Berliner Arbeitsgericht entscheidet -
Die Betriebsratswahl beim Berliner Start-up Gorillas kann wie geplant in der kommenden Woche erfolgen. Das hat das Berliner Arbeitsgericht am Mittwoch entschieden. Zwar habe es möglicherweise Fehler bei dem Wahlverfahren gegeben, diese reichten aber nicht für eine Unterbrechung der Wahl aus, erklärte das Gericht.
Wenn es Anfechtungsgründe gebe, müsse der Lieferdienst Gorillas die Betriebsratswahl später anfechten, so Richter Michael Ernst. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Unternehmen wollte Wahl verhindern
Das Unternehmen wollte die vom 22. bis 27. November geplante Wahl mit sofortiger Wirkung stoppen. Es hatte unter anderen argumentiert, dass der Wahlvorstand angesichts von erst kürzlich erfolgten Umstrukturierungen nicht zuständig sei für die Beschäftigten, die zur Wahl aufgerufen seien.
Bei dem Lieferdienst gibt es seit Monaten Streit um die Arbeitsbedingungen. Am Arbeitsgericht Berlin sind nach Angaben einer Sprecherin Dutzende Verfahren anhängig.
Sendung: Inforadio, 17.11.21, 13:30 Uhr