Ansprüche der Karteninhaber - So gehen Hertha und Union mit Ticketerstattungen um

So 12.04.20 | 15:18 Uhr | Von Till Oppermann
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Zeughaus, Stadion An der Alten Försterei, 1. FC Union Berlin, Köpenick, Treptow-Köpenick, Berlin, Deutschland (Quelle: dpa/Schöning)
Bild: dpa/Schöning

Die Bundesliga ist in der Zwangspause - und so können viele Ticketinhaber ihre Karten nicht nutzen. Wollen sie nun ihr Geld zurück, haben Dauerkarten- und Tagesticketbesitzer unterschiedliche Rechte. Zunächst heißt es aber: Abwarten. Von Till Oppermann

Ostersamstag, 15:30 Uhr. Es wäre eigentlich der Moment gewesen, an dem im Berliner Olympiastadion Hertha BSC gegen den FC Augsburg angepfiffen wird. Doch der 29. Spieltag ist der mittlerweile vierte, der wegen der Corona-Unterbrechung vorerst nicht stattfindet.

Die Spielpause soll erstmal bis zum 30. April dauern. Partien vor Zuschauern gelten auch danach als völlig ausgeschlossen. Viele Berliner und Brandenburger hatten jedoch vorher schon Karten gekauft, zum Beispiel auch für das eigentlich ausverkaufte Stadtderby, das am 21. März stattgefunden hätte. Werden sie entschädigt - und wenn ja: Wie eigentlich und wann?

Union Berlin: Spiele nicht abgesagt, nur verschoben

"Juristisch besteht keine Pflicht, auf die Ticketinhaber zuzugehen", sagt Irina Klein aus der Rechtsabteilung der Berliner Verbraucherzentrale. Wer entschädigt werden wolle, müsse sich selbst an den Veranstalter wenden. "Das sind in diesem Fall die Vereine."

Bei denen bittet man um Geduld. Christian Arbeit, der Geschäftsführer Kommunikation des 1. FC Union, verweist in einer E-Mail an rbb|24 darauf, dass die Spiele bislang nicht abgesagt, sondern nur verschoben seien. "Wir werden uns zu all diesen Fragen dann positionieren, wenn die Dinge mehr sind als Spekulation."

Bei Hertha BSC behielten die Karten vorerst ihre Gültigkeit. Bei grundlegenden Änderungen wolle man über den neuen Stand informieren.

Dieser könnten sich am 17. April ergeben. Dann findet nämlich die nächste außerordentliche Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) statt. Dort wollen die Vereine über das weitere Vorgehen entscheiden - und möglichst für ein wenig Gewissheit sorgen in ungewissen Zeiten.

Verbraucherschutzzentrale: Anspruch auf Rückerstattung

Für Irina Klein spielt es für Tagestickets jedoch überhaupt keine Rolle, was die Vereine dort im Bezug auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs entscheiden. Wer ein Ticket für einen bestimmten Termin - wie zum Beispiel das Derby - erworben hat, habe bei einer Verschiebung Anspruch auf Rückerstattung. Denn es sei nicht gesagt, ob man an einem möglichen neuen Termin auch Zeit hat. "In diesem Fall auf Alternativ-Veranstaltungen zu verweisen, halte ich für nicht rechtens, wenn man sagt, man schließt die Rückzahlung aus."

Was Sie jetzt wissen müssen

Dauerkarteninhaber können auf Ersatztermine verwiesen werden

Das hat bisher auch niemand getan. Wie auch, wenn neue Terminierungen, wie es Christian Arbeit formuliert, Stand jetzt sowieso nur "Spekulation" sind. Da diese aber wohl sowieso ohne Zuschauer stattfinden würden, muss es spätestens dann Lösungen geben.

Das gilt auch für Dauerkarteninhaber. Die könne man laut Klein, anders als die Käufer von Tagestickets, sehr wohl auf Ersatztermine verweisen. Es gäbe nämlich beim Kauf der Karte keine konkreten Ansetzungen. "Und wenn da tatsächlich eine Verlegung stattfinden sollte, könnte man über den Ausschluss der Rückerstattung sprechen." 

Eine neue Regelung könnte Gutscheine erlauben

Einen Weg, eine Rückerstattung zu organisieren, macht Hertha vor. Auf der Website des Klubs gibt es ein Formular für Dauerkarteninhaber [herthabsc.de]. Sie können ihre Daten eingeben und sich entweder für eine Rückerstattung oder eine Spende entscheiden. 

Wahrscheinlich können die Klubs - wenn sie wollen - aber auch ohne Ersatz-Veranstaltungen um eine direkte Rückzahlung herumkommen. Unter normalen Umständen sei die Annahme eines Gutscheines statt der Rückerstattung des Geldes für den Ticketinhaber freiwillig, sagt Klein. Allerdings habe das Bundeskabinett eine neue Regelung auf den Weg gebracht. "Alle Tickets für Veranstaltungen, die bis zum 8. März gekauft wurden, müssen nicht als Gelderstattung zurückgezahlt werden." Man darf als Veranstalter stattdessen Gutscheine ausgeben.

Den Veranstaltern würde so die Möglichkeit eingeräumt, in der Krise nicht das ganze Geld zurückzahlen zu müssen - so könnten sie liquide bleiben.

Verbraucher wären so erst einmal verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Befristet wären diese dann bis Ende 2021. Würden sie bis dahin nicht eingelöst, entstünde dem Verbraucher automatisch ein Zahlungsanspruch. Ein endgültiger Beschluss durch den Bundestag steht noch aus. 

Union-Fans wollen für den Verein verzichten

Bei Union kann der Verein indes darauf hoffen, nicht mal viele Gutscheine ausgeben zu müssen. Christian Arbeit schreibt: "Bislang liegen uns keine Anfragen zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern vor." Das könnte auch mit einer gemeinsamen Aktion vieler Fanklubs zusammenhängen [fc-union-berlin.de]. Am 7. April verbreiteten sie einen Aufruf an alle Unioner. Ihr Credo lautet "Gemeinsam Eisern".

In dem Schreiben kündigen sie an, wegen der "bedrohlichen Lage" auf Regressforderungen zu verzichten. Das gelte für die anteilige Rückzahlung von Dauerkarten und die Rückerstattung von Spieltagstickets. Darüber hinaus rufen sie alle anderen Unioner dazu auf, es ihnen gleichzutun. Unter der Überschrift "Unioner, unterstützt unser Handeln durch euren Verzicht" erinnern sie an andere Fan-Aktionen in der Vergangenheit, die dem Verein enorm geholfen haben. Insgesamt haben 63 Fanklubs den Aufruf unterzeichnet.

Beitrag von Till Oppermann

2 Kommentare

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  1. 2.

    Angenommen du kaufst eine Tageskarte für einen Verein den du nicht magst, sondern kommst wegen der Gastmanschaft die du anfeuerst. Was bringt dir dann der verdammte Gutschein????????

  2. 1.

    Wer in dieser Situation auf eine Erstattung der Ticketspreise beharrt, kann auch gleich die Mitgliedschaft kündigen.

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