Urteil des Berliner Landgerichts - 49-Jähriger soll nach tödlichen Schüssen vor Backshop lebenslang in Haft

Fr 05.08.22 | 19:29 Uhr
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Eingang am Kriminalgericht Moabit. (Foto: Philipp Znidar/dpa)
Bild: Philipp Znidar/dpa

Knapp ein Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einen 46 Jahre alten Mann vor einem Backshop in Berlin-Wedding ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht habe den 49-Jährigen des Mordes schuldig gesprochen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Die Anklage ging davon aus, dass sich der Mann an der Familie des Opfers rächen wollte. Anlass sei eine tödliche Messerstecherei drei Monate zuvor gewesen, bei der ein Neffe des Angeklagten starb.

Vier Schüsse aus zwei Meter Entfernung abgegeben

Laut Ermittlungen saß das 46-jährige Opfer am 27. August 2021 gegen 19.35 Uhr nichtsahnend mit Bekannten vor einem Backshop an der Reinickendorfer Straße, als sich der Angreifer näherte. Aus einer Entfernung von zwei Metern habe der Täter vier Schüsse abgefeuert. Der 46-Jährige wurde unter anderem im Hals getroffen. Er starb noch am Tatort.

Anlass der Schüsse soll laut Anklage der gewaltsame Tod eines Neffen des Angeklagten gewesen sein. Der 49-Jährige mit deutscher und irakischer Staatsbürgerschaft sei davon ausgegangen, dass der Sohn des attackierten Tunesiers den 18-Jährigen im Mai 2021 getötet hatte. Der Angeklagte sei überzeugt gewesen, dass die verletzte Ehre seiner Familie "nur durch die Tötung eines Angehörigen der Familie des vermuteten Täters wiederhergestellt werden könnte", so die Anklage. Dabei habe er gewusst, dass den 46-Jährigen keinerlei Schuld am Tod des 18-Jährigen traf.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte befand sich seit Oktober in Untersuchungshaft. Gegen den Sohn des erschossenen Mannes hat eine Jugendstrafkammer des Landgerichts im Februar 2022 wegen Totschlags eine Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verhängt. Er soll in einem Park ein Messer gezogen haben, als zwei große Gruppen in Streit geraten seien. Das Urteil gegen den zur Tatzeit 16-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig.

Der 49-Jährige hatte zu Prozessbeginn vor dreieinhalb Monaten zunächst geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.08.2022, 19.20 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    das diese hinterwäldler ihre moralvorstellungen hier öffentlich ausleben macht einen eigentlich nur fassungslos.

  2. 5.

    Lebenslang sind doch nur 25 Jahre. Und das bei der Erholungskur auf Steuerzahlerkosten. Ich hab hier noch kein Urteil über 2 mal lebenslang o.ä. vernommen. Seltsam das sich das hier keiner traut. Auch die Sexualstraftäter werden hier in Watte gepackt. Das geht eben nur in Dt.
    Tja auch das ist politisch gewollt, mein ich.

  3. 4.

    Man versuche mal die entstehenden Kosten die zu Lasten der Gesellschaft gehen sich vorzustellen:
    5Jahre 9 Monaten Gefängnis
    Unterbringung für den Sohn des Opfers
    (Tagessatz 150,00€?) +Kosten für Resozialisierung; Lebenslänglich für den Schützen+ Gerichtskosten + Kosten für Ermittlungsverfahren, plus, plus, plus!

    Alles: "Ährenmänner "

    Wie hieß es mal in einem Songtext:

    "Jetzt wieder in die Hände gespuckt, Wir steigern das Bruttosozialprodukt"

  4. 3.

    Endlich mal ein Urteil, welches eine „Strafe“ darstellt, wenn auch der Vollzug in Deutschland mehr eine Erholung ist!

  5. 2.

    Es gibt kein "Ehrenmord", nur Mord.

  6. 1.

    Berliner Landgericht hat aber schnell gearbeitet. Knapp 1 Jahr nach dem "Ehrenmord" schon Verurteilung. Wirklich Daumen hoch (wirklich ehrlich gemeint)!

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