50.000 Euro - Wegen Holocaust-Vergleich gekündigter Lehrer soll Abfindung bekommen

Mo 15.05.23 | 15:47 Uhr
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Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz (Quelle: dpa/Moritz Vennemann)
Audio: rbb24 Inforadio | 15.05.2023 | Ulf Morling | Bild: dpa/Moritz Vennemann

Im Rechtsstreit um die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich hat die Senatsverwaltung für Bildung nachgegeben. In der zweiten Instanz des Arbeitsgerichts einigten sich der Berufsschullehrer und die Senatsverwaltung am Montag nach längeren Diskussionen und Feilschem auf einen Vergleich, allerdings mit Widerrufsrecht.

Der 62-jährige Lehrer akzeptiert seine Kündigung "aus betrieblichen Gründen" und erhält 50.000 Euro Abfindung. Die Senatsverwaltung erklärt, "dass aus heutiger Sicht die Vorwürfe nicht weiter aufrecht erhalten werden". Weil es inzwischen eine neue Bildungssenatorin in Berlin gibt, hat die Senatsverwaltung für Bildung vier Wochen Zeit für einen möglichen Widerruf des Vergleichs. Der Vergleich wird gültig, wenn bis zum 12. Juni kein Widerruf des Senats erfolgt.

Lehrer: Impfpflicht habe schlimmere Folgen als Hitler, Stalin und Mao

Der angestellte Lehrer hatte während der Corona-Pandemie ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" abgebildet war. Es folgte eine Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Impfen ist der Weg zur Freiheit". In einem anderen Video behauptete der Lehrer, die Corona-Impfpflicht habe schlimmere Folgen als die Regime von Hitler, Stalin und Mao.

Das Land Berlin kündigte dem Lehrer, weil er die Impfpolitik mit dem Nazi-Regime gleichsetze, den Nationalsozialismus verharmlose und die Opfer missachte. In der ersten Instanz bestätigte das Arbeitsgericht im September 2022 die Kündigung. Mit dem Video überschreite der Lehrer das Maß der zulässigen Kritik an der Impfpolitik der Bundesregierung und verharmlose den Holocaust, hieß es zur Begründung.

Senats-Anwältin: Äußerungen nicht vereinbar mit Dienstpflichten

Dagegen klagte der Lehrer. Die Anwältin des Senats betonte in der Verhandlung erneut, der Lehrer habe die staatliche Corona-Politik gleichgesetzt mit Nazis und Konzentrationslagern. Das sei nicht vereinbar mit seinen Dienstpflichten zur Aufklärung der Schüler über Staat und Demokratie. Auch eine Gleichsetzung von Impfungen mit den größten Verbrechen des 20. Jahrhunderts sei schlicht nicht tragbar in dem Lehrberuf.

Der 62-Jährige und sein Anwalt argumentierten, der Senat habe ein "Berufsverbot" wegen abweichender politischer Meinung verhängen wollen. Der Ruf des Lehrers in der Öffentlichkeit sei "brutal beschädigt" worden. Er habe nur die Äußerung Söders kritisieren und mit der Nazi-Polemik vergleichen wollen. Das sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Kunstfreiheit gedeckt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 15.05.2023, 14:25 Uhr

14 Kommentare

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  1. 14.

    Die Behauptung seitens Senatsverwaltung, es lägen keine Anhaltspunkte für die Erfüllung des Straftatbestands zur Volksverhetzung vor, ist falsch. Ebenso unseriös ist das Einknicken vor einem Demagogen, der die Reichweite und Verantwortung seines Berufs für die Verbreitung eigener, verfassungsfeindlicher Vorstellungen missbraucht. Hier ging es um ein arbeitsgerichtliches Verfahren. Das strafrechtliche wird auf den Fuß folgen - und durch eine wahrscheinliche Verurteilung die Beschäftigung als Lehrer verunmöglichen. Wer mehrfach die Verbrechen der NS-Zeit verharmlost, hat im Beruf des Lehrers nichts zu suchen.

  2. 13.

    Es ist schon ein Trauerspiel, dass ein Lehrer, der es besser wissen sollte, mit dem Argument der Meinungs- und Kunstfreiheit 50.000,00 Abfindung erhält.

  3. 12.

    Und wieder ein Schlag ins Gesicht der Überlebenden und denen, die nicht vergessen wollen...

  4. 11.

    Der Lehrer ist wohl angestellter gewesen.

    Ein Beamter kann nicht gekündigt werden. Nur unter sehr engen Bedingungen aus dem Dienst entfernt...siehe Höcke, Maaßen etc.

  5. 9.

    Mein Bauchgefühl sagt; zahlen müsste er den Betrag, nicht bekommen und wenn er die Kohle nicht hat, wird die Pension solange eben auf Mindestmaß gekürzt. Kopf sagt, geht wohl leider nicht. Schade.

  6. 8.

    Unsäglich, das im Land der Täter ein Lehrer (!) mit 50.000€ belohnt werden soll, für eine Relativierung des Holocaustes!
    Natürlich richterlich abgesegnet.

    Da kann man gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte.

  7. 7.

    Er sollte eher 50 000 Euro an eine gemeinnützigen Verein zahlen und Berufsverbot erhalten!

  8. 5.

    Schade um das Geld. (Unsere Steuergelder).Ein Lehrer,der auch eine Vorbildfunktion hat,sollte seine Grenzen kennen- vor allem auch beim Thema Holocaust. Für mich hat seine Aktion nichts mit Meinungs- und Kunstfreiheit zu tun sondern mit den unglaublichen Entgleisungen vieler Menschen während der Coronazeit.

  9. 4.

    Interessant, dass die beiden mutigen Kolleg:innen, die die rechtsradikalen Zustände an ihrer Schule offengelegt haben, offenbar Angst vor disziplinarischen Maßnahmen hatten... Offen Nazis anzuprangern scheint eher den Unwillen der Vorgesetzten zu erregen als selbst einer zu sein....

  10. 3.

    "Er und sein Anwalt argumentierten, er habe die Äußerung Söders kritisieren und mit der Nazi-Polemik vergleichen wollen. Das sei durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt."

    Vor Gericht zählt Aussage gegen Aussage und der Lehrer hat ja der Kündigung zugestimmt.

  11. 2.

    Ich hoffe, der Vergleich wird noch widerrufen.

  12. 1.

    Moment mal... da kommt son Querdenker-Lehrer um die Ecke, betreibt Verharmlosung des Holocaust und bekommt mit soner scheinheiligen "Ausrede" auch noch ne Abfindung?! Wie feige ist bitte unsere Senatsverwaltung für Bildung?! Wofür bekommt der ne Abfindung?

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