Reaktion auf Klima-Proteste - Stübgen erwägt längeren Sicherungsgewahrsam in Brandenburg

Mi 30.11.22 | 21:06 Uhr
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Michael Stübgen (CDU), Minister des Innern und für Kommunales, nimmt an einer Pressekonferenz nach einer Sondersitzung des Kabinett Brandenburg zum Thema Energie- und Versorgungssicherheit teil. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 30.11.2022 | C. Hölscher/D. Azzam | Bild: dpa/Fabian Sommer

Angesichts der Blockaden von Klima-Aktivisten prüft der Brandenburger Innenminister Stübgen, ob die Dauer des Sicherungsgewahrsams verlängert werden sollte. Bisher sind es vier Tage. Stübgen will sich an Bayern orientieren - dort sind es 30 Tage.

Der sogenannte Sicherungsgewahrsam könnte in Brandenburg nach den Worten von Innenminister Michael Stübgen (CDU) auf bis zu eine Woche verlängert werden. Im rbb24 Inforadio sagte er, bisher sei die Höchstdauer von vier Tagen in Brandenburg ausreichend.

Angesichts "direkter Angriffe auf kritische Infrastruktur" - Stübgen verwies hier auf eine Aktion von Klima-Aktivisten am Flughafen BER oder auf eine Behinderung bei der Energieerzeugung - könne es aber sein, dass er dem Landtag eine Änderung des Polizeigesetzes vorschlagen werde.

Stübgen will in Bayern um Rat fragen

Bei der am Mittwoch beginnenden Inneministerkonferen in München wolle er sich aber zunächst mit den anderen Ministerinnen und Ministern austauschen, sagte der CDU-Politiker. Vor allem aus Bayern wolle er hören, wie die Erfahrungen mit einem längeren Sicherungsgewahrsam seien.

"Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, die Höchstzahl auf 30 Tage auszuweiten", betonte Stübgen. Es gehe ihm aber um die Möglichkeit, "kurzfristiger zu verhindern, dass Wiederholungstäter unterwegs sind".

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Vorschlag stößt auf unterschiedliche Reaktionen

Die Dauer des Sicherungsgewahrsams eventuell zu verlängern, stößt unter den Landtagsabgeordneten auf unterschiedliche Meinungen. Die Brandenburger AfD begrüßte die Idee, man sollte sich aber ein Beispiel an dem bayerischen Vorbild nehmen, sagte die innenpolitische Sprecherin Lena Kotré am Mittwoch rbb24 Brandenburg aktuell. Die Linke argumentierte dagegen, dass eine Präventivmaßnahme unverhältnismäßig sei. "Der Rechtsstaat wird darauf Antworten finden", sagte Marlen Block, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion.

Um den Sicherungsgewahrsam zu verlängern, müsste das Brandenburger Polizeigesetz geändert werden. Das schließt der Koalitionsvertrag allerdings aus. So sehen SPD und Grüne derzeit keine Notwendigkeit für schärfere Gesetze. Die CDU räumte ein, dass man über einen Koaltionsvertrag immer reden könnte.

Debatte um Prävention und Strafen

Klima-Aktivisten haben in den vergangenen Wochen vielerorts Blockade-Aktionen durchgeführt, auch in Berlin und Brandenburg. Sie klebten sich auf Straßen oder auch an Gemälden in Museen fest und bespritzten Kunstwerke mit Lebensmitteln, ohne sie aber zu beschädigen. In der Folge entbrannte eine Debatte über Strafen oder mögliche präventive Maßnahmen.

In Bayern wurden einige Aktivisten zur Verhinderung weiterer Aktionen für jeweils bis zu 30 Tage in Gewahrsam genommen. Dies hatte ebenfalls zu teils harter Kritik geführt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 30.11.2022, 6:00 Uhr

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85 Kommentare

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  1. 85.

    Martina falls Sie es noch nicht begriffen haben die Kommentare sind dazu da sich über ein bestimmtes Thema auszutauschen und seine Meinung in vernünftiger Art und Weise vor zu tragen. Was Sie hier veranstalten ist kaum noch zu ertragen. Sie glauben hier wahrscheinlich als einzige die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Ich würde mal sagen Sie kommen mal wieder einwenig runter und versuchen sachlich zu bleiben und hören auf andere hier persönlich anzugreifen. Sollte ihnen das nich gelingen würde ich vorschlagen Sie holen sich irgendwo Hilfe. Lernen Sie damit umzugehen das es unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Themen gibt und hören Sie bitte auf die Anderen hier mit ihrer überheblichen Art zu belehren.

  2. 84.

    Ja es ist aber ein Unterschied ob ein Minister Dinge fordert, die das Gebot der Verhältnismäßigkeit sprengt oder den bestehenden Rechtsrahmen vernünftig anwendet.
    Wir müssen hier nichts strafrechtlich verschärfen. Und erst recht nicht politisch motiviert.
    Da hat @Martina mit ihrem Verweis in unsere Geschichte völlig recht. Das Strafrecht dient nicht dazu politische, persönliche Ansichten durchzusetzen.

  3. 83.

    Viel Geschwurbel, kurzer Tenor: Genau wie Trump glauben Sie sich im Recht und feiern Straftaten. Nochmals: Es gibt keine gute Gewalt, auch wenn Sie vielleicht anders sozialisiert worden sind und gelernt haben, dass man für seine Sache der Bevölkerung seinen Willen diktieren.

  4. 82.

    Herr Neumann,
    zum einen sprengt Ihre rhetorische Frage den kleinen Kommentarkasten hier, zum anderen ist niemand Ihr kostenfreier Bildungsbeauftragter. Haben Sie da Nachholbedarf kümmern Sie sich selber. Es gibt genug Literatur und Bildungsangebote mit denen sich bereits um Sie bemüht wird. Nehmen Sie es wahr.

    Warum in gesellschaftspolitischen, ökonomischen, menschenrechtlichen, bürgerrechtlichen, weltpolitischen Fragen manchmal den klügsten und redlichsten Minderheiten der "Rechtsweg" faktisch, alltagspraktisch verwehrt ist - darüber klärt Sie historisch-kritische Expertise auf. Ebenso, warum brav-bürgerlich-mittige, sich im Recht wähnende Mehrheiten manchmal NSDAP und Leute wie Hitler, Trump, Orban Mehrheiten in demokratischen Parlamenten verschaffen ebenso.

  5. 81.

    "Bürger ohne rechtsstaatliche Verfahren einfach politisch motiviert zu bestrafen, gar der Freiheit zu berauben, klingt nach Diktatur oder Faschismus."
    Auch in Bayern geht das nur mit Gerichtsentscheidung, es gibt da keine Willkür von Polizei oder Politikern.

  6. 80.

    Warum gehen Sie nicht den Rechtsweg sondern feiern Straftäter, die wie die Querdenker und Ihre Idole von damals glauben, den Willen des Volkes zu kennen, sich aber wohlweislich nicht einer demokratischen Wahl stellen.

  7. 79.

    Danke Herr Stübgen - bitte weiter so!
    @Martina
    Das "geheimnisvoll wesenhafte Wesen" nennt sich Gebietskörperschaft Brandenburg, dessen handelndes Organ u.a.
    das Innenministerium unter Leitung des Innenministers Stübgen als Organwalter ist. Bitte
    @Dagmar - Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sind Straftaten. § 240 StGB - § 315b StGB
    @Daniel @Krauty @Moni @Horst @Hanne- Es handelt sich um zulässige, rechtsstaatliche Maßnahmen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbindungsgewahrsam

  8. 78.

    Wieso? Das stimmt doch. Gerade in Bayern und in Brandenburg nimmt man es mit Gesetzen nicht so genau.

    Das Bayerisches Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig und wurde deswegen vom BVerfG zurückgepfiffen. In Brandenburg arbeitet Stübgen mit miesen Taschenspielertricks um Kesy am Laufen zu halten, was genau so verfassungswidrig ist.

    Da passt es auch dass Stübgen nach bayrischen Vorbild verfassungswidrig kriminalisieren und wegsperren will. Stübgen sollte mal lieber seine Arbeit verrichten und sich bei seinen Polizisten umsehen die vor rechtsextremen Symbolen posieren.

    Was ist eigentlich daraus geworden? Achja, ein "ach du böser Junge" und sonst nichts.

    https://www.rbb24.de/studiocottbus/politik/2020/02/polizisten-cottbus-graffito-ende-gelaende.html

  9. 77.

    Ihr Zitat: ""Straftaten? Haben sie sich den Quatsch selbst ausgedacht""

    Meine Antwort verweist auf das Berliner Urteil von heute:
    "" Der Student habe sich der Nötigung, des Widerstands sowie des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Mittwoch seine Entscheidung.""

    Noch weitere Fragen?

  10. 76.

    So begegnet man Leuten vorab, die Probleme mit der Demokratie und Begrifflichkeiten haben. Reaktionär ist so ein Beispiel.

  11. 75.

    Wossi Berliner im Umland Mittwoch, 30.11.2022 | 18:22 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 30.11.2022 um 15:18
    "Ich kann nichts dafür, wenn Sie die Gesetze nicht verstehen..."

    Schwache, autoritäre Replik. Sie wissen sehr gut, dass ich "die Gesetze" sehr gut verstehe.
    Sie möchten Sie sich nur zur Beute machen. Als Apologet einer herrschenden Ordnung /Ökonomie, die Rechtsbruch höchst selektiv und für ihre Agenda funktional auslegt.
    Das ist ja nun historisch kein neuer Konflikt. So wie Ihre reaktionäre Haltung auch nicht.

  12. 74.

    Lassen sie mal schön die Kirche im Dorf mit ihrem Vergleich.

  13. 73.

    Berliner Berlin Mittwoch, 30.11.2022 | 18:09 Uhr
    "Nicht prüfen einfach machen, für mich sind das schon lange keine Aktivisten mehr.
    Lebensgefährlich diese Leute, einfach mal ein paar Videos von denen anschauen, extremistisch ist da noch harmlos."

    Morgen früh stürmt ein "Nicht-Prüfen-Einfach-Machen"-Einsatzkommando Ihre Wohnung.
    Dafür muss man sich nicht einmal ein Video von Ihnen anschauen. Das wäre auch schon zu viel des Prüfens.
    Sie gehen sicher klaglos in Haft. Wo gehobelt wird fallen Späne. Ist ja offenbar Ihr Begriff von Gesellschaft.

    Der brav-bürgerliche Mittelstand völlig ausser Rand und Band. Historisch nicht neu. Und am Ende ist er es natürlich nie gewesen.

  14. 72.

    Jetzt antworten sie wieder auf sich selbst, nur diesmal ohne Sockenpuppen? :-D

  15. 71.

    Interessant ist auch ein anderer Artikel:

    "Denn in der Bundeshauptstadt hatten die Blockaden – wie in Berlin – zu keinen ernsthaften Problemen der Einsatzkräfte geführt. Und es wurden noch keine Beschädigungen von Kunstwerken vorgenommen. Bisher habe es sich größtenteils nur um Verwaltungsübertretungen gehandelt."

    https://www.derstandard.de/story/2000140472425/gefaengnisstrafen-fuer-klimademonstrantinnen-in-deutschland-moeglich?ref=rec

  16. 70.

    TimoMittwoch, 30.11.2022 | 18:10 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 30.11.2022 um 15:14
    "Immer werden sie persönlich und bellen laut, warum nur?"

    Was mischen Sie sich denn nun unqualifiziert in einen Disput ein, in dem mir einer unqualifiziert schlicht daherkommt?
    Immer dieses Gewimmere, wenn der Stammtisch von einer inhaltlich-sachlichen Diskussion überfordert ist.

  17. 69.

    Und es muss einen Schiedsrichter geben, der ist ein Richter und aus gutem Grund nicht die „Martinas u. Lenis“ dieser Welt.

  18. 68.

    Bürger ohne rechtsstaatliche Verfahren einfach politisch motiviert zu bestrafen, gar der Freiheit zu berauben, klingt nach Diktatur oder Faschismus.
    War im III. Reich auch nicht anders!
    Ist der Anfang vom Ende einer Demokratie!
    Ob die Verfassungsrichter da folgen werden?

  19. 67.

    Straftaten? Haben sie sich den Quatsch selbst ausgedacht oder von dem verurteilten Straftäter und Autolobbyist Dobrindt übernommen? Der hat jedenfalls richtig Erfahrung mit Schmutz-, Diffamierung- und Verleumdungskampagnen.

  20. 66.

    Ich kann nichts dafür, wenn Sie die Gesetze nicht verstehen...

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