Berliner Olympiastadion - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach tödlicher Attacke auf Hertha-Fan

Mi 01.02.23 | 12:27 Uhr
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Symbolbild. (Foto: Andreas Gora/dpa)
Bild: Andreas Gora/dpa

Vier Wochen kämpfte ein Hertha-Fan nach einer Faustattacke am Berliner Olympiastadion um sein Leben. Doch Ende Juni starb der 55-Jährige im Krankenhaus. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 24-Jährigen erhoben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 24-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Dies teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Dem Mann aus Rostock wird vorgeworfen, im vergangenen Mai einen 55-Jährigen nach dem Relegationsspiel zwischen Hertha BSC und dem Hamburger SV am Berliner Olympiastadion niedergeschlagen zu haben. Der Hertha-Fan wurde derart hart am Kopf getroffen, dass er vier Wochen nach der Attacke im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlag.

Schädelbruch erlitten

Der 55-Jährige war am 19. Mai nach dem Spiel gegen den HSV an der Kreuzung Rominter Allee/Olympische Straße mit einem Autofahrer in Streit geraten. Als der Hertha-Fan weitergehen wollte, soll der damals unbekannte Beifahrer des BMW ausgestiegen sein und dem Hertha-Fan mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Mann stürzte und schlug mit dem Hinterkopf auf der Straße auf. Er erlitt dabei einen Schädelbruch und lag anschließend im Koma. Der mutmaßliche Täter verschwand.

Über Phantombild mutmaßlichen Täter ermittelt

Augenzeugen erklärten nach dem Übergriff laut Polizei, dass der mutmaßliche Täter ein Oberteil mit dem Vereinslogo des Zweitligisten FC Hansa Rostock getragen habe und in ein Auto mit Rostocker Kfz-Kennzeichen gestiegen sei. Im Nachgang wurde nach Zeugenaussagen ein Phantombild des Verdächtigen erstellt und damit gefahndet.

Die Ermittler konnten den Tatverdächtigen schließlich identifizieren. Er kam am 3. August 2022 in Untersuchungshaft. Knapp zwei Monate später kam er Ende September wegen Haftverschonung vorerst wieder auf freien Fuß.

Hertha BSC hatte damals mit großer Bestürzung auf den Tod des Mannes reagiert und Familie und Angehörigen Beileid ausgesprochen. Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung Ende Juni gab es eine Schweigeminute für den Mann.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.02.23, 17:30 Uhr

24 Kommentare

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  1. 24.

    Ich habe in meinem Kommentar keinerlei Forderungen zum Umgang mit dem Täter gestellt , wie Sie mir in letzten Absatz ihres Kommentares unterstellen,oder sich aus den Fingern saugten um gleich wieder mit Diktatur kommen. Es geht hier um den Tod eines Menschen und nicht um Auto/Ladendiebstahl.
    Mir geht es darum das einige sich mehr Gedanken machen das der Täter auch ja korrekt von den Ermittlungsbehörden behandelt wird, als um das Opfer und seine Angehörigen.
    Und nochmal wenn das in ihrer Familie passieren würde, würden Sie dann auch so schreiben?

  2. 23.

    Genau wegen solcher Aussagen ist es ja so wichtig, dass es eine unabhängige Justiz als eine von drei Säulen (Legislative, Judikative & Exikutive) in der Demokratie gibt.
    Nicht 'Volkes Zorn' entscheidet über Schuld und Strafe. Auch wenn zu jedem Anlass Hinterbänkler mit Schnappatmung sofort 'härtere Strafen' fordern.
    Natürlich haben die Familie und die Hinterbliebenen unser Mitgefühl, aber nicht sie entscheiden über das Urteil. Erst Recht nicht in der aktuellen emotionalen Ausnahmesituation.

  3. 22.

    "Das wird m.E. dem Opfer und dessen Hinterbliebenen nicht gerecht."
    Das sehe ich ebenfalls wie Sie!
    Nur welches Urteil würde dem Verlust eines Menschenlebens gerecht? Das gesetzlich mögliche Strafmaß hat eben deshalb diese Spannbreite, damit das Gericht möglichst viele Begleitumstände einer konkreten Tat in die Bewertung einfließen lassen kann. Wenn diese Umstände nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend gewürdigt wurden, kann der Prozess höherinstanzlich fortgesetzt werden. Glücklicherweise gibt unser Rechtsystem dies her.

    Mein Mitgefühl den Angehörigen des Opfers!

  4. 21.

    Und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr werden - so keine Vorstrafen etc. bestehen, regelmäßig auf Bewährung ausgesetzt, die Möglichkeit dazu besteht sogar bei Strafen bis zu 2 Jahren.

  5. 20.

    für das Schmerzensgeld s gibt keine "gerechte Strafe". Wie will man bemessen, was gerecht ist?

    Hier geht es um Körperletzung mit Todesfolge, das heißt vorsätzliche Körperletzung mit fahrlässiger Todesfolge. Die Körperverletzung war gewollt. Die Tötung war vermutlich nicht gewollt. Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass im ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann. Die Tötung war also nur fahrlässig.

    Dies ist natürlich härter zu bestrafen als bloße Körperverletzung ohne Todesfolge, aber milder zu bestrafen als eine vorsätzliche Tötung.

    Für vorsätzlichen Totschlag ohne Mordmerkmale ist die Höchststrafe 15 Jahre Gefängnis. Für eine fahrlässige Tötung muss die Strafe natürlich deutlich niedriger liegen.

    Ich vermute, dass die Strafe über 2 Jahre liegen wird, so dass eine Strafaussetzung zur Bewährung ausgeschlossen ist.

    Aber bei all dem ist die persönliche Situation des Angeklagten auch wichtig, insbesondere seine eventuellen Vorstrafen.

  6. 19.

    Lutz Bodeler:
    "Wer zahlt denn die gesamten Kosten für Krankenhaus, Justiz, Beisetzung usw. ? Der Täter allein bei Verurteilung ? Man liest zwar immer Berichte über Täter, aber so gut wie nichts über das Procedere und Problemen im nachhinein."

    Das ist der zivilrechtliche Teil, der erstmal nichts mit dem Strafrecht zu tun hat.

    Wenn die schuldhafte Körperverletzung oder Tötung feststeht, dann ist der Täter zum Schadenersatz verpflichtet. Wenn er bisher etwas hatte (Haus, Auto, Geld, sonstiges Vermögen), dann ist das nun weg. Wenn er aber nichts hat, dann ist auch nichts bei ihm zu holen und dann bleibt derjenige, der das bezahlt hat, auf seinen Kosten sitzen. Für bestimmte schwere Straftaten gibt es für das Schmerzensgeld aber für das Schmerzensgeld - so glaube ich - noch einen Entschädigungsfond, so dass der Staat dies übernimmt.

  7. 18.

    Michael:
    "Antwort auf [Ulrich Janowski] vom 01.02.2023 um 13:43
    Fragen Sie mal die Angehörigen des Verstorbenen.
    Was würden Sie machen wenn das ihr Bruder, Schwager oder Sohn wäre der sein Leben lassen musste nur weil jemand denkt er kann wild drauf los schlagen. Würden Sie dann auch so einen Stuss schreiben.
    Solange man nicht persönlich betroffen ist hat man immer gut reden."

    Was soll daran Stuss sein an der Feststellung, dass JEDER Rechte hat, auch ein Straftäter und erst recht auch ein mutmaßlicher Straftäter, der noch nicht verurteilt wurde.

    Sie wollen anscheinend die Vollstreckung des Urteils, bevor es gefällt wurde, oder Standgerichte, weil bei Ihnen das Urteil bereits vor Verhandlung und Verkündung feststeht, so wie es in Diktaturen üblich ist.

  8. 17.

    Schneider:
    "Hier verstehe einer diese Kuscheljustiz. Weshalb kommt jemand der einen Menschen getötet hat bis zum Urteil auf freien Fuss."

    Unsinn! Das hat nichts mit "Kuscheljustiz zu tun!

    Strafhaft darf es erst nach einem Urteil geben.
    Und für Untersuchungshaft braucht es einen Haftgrund: Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Wenn ein Haftgrund nicht vorliegt, ist U-Haft unzulässig, denn wir leben in einem Rechtsstaat mit der Unschuldsvermutung bis zum Strafurteil!

    Jeder, der bereits vorher Strafhaft oder ohne Haftgründe U-Haft will, will einen Unrechtsstaat!

  9. 16.

    Unschuldsvermutung heißt nicht, dass irgendwer wild drauf losschlagen darf. Man muss ihn aber überführen, und das ist am Ende nicht die Aufgabe der Polizei, sondern der Justiz. Bei Fluchtgefahr bleibt ein Verdächtiger ohnehin in Haft. Was mich nur zunehmend umtreibt, sind die milden Strafen, die man in Deutschland selbst bei Tötungsdelikten erwarten darf. Hier z.B. wird Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Dafür gibt es eine Mindeststrafe von einem Jahr! Es sind zwar bis zu 15 Jahren Gefängnis möglich, ich bin aber sicher, dass hier nicht im Ansatz so hoch gegriffen wird. D.h. ein Mensch wurde von einem asozialen Gewalttäter umgebracht, und der wird nach kurzem Gefängnisaufenthalt, vermutlich noch lange nicht 30 Jahre alt, sein ganzes weiteres Leben in Freiheit verbringen können. Vorausgesetzt natürlich, er begeht nicht weitere Verbrechen. Das wird m.E. dem Opfer und dessen Hinterbliebenen nicht gerecht.

  10. 15.

    Dann reden Sie doch mal weiter.
    Bevor könnten Sie sich, mit etwas Phantasie dabei, eine möglich eintretende Situation vorstellen, in welcher Sie persönlich froh wären, dass es die Unschuldsvermutung gibt.

  11. 14.

    Wer zahlt denn die gesamten Kosten für Krankenhaus, Justiz, Beisetzung usw. ? Der Täter allein bei Verurteilung ? Man liest zwar immer Berichte über Täter, aber so gut wie nichts über das Procedere und Problemen im nachhinein.

  12. 13.

    Jan/Gerd/DePe oder einfach nur Bot - wieder mal ein kleiner Reflex, um Ihrem Dogma zu huldigen? Suchen Sie jetzt alle Berichte nach Vornamen ab, um irgendwas zu beweisen? Hier war's vermutlich Kevin oder Malte ... zufrieden?

  13. 12.

    "Wenn Fussball für viele so Emotional ist, das sie Ihre Emotionen nicht mehr bewältigen können, und deshalb durchdrehen und gewalttätig werden, muss Fussball (weil Allgemeingefährlich!) verboten werden!"

    Also ich wüßte gerne den Vornamen des mußmaßlichen Täters. Ach, nee... hat ja nicht geböllert.

  14. 11.

    Unfassbar solche Aktion und feige dazu sich dann nicht mal dazu zu bekennen.
    Ich hoffe das mehr Leute endlich aktiv eingreifen wenn sie sowas mitbekommen.

  15. 10.

    Das wäre genau nach meinem Geschmack! :) - Weg damit, macht die Menschen nur unnötig agressiv, das sie die weiten Strecken nicht mehr mit eigener Muskelkraft bewältigen, weils Belohnungssystem fehlt… -> und Geschwindigkeitsrausch, ist wie Tiefenrausch, für andere Gefährlich…

  16. 9.

    Den Fussball verbieten? Mit dieser Begründung müsste dann allerdings auch alle Autos verbieten, weil einige damit nicht richtig umgehen…

  17. 8.

    Fragen Sie mal die Angehörigen des Verstorbenen.
    Was würden Sie machen wenn das ihr Bruder, Schwager oder Sohn wäre der sein Leben lassen musste nur weil jemand denkt er kann wild drauf los schlagen. Würden Sie dann auch so einen Stuss schreiben.
    Solange man nicht persönlich betroffen ist hat man immer gut reden.

  18. 7.

    Wenn Fussball für viele so Emotional ist, das sie Ihre Emotionen nicht mehr bewältigen können, und deshalb durchdrehen und gewalttätig werden, muss Fussball (weil Allgemeingefährlich!) verboten werden!

  19. 6.

    Es ist sicher ganz einfach: es liegt kein Haftgrund vor, also weder Flucht- (feste Arbeit/Wohnung in Dtl.) noch Verdunklungsgefahr und der Haftgrund der Schwerkriminalität ist bei einer Körperverletzung mit Todesfolge nicht gegeben. Wenn der mutmaßliche Täter nicht strafrechtlich vorbelastet ist, hat er wohl eine Bewährungsstrafe zu erwarten.

    Das ist keine "Kuscheljustiz", sondern die Umsetzung des parlamentarisch legitimierten Straf- und Strafprozessrechts.

  20. 5.

    Wir sollten alle froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem die Unschuldsvermutung gilt und auch Angeklagte Rechte haben. Wem das nicht gefällt: Es gibt genug Länder, in den Menschen ohne Anklage verhaftet werden, gefoltert werden, für immer spurlos verschwinden.

  21. 4.

    Weil keine 100 Prozentigen Beweise vorlegen wahrscheinlich.
    Deswegen ja mutmaßlicher Täter mit Fragezeichen halt.
    Steht ja alles im RBB Artikel.

  22. 3.

    Verstehe ich auch nicht. Da muten auch Beileidsbekundungen und eine Schweigeminute schon fast lächerlich an.
    Ich begreife nicht, warum jemand, der einen Menschen umschlägt und dann verschwindet, erst durch intensive Ermittlungen ermittelt und namhaft gemacht werden kann, wieder frei herumlaufen darf. Ich verstehe es einfach nicht mehr, was mit unserer Justiz nicht in Ordnung geht.

  23. 2.

    weil zu dem Zeitpunkt überhaupt noch nicht festgestellt wurde, ob er wirklich der Täter war; Stichwort: Unschuldsvermutung.
    Die Dauer der U-Haft ist begrenzt. Dafür gibt es gesetzliche Regularien. Und das hat dann auch nichts mit "Kuscheljustiz" zu tun.
    Und Haftverschonung ist lediglich ein anderes Wort für Auflagen, die der Beschuldigte in der Zeit wo er auf freien Fuß ist, regelmäßig erfüllen muss.

  24. 1.

    Hier verstehe einer diese Kuscheljustiz. Weshalb kommt jemand der einen Menschen getötet hat bis zum Urteil auf freien Fuss.

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