Änderungen im Hundesteuergesetz - Hundemarken in Berlin bleiben weiteres Jahr gültig und werden dann abgeschafft

Di 22.11.22 | 16:58 Uhr
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Symbolbild: Ein Hund an der Leine mit einer Hundemarke (Quelle: IMAGO/Westend61)
Bild: IMAGO/Westend61

Eigentlich hätten zum Jahreswechsel in Berlin über 100.000 Hundemarken ausgetauscht werden müssen. Nun wird die Gültigkeit der alten Marken verlängert. Künftig soll es gar keine Marken mehr geben.

Die Geltungsdauer für Hundesteuermarken in Berlin wird um ein weiteres Jahr verlängert. Aktuelle Marken, die eigentlich Ende dieses Jahres ablaufen würden, bleiben also weiterhin gültig - bis zum 31. Dezember 2023. Wer bis zu diesem Zeitpunkt in Berlin einen neuen Hund anmeldet, bekommt bis zum Ablauf der neuen Frist weiterhin die Marke mit dem Gültigkeitszeitraum 2016-2022. Das hat die Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag mitgeteilt.

Nach dem Jahr 2023 würden dann gar keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben, hieß es weiter. Perspektivisch beabsichtige man stattdessen, die Daten des zentralen Hunderegisters und die Chips der Hunde für die steuerliche Erfassung und Kontrollen zu nutzen.

Pflicht zur Anmeldung im zentralen Hunderegister

Hundehalter in Berlin sind seit diesem Jahr verpflichtet, ihre Hunde elektronisch in einem zentralen Register anzumelden. Diese Pflicht beginnt mit dem Tag der Haltung. Halter, die beim Start des Hunderegisters bereits einen Hund hatten, hatten bis zum 1. Juli 2022 Zeit, ihren Hund anzumelden.

Darüber hinaus sind Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde ab dem dritten Monat chippen zu lassen. Kommen Halter dieser Pflicht nicht nach, sind Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig.

Unklar ist allerdings noch, wie beispielweise Ordnungsamtsmitarbeiter Hunde nach einem Wegfall der Steuermarken genau überprüfen sollen oder können. Grundsätzlich sei bisher geplant, über das Hunderegister überprüfbar zu machen, ob eine steuerliche Anmeldung vorliegt, heißt es von der Finanzverwaltung. "Über die genauen Einzelheiten des zukünftigen Verfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft erteilt werden. Dies betrifft auch die konkrete technische Ausstattung der Ordnungsbehörden."

128.852 Hunde sind laut Angaben der Finanzverwaltung derzeit in Berlin steuerlich erfasst.

Sendung: rbb 88.8, 22.11.2022, 15:30 Uhr

28 Kommentare

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  1. 28.

    So ist es. Seit dem 1.1.2022. Liebe Frau Engel da haben sie wohl so einiges verpasst.

  2. 27.

    Also Frau Engel,Sie liegen mit Ihrer Klarstellung voll daneben.Na einem arbeitsreichen Leben bin ich letztes Jahr in Rente gegangen und habe die Steuerbefreiung für meinen Hund beantragt und habe sie auch für die nächsten fünf Jahre erhalten.Mit der Höhe meiner Rente liege ich ziemlich weit von der Grundsicherung entfernt,also hat die Befreiung der Steuer nichts mit der Höhe der Rente zu tun,erst bei einem zweiten Hund müsste ich Steuer zahlen,also erst mal informieren und dann los schreiben.

  3. 26.

    Um das klarzustellen
    Rentner zahlen Hundesteuer
    120€ für den ersten 180 € für den zweiten Hund.
    Nur wer Grundsicherung bekommt,oder sozial schwach ist bekommt auf Antrag
    den ersten Hund umsonst,keine Steuer
    Der zweite Hund kostet wieder Steuer 180€ sind dann fällig.
    Bis dato hat das OA im Schlosspark nie die Steuermarke oder die Registrierung sehen wollen,aber bis Ende 2023 wird sich das ändern.

  4. 25.

    Oh je, o je, darf mein Hund andere Bundesländer ohne Marke dann überhaupt noch betreten? Aber das klärt die Verwaltung bestimmt noch rechtzeitig an, wie alle vergangenen Berliner Verordnungen :)

  5. 24.

    "Jetzt soll die steuermarke abgeschafft werden und bei Kontrollen dann ist eine Abfrage beim Finanzamt möglich.? Wer verarscht hier eigentlich wen" gute Frage! Bei Kontrollen Sicht man bis 2023 die Steuermarke und danach wird der Chip kontrolliert.

  6. 23.

    Klar, wer hat sich noch nicht schwarz geärgert, als er mal auf eine Zigarettenkippe getreten ist. Da macht so ein Hundehaufen am Schuh auch keinen Unterschied mehr.

  7. 22.

    Im Ernst? Um Gottes Willen, wo wohnen Sie? Aber egal. Wenns wirklich stört, räumen Sie es einfach weg. Das hilft Ihnen und der Gesellschaft ungemein. Und Vorbild wären Sie sowieso.

  8. 21.

    Und warum dieser Umweg. Und die Drohung von 10.000 Euro Bußgeld bei Nichtregistrierung ist ja wohl eher Wegelagerei. Was gibt's nochmal bei Körperverletzung und Hundebiß, bei rot über die Ampel und und und? Auch 10k?
    Sie sollten aufhören, diesen Unsinn neu zu verpacken. Und mit "VERSTEHEN (wollen)" hat das nichts zu tun. Es ist schlichtweg überflüssig. Registrierte Daten zweimal erfassen ohne den gegenseitigen Abgleich. Hahahaha.

  9. 20.

    Die weggeworfene Zigarettenkipppen sind genauso ärgerlich wie die Hundehaufen.

  10. 19.

    Hab ich es doch gewusst, als ich meinen Hund zusätzlich beim hunderegister angemeldet habe, hieß es man kann aus datenschutzgründen auf die Daten beim Finanzamt nicht einsehen. Nebenbei bemerkt - mein Hund ist beim finanzamt gemeldet, hat eine Haftpflichtversicherung, und ist natürlich gechipt. Jetzt soll die steuermarke abgeschafft werden und bei Kontrollen dann ist eine Abfrage beim Finanzamt möglich.? Wer verarscht hier eigentlich wen

  11. 18.

    "Ich habe die Marken stets in der Tasche." Womit Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen: "Es ist in Deutschland Pflicht die Hundesteuermarke am Halsband oder am Geschirr Deines Hundes anzubringen, sobald Dein Hund das eigene Grundstück verlässt.". https://www.berlinstadtservice.de/xinh/Hundesteuer_Information.html

  12. 17.

    "Für die Steuern das Hunderegister abzufragen ist scheinbar keine unzulässige Datenerhebung...."
    man muss es auch VERSTEHEN (wollen): "über das Hunderegister überprüfbar zu machen, ob eine steuerliche Anmeldung vorliegt,...." heißt, man prüft, ob Herr / Frau Blümel den registrierten Hund beim Finanzamt angemeldet hat. Die Antwort kann nur "ja" oder "nein" heißen; über sonstige Steuerdaten gibt das keinen Aufschluss. Umgekehrt müsste man alle Hundsteuerzahlenden zu Registrierung aufrufen, d. h. die persönlichen Daten kämen vom Finanzamt.

  13. 15.

    Da kommen ja wieder Kosten auf das Land Berlin zu. Immerhin müssen die Ordnungsämter mit den Chip-Lesegeräten ausgestattet werden. Diese sind übrigens nicht besonders leicht und handlich, sofern ich mich richtig erinnere.
    Das neue hundesregister ist m.E. völlig sinnfrei, da ja die Daten bei den Finanzämtern bekannt wären. Aber da ist ja wieder der Datenschutz, der scheinbar nur in eine Richtung angewendet wird.

  14. 14.

    Ob Marke oder nicht, kontrolliert doch sowieso keiner und Rentner zahlen keine Hundesteuer sofern sie das beantragen. Alle sparen sich den Weg zum Finanzamt. Ein Beitrag zum Umweltschutz. Es geht voran in Berlin man merkt es sind bald Wahlen.

  15. 13.

    Da hätten Sie bei meinen Hunden Pech. Ich habe die Marken stets in der Tasche.

  16. 12.

    Da haben wir Menschen ja noch Glück,unser Perso darf 10 Jahre für s gleiche Geld halten,obwohl aus Plastik und man kann ihn einstecken.Aber wer Weiß, wäre doch was für Verschwörungsschwubler.

  17. 11.

    Kann man ja auch weiterhin nicht, nur umgekehrt geht es scheinbar. Das Hunderegister aus Finanzamtsdaten zu bedienen wäre Verletztung des Steuergeheimnis. Für die Steuern das Hunderegister abzufragen ist scheinbar keine unzulässige Datenerhebung. Ich hoffe, das Wiehern des deutschen Amtsschimmels richtig interpretiert zu haben.

  18. 10.

    Ist das eigentlich Aluminium? Ganz klar - Umweltschutz. Wichtige Rohstoffe werden eingespart. 128.852 Hundemarken a 10 Gramm - da kommt was zusammen.

  19. 9.

    War nicht ein Argument für das zu bezahlende Register, dass man nicht auf die Daten vom Finanzamt zugreifen kann?
    Und jetzt dann plötzlich kann man doch?!

    Ein Schuft, wer schlechtes denkt.

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