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Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 26.04.2024 | Andreas B. Hewel | Quelle: dpa/Bernd Settnik

Brandenburg

Landtag beschließt Verfassungstreue-Check für Beamte

Nach langen Diskussionen ist es beschlossen: Brandenburgs Beamte werden zukünftig noch vor der Vereidigung auf Verfassungstreue gecheckt. Bis zuletzt gab es heftige Kritik, auch von Gewerkschaften. Am Gesetz änderte das aber kaum etwas. Von Markus Woller

Eine angehende Lehrerin arbeitet in ihrer Freizeit für ein rechtsextremes Videoformat, das unter anderem gegen islamische und jüdische Organisationen und Migranten hetzt – erst im vergangenen Jahr war dieser Fall aus Brandenburg an die Öffentlichkeit gelangt. Die Landesregierung will es solchen Anwärtern nun schwerer machen, später tatsächlich in den Staatsdienst übernommen zu werden. Der Landtag hat am Freitag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen und der Gruppe von BVB/Freie Wähler den Weg für einen Verfassungstreuecheck frei gemacht.

Egal ob bei Lehrern, der Polizei oder bei Finanzbeamten: Ab September soll es für alle angehenden Beamten vor dem Schwur des Amtseides eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben. Geklärt werden soll, ob Anwärter bereits durch Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Dabei dürfen dem jeweiligen Dienstherren nur Erkenntnisse mitgeteilt werden, die öffentlich zugänglich waren. Nachrichtendienstliche Mittel, wie das Abhören oder Informationen von V-Leuten, sind nicht erlaubt.

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4.000 Extremisten in Brandenburg

Aber auch bereits im Staatsdienst befindliche Beamte können nun mit einer solchen Abfrage konfrontiert werden, wenn der Vorgesetzte oder der Dienstherr hinreichende Hinweise auf einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht erhalten hat.

CDU-Chef Jan Redmann macht in dieser Woche klar, dass er in dem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt in der aktuellen politischen Lage sieht. Die Situation sei so gefährlich wie nie. Dem Verfassungsschutz seien mittlerweile mehr als 4.000 Extremisten unterschiedlichster Couleur in Brandenburg bekannt. Vor allem Rechtsextremisten nutzten mittlerweile ausgeklügelte Unterwanderungsstrategien und drängten auch ins Beamtentum.

Über die Details des neuen Gesetzes wurde lange gestritten, auch in der Brandenburger Koalition. Gerade noch rechtzeitig vor den letzten Landtagssitzungen der Legislatur einigten sich die Regierungspartner auf einen Gesetzestext. Unter anderem war lange nicht klar, ob auch Richter und Staatsanwälte vor ihrer Vereidigung gecheckt werden sollen. "Wir wollen keine Lex Waffenträger", sagte SPD-Fraktionschef Daniel Keller am Mittwoch vor dem Landtag - also kein Gesetz nur für Beamte mit Dienstpistole. Die Polizeigewerkschaft hatte vor einer Brandmarkung ihrer Beamten gewarnt. Nun also gilt der Check für alle. Das ist deutschlandweit einmalig.

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AfD beklagt "DDR 2.0"

Die AfD-Fraktion sieht in dem Gesetz einen Angriff auf sogenannte "Andersdenkende". Das Land gehe damit einen Weg "zurück zur DDR 2.0", warf die Abgeordnete Marianne Spring-Räumschüssel dem Innenminister vor. Die AfD-Innenpolitikerin Lena Kotré sprach von einem "knallharten Eingriff in die Berufsfreiheit" und behauptete, wegen des Gesetzes sei die ganze Landesregierung selbst ein Fall für den Verfassungsschutz. Die Fraktion wolle deswegen vor dem Landesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen die Neuregelung einreichen, hieß es.

Dass die Novelle des Beamten- und Disziplinargesetzes nicht ausreichend in den entsprechenden Ausschüssen debattiert wurde, bemängelt nicht nur die Opposition von AfD und Linken. Auch zahlreiche Beamtengewerkschaften hatten sich in dieser Woche mit einem gemeinsamen offenen Brief zu Wort gemeldet. Ihnen geht es um eine Gesetzesänderung, die aus ihrer Sicht "Huckepack" mitverabschiedet wurde.

So packt die Landesregierung mit der Neuregelung auch das Disziplinarrecht an. Statt wie bisher durch ein unabhängiges Gericht können Beamte demnach zukünftig per Verfügung des Dienstvorgesetzen oder Dienstherren zurückgestuft oder aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. "Der Schutz der Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten vor politisch geprägten Einflussnahmen" würde dadurch geschwächt, heißt es in dem Schreiben. "Parteiische und voreingenommene Dienstvorgesetzte können per Verfügung das bestehende besondere Dienst- und Treueverhältnis beenden", so die formulierte Sorge.

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CDU sieht genügend Einspruchsmöglichkeiten

Im Nachgang des Briefes wurde der Gesetzgebungsprozess in dieser Woche noch einmal erweitert, eine weitere Lesung im Landtag und eine Hauptausschusssitzung angesetzt. Im Ergebnis sicherte Innenminister Stübgen zu, Vorgesetzte durch ein Rundschreiben für die Gefahr von Missbrauch zu sensibleren. Grundsätzliche Probleme sehe er aber nicht.

Die Linke bemängelt außerdem, dass das Gesetz nicht klar auf extremistische Vorkommnisse beschränkt wurde. Rechtlich sei dies nicht möglich gewesen, hieß es von den Regierungsfraktionen. Auch die Möglichkeiten, Einspruch gegen die Zurückstufung oder Entlassung einzulegen, seien beschnitten worden, so die Linken-Abgeordnete Marlen Block. Der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher betonte hingegen, auch in Zukunft könnten Beamte gegen ihre Entfernung aus dem Dienst juristisch vorgehen und klagen. Das Gesetz werde Disziplinarverfahren dennoch beschleunigen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.04.2024, 13:40 Uhr

Beitrag von Markus Woller

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