Unterbindungsgewahrsam in Berlin - Vor Urteil

Mi 24.05.23 | 19:45 Uhr | Von Sebastian Schneider
  115
Symbolbild: Vor dem Eingang einer Polizeistation steht ein Polizeifahrzeug. (Quelle: imago images/Blatterspiel)
Audio: rbb24 Inforadio | 24.05.2023 | Nachrichten | Bild: imago images/Blatterspiel

Der Unterbindungsgewahrsam soll Menschen davon abhalten, Straftaten zu begehen. Auch inspiriert von den Klima-Demonstranten möchte der Berliner Senat die Höchstdauer von zwei auf fünf Tage verlängern. Bundesweit gibt es große Unterschiede. Von Sebastian Schneider

Die Ermittler klingelten am Mittwochmorgen. Sie trugen Masken und Schutzwesten, durchsuchten vier Wohnungen in Berlin, zwölf in sechs anderen Bundesländern. Die Razzien richteten sich gegen Mitglieder der "Letzten Generation", die für mehr Klimaschutz demonstrieren. Der Vorwurf: Sie sollen eine kriminelle Vereinigung gebildet und unterstützt haben.

Ein kleinerer Kreis von Unterstützern, viele davon Wiederholungstäter, klebt sich gerade fast jeden Tag auf Straßen fest, um den Verkehr zu blockieren, alleine am Dienstag hatte die Berliner Polizei mit 30 Tatverdächtigen zu tun. Den Rechtsstaat beschäftigt das auf mehreren Ebenen: Geldstrafen, Polizeigewahrsam, eingefrorene Konten, die Homepage der "Letzten Generation" offline genommen. Bisher hat kein Mittel die Verkehrsblockaden verhindert. Eine immer häufiger diskutierte Rolle spielt dabei auch der sogenannte Unterbindungsgewahrsam, umgangssprachlich auch Präventivhaft genannt - und der ist ein ganz besonderes Werkzeug.

Polizei beantragt, Richter entscheidet

Anders als bei einer Freiheitsstrafe werden Beschuldigte hier ohne Anklage, Gerichtsverhandlung und Urteil eingesperrt - nicht nachdem, sondern direkt bevor eine mögliche Straftat passiert. Der Begriff Präventivhaft ist dabei nicht ganz zutreffend: Denn in Haft sitzen entweder verurteilte Straftäter oder dringend tatverdächtige Beschuldigte. Die Polizei beantragt den Gewahrsam bei einem Richter oder einer Richterin - und die müssen darüber entscheiden, wie wahrscheinlich es ist, dass der Mensch vor ihnen bis zum Ende des nächsten Tages eine Tat begeht.

Unterbindungsgewahrsam gibt es in den Polizeigesetzen aller Bundesländer. Meist bewegt sich der zeitliche Rahmen zwischen vier und 14 Tagen. In Bayern sind es bis zu zwei Monaten, in Berlin maximal 48 Stunden. Der neue Senat aus CDU und SPD möchte die Dauer nun verlängern. "Wir werden als Koalition die rechtlichen Voraussetzungen für einen bis zu fünftägigen Präventivgewahrsam schaffen", sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) kürzlich dem "Tagesspiegel". So steht es auch im Koalitionsvertrag [spd.berlin / S.26].

Abwehr schwerster Straftaten

Ursprünglich wurde der Unterbindungsgewahrsam eingeführt, um schnell auf drohende terroristische Gefahren reagieren zu können. Vor allem die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus hat den Gewahrsam in den letzten Jahren an Bedeutung gewinnen lassen. Die Höchstdauer wurde in mehreren Bundesländern verlängert, um Gefährder von Anschlägen abhalten zu können. Auch bei polizeibekannten Hooligans wird das Mittel angewandt, sie werden zum Beispiel vor sogenannten Hochrisikospielen eingesperrt. Möglich ist ein Gewahrsam auch, um schwere Fälle von Stalking und häuslicher Gewalt zu verhindern oder Menschen daran zu hindern, sich selbst zu gefährden.

In Berlin galt bis 2021 eine Höchstdauer von vier Tagen - bis der rot-grün-rote Senat sie ohne genauere Begründung auf 48 Stunden herabsetzte. Meist sind es weniger: Denn Betroffene müssen spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen freigelassen werden. Damit hat Berlin den kürzesten Zeitraum aller Bundesländer. Ihn jetzt auf fünf Tage zu erhöhen, wie CDU und SPD es planen, wäre kein großer Unterschied zu früheren Zeiten. Die Pläne zu der Verlängerung hat die CDU bereits seit dem vergangenen Jahr, auch die SPD-Innensenatorin Iris Spranger, die Polizeipräsidentin Barbara Slowik und die Gewerkschaft der Polizei hatten sich dafür ausgesprochen.

GdP fordert bundesweit einheitliche Gewahrsamsregeln

"Im Austausch mit den Richtern haben wir festgestellt, dass ein längerer Weg, also bis zu fünf Tage, dann auch die Möglichkeit schafft, zum Beispiel mal jemand übers Wochenende da zu halten und dann Folgetaten zu verhindern. Das ist in anderen Bundesländern gang und gäbe", sagt der GdP-Landessprecher Benjamin Jendro.

Die Idee: Kündigt die "Letzte Generation" wieder für die gesamte nächste Woche Blockaden im Berufsverkehr an, könnte man Beschuldigte zum Beispiel von Montag bis Freitag in der Zelle behalten. Auch von Quellen aus der Berliner Justiz heißt es: 48 Stunden Maximaldauer seien eng bemessen und funktionierten bei diesem Tätermodell nicht. Die GdP fordert dabei bundesweit einheitliche Regeln, um sogenannten Versammlungstourismus zu vermeiden. Die sind aber nicht zu erwarten. Jede Landesregierung hat ihre eigenen Maßstäbe.

Die in Gewahrsam genommenen Beschuldigten dürfen nicht mit Strafgefangenen untergebracht werden. Deshalb sitzen sie in Berlin auch nicht in einer JVA, sondern in einer von drei Gefangenensammelstellen der Polizei, kurz "Gesa", die bekannteste von ihnen liegt am Tempelhofer Damm. Insgesamt 120 bis 130 Zellen stehen der Polizei zur Verfügung. Die vierte Gesa kann momentan allerdings gar nicht betrieben werden, weil das Personal fehlt. "Ich denke aber, dass die Kapazitäten auch bei einer Verlängerung auf fünf Tage vorerst genügen. Bei den vier Tagen, die bis 2021 gegolten haben, war das auch ausreichend", sagt Jendro.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung

Dass der Unterbindungsgewahrsam eine Sonderstellung hat, legt auch eine Anfrage bei den Berliner Behörden nahe: Wie oft wurde er in den vergangenen Jahren eigentlich von der Polizei beantragt und von Richterinnen und Richtern angeordnet? Die Polizei verweist an die Staatsanwaltschaft, die wiederum an die Strafgerichte. Auch dort hält man sich nicht für zuständig und zeigt auf die Justizverwaltung. Die das Ganze wiederum an die Strafgerichte zurück spielt und noch die Senatsverwaltung für Inneres empfiehlt. Letztere bittet dann erstmal um mehr Zeit.

Fest steht: Gerichte beurteilten die Blockaden in mehreren Fällen als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung. Ob diese Tatbestände ausreichen, um mehrere Tage Präventivgewahrsam zu verhängen, ist aber umstritten - und, ob er zukünftige Taten effektiv verhindert. Anders als bei Strafverfahren gibt es beim Unterbindungsgewahrsam keine Hauptverhandlung, nur eine Anhörung. Es gibt auch keinen genau bestimmten Katalog von Tatvorwürfen, bei denen ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Die Polizei muss deshalb nachweisen, dass die Wiederholungsgefahr so groß ist, dass kein anderes Mittel in Betracht kommt.

Prof. Dr. Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main (Quelle: Privat)."Es muss immer um die Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat gehen": Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht in Frankfurt am Main.

Juraprofessor: "Zur Not sogar die elektronische Fußfessel"

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben den Gewahrsam als zulässiges Mittel der Gefahrenabwehr anerkannt. Problematisch ist es allerdings, wenn die Dauer sich der einer normalen Haftstrafe annähert. "Das Bundesverfassungsgericht sagt, je länger ein solcher Gewahrsam dauert, desto wahrscheinlicher ist, dass er gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Wenn man das auf einen längeren Zeitraum erstreckt, sind immer auch mildere Maßnahmen möglich, beispielsweise eine Observation, die Auflage, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer Polizeiwache zu melden, zur Not sogar die elektronische Fußfessel", sagt Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Weil der Freiheitsentzug so ein schwerer Grundrechtseingriff sei, müsse es immer um die Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat gehen. "Wenn man wie in Bayern 30 bis 60 Tage verhängen kann, hat man nicht mehr die Voraussetzung, für die der Gewahrsam zulässig ist: den konkreten und identifizierbaren Anlass", sagt Volkmann. "Irgendwann demnächst mal auf der Straße festkleben" werde als Begründung nicht reichen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht beschäftigen sich gerade mit mehreren Klagen gegen das Polizeigesetz im Freistaat. Dort saß in den vergangenen drei Monaten kein Klimademonstrant mehr in Unterbindungsgewahrsam. Die Zahl der Aktionen ging aber tatsächlich zurück. Mehrere Rechtsexperten bezweifeln im Gespräch mit rbb|24 allerdings, dass der Gewahrsam in der Länge Bestand haben wird.

Sümeyra Öz, Fachanwältin für Strafrecht in München (Quelle: privat).
"Unterbindungsgewahrsam nur als Ultima Ratio": Die Münchner Strafverteidigerin Sümeyra Öz. | Bild: Privat

Strafverteidigerin: "Wo zieht man die Grenzen?"

Die Münchner Strafverteidigerin Sümeyra Öz hat bereits mehrere Mandanten vertreten, die in Präventivgewahrsam genommen wurden. Sie sieht ihn ihren Worten zufolge kritisch - auch aus Personalgründen. "Ich finde, man gibt damit der Exekutive ein so scharfes Schwert an die Hand, dass in der Folge die eh schon überlastete Justiz davon überfordert ist. Deutschlandweit sind 1.000 Richterstellen unbesetzt", sagt Öz.

"Wo zieht man die Grenzen, wann wendet man das an? Nur für die sogenannten 'Klima-Kleber'? Es gab diese Frage auch bei Leuten, die gegen die Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert haben. Ich halte diesen Grundrechtseingriff für so schwerwiegend, dass man den nicht einfach der Exekutive überlassen darf, in dem Fall der Polizei. Denn auch wenn ein Richter entscheidet: Ich glaube nicht, dass ein Richter sich oft über den Antrag der Polizei und den darin genannten Argumenten hinwegsetzen wird", sagt die Rechtsanwältin.

Um Täter schnell zu bestrafen und dadurch abzuschrecken, seien sogenannte beschleunigte Verfahren die bessere Wahl. Das Problem: Auch hierfür fehlen Richterinnen und Richter.

Richterbund: Schnellverfahren "einfach nicht möglich"

Der Vorsitzende des Berliner Richterbundes, Stefan Schifferdecker nennt ein seiner Ansicht nach weiteres Argument gegen solche Schnellverfahren: Die Aktionen der Klima-Demonstranten befänden sich in einer Grauzone zwischen Versammlungsfreiheit und Straftat. "Zum rechtsstaatlichen Verfahren gehört eben auch, dass Stellungnahmefristen abgewartet werden, dass Anhörungsrechte gewahrt werden, Anwälte Akteneinsicht nehmen können, dass Termine mit ihnen abgestimmt werden. Darum ist ein Schnellverfahren - jetzt und gleich und ab in den Knast - einfach nicht möglich", sagt er.

Stattdessen rückt der Unterbindungsgewahrsam als eine Möglichkeit in den Fokus - mit einigen Schwierigkeiten, wie Schifferdecker erklärt. "Richterinnen und Richter müssen nach dem geltenden Gesetz abschätzen, ob sich ein Beschuldigter bis zum Ende des nächsten Tages wieder ankleben wird. Ergibt die Prognose, dass das nicht der Fall sein wird, etwa weil der Beschuldigte den Richter überzeugt, morgen keine Straftat zu begehen - dann kommt ein Gewahrsam nicht in Betracht", sagt Schifferdecker.

Erst übermorgen

Interessant ist dabei der Unterschied: Ob jemand Wiederholungstäter ist, spielt erst später bei der strafrechtlichen Beurteilung eine Rolle - also vor Gericht, wenn die Zahl und Schwere der Straftaten beurteilt werden. Bei der Frage des Unterbindungsgewahrsams gilt man nur dann als Wiederholungstäter, wenn man vor dem Richter oder der Richterin beteuert, sich morgen nicht wieder auf die Straße zu kleben, und es dann doch tut. Nach Ablauf der rechtlich möglichen höchstens 48 Stunden Gewahrsam wird die Uhr quasi wieder zurückgestellt. Klebt man sich dann alle drei oder vier Tage fest, hat man den Richter oder die Richterin ja nicht angelogen - und das fließt dann nicht in die Frage des Gewahrsams ein.

Rechtlich seien die Klima-Demonstranten, die sich ankleben, meistens hervorragend beraten, heißt es aus der Berliner Justiz. Und: Bisher seien die Beschuldigten gegenüber den Richtern in diesem Punkt ehrlich gewesen. Sie hätten sich am nächsten Tag tatsächlich nicht auf den Asphalt geklebt - aber danach wieder.

Sendung: rbb24 Abendschau, 24.05.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Sebastian Schneider

115 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 115.

    "Rechtlich seien die Klima-Demonstranten, die sich ankleben, meistens hervorragend beraten, heißt es aus der Berliner Justiz."

    Gut so. Scheint absolut notwendig zu sein.

    Aber das steht in keinem Verhältnis zum Budget, dem Personal, der Anzahl und Ausstattung der Institutionen, noch ihrer stets hervorragenden juristischen Beratung.
    Beim brechen von Klimaverträgen und Klimazielen. Bei der Durchsetzung der Privatisierung allen Grund und Bodens, zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Bis keine demokratische oder durch Wahl legitimierte Vertretung mehr Wohnungspolitik Sozialpolitik. Umweltpolitik machen kann. Alles Markt. Alles Börse. Alles "Sorry so ist es nunmal" gehört uns nicht, können wir nicht.

    Hat Widerstand dagegen wenigstens hervorragende juristische Beratung - ist das das Mindeste. Ziel ist schliesslich, dass es was Besseres geben muss als die verkaufte und kaufbare Demokratie. Demokratie ist nicht umsonst. Dafür muss man eintreten. Schlimm, ist nicht das Mehrheit.

  2. 114.

    "Soso, täglich tausende Autofahrer. Wie viele Strafbefehle oder Gerichtsurteile werden deshalb erstellt? "

    HÄ? Genau DAS bemängele ich doch, da wird weggesehen. Notorische Wiederholungstäter inklusive, z.B. Gehwegparker. Da kommt das OA nicht mal. Polizei verweist wiederum auf das OA. Hier wo ich wohne ist Wild West üblich. Der Stärkere macht das Gesetz.

  3. 113.

    Herr Neumann,
    ich unterschlage gar nichts. Ich schliesse mich der polizeilich-militärisch-kriminalistischen Sprache und Praxis im Sachverhalt Strassenblockaden durch Klimablockierer nicht an. Das ist ein Diskurs, der absichtsvoll auf die Beschneidung von Versammlungs- und Demonstrationsrecht zielt. Schliesse mich dem reaktionären, dem rechten Mainstream nicht an, der das betreibt. Beklatscht von Halbinformierten mit Halbwahrheiten. In mein Hirn schraubt sich niemand mit BILD-Überschriften rein, die behaupten Klimawiderstand habe "Autos als Waffe" benutzt. Das Ergebnis von sowas ist der Text, den die Münchner Staatsanwaltschaft, die Polizei illegal anstatt der Web-Präsenz von LG platzieren wollte. In dem das Urteil gegen die "kriminelle Vereinigung" bereits gefällt ist. Spender als Unterstützer von Kriminellen bedroht werden.

    Eben Herr Neumann. Heinrich Böll, seine Mitdemonstranten mussten sich noch nicht einmal festkleben um als Straftäter kriminell bezeichnet zu werden.

  4. 112.

    "Soso, täglich tausende Autofahrer. Wie viele Strafbefehle oder Gerichtsurteile werden deshalb erstellt? "

    HÄ? Genau DAS bemängele ich doch, da wird weggesehen. Notorische Wiederholungstäter inklusive, z.B. Gehwegparker. Da kommt das OA nicht mal. Polizei verweist wiederum auf das OA. Hier wo ich wohne ist Wild West üblich. Der Stärkere macht das Gesetz.

  5. 111.

    Tja, es gab wohl einen Schichtwechsel, und nun habe mit meiner Antwort pech gehabt, sie wird unterschlagen..

  6. 109.

    Soso, täglich tausende Autofahrer. Wie viele Strafbefehle oder Gerichtsurteile werden deshalb erstellt? Bitte liefern Sie dazu eine Zahl samt Quellenangabe. Bitte vergessen Sie nicht passende zum Artikel auch die Anzahl der notorischen Wiederholungstäter. Ebenso wie Martina wollen Sie den Beschlüsse den Bundesverfassungsgerichtes, mithin eine Verfassungsorganes, nicht verstehen. Reichsbürger haben eine ähnliche Einstellung zur Bundesrepublik.

  7. 108.

    "Sie unterschlagen bewusst, dass die Mitglieder der Vereinigung nicht nur einfach auf der Straße sitzen, sondern sich auch festkleben und teils zudem sogar angemietete Fahrzeuge als Waffe einsetzen. "

    Aha. Wann haben die Demonstranten der LG eine Auto als Waffe eingesetzt? Also, wäre ja nicht ungewöhnlich, das passiert in Berlin tausende Male am Tag. Von ganz gewöhnlichen Autofahrern.

  8. 107.

    Sie unterschlagen bewusst, dass die Mitglieder der Vereinigung nicht nur einfach auf der Straße sitzen, sondern sich auch festkleben und teils zudem sogar angemietete Fahrzeuge als Waffe einsetzen. Zudem geht es auch um weitere, teils gemeinschädliche Sachbeschädigungen, Sabotageakte an kritischer Infrastruktur, etc. Dabei ignorieren Sie ebenso bewusst auch die seit Monaten Ihnen bekannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, mithin eines Verfassungsorgans, das die Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH bestätigt hat. Dazu irrlichtern Sie aber mit falschen, weil zu alten Blockaden herum.

    Böll hatte sich übrigens nicht festgeklebt. Die Teilnehmer der wirklich gewaltfreien Sitzblockade saßen in Schichten rum, sangen und tanzten, hatten sich aber nicht festgeklebt o.ä. und zogen nach drei Tagen enttäuscht ab, weil man die hatte gewähren lassen. Die Pershing II kamen später und sorgten letztendlich für eine Teil-Abrüstung sowie vielleicht sogar ein wenig auch für den Fall der Mauer.

  9. 106.

    DagmarBerlinDonnerstag, 25.05.2023 | 13:42 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 25.05.2023 um 10:48
    "Tja, für Sie ist die Nazizeit mit heute vergleichbar, da dann ist eine Antwort überflüssig."

    Nein Frau Dagmar. Öffnen Sie sich. Es geht nicht um billige Nazi-Vergleiche. Wir sind nicht im Sportstadion und eine Mannschaft gewinnt. Es geht nicht um die Bedienung von Reflexen, "Framing", Marketing, Klicks, einfache Wahrheiten in 256 Zeichen.

    Das Problem waren nicht die Nazis. Das Problem war, dass eine ganze Mehrheitsgesellschaft ihnen folgen konnte. Ich glaube nicht, dass wir heute grundstrukturell anders sind. Die Wenigsten werden geahnt haben wohin es führt. Muss einem immer klar sein: Es musste bis zum Schluss und bitterster Katastrophe durchdekliniert werden. Konnte nur noch von Aussen beendet werden. Wenn man da nicht landen will, muss man Helle schon am Anfang sein. Da gehts um Prinzipien.
    Versammlungen, Blockaden, Demonstrationen sind nicht "Verabredung zu Straftaten"

  10. 105.

    "Glauben Sie tatsächlich, dass Umweltschutz gegen die Bevölkerung praktiziert werden kann? Durch Nötigung? "

    Erkennen Sie nicht die sozusagen frühkindliche Retardierung einer ganzen Gesellschaft /gesellschaftlichen Diskussion? Schmeissen wir uns auf den Boden und trommeln mit den Fäustchen?
    Wir sprechen über das Versammlungsrecht (!!!), im weiteren Sinn über Streikrecht (!!!). Wenn das "Nötigung" sein soll, ist das Versammlungsrecht abgeschafft. Dann bestimmt die Obrigkeit wann ihr die Gewährung genehm ist.

    Wir kommen gar nicht dazu über die unbedingt zentrale Frage zu reden, wie die anstehende Modernisierung unserer Produktions- und Lebensweise SOZIAL, FAIR, DEMOKRATISCH und SOLIDARISCH mit der Welt die unsere Entscheidungen auch betrifft organisiert werden kann. Mainstream ist: Zu teuer. Auch nicht nötig. Sowieso alles übertrieben. Wer was fordert und formuliert ist sowieso Ideologie. Das im Kreis. Im Kreis. Im Kreis. Und Krieg.

  11. 104.

    SickBoyBerlin Donnerstag, 25.05.2023 | 14:35 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 25.05.2023 um 12:45
    "IWenn jemand eine Bringschuld hat, terrorisiere ich solange seine Angehörigen, bis meine Forderungen erfüllt werden? Brauch ich nicht."

    Sie werden akzeptieren müssen, in einem organisierten Gemeinwesen zu leben. Was Sie brauchen ist sicher nicht unbedeutend. Aber es ist nicht das Wesentliche in einem Gemeinwesen.

    Wenn Sie sich von den wenigen Profiteuren erzählen lassen, dass Versammlungs- Demonstrations- Protestrecht, sei in seiner alltagspraktisch einfachsten Folge "Terror" "Straftat" "Kriminelle Vereinigung" Worüber reden wir dann noch?
    Kämen Sie einmal runter, schauten sich realistisch an, wann Sie persönlich von einer Klimablockade betroffen waren...dafür wollen Sie der Obrigkeit das Versammlungsrecht auf dem Silbertablett zur Entsorgung servieren?
    Man könnte auch polemisch sagen: Den Klimablockierern den Sieg lassen, dass IHNEN ein Grundrecht stumpf gemacht wurde?

  12. 103.

    Sie bemerken überhaupt nicht, wie Ihr Versuch, die maximale Distanz zwischen sich und Nazis aufzubauen indem Sie gebetmühlenartig den Begriff "Nazikeule" verwenden, an Unglaubwürdigkeit und Erbärmlichkeit nicht zu überbieten ist. Oder für einfache Gemüter übersetzt: Kein Mensch, der ein tatsächliche Distanz zu Nazis hat, verwendet diesen Begriff. Selbst WENN sie eine maximale Distanz zu Nazis haben, wovon ich einfach mal ausgehe, kann ich Ihnen nur empfehlen, den Begriff auch allein deshalb wegzulassen, um in der Öffentlichkeit nicht den Einruck enstehen zu lassen, dass sie genau jener gesellschaftlichen Randgruppe näher stehen, als Ihnen lieb ist.

  13. 102.

    Herr Neumann - eine Sitzblockade ist keine Gewalttat.
    Wollen Sie eine behindernde, störende, den Alltag blockierende Demonstration als Gewalttat als Straftat, als kriminell, die Protestierenden als Kriminelle ansehen, macht Ihre Rede Sinn.
    Aber: Eine Demonstration, eine Sitzblockade, eine Protestversammlung ist keine Straftat, keine Nötigung. Sie ist konstituierendes Grundrecht. DNA demokratischer Verfasstheit. Deren alltagspraktische Folge Behinderungen, Sperrungen, Staus sind. Wer ein Versammlungsrecht ohne das will, bestreitet faktisch das Versammlungsrecht. Müsste im nächsten Schritt staatlich erlaubte Demonstrationszonen einrichten. Reduziert Demonstrationsrecht auf symbolisches Theater.

    Wir haben das alles bereits diskutiert. 1980. Da waren sich dieselben Milieus nicht zu Blöde Blockaden vor Atomraketensilos als Straftat zu verfolgen. Heute hat eine Regierungspartei eine Heinrich-Böll-Stiftung. Als Heinrich Böll noch nicht tot war, sass er in einer Sitzblockade.

  14. 101.

    "Unangemeldete Demonstrationen sind ohnehin nicht zulässig."
    Eine Spontandemo aus aktuellem Anlass, wie bei der Schleichdemo z.B., muss nicht angemeldet werden. Vor Ort muss sich lediglich ein Verantwortlicher zu erkennen geben, der dann ggf. dem Einsatzleiter der Polizei die Route mitteilt. Alles andere ergibt sich dann.
    Sollten sie es nicht glauben, können sie es hier nachlesen:
    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html
    "Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Bei solchen sogenannten Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht. Denn Art. 8 Abs. 1 GG schützt auch das Recht, sich spontan zu versammeln."

  15. 100.

    Ist das ihr ernst? Wenn jemand eine Bringschuld hat, terrorisiere ich solange seine Angehörigen, bis meine Forderungen erfüllt werden? Brauch ich nicht.

  16. 99.

    "Oder schwingen Sie wieder einmal die Nazikeule, weil Ihnen nichts besseres einfällt, um wegen mehrerer Gewalttaten verurteilte Kriminelle in Schutz zu nehmen?"

    1. sind das keine Kriminellen, auch wenn politisch motivierte das so darstellen wollen

    2. welche "Nazikeule"?

    Wieder einmal bedienen sich bei dem Vokabular von Rechtsextremen.

  17. 98.

    „Warum glauben Sie seriöser Diskussionsteilnehmer zu sein?“

    Was denken Sie denn eigentlich über sich?

    Ich denke, Sie sind unseriös und Verweise auf die schier unendlich vielen Beiträge hier auf dieser Plattform, zu jedem Thema etwas zu melden. Und das mit der Hybris der Vollkommenheit.

  18. 97.

    Sachlich auf Argumente eingehen, genau das tun Sie nicht.
    Glauben Sie tatsächlich, dass Umweltschutz gegen die Bevölkerung praktiziert werden kann? Durch Nötigung?

    Sie schreiben viele Wörter...

Nächster Artikel