbar, da dann ist eine Antwort überflüssig."

    Nein Frau Dagmar. Öffnen Sie sich. Es geht nicht um billige Nazi-Vergleiche. Wir sind nicht im Sportstadion und eine Mannschaft gewinnt. Es geht nicht um die Bedienung von Reflexen, "Framing", Marketing, Klicks, einfache Wahrheiten in 256 Zeichen.

    Das Problem waren nicht die Nazis. Das Problem war, dass eine ganze Mehrheitsgesellschaft ihnen folgen konnte. Ich glaube nicht, dass wir heute grundstrukturell anders sind. Die Wenigsten werden geahnt haben wohin es führt. Muss einem immer klar sein: Es musste bis zum Schluss und bitterster Katastrophe durchdekliniert werden. Konnte nur noch von Aussen beendet werden. Wenn man da nicht landen will, muss man Helle schon am Anfang sein. Da gehts um Prinzipien.
    Versammlungen, Blockaden, Demonstrationen sind nicht "Verabredung zu Straftaten"

  10. 105.

    "Glauben Sie tatsächlich, dass Umweltschutz gegen die Bevölkerung praktiziert werden kann? Durch Nötigung? "

    Erkennen Sie nicht die sozusagen frühkindliche Retardierung einer ganzen Gesellschaft /gesellschaftlichen Diskussion? Schmeissen wir uns auf den Boden und trommeln mit den Fäustchen?
    Wir sprechen über das Versammlungsrecht (!!!), im weiteren Sinn über Streikrecht (!!!). Wenn das "Nötigung" sein soll, ist das Versammlungsrecht abgeschafft. Dann bestimmt die Obrigkeit wann ihr die Gewährung genehm ist.

    Wir kommen gar nicht dazu über die unbedingt zentrale Frage zu reden, wie die anstehende Modernisierung unserer Produktions- und Lebensweise SOZIAL, FAIR, DEMOKRATISCH und SOLIDARISCH mit der Welt die unsere Entscheidungen auch betrifft organisiert werden kann. Mainstream ist: Zu teuer. Auch nicht nötig. Sowieso alles übertrieben. Wer was fordert und formuliert ist sowieso Ideologie. Das im Kreis. Im Kreis. Im Kreis. Und Krieg.

  11. 104.

    SickBoyBerlin Donnerstag, 25.05.2023 | 14:35 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 25.05.2023 um 12:45
    "IWenn jemand eine Bringschuld hat, terrorisiere ich solange seine Angehörigen, bis meine Forderungen erfüllt werden? Brauch ich nicht."

    Sie werden akzeptieren müssen, in einem organisierten Gemeinwesen zu leben. Was Sie brauchen ist sicher nicht unbedeutend. Aber es ist nicht das Wesentliche in einem Gemeinwesen.

    Wenn Sie sich von den wenigen Profiteuren erzählen lassen, dass Versammlungs- Demonstrations- Protestrecht, sei in seiner alltagspraktisch einfachsten Folge "Terror" "Straftat" "Kriminelle Vereinigung" Worüber reden wir dann noch?
    Kämen Sie einmal runter, schauten sich realistisch an, wann Sie persönlich von einer Klimablockade betroffen waren...dafür wollen Sie der Obrigkeit das Versammlungsrecht auf dem Silbertablett zur Entsorgung servieren?
    Man könnte auch polemisch sagen: Den Klimablockierern den Sieg lassen, dass IHNEN ein Grundrecht stumpf gemacht wurde?

  12. 103.

    Sie bemerken überhaupt nicht, wie Ihr Versuch, die maximale Distanz zwischen sich und Nazis aufzubauen indem Sie gebetmühlenartig den Begriff "Nazikeule" verwenden, an Unglaubwürdigkeit und Erbärmlichkeit nicht zu überbieten ist. Oder für einfache Gemüter übersetzt: Kein Mensch, der ein tatsächliche Distanz zu Nazis hat, verwendet diesen Begriff. Selbst WENN sie eine maximale Distanz zu Nazis haben, wovon ich einfach mal ausgehe, kann ich Ihnen nur empfehlen, den Begriff auch allein deshalb wegzulassen, um in der Öffentlichkeit nicht den Einruck enstehen zu lassen, dass sie genau jener gesellschaftlichen Randgruppe näher stehen, als Ihnen lieb ist.

  13. 102.

    Herr Neumann - eine Sitzblockade ist keine Gewalttat.
    Wollen Sie eine behindernde, störende, den Alltag blockierende Demonstration als Gewalttat als Straftat, als kriminell, die Protestierenden als Kriminelle ansehen, macht Ihre Rede Sinn.
    Aber: Eine Demonstration, eine Sitzblockade, eine Protestversammlung ist keine Straftat, keine Nötigung. Sie ist konstituierendes Grundrecht. DNA demokratischer Verfasstheit. Deren alltagspraktische Folge Behinderungen, Sperrungen, Staus sind. Wer ein Versammlungsrecht ohne das will, bestreitet faktisch das Versammlungsrecht. Müsste im nächsten Schritt staatlich erlaubte Demonstrationszonen einrichten. Reduziert Demonstrationsrecht auf symbolisches Theater.

    Wir haben das alles bereits diskutiert. 1980. Da waren sich dieselben Milieus nicht zu Blöde Blockaden vor Atomraketensilos als Straftat zu verfolgen. Heute hat eine Regierungspartei eine Heinrich-Böll-Stiftung. Als Heinrich Böll noch nicht tot war, sass er in einer Sitzblockade.

  14. 101.

    "Unangemeldete Demonstrationen sind ohnehin nicht zulässig."
    Eine Spontandemo aus aktuellem Anlass, wie bei der Schleichdemo z.B., muss nicht angemeldet werden. Vor Ort muss sich lediglich ein Verantwortlicher zu erkennen geben, der dann ggf. dem Einsatzleiter der Polizei die Route mitteilt. Alles andere ergibt sich dann.
    Sollten sie es nicht glauben, können sie es hier nachlesen:
    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html
    "Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Bei solchen sogenannten Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht. Denn Art. 8 Abs. 1 GG schützt auch das Recht, sich spontan zu versammeln."

  15. 100.

    Ist das ihr ernst? Wenn jemand eine Bringschuld hat, terrorisiere ich solange seine Angehörigen, bis meine Forderungen erfüllt werden? Brauch ich nicht.

  16. 99.

    "Oder schwingen Sie wieder einmal die Nazikeule, weil Ihnen nichts besseres einfällt, um wegen mehrerer Gewalttaten verurteilte Kriminelle in Schutz zu nehmen?"

    1. sind das keine Kriminellen, auch wenn politisch motivierte das so darstellen wollen

    2. welche "Nazikeule"?

    Wieder einmal bedienen sich bei dem Vokabular von Rechtsextremen.

  17. 98.

    „Warum glauben Sie seriöser Diskussionsteilnehmer zu sein?“

    Was denken Sie denn eigentlich über sich?

    Ich denke, Sie sind unseriös und Verweise auf die schier unendlich vielen Beiträge hier auf dieser Plattform, zu jedem Thema etwas zu melden. Und das mit der Hybris der Vollkommenheit.

  18. 97.

    Sachlich auf Argumente eingehen, genau das tun Sie nicht.
    Glauben Sie tatsächlich, dass Umweltschutz gegen die Bevölkerung praktiziert werden kann? Durch Nötigung?

    Sie schreiben viele Wörter...

  19. 94.

    Tja, für Sie ist die Nazizeit mit heute vergleichbar, da dann ist eine Antwort überflüssig.

    Wer Straftaten verübt hat, und das begehen von weiteren konkret ankündigt, der darf zum Schutz der Allgemeinheit etc für bestimmte Zeit in Gewahrsam genommen werden
    Tja, unserer Rechtsstaat ist nicht auf "Straftäter First" ausgerichtet, und das ist der fundementaler Unterschied zu Nazizeit!

  20. 93.

    Ihre "Schutzhaft"-Bemerkung ergibt nur Sinn, wenn Mitglieder der Letzten Generation, die sich in der Vergangenheit gewaltfrei versammelt haben, dennoch in Präventivgewahrsam genommen worden sind. Dafür haben Sie sicherlich Belege. Oder schwingen Sie wieder einmal die Nazikeule, weil Ihnen nichts besseres einfällt, um wegen mehrerer Gewalttaten verurteilte Kriminelle in Schutz zu nehmen?

  21. 92.

    Jede Versammlung, in der Straftaten begangen werden, kann aufgelöst werden. Werden die Straftaten angekündigt oder sind sehr wahrscheinlich, kann die Versammlung im Vorfeld verboten werden. Unangemeldete Demonstrationen sind ohnehin nicht zulässig. Damit wird das Versammlungsrecht nicht eingeschränkt, aber Straftaten werden verhindert und die allgemeine Ordnung und Sicherheit bewahrt.

  22. 91.

    Warum glauben Sie seriöser Diskussionsteilnehmer zu sein?
    Lernen Sie doch erst einmal auf ein sachlich-inhaltliches Argument, sachlich-inhaltlich zu erwidern.
    Denunziatorische Begriffe wie "Heilsbotschaft" - was hat das mit mir, mit meinem Kommentar, mit meinem inhaltlich-sachlichen Argument zu tun? Brauchen Sie mich nur als Projektionsfläche für Ihre Befindlichkeiten? Aber da können Sie doch auch eine Mauer, einen Zaun, oder eine Hauswand nehmen. Wer ich bin, was ich inhaltlich-sachlich schreibe ist dafür doch vollkommen egal.
    Im übrigen hilft es nichts. Auch eine Mehrheit ändert nichts daran: Klimaziele und LKLimaverträge werden nicht eingehalten. Der Widerstand gegen diese Praxis wird kriminalisiert. Die Mehrheit befindet sich also offensichtlich im Unrecht. Sie ist damit nur Mehrheit. Aber nicht im Recht. Kann Ihnen dabei nicht helfen. So ist es nun Mal.

  23. 90.

    "Finde ich supergefährlich, Leute (die nicht gewalttätig sind) ohne Gerichtsverfahren einzusperren. Ich dachte, das regt uns an anderen Ländern immer fürchterlich auf..."

    Da brauchen wir nicht erst in andere Länder gucken, die "Schutzhaft" gab es bei uns auch. Bis 1945.

  24. 89.

    Schade, dass Sie nur Ihre Heilsbotschaften verkünden können.
    Wie gesagt, mit Nötigung der Bevölkerung, mit Vandalismus gegen Kunstwerke (was für eine kulturfeindliche Haltung offenbart sich da) erreicht man keine Zustimmung für mehr Umweltschutz.
    Das sollte eigentlich jedem einigermaßen klar denkenden Menschen einleuchten. Es funktioniert nicht mit Zwang und Nötigung. Davon abgesehen, hat die "Letzte Generation" überhaupt kein demokratisches Mandat dafür. Wir sprechen über eine extremistische Splittergruppe von wenigen hundert Personen, die der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung mit Gewalt ihre Sicht der Dinge aufzwingen will.

  25. 88.

    Unabhängige Richter sind im Namen des Volkes zur dem Urteil gekommen, dass die Sitzblockaden sehr oft eine Straftat sind, weil der Straftatbestand der illegalen Gewaltanwendung gegeben ist. Den Rechtsrahmen dafür haben auch BGH und BVerfG vorgegeben. Dabei setzen Sie bewusst darauf, dass die Leser hier den Unterschied zwischen Erdäpfeln und Birnen nicht kennen. Die meisten Friedesdemos waren legal. Das trifft aber gemäß Beschluss des BVerG nicht als alle Versammlungen zu. Im Unterschied zu den damals Verurteilten planen öffentlich angekündigt Kriminelle der Letzten Generation immer wieder neue Straftaten und übern die auch in Serie aus.

    "Morgen wieder" schrieb z.B Carla Hinrichs auf Twitter zusammen mit einem Foto, wie sie auf der Straße klebt. Dabei müsste die Dame als Jurastudentin wissen, dass sie sehr wohl eine Wahl hat. Der Rechtsweg steht auch ihr offen. Sie hat sich stattdessen aber dafür entschieden, auf der Straße sitzend illegale Gewalt auszuüben.

  26. 87.

    "Liebe Martina, ist es nicht eher so, (...)"

    Nein. Es ist nicht "eher so"
    Aber Sie sind im Glauben fest, Sie befinden sich bereits in der Gefangenschaft einer Regierungspolitik, die einmal mehr behauptet alternativlos zu sein. Sie müssen lernen strukturell, rational zu analysieren. Statt sich auf "den Feind" zu stürzen, den man Ihnen anbietet zum Feind. Sie wird man umstandslos im nächsten Konflikt, im nächsten Themenfeld gegen Demonstration, Protest, Blockade, Streik mobilisieren können. Denn Sie verteidigen nicht das Grundrecht darauf. Sie wollen flexibel festlegen, wem es zusteht. Denn hinderlich ist dieses Recht immer.
    Kann ich Ihnen nicht helfen.
    Glaub ich Ihnen. Sie ahnen nicht einmal, dass dieser Übergriff auf das Versammlungsrecht viel grössere Gewalt ist, als eine Demonstration, die einen Stau verursacht.
    Manchmal kommt es nicht drauf an was Sie "eigentlich" wollen und meinen. Das ist für die faktische Folge egal.

  27. 86.

    Och - die Anzahl der Demonstranten für einen "Slow-March" o.ä. ist relativ egal, aber dies war eine legale, trotzdem nicht wesentlich weniger "nervende", Protestform. Es geht also offensichtlich, Ziel und Weg in Einklang zu bringen.

  28. 85.

    Tja - nur haben die eigentlichen Täter, die eigentlichen Angeklagten Sie bereits schon im Vorfeld in Haft genommen. Weil Sie unbedingt glauben wollen und sollen, Demonstration, Sitzblockade, Streik - Recht auf Versammlung das behindert, stört, aufhält, dem "Weiter So wie bisher" im Wege steht, sei kriminell, der Protest Straftat und Terror, die Demonstranten "Klima-RAF" Und Ihre Begründung lautet: Sie standen auf dem Weg zum Friseur, Oma oder Arbeit im Stau. Als in Leipzig 89 Montagsdemo war. In Bonn Abrüstung gefordert wurde.
    Sie legitimieren, erlauben einer Partei im Wahlkampf und mit Wahltermin vorm Bauch, sich Polizei und Justiz zu bedienen. Das ist der viel wirkmächtigere Übergriff auf Rechtsstaat und seine Institutionen. Dagegen sind Sitzblockierer Pillepalle.
    Aber möglicherweise übersteigt das Ihr Auffassungsvermögen. Das ist gut so. Das mag die Obrigkeit. Das lässt sich lenken. Während die so geführten glauben sich im Widerstand gegen einen Feind zu befinden.

  29. 84.

    Liebe Martina, ist es nicht eher so, dass sich die "Letzte Generation" mit ihren Aktionen von Nötigung und Vandalismus sich die gesamte Gesellschaft "zur Beute" machen wollte? Sie wird damit aber nicht durchkommen, und dies völlig zu recht.
    Dem notwendigen Wandel zu mehr Umweltschutz schaden solche Aktionen gegen die Bevölkerung. Eigentlich ist das leicht erkennbar.

  30. 83.

    Schnappatmung bekommen hier vor allem diejenigen, die Bayern eine Gesinnungsjustiz unterstellen, die dabei aber eigentlich selber fordern. Da wird dann schon mal Richtern, die den Razzien zugestimmt haben, unterstellt, dass die Wahlkampf führen. Der Staat ist demokratisch legitimiert, Gewalt auszuüben, die Letzte Generation aber nicht, auch wenn Sie gerne wegen der Vereinigung wieder einmal das Grundgesetz in Teilen außer Kraft gesetzt sehen wollen. Ihnen passt es nicht, dass laut Grundgesetz bei der Rechtsfindung politische Ansichten keine Rolle spielen dürfen.

  31. 82.

    DagmarBerlinDonnerstag, 25.05.2023 | 10:20 Uhr
    Antwort auf [Vater] vom 25.05.2023 um 09:22
    "Vergleich mit Nazireich zu ziehen, um...." (...)

    Sie irren. Ahnungslos. Oder reden sogar bewusst der Willkür das Wort. Was glauben Sie haben Sie davon, wenn der Staat Sie ohne angeklagte Straftat, noch Beweisaufnahme, noch Urteil in Haft nehmen kann, weil Sie angeblich oder planen Ihr Demonstrationsrecht, Ihr Recht auf Streik und Protest wahrzunehmen?
    Ah verstehe -Sie (wollen)glauben, es beträfe Sie niemals. Nur andere. Und die zu Recht.
    Ja. Das ist sehr wohl eine strukturelle Parallele. Im Handeln und im Denken. Es zu erkennen, stellt Gegenteil von Verharmlosung dar.
    Sie ignorieren, wie die CSU Polizei und Justiz für ihren Wahlkampf und für Wahltermin nutzt. Nicht einmal vermeiden will, dass dieser Eindruck entsteht.
    Aber klar. Wers erkennt, begreift, kommt gleich mit auf die Feindesseite.

  32. 81.

    Was für eine "Schnappatmung"?

    Schnappatmung hat offenbar die CSU, die Polizei und Justiz pünktlich zur Landtagswahl antanzen lässt. Schnappatmung hat ein schwacher Staat, eine Regierung in der Defensive. Der gehen offenbar die Argumente aus, weshalb sie Klimaverträge und Klimaziele nicht erfüllt. Offenbar auch nicht vor hat sie zu erfüllen.
    Wer planen muss, seine politischen Kontrahenten in Präventivhaft zu nehmen. Es schon tut. Wer Demonstranten, Sitzblockierer als "kriminelle Vereinigung" verfolgen muss, sich dafür die Institutionen des Staates, die Polizei, die Justiz zur Beute machen muss - der verfügt nur über die Möglichkeit es zu tun. Mit Stärke hat das aber nichts zu tun.
    Das reden Sie auch nicht weg mit der nächsten Denunziation aus Schwäche: Die es durchschauen, kritisieren, zurückweisen, seien "Aluhüte", nicht ernst zu nehmen, Spinner.
    So redet Gewalt, die sonst nichts hat. Gestützt auf Leute, die meist nicht einmal ahnen, wie sie selbst der Nächste sein könnten.

  33. 80.

    Vergleich mit Nazireich zu ziehen, um die Nazizeit zu relativieren und unseren Rechtsstaat zu verumglimpfen, na da ist klar mit welcher Ecke man es zu tun hat.

  34. 79.

    Lesen Sie einfach noch einmal in Ruhe. Dann verstehen Sie bestimmt alles.

  35. 78.

    Was er meint?
    Steht doch ganz klar da, und wer keine Leseschwäche hat, der versteht den Text!

  36. 77.

    Sie bringen alles gleichzeitig.
    Aluhut, Reichsbürger, Letzte Generation, Dikratur, Rechtsstaat, Widerstandskämpfer.
    Was meinen Sie denn überhaupt?

  37. 76.

    Lustig, wie einige hier Schnappatmung bekommen, nur weil der Rechtsstaat seine Gesetze durchsetzt, weil er das Recht seiner Bürger verteidigt.
    Und dann diese Vergleiche mit irgendwelchen Diktaturen.
    Diese Selbstbeschreibung als Widerständler. Das hätte die "Letzte Generation" wohl gerne, dass man sie so sieht.
    Das erinnert an die Aluhutfraktion der Reichsbürger.
    Ihr nötigt doch mit fast schon terrorähnlichen Methoden völlig Unbeteiligte. Höchste Zeit, dass dagegen konsequent juristisch vorgegangen wird.

  38. 75.

    Im Gegenteil, Sie fordern eine Gesinnungsjustiz und wollen zugunsten der Letzten Generation Artikel 3 Grundgesetz außer Kraft gesetzt sehen. Politische Motive dürfen aber bei der Rechtsfindung keine Rolle spielen. Wer wie entscheidet, wann ein Gesetz "vernünftig ist, ist übrigen ausgehend von Artikel 20 Grundgesetz auch definiert. Der Richtervorbehalt soll auch weiterhin beim Unterbindungsgewahrsam gegeben sein:
    "Die Polizei beantragt den Gewahrsam bei einem Richter oder einer Richterin - und die müssen darüber entscheiden".
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/05/berlin-unterbindungsgewahrsam-praeventivhaft-polizeigewahrsam-verlaengern-plaene.html
    Beschwerden gegen die Entscheidung eines Richtenden können übrigens auch eingelegt werden.

  39. 74.

    Weil etwas schwierig nachzuweisen ist, wird die bloße Annahme zum Fakt und führt damit zur Strafe? So funktioniert unser Rechtssystem nicht (also, bis auf möglichweiser die Ausnahme Bayern ... hüstel). Das mag Sie in diesem Fall nerven aufgrund der beschriebenen Betroffenheit, nur ... vielleicht schützt es Sie irgendwann mal?

  40. 73.

    Nötigung ist ein Straftatbestand. Für meine Begriffe auch besonders dann, wenn man damit den ganzen Staat nötigen will. Die sollen in die Politik gehen und die Menschen überzeugen. Das scheuen die anscheinend oder können es halt einfach nicht.

    Ich würde die Dauer eines Gewahrsams vor allem davon abhängig machen, ob bereits eine Wiederholung vorliegt.

  41. 72.

    So verläßt ein guter Rechtsstaat die Rechtschaffenheit.
    "Haft" aufgrund von irgendwelchen Einschätzungen oder Willen politischer Menschen hatten wir auch schon im Nazireich.
    Nur Richter auf Basis vernünftiger Gesetze sollten Haft auch nur für Stunden entscheiden!

  42. 71.

    Vorurteil? Eher nicht. Die "Retter des Planeten" sind mehrfach unerlaubt auf die Rollbahn des BER vorgedrungen, nachdem sie mit Metallschneidern den Sicherheitszaun beschädigt und geöffnet haben. Immer wieder werden Unbeteiligte auf ihrem Weg zur Arbeit, zum Arzt, zu wichtigen Terminen festgehalten.
    Und das soll ohne juristische Folgen bleiben?
    Dürfen dann auch Gegner der offenen Grenzen oder Tierschützer in Zukunft ihre Anliegen mit Hilfe von Straßenblockaden kundtun?

  43. 70.

    Es steht auch jedem Radfahrer frei vom Rad abzusteigen und um das Hindernis herum zu schieben. Wo ist das Problem. Wechselnde Haltungen sollen doch gesund sein.

  44. 69.

    Schon mal überlegt, wie schwierig das ist, nachzuweisen, dass jemand schwer Krankes (deshalb auch im NOTarztwagen) ursächlich durch den Klimaklebstau verzögerten Krankenhausankunft geschädigt wird. Mein Freund ist scher krank.Durch den Stau müssen nun alle stundenlang darauf warten, überhaupt transportiert zu werden! Essenstransporte für Krankenhäuser kommen viel zu spät in Kliniken an und versetzten alle in Stress, Versorgung der Patienten+nun dieser völlig überflüssige Stress schaden nun allen. Ihre Aussage ist sehr unpassend, da hier jemand spricht, die aus Umweltschutzgründen selbst nie einen Führerschein machte und nun Stunden mehr braucht, wenn auch Busse mit Leuten wie ich in diesen Staus feststecken,alles andere als einfach gedacht,das machen meines Erachtens eben jene, die meinen, das Recht für sich gepachtet zu haben,einfach weiter festkleben, obwohl gerade mal 300!!!! Leutchen gegen Kriminalisierung auf der Demo waren.Oder steckten die anderen Zigtausenden etwa im Stau fest?

  45. 68.

    Schauen Sie erstmals ins Grundgesetz. Bereits darin ist die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Mitglieder der Letzten Generation scheinen sich aber aus dem Grundgesetz ermächtigt zu sehen, organisiert Straftaten zu planen und zu begehen begehen und werden deshalb regelmäßig verurteilt, s. z.B.
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/05/berlin-unterbindungsgewahrsam-praeventivhaft-polizeigewahrsam-verlaengern-plaene.html
    Darunter sind bekannte Mehrfachtäter, die oft sogar in sozialen Medien öffentlich ankündigen, dass die trotz Verurteilungen (Plural) illegale Gewalt ausüben wollen.

  46. 67.

    Ja, könnte man auch gleichsetzen mit den den Berufsdemonstranten die ja immer nur zu Fuß oder mit ihren Fahrrädern zu den Aktionen fahren, oder in den Urlaub, oder nach Übersee....

    Kritik an der Art und Weise scheint bei der Unterstützungsfraktion" ja verpönt zu sein, und weil denen dazu nichts anderes einfällt, greift man auf historisch versteckte Verunglimpfung zurück ..und im übrigen bin ich eher die Fahrradfahrer-Fraktion, aber ist ja egal.

  47. 66.

    Es mag ja sein das dies mitunter Straftaten sind aber dies stellt kein Staatsgefährdendes Verhalten dar welches die Anwendung von Gesetzen die für den Terrorismus gedacht waren rechtfertigt. Nun kann man der Meinung sein das die Störung der Öffentlichen Ordnung auch eine Form von Terrorismus sein könnte. Aber niemand kommt bei diesen Aktionen bisher körperlich zu schaden. Das Argument das tausende Pendler zu spät zur Arbeit kommen ist schon der Lacher. Millionen von ÖPNV Nutzern kommen Täglich durch Ausfälle und Verspätungen des ÖPNV zu spät zur Arbeit. Das interessiert keinen, wann wird er Vorstand der DB in Haftung genommen? Das Argument ist also nicht Zielführend und vom warten auf der Straße geht keine Gefahr für Leib und Leben aus. Die Anwendung jener Gesetze ist klar Verfassungswidrig! Aber man Begründet die Maßnahmen der Durchsuchungen das man dies aus ermittlungstaktischen Gründen macht. Dann frage ich mich weshalb man die Homepage beschlagnahmt!?

  48. 65.

    Mal ehrlich, gestern nach dem Aufruf waren 300 Personen spazieren gegangen, das sind nicht mal 0,0001% der Berliner. Hinter dieser Organisation und der Art des Protestes stehen die Menschen sehr offensichtlich nicht.

  49. 64.

    Dafür spart so ein Autofahrer aber vielleicht an anderer Stelle CO2 ein. Sie, beispielsweise, verschwenden Ressourcen in dem Sie zig mal dasselbe posten. Und das mit voller Absicht.

  50. 62.

    Das Ankleben auf der Straße kann ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr sein. Dazu müsste bspw. eine Gefahrensituation erst einmal entstehen und eben nachgewiesenermaßen auch durch die Blockade. Also bitte nicht als absolut darstellen, was in jeder Situation entsprechend beurteilt werden muss. Auch wenn es einfach ist. Auch wenn die Unterlegung mit markigen Vergleichen Spaß, aber Ihre Aussage nicht richtig macht.

  51. 61.

    Also ich finde es immer besonders herzallerliebst, wenn die "Freie Fahrt für freie Bürger"-Fraktion mit Umweltschäden durch die Protestaktionen argumentiert.
    Man lese dazu mal unter den Schlagworten Pharisäer oder auch "Splitter und Balken" nach.

  52. 60.

    Na ja, obiger Text ist für mich schon eine Zumutung. Was mich eigentlich nur interessiert, bekommen wir nun die Beschuldigten weggesperrt in Unterbindungsgewahrsam oder nicht? Dafür habe ich CDU gewählt.

  53. 59.

    Nachdem die selbsternannte Letzte Generation monatelang Unbeteiligte genötigt hat, geht nach der überfälligen Reaktion des Rechtsstaates nun das große Gejammere und Wehklagen los. Typisch.
    Soll sich aus deren Sicht der Rechtsstaat erpressen lassen?
    Offenbar ticken die so..

  54. 58.

    Wie so oft, suchen sich Straftäter den Weg des geringsten Widerstandes bzw. der geringsten Gegenwehr.
    Und wenn eine Staatsanwaltschaft pressewirksam kundgibt, dass sie da gar keinen Anlass für eine Anklage sieht und das Landesrecht auch noch die zahnlosesten Sanktionen vorsieht - na, dann versucht man's doch erst mal dort.
    So zieht Berlin wieder mal Straftaten an, die sonst verteilt übers ganze Land begangen werden würden.

  55. 57.

    Ich finde die Selbststilisierung der "LG" als Widerstandskämpfer lächerlich mit Verlaub. Was denkt Ihr Euch, wenn Ihr den Berufsverkehr blockiert und Unbeteiligte nötigt? Habt Ihr mal darüber nachgedacht, wer in Deutschland für den jetzigen Lebensstandard sorgt?
    Was bietet Ihr denn stattdessen an?

  56. 56.

    Sollte man nicht auch regelmäßig von Freitags Nachmittag bis Montag Morgen diejenigen wegsperren, von denen bekannt ist, das sie am Wochenende immer besoffen mit ihrem Töfftöff die Straßen unsicher machen?
    Und könnte man nicht, natürlich anonym, Meldestellen einrichten, bei denen man so als besorgter Nachbar einfach mal auffällige Personen aus seinem Umfeld für ein paar Tage wegsperren lassen kann?

  57. 55.

    Hmmm....stimmt, "Nichts" wird getan, außer jeden Tag in einer Großstadt bewußt und mit Vorsatz unnötige Staus zu verursachen, und damit die Klimaerwärmung noch zu befeuern.....super klasse Aktion!

    Schon mal nachgerechnet, was das alles zusätzlich an Schadstoffen und Ressourcen-Verbrauch kostet? Dadurch wird ja nicht eine Fahrt verhindert, sondern nur zusätzliche Belastung produziert....auch durch die benutzten Kleber....ach ja die müssen ja dann auch noch als Sondermüll entsorgt werden....

  58. 54.

    Ein Armutszeugnis der Berliner Justiz für Handlungsunfähigkeit - bewusst oder unbewusst oder immer noch Links-Grüner Einfluss. Dann sollte man Berlins zuständige Staatsanwälte politisch hinterfragen wenn die Handlung über Bayern kommen muss um 3,6 Mio Berliner von LG zu befreien

  59. 53.

    Selten so einen Quatsch gelesen! Sie tun ja gerade so, als wäre in Deutschland demonstrieren verboten und man würde jedesmal sofort eingesperrt.

    Wenn das hier alles so schlimm ist, und man angeblich so dermaßen in seinem Rechten eingeschränkt wird....warum gehen Sie dann nicht mal z.B. in China für das Klima demonstrieren? Da wird doch auch der Großteil der Klimaerwärmung produziert!

    Nicht falsch verstehen: das Ansinnen unterstütze ich, nicht aber die Art und Weise!

  60. 52.

    Das Festkleben auf der Strasse ist ganz unabhängig von der damit vertretenen Meinung juristisch ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und damit eine Straftat. Auch jemand, der sich "für" das geltende Recht auf der Strasse durch Festklebblockaden meinungstechnisch äusserte , würde eine Straftat begehen....also bitte nicht alles durcheinanderschmeissen...in der DDR gäbe es nicht einmal ansatzweise eine Diskussion über solche Aktivisten. Die kämen für Jahre in den Knast und basta. Also mal bitte "Die Kirche im Dorf" lassen. Und: Das Ausmass einer Aktion beschreibt die Einstufung zum "Sozialen Ungehorsam", das ist weit überschritten, da tatsächlich auch Leben von Unbeteidigten gefährdet werden (Noteinsatzwagen im Stau), und das wird trotz besseren Wissens in Kauf genommen und das, das nenne ich einfach mal ignorant und kriminell, unter dem Deckmäntelchen der Wohltat...einfach irre...einfach mal bekloppt...jene schaden dem Ansehen aller anderen Klimaaktivisten.

  61. 51.

    Wenn jemand ankündigt, Berlin lahmlegen zu wollen--und das dann in Teilen auch tut--dann bezeichnen Sie das als harmlose Demonstration.

    Ich bin auch "Andersdenkende" und habe auf Grund eigener Erfahrungen mit der Justiz immer mal wieder von einem "Tiefen Staat" gesprochen.
    Aber niemals würde ich Straftaten begehen. Aber weil ich nicht will, dass anderen ähnliches passiert--habe ich mich 2014 entschlossen an die Öffentlichkeit zu gehen.
    Auch kommentiere ich.Ich nutze Quellen und Fakten und hoffe damit, ein Umdenken der für mich "Andersdenkenden"--auch der Justiz-- zu erreichen.
    Leider werde ich daran immer wieder von "Andersdenkenden" Kommentarfreischalter*Innen gehindert. Was wiederum meinen Frust über den "Tiefen Staat"nährt.

    Straftaten sind keine Lösung. Damit begiebt man sich auf Augenhöhe mit denen, denen man selbst Straftaten vorwirft.
    Diese Augenhöhe liegt unter "meiner" Gürtellinie. Das wäre für mich, meine Ansprüche und mein bisheriges Leben-- zu klein.

  62. 50.

    Ich wundere mich eher darüber, warum solche Straftaten hier in Deutschland begangen werden?? Warum nicht in China, Brasilien, USA, Indien...? Aber hauptsache den erhobenen Zeigefinger in Sachen Klima in die Welt strecken...Wir retten die Welt! Mit einem Fahrticket und einer Autobahnregulierung. Ich lach mich schlapp :)

  63. 49.

    Fraglich ist doch hier am ehesten, ob tatsächlich der Straftatbestand der Nötigung erfüllt wird wenn sich jemand auf der Straße festklebt. Es steht doch jedem Autofahrer frei sein Auto einzuparken und die Bahn zu nehmen, damit kommt jeder prima durch die Stadt. Das Bayern sich immer weiter vom Rechtsstaat entfernt ist doch seit Corona kein Geheimnis mehr.

  64. 48.

    Na ja, obiger Text ist für mich schon eine Zumutung. Was mich eigentlich nur interessiert, bekommen wir nun die Beschuldigten weggesperrt in Unterbindungsgewahrsam oder nicht? Dafür habe ich CDU gewählt.

  65. 47.

    Ich finde es spannend, in welche Relationen die Klima - Kleblinge gesetzt werden...Weltretter, Wendeproteste. Nur um ihre begangenen und schon angekündigten Straftaten zu entkriminalisieren. Genau wie dem rechten Opfergetue, dass mit genau der gleichen Argumentation antritt, kann ich nur antworten "wenn unser Rechtsstaat diese Polizeidiktatur wäre, den ihr beschwört, wäre schon lange keiner dieser Straftäter mehr auf der Straße, sondern auf ungewisse Zeit in einer Zelle verschwunden."

  66. 46.

    ´Meine persönliche Meinung: Wenn ein Verdacht auf evtl. Straftaten besteht, dann sollten max. 4 Tage ...´
    Oha, und wenn nicht. dann bekomme ich meine 300€ pro Tag Verdienstausfall!?
    Ich dachte immer Diktaturen kennzeichnen sich dadurch aus, das willkürlich Menschen eingesperrt werden...
    Es ist immer dasselbe, es werden Gesetze wegen terrorismus eingeführt, angewendet werden sie dann bei Aktivisten.

  67. 45.

    Das Festkleben auf der Strasse ist ganz unabhängig von der damit vertretenen Meinung juristisch ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und damit eine Straftat. Auch jemand, der sich "für" das geltende Recht auf der Strasse durch Festklebblockaden meinungstechnisch äusserte , würde eine Straftat begehen....also bitte nicht alles durcheinanderschmeissen...in der DDR gäbe es nicht einmal ansatzweise eine Diskussion über solche Aktivisten. Die kämen für Jahre in den Knast und basta. Also mal bitte "Die Kirche im Dorf" lassen. Und: Das Ausmass einer Aktion beschreibt die Einstufung zum "Sozialen Ungehorsam", das ist weit überschritten, da tatsächlich auch Leben von Unbeteidigten gefährdet werden (Noteinsatzwagen im Stau), und das wird trotz besseren Wissens in Kauf genommen und das, das nenne ich einfach mal ignorant und kriminell, unter dem Deckmäntelchen der Wohltat...einfach irre...einfach mal bekloppt...jene schaden dem Ansehen aller anderen Klimaaktivisten.

  68. 44.

    cumEX und Wirecard sind doch gute Beispiele das sich der Fokus der Staatsanwaltschaften auf jene richtet die Missstände aufdecken und nicht jene die diese verursachen.

    Das sollte einem zu denken geben, alleine schon die beiden Beispiele geben Zweifel auf ob weisungsgebundene Staatsanwaltschaften als unabhängig bezeichnet werden können. Die Befugnisse werden unter dem Deckmantel des Terrorismus und Kinderschutzes massiv ausgebaut und natürlich breit abgewendet.

  69. 43.

    Werden besorgte Eltern vor Moabit und Tegel Klima-Mahnwachen einrichten?

  70. 42.

    Eigentlich ist das garnicht so schlecht, denn nun kann es endlich zu der nötigen Eskalation kommen.
    Dann werden in Zukunft eben x kleine Demos, Kundgebungen angemeldet, die mit tip top Schritten begangen werden ...

  71. 41.

    Wie wäre es denn mal, wenn die Staatsanwaltsschaft Berlin die Verbindungen bayerischer Politiker zu, na nennen wir Sie mal unbekannte Investoren, prüft!? Jetzt geben die korrupten, dekadenten, faschistoiden, Weisswurscht fressenden Bayern schon vor, was in diesem Land Terrorismus bedeutet!? Die sollen lieber mal ihre Kühe streicheln und weiter Käse machen!

  72. 40.

    Mit dem Umgang mit Andersdenkenden hat die BRD so seine Erfahrung.
    Radikalenerlass, Stasi, NATO-Doppelbeschluss, 2015, Corona, Ukraine ...
    Da unterschieden sich bis zu Einigung die beiden Systeme nicht.
    Eine andere Meinung zu haben, was sich auch hier im Forum widerspiegelt, ist gefährlich geworden. All die Poster Martinas, Max, Tim und wie sie sich nennen, die Schönredner, die Diffamierer, die organisierten "Erklärer", die Lautsprecher, die "Ahnunghabenden".
    Laut Unfragen nimmt das Verteauen in die Demokratie stätig ab und gleicht sich den Mißtrauen zu Regierung immer mehr an.

  73. 39.

    Da scheint ja wohl ein großer Denkfehler vorhanden zu sein. Mitglieder der LG werden nicht aufgrund ihrer Meinung verfolgt, sondern aufgrund strafbarer Delikte wie Nötigung, Sachbeschädigung etc. Ob es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt werden die Ermittlungen zeigen. Der Verdacht liegt jedenfalls nahe das Straftaten vorab geplant werden. Der Weg Ziele so durchzusetzen ist falsch und wird auch nicht erfolgreich sein. Zudem wird dadurch ein demokratisches System ausgehöhlt.

  74. 38.

    Da muss ich Ihnen eindeutige widersprechen. Niemand wird hierzulande wegen einer bloßen Meinungsäußerung strafrechtlich verfolgt, sofern diese nicht beleidigend oder verunglimpfend ist. Bei der „Letzten Generation“ ist es ausschließlich die Art und Weise der Meinungsäußerung, die die Strafbarkeit begründet, nicht der Inhalt.

  75. 37.

    Ich hätte nie gedacht, das mal zu sagen, aber: Berlin sollte sich ein Beispiel an Bayern nehmen!

  76. 36.

    Schluss: ... Autofahrer, die Beschäftigten, die unter Verwendung von Kraftfahrzeugen unser Gemeinwesen am Laufen halten (Müllkutscher, Handwerker, Pflegedienste, Lieferanten ...) Sich gegen die großen Umweltsünder zu stellen, von Wegwerfplastikherstellern bis Rüstungsbetrieben, sind diese Naivlinge viel zu feige, vielleicht auch zu unwissend.
    So, das war's erstmal. Ich bin für strenge Bestrafung und Schadenersatzverpflichtung ohne Nachsicht.

  77. 35.

    Verstehe nicht, warum prügelnde Männer, die ihren Frauen oder Partnerinnen mit dem Tode drohen, nicht weggesperrt werden. Da heißt es immer, der Hund bellt aber beißt nicht, es muss erst was passieren damit die Polizei tätig werden darf. Aber besorgte Bürger*innen, die ein wenig Stau verursachen von dem es eh in der ganzen Stadt mehr als genug gibt, diese Menschen sperrt man dann weg?
    Und vor allem wo ist da der Mehrwert für die Bevölkerung? Die Aktivist*innen ruhen sich paar Tage aus, lesen, schlafen..aber mein prügelnder schreiender Nachbar, der stellt keine Gefahr für die Allgemeinheit dar und bleibt draussen? Versteh ich nicht. Dabei hätte er Dauerknast und Alkoholentzug verdient wie so andere Männer auch.
    Steckt die richtigen Gewalttäter in den Knast und verpflichtet die Aktivist*innen zu Sozialarbeit. Alles andere ist nur Geldverschwendung.

  78. 34.

    Fortsetzung: ... Unternehmen durch die Blockaden? Wer ermittelt den Schaden für die Umwelt durch stundenlange Staus und das Suchen nach Schleichwegen? In den "Workshops" der Klebefanatiker soll es sich längst nicht mehr um die Klimarettung, sondern noch um das Finden immer neuer Strategien drehen, wie man die Polizei, die Justiz, den Staat austricksen und vorführen kann. Und wie meistens sucht man sich die leichtesten Opfer, die sich nicht wehren dürfen, den Fahrgast in Bus und Straßenbahn, den

  79. 33.

    Das ist doch Unsinn, liebe Elisabeth. Diese alles besser wissenden arbeitsscheuen und von Spendengeldern lebenden Mitbürger sollen nicht wegen ihrer Ansichten, sondern wegen schwerer Straftaten (Nötigung, Eingriff in Verkehr, schwere Sachbeschädigung zulasten der brav steuerzahlenden Mehrheit, Angriffe auf Flughäfen, Pipelines, Betriebe der Infrastruktur ( wo ist da noch der Unterschied zu Terror) usw. zur Verantwortung gezogen. Wer berechnet den volkswirtschaftlichen und den Schaden kleiner ...

  80. 32.

    Nicht so masochistisch.
    Berlin hat auch Tolles hervorgebracht. Hagenbecks Tierpark zum Beispiel.
    Oder die Pinakothek.
    Und wo schlug Martin Luther seine Thesen an?
    Wo wirkten Schiller und Goethe?


  81. 31.

    Ja. Die Geschichte muss unter neuen Gesichtspunkten gesehen und geschrieben werden.
    Die Montagsdemos in der DDR waren vor allem Nötigung und Verkehrsbehinderung. Straftatbestände also.
    Im Nachhinein muss man also sagen: So geht das aus, wenn der Staat nicht frühzeitig gegen solche Blockaden, Behinderungen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aller Art vorgeht. Eh sich der Staat versieht, haben die den Staat abgeschafft. Statt bereits lange in Unterbindungsgewahrsam zu sitzen.

    Man sollte sich nun auch dem ukrainischen Standard angleichen. Dort besteht gewerkschaftliches Organisationsrecht erst ab einer Beriebsgrösse von 250 Angestellten. Recht frisch ratifiziert. Das schützt vor verkehrsbehindernden und erpresserisch-nötigenden Streiks. Nützt dem Geschäft. Das ist die neue Modernität, die uns der rechtsautoritäre Mainstream überall in Europa vorgibt. Mit beachtenswerten Wahlergebnissen. Die Umwidmung der europäischen Idee.
    Wer da was anders sieht: Unterbindungsgewahrsam! Lange!

  82. 30.

    Aua. Ich denke auch anders als unsere Regierung und laufe frei herum, obwohl ich meine Meinung sage. Sie kommentieren einen Unfug, als lebten wir in einer Diktatur.
    Jetzt mal für die Behörden: ich finde die aktuelle Klimaschutzpolitik zu lasch, fehlerhaft und ignorant. Werde ich jetzt strafrechtlich belangt?

  83. 29.

    Wer Menschen vorsätzlich in Geiselhaft nimmt und diese daran hindert ihre Freiheitlichen Rechte in Anspruch zu nehmen begeht eine Nötigung mit strafrechtlicher Bewertung. !

  84. 28.

    An Kevin, Nr 17
    Schon mal was von Gewaltenteilung und einer unabhängigen Justiz gehört...
    Das ist hier, zum Glück so üblich in Deutschland

  85. 26.

    "Schwere Nötigung ist eben kein Kavaliersdelikt. "
    Es gibt keine "schwere Nötigung" - wirklich nicht.
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

  86. 25.

    Ich wundere mich eher darüber, warum solche Straftaten hier in Deutschland begangen werden?? Warum nicht in China, Brasilien, USA, Indien...? Aber hauptsache den erhobenen Zeigefinger in Sachen Klima in die Welt strecken...Wir retten die Welt! Mit einem Fahrticket und einer Autobahnregulierung. Ich lach mich schlapp :)

  87. 24.

    Und sofort stellen sich mehrere interessante Fragen. Handelt es sich tatsächlich um Aktivisten, oder hat man versehentlich Straßenarbeiter verhaftet? Oft bleiben letztere nämlich, und gerade bei diesen zunehmend sommerlichen Temperaturen, wo ja bekanntermaßen der Teer zu schmelzen beginnt, aus Nachlässigkeit an der Fahrbahn kleben. Solche Fälle sind mir persönlich in meiner Amtszeit oft begegnet. Andererseits, aber, wäre zu erwarten, dass die jungen Leute sich nach ihrer Verhaftung abermals festkleben: diesmal allerdings in ihrer Zelle. In einem solchen Fall könnte es dann dazu kommen, dass die Höchstdauer der Haft überschritten wird, womit sich folglich die Justiz des Rechtsmissbrauchs schuldig machen würde. Die von mir angeführten Beispiele zeigen meiner Meinung nach einwandfrei die enormen Komplikationen auf, die Maßnahmen dieser Art mit sich zu führen vermögen.

  88. 23.

    Mit einer Änderung des Grundgesetzes nach Ihren Vorstellungen würde auch der Richtervorbehalt in Frage stehen und Deutschland sich auf die Ebene zubewegen, die bei anderen Ländern hier immer "bis aufs Blut" zu Recht kritisiert wird. Ich halte die Ziele der LG weitestgehend für richtig, den gewählten Weg jedoch nicht. Sollte allerdings am Grundgesetz rumgefingert werden, spende ich nicht nur einen ganzen Tanklaster voll Kleber - ich probiere es auch mal aus. Das Grundgesetz ist eine der freiheitlichsten Verfassungen auf diesem Planeten - das soll es auch bleiben.

  89. 22.

    Es werden Menschen strafrechtlich verfolgt, die Ansichten haben, die denen der Regierenden widersprechen. Also Andersdenkende werden verfolgt. Verfolgt werden sie weniger wegen ihrer Aktionen (Demonstrationen finden auf Straßen statt und "behindern" den Verkehr, seit es Straßen gibt) sondern wegen ihrer Ansichten. Ich hätte nicht gedacht, dass ich nach 1989 wieder solche Sätze schreiben muss: Andersdenkende werden wegen ihrer politischen Ansichten strafrechtlich verfolgt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist im Artikel 5 des Grundgesetzes verankert, gilt aber offenbar nicht, wenn Herrschenden es nicht passt. Ich fühle mich fremd im eigenen Land. Damals wie heute.

  90. 21.

    Danke nach Bayern wo die Justiz und das StGB noch was tun. Berlin ist verloren an Ignoranz und Inkompetenz

  91. 20.

    "Dass die GdP für derartige Zwangsmaßnahmen ist, lässt sich mir noch mit deren Personalsituation erklären. "

    Finde ich nicht.
    Mich bestärkt es in der Forderung nach einer polizeiunabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsbehörde. Statt Beschwerdetanten und Beschwerdeonkel ohne jede Rechte, noch Unabhängigkeit.
    Wenn die gewerkschaftliche Vertretung der Polizei schon solche vordemokratischen Zwangsmassnahmen einfordert, was machen ihre Gewerkschaftsmitglieder dann mit dem Mittel, wenn sie letztlich nur noch Vorschläge zum Schnellverfahren zu Inhaftierender machen müssen. Gibt ja keine "Straftat" Gibt ja nur die Behauptung, es stünde eine bevor. Wer macht denn da die Ermittlungsarbeit? Und eigentlich an was lang? Gibt ja keine Straftat. Nur die Behauptung es stünde eine bevor...

  92. 19.

    "Dass die GdP für derartige Zwangsmaßnahmen ist, lässt sich mir noch mit deren Personalsituation erklären. "

    Finde ich nicht.
    Mich bestärkt es in der Forderung nach einer polizeiunabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsbehörde. Statt Beschwerdetanten und Beschwerdeonkel ohne jede Rechte, noch Unabhängigkeit.
    Wenn die gewerkschaftliche Vertretung der Polizei schon solche vordemokratischen Zwangsmassnahmen einfordert, was machen ihre Gewerkschaftsmitglieder dann mit dem Mittel, wenn sie letztlich nur noch Vorschläge zum Schnellverfahren zu Inhaftierender machen müssen. Gibt ja keine "Straftat" Gibt ja nur die Behauptung, es stünde eine bevor. Wer macht denn da die Ermittlungsarbeit? Und eigentlich an was lang? Gibt ja keine Straftat. Nur die Behauptung es stünde eine bevor...

  93. 18.

    Wiederholungstäter kann man aber eventuell nur sein, wenn andere die Strafzahlungen übernehmen.Könnte man die Strafen nicht zahlen, müsste man die Geldstrafe im Gefängnis absitzen--und könnte nicht/nicht so oft Wiederholungstäter sein.

    Wenn Eltern oder Freunde die Zahlungen übernehmen hätten diese Personen einen persönlichen Bezug zueinander.
    Würden die Strafzahlungen allerdings aus einem Spendentopf genommen, an dem sich alle bereichern könnten, dann würden doch Spenden an eine "kriminelle Vereinigung" fließen.

    Vielleicht braucht es diese Ermittlungen jetzt, um festzustellen, ob Spendengelder für Straftäter/Straftaten--ob begangen oder angekündigt-- benutzt werden. Immerhin werden Straftaten ja immer wieder angekündigt. Jeder, der Geld spendet, evtl. wissend, dass dieses Geld zur Unterstützung von Straftätern sein könnte--würde sich doch dann evtl. auch mitschuldig machen.

    Und was ist mit Kirchen von denen aus Straftaten begangen werden? Kirchenasyl ist das doch nicht?

  94. 17.

    Die Berliner Justiz ist sehr fragwürdig- da regiert wohl intern noch RRG. Da sollte der neue Senat mal aktiv werden

  95. 16.

    "Es gibt keinen Grund, jeden Tag den Berliner Straßenverkehr zu behindern."

    Dafür gibt es tausend Gründe. Sogar welche, die man bedeutender finden könnte, als die Regierung aufzufordern Klimaverträge einzuhalten. Bei Klima hat sie ja sogar ein bisschen vorzuweisen.
    Zum Beispiel wäre da ein europäisches Grenzregime, eine europäisch-nordatlantische Aussen- und Wirtschaftspolitik, die immer noch täglich Menschen im Mittelmeer ertrinken lässt, oder per illegalen push-backs zurück ins rechtlose Nirgendwo schickt.

    Man könnte auch Strassen blockieren, weil man Nationalisten nicht mit Nationalismus gegen Nationalisten und ihren Nationalismus besiegt.

    Was halten Sie denn für einen Grund, das allgemeine "Weiter Wie Bisher" mindestens mal für eine Stunde aufzuhalten, zu behindern, zu blockieren? Für was wären Sie bereit in einem Stau zu stehen, der nicht wie 99,99% der Staus von verantwortlicher Verkehrspolitik, Verkehrsorganisation, sondern von Protest verantwortet wird?

  96. 14.

    Der Unterbindungsgewahrsam ist ein Bruch mit ganz vielen Prinzipien klassischer Rechtsstaatlichkeit. Auch wenn ein Richter involviert ist, kommt die Freiheitsentziehung nicht nach prozessualen Verfahrensgrundsätzen zustande.
    Der Unterschied zwischen Gefahrenabwehr und Strafe ist verwischt.

  97. 13.

    Wieder ein Beweis das ein Gesetz welches unter dem Vorwand des Terrorismus geschaffen wurde gegen andere angewendet wird. Was vorher alle beteiligten ausgeschlossen haben scheint jetzt die Regel zu sein. Nötigung und das Blockieren von Straßen sind keine schweren Staatsgefährdenden taten. Absichtlich wurden die Gesetze nicht so formuliert das sie nicht Eindeutung sind und sie werden so lange angewendet bis sie vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Viele Polizeigesetze der Länder sind Verfassungsmäßig bedenklich und trotzdem werden sie beschlossen. Die wahren feinde der Demokratie sitzen nicht auf der Straße! Es geht ja nicht nur um die Präventivhaft sondern auch um das ganze Programm was eine Bayerische Staatsanwaltschaft auffährt um sein Volk welches kein Interesse am Klimaschutz hat zu beeindrucken.

  98. 12.

    Schwere Nötigung ist eben kein Kavaliersdelikt.
    Da können die Täter noch so "friedlich" in die bereitgestellten Kameras schauen.
    Und nein, der Zweck heiligt in einem Rechtsstaat nicht die Mittel.

  99. 11.

    Ja. ursprünglich wurden die Hochsicherheitstrakt, die strengste Einzelhaft ja auch nur eingeführt um der grossen Bedrohung durch die RAF zu begegnen. Was auch strengste Isolation des Menschen verlangt, der im Gefängnis bereits umfassend entwaffnet und unter Kontrolle des Staates ist.
    Heute sind diese Trakte Instrument und Drohung gegen jede und jeden Gefangenen. Das "Mehrzweckgebäude" in Stuttgart-Stammheim hatte immernur einen einzigen Zweck: Staatschutzprozesse führen. Sporthalle für Gefangene wurde es nie. Nun wird es abgerissen.

    "Unterbindungsgewahrsam" ist ein politisches Instrument. In dieser Form ist es niemals zur Kriminalitätsbekämpfung angewendet und wirksam gewesen. Ist auch klar. Es hebelt den Rechtssaat komplett aus. Ist toxisches Instrument.
    Wie selektiv es faktisch ist, zeigt die redliche Historie der letzen Jahre:
    Wie viele Rechtsmiltante hätten sonst in den letzten Jahren wiederholt in Unterbindungsgewahrsam geschmort.
    Die Wirklichkeit labert man nicht weg.

  100. 10.

    Es gibt keinen Grund, jeden Tag den Berliner Straßenverkehr zu behindern. Hier muss der Rechtsstaat endlich mal wieder durchgesetzt werden. Wo kommt man hin, wenn sich jeder, der meint ein „wichtiges“ Anliegen zu haben, aller übrigen Welt auf der Nase rumtanzt?

  101. 9.

    Wie absurd, diese ganze Situation! Da versuchen junge Menschen, ihre Zukunft mit zivilem Ungehorsam zu retten und werden kriminalisiert. Ich frage mich, wer hier kriminell ist: wohl eher die Verursacher der Umweltverschmutzung bzw. Zerstörung , genau wie die Regierung, die per Gerichtsurteil eigentlich genötigt ist, zu handeln. Und was wird getan? Nichts! Das ist kriminell!!!

  102. 8.

    Find ich auch. Das nimmt doch langsam immer mehr autoritäre Züge an. Allein die Idee Menschen die friedlich protestieren zu kriminalisieren und in eine Ecke mit Terrorverdächtigen zu rücken ist doch Wahnsinn! Die GdP und CDU SPD Senat haben doch wohl nich mehr alle Latten am Zaun.

  103. 7.

    Eine präventive Haft scheint mit deutlich sinnvoller, als nachträgliche repressive Maßnahmen. Besser wir unterbinden Straftaten im Voraus, als dass wir die Täter im Nachhinein bestrafen müssen. Für eine vernünftige Lösung wäre allerdings eine Grundgesetzänderung erforderlich, denn Art 104 Abs. 2 und 3 verhindern schnelle polizeiliche Entscheidungen, die bei präventiver Freiheitsentziehung erforderlich wären.

  104. 6.

    Lach, na klar ist Berlin wieder Schlusslicht , wie in so vielen Dingen, wir stehen ja auch über so vielen Gesetzen und zerreden oder schauen lieber weg, anstatt irgend eine Lösung eigenständig oder sinnvoll zu gestalten.

  105. 5.

    Entwickelt um Terrorismus zu unterbinden…..
    Aufgeweicht in der Ratlosigkeit, wie mit denjenigen umzugehen ist, die die volle Packung Klimawandel, Wasser- aka Nahrungsmittelkonflikte - Kriege abbekommen werden und dies versuchen im Vorfeld zu verhindern.

    Aber wir haben auch Stuttgart 21 prügeln lassen obwohl deren Befürchtungen um ein Vielfaches übertroffen worden sind.

    Dass die GdP für derartige Zwangsmaßnahmen ist, lässt sich mir noch mit deren Personalsituation erklären.

    Dass der Plebs immer nach unten tritt, war sowieso klar!

  106. 4.

    Ohne Gerichtsverfahren schon, weils im Rahmen der Gefahrenabwehr zu lange dauert. Dafür gibts eine Anhörung bei einem Richter. Das haben wir schon mal aus diesem Artikel gelernt.

  107. 3.

    Danke für die explizite Erläuterungen zur Rechtslage. Mit Freiheitseinschränkungen, besonders ohne Gerichtprozeß soll man sehr behutsam umgehen. Man sollte die Wiederholungstäter eidesstattlich erklären lassen, dass sie innerhalb von 7 oder 10 Tagen keine Blockaden und somit Nötigungen oder Sachbeschädigungen ausführen. Wer in 30 Tagen mehr als vier Mal blockiert und nötigt ist ein unbelehrbarer Wiederholungstäter. Das ist meine Auffassung. Und diese Wiederholungstäter sind nicht anderes von Straftaten abzubringen. Zuerst 10 Tage Gefängnis. Danach 20, 30, 40 Tage.

  108. 2.

    Finde ich supergefährlich, Leute (die nicht gewalttätig sind) ohne Gerichtsverfahren einzusperren. Ich dachte, das regt uns an anderen Ländern immer fürchterlich auf...

  109. 1.

    Aha... Danke rbb für dieses rechtliche "Auseinanderklamüsern". Ich wusste gar nicht, dass es diese Möglichkeit in unserem Recht überhaupt gibt.
    "GdP fordert bundesweit einheitliche Gewahrsamsregeln"
    Und ich dachte immer, es gilt in ganz Deutschland gleiches Recht und Gesetz für alle. Dass es von Bayern bis Berlin da nun auch noch Unterschiede gibt, war mir nicht bekannt und stimmt mich zugleich bedenklich.
    Meine persönliche Meinung: Wenn ein Verdacht auf evtl. Straftaten besteht, dann sollten max. 4 Tage Unterbindungsgewahrsam ausreichen, bis die Ermittlungsbehörde ausreichend konkrete oder eben keine Beweise für gerichtsrelevante Vorwürfe hat.

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