Oberverwaltungsgericht -
Die Errichtung und der Betrieb einer Hähnchenmastanlage in der Nähe von Groß Haßlow bei Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) ist endgültig nicht zulässig.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam zurückgewiesen. Das gab es am Freitag bekannt. Demnach sei die Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Anlage nicht rechtmäßig.
Revision nicht zugelassen
Der Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen. Dabei hatten der Naturschutzbund (Nabu) und die Bürgerinitiative "Wittstock Contra Industriehuhn" seit 2014 gegen die riesige geplante Hähnchenmastanlage geklagt.
Das Landesumweltamt Brandenburg hatte 2012 zunächst eine Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Anlage mit 380.000 Tieren erteilt. Allerdings entschieden sich die Betreiber später, das Konzept der genehmigten Anlage auf die sogenannte Langmast umzustellen. Das hätte eine Vergrößerung der Kapazität zur Folge gehabt. Das Landesumweltamt hatte 2014 trotzdem die Genehmigung verlängert.
Anlage liegt seit Jahren brach
Die Kritiker der Anlage hatten vorgebracht, dass dabei nicht das veränderte Planungsrecht berücksichtigt wurde. Die Umstellung von Kurz- auf Langmast führe zu einem erheblichen Anstieg der Emissionen, hatte etwa der Nabu argumentiert. Die längere Mastdauer sei für die Tiere besonders quälend; so würden sie größer, stünden dadurch enger zusammen und länger auf ihrem Kot. Außerdem führe der Betrieb der Anlage zur Zerstörung von Biotopen.
Aufgrund der Klagen wurde 2014 ein Baustopp verhängt, seitdem liege die fast fertige Anlage brach, wie eine Sprecherin der Bürgerinitiative dem rbb am Freitag sagte.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 06.10.2023, 19:30 Uhr