Berliner Landgericht - Ex-Partnerin fast zu Tode gefoltert: Mann zu lebenslanger Haft verurteilt

Fr 21.10.22 | 17:56 Uhr
Gefängnismauer mit Stacheldraht an der Justizvollzugsanstalt Moabit in Berlin (Quelle: imago images)
Audio: rbb24 Inforadio | 21.10.2022 | Ulf Morling | Bild: imago images

Zehn Jahre nachdem er seine ehemalige Lebensgefährtin fast zu Tode gefoltert hat, ist ein 55 Jahre alter Mann in Berlin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Mann am Freitag des versuchten Mordes in zwei Fällen, der Geiselnahme, Vergewaltigung und schweren Körperverletzung schuldig.

Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Das Gericht ordnete außerdem eine Sicherungsverwahrung an, das heißt, dass der Mann auch nach Verbüßen seiner Strafe nicht auf freien Fuß kommt.

Tochter lag gefesselt im Nebenzimmer

Es sei ein versuchter Femizid gewesen, hieß es im Urteil. Der Angeklagte habe nicht akzeptieren wollen, dass sich die Frau "nicht nach seinen Vorstellungen verhält, ein selbstbestimmtes Leben führt". Er habe beschlossen, "sie zu bestrafen für die Trennung - er wollte sich schlichtweg rächen", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die damals 36 Jahre alte Frau im Oktober 2012 in ihrer damaligen Wohnung in Berlin-Schöneberg überfallen, gefesselt, geknebelt, sexuell misshandelt und schließlich mit einem Messer schwer verstümmelt hatte.

Während die Frau fast getötet wurde, lag ihre damals zehnjährige Tochter gefesselt in einem anderen Zimmer der Wohnung. Der Angeklagte habe auch sie töten wollen, stand für das Gericht nach neunmonatigem Prozess fest - "zum Ausschalten von Tatzeugen wollte er beide töten".

Der lebensgefährlich verletzten Mutter war es schließlich mit letzter Kraft gelungen, ein Fenster zu erreichen und auf sich aufmerksam zu machen. Ein Radfahrer hatte die Polizei alarmiert. Die Frau habe viele Operationen über sich ergehen lassen müssen. Bis heute sei sie gezeichnet durch die Verletzungen und leide.

Bereits im Iran und in den Niederlanden verurteilt

Der heute 55-Jährige war laut der Staatsanwaltschaft nach der Tat zunächst in den Iran geflohen. Dort sei er wegen der Tat in Berlin sowie einer weiteren Tat gegen eine Frau zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nach sechseinhalb Jahren in Haft sei er 2019 entlassen worden und in die Niederlande geflüchtet. Dort sei er bereits 2003 und 2005 wegen der Vergewaltigung und des versuchten Totschlags seiner damaligen Ehefrau verurteilt worden. In den Niederlanden wurde er 2020 gefasst und im Juli 2021 nach Deutschland überführt.

Mit seinem Urteil entsprach das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.10.2022, 16:25 Uhr

Nächster Artikel