Nach Klage des Ordnungsamts - Bunte Hostel-Fassade muss grau oder beige werden

So 07.05.23 | 15:32 Uhr
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Fassade des "Happy Go Lucky"-Hostels am Stuttgarter Platz in Berlin-Charlottenburg (Bild: dpa/Paul Zinken)
Video: rbb|24 | 07.05.2023 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: dpa/Paul Zinken

Ein Hostel-Besitzer in Berlin-Charlottenburg muss seine bunte Fassade grau oder beige überstreichen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Die Rechte an dem Werk hat ein amerikanischer Unternehmer - und der will dagegen klagen.

Die bunte Fassade des "Happy Go Lucky"-Hostels am Stuttgarter Platz in Berlin-Charlottenburg muss überstrichen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden und damit der Klage des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf stattgegeben.

Zur Begründung hieß es, die farbenfrohe Fassade, die auch von der Stadtbahn-Trasse der S-Bahn aus zu sehen ist, passe nicht in die Umgebung. Der Eigentümer muss bis Montag erklären, ob er das Haus, wie vom OVG verlangt, jetzt beige oder grau anmalt.

Der zuständige Bezirksstadtrat Christoph Brzezinski (CDU) sagte dem rbb, der Ermessenspielraum sei sehr gering. Die Fassaden-Gestaltung verstoße gegen den Denkmalschutz und das baurechtliche Verunstaltungsverbot. Deshalb habe der Rechtsstaat keine andere Möglichkeit, als das Urteil durchzusetzen.

Bild-Besitzer will vor US-Gerichten klagen

Der Besitzer des Hauses verweist allerdings darauf, dass das Bild, das 2016 vom Künstler Dom Browne gestaltet wurde, inzwischen einem amerikanischen Marketingunternehmer gehört, der gegen eine Entfernung klagen will - auch vor US-Gerichten.

2016 verzierte der irische Künstler Dom Brown die Fassade des Hotels am Stuttgarter Platz mit Smileys, Herzen und einem stilisierten Schriftzug mit dem Namen des Hostels.

Sendung: Fritz, 07.05.2023, 10:30 Uhr

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115 Kommentare

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  1. 115.

    Ist nur zu hoffen, dass die Bild-Besitzer bei ihrer Klage in den USA Erfolg haben.

    Das würde ich dem klagenden Ordnungsamt und den Berliner Gerichten mit ihrer nicht nachvollziehbaren RECHTSPRECHUNG wünschen.

  2. 114.

    In Lyon nebst Vororten gibt es einen richtigen Wettbewerb um die schönste Bemalung
    Und ein Buch dazu.

  3. 113.

    Dafür habe ich absolut null Verständnis.
    Die in absolut kriminellen Farben gestrichenen Harry Gerlach Häuser (lila, türkis, gelb, kotzgrün...) dürfen überall stehen aber der Anstrich die künstlerische Aufwertung des o.g. Hauses darf nicht sein?
    Geht's noch?

  4. 112.

    Was ist an diesem Haus eigentlich so denkmalwürdig, dass es unbedingt grau werden muss? Ich finde, man sollte eher die jetzige Pop-Art-Fassade unter Denkmalschutz stellen. Als Gesamtkunstwerk (Kulturdenkmal).

  5. 111.

    So ein Unfug. Und was soll da ein Denkmal sein, geschweige denn schützenswert? Totaler Humbug. Das Amt sollte lieber mal bei der Bahn für Schallschutz sorgen - oder steht der Lärm auch unter Schutz?

  6. 110.

    In den Kommentaren hier habe ich gelesen "DDR-grau". Ja. Da sind wir gelandet.

  7. 109.

    Hässlichkeit siegt. Pfui Teufel!

  8. 108.

    Was halten Sie von Eingaben zur Gesetzesänderung? Was halten Sie von Mitarbeit in den politischen Gremien?
    Man muss nicht durchdrehen, nur weil sich was ändern sollte!
    Gesetze müssen durchgesetzt werden. Nur sind sie nicht mehr zeitgemäß oder gegen den Willen der Bevölkerung, dann sollten sie geändert werden. Und das sollte mein Satz zur Reaktion bedeuten!

  9. 107.

    Passt doch…tristes (Deutsch)Land. Wir verkneifen uns alles, an dem vielleicht etwas Freude aufkommen kann. Bloß nicht mal etwas Farbe…..auch im übertragenen Sinn…zulassen. Ein Kommentar sprach von „Piefigkeit“…trifft es genau. Deutschland ist ein Land der Spießigkeit, bloß nichts zulassen, was den Anschein von Lockerheit geben könnte. Welch trauriges Land.

  10. 106.

    Angesichts deutlich größerer Probleme, mag das eher ein Sommerlochthema sein. Dass es allerdings nirgends auf diesem Planeten so provinziell zugeht wie in Berlin, zeigen genau solche absurden Vorgänge. Es ist Rechtsbeugung zugunsten einer normativen Vorgabe festzulegen, was denkmalschutzwürdig sei - denn nicht zuletzt ist der Schutz des Gebäudes dem Eigentümer zu verdanken, nicht den formalen Vorgaben oder gar der Stadtverwaltung. Selbst nach neoliberalen Maßstäben ein krasses Fehlurteil, das Ermessensmissbrauch sowie Willkür Tür und Tor öffnet, da es unternehmerische Freiheit ist, wie man eine Fassade gestaltet, auch wenn sie denkmalgeschützt ist. Wohnungen wie auch Hotels und Hostels sind keine Museumsdörfer. Eine reaktionäre, autoritäre Auslegung der Gesetze wirkt dem Lebenswert der Stadt entschieden entgegen. Berlin ist nicht uniform o. homogen. Und wenn man sich schon rechtlich beschäftigen will, dann mit der radikalen, ausnahmslosen Regulierung des Miet- u. Wohnungsmarkts.

  11. 105.

    "Die farbenfrohe Fassade passe nicht ins Umfeld" - das ist nun wirklich mal die traurigste Urteilsbegründung, die ich je gehört habe. Wie soll man diese Rechtssprechung in Berlin mittlerweile dem Bürger vermitteln? Das ist so fern der Realität! Unglaublich trauriges Urteil für Berlin.

  12. 104.

    Wer kennt sie nicht; die Landeier und Piefkes im Lande. Dass sie zum Teil in dieser Stadt entscheiden, muss wohl in Kauf genommen werden. Preussen im Gleichschritt wie es zu oft ist. Behörden sind einfach das Mittel zum Mittelmaß. Wichtig ist nur das Einerlei stadtweit. Alles andere ist genehmigungspflichtig. Grau der Brägen, so der Horizont..

  13. 103.

    Was soll die Aufregung? Muss eh in Kürze ordentlich Wärmedämmung rauf!

  14. 102.

    „baurechtliche Verunstaltungsverbot.“

    Legt das zuständige Amt ja sehr grau und engstirnig aus.

    Ein Rückbau in grau wäre Verunstaltung!

    Auslegung

  15. 101.

    Die spinnen, die Ordnungsamtler und Gerichtler.

  16. 100.

    Unfassbar! Das ist so ein schönes Haus!!

  17. 99.

    Zitat:
    >>>
    Zur Begründung hieß es, die farbenfrohe Fassade, die auch von der Stadtbahn-Trasse der S-Bahn aus zu sehen ist, passe nicht in die Umgebung.
    <<<
    Wäre ja auch unmöglich wenn man die besch... langweilige Fassadenwelt Berlins einfach mal kreativ allgemein angenehmer machen würde. Geht ja garnicht, steht ja in keinem Gesetz so drin. Berlin / Deutschland werden wohl bald an der Gesetzes / Vorschriftenwut ersticken.
    Möchte nicht wissen wie viel Steuergelder bei diesem Unsinn wieder verballert wurden.

  18. 98.

    Echt jetzt? Seid ihr wirklich so dumm? Lest mal bitte bis nach unten! Guckt euch das Denkmalschutzgestz an, insbesondere was ist ein Denkmal und wie und wie lange darf Werbung angebracht werden, wo darf Werbung angebracht werden. Wann wird das Ordnungsamt tätig? Dennoch die wichtigste Frage bleibt, kann man mitdiskutieren wenn man keine Ahnung von dem hat was in den Gesetzen steht? Glauben denn einige hier ernsthaft dass die Affen für Deutschland irgendetwas verbessern? Die kennen nur rückwärts

  19. 97.

    Welche Verpflichtungen der Immobilieneigentümer Skora gegenüber dem Künstler bei der Beauftragung des Kunstwerks eingegangen ist, geht aus dem Text nicht hervor. Ggfs. kann der Künstler von Skora Schadensersatz fordern. wenn Skora übermalen muss. Die Verpflichtungen von Skora als Grundstückseigentümer gegenüber dem Land Berlin sind von Vertragsverhältnissen, die Skora mit Dritten eingegangen ist, unberührt.
    Hat der Künstler inzwischen seine Rechte an Dritte abgegeben, muss sich Skora mit den Dritten auseinander setzen. Das Land Berlin ist in keinem Fall tangiert. Der Dritte, das amerikanischen Marketingunternehmer, hat keinen Vertrag mit dem Land Berlin und kann daher auch nicht gegen Berlin "vorgehen".

  20. 96.

    Man bin ich froh, dass wir keine anderen Probleme haben in unserem schönen Land, und uns um solche wichtigen Details kümmern können. Ironie off. Da das Ordnungsamt bestehende Gesetze u. Verordnungen umsetzen muss (?) und dabei offensichtlich wenig Spielraum hat oder nutzt, muss etwas gegen die Gesetze u. Verordnungen gemacht werden: die Betroffenen können eine Petition beim für diese Gesetze zuständigen Parlament einreichen. Ob dieses Kunstwerk eine Verunstaltung von dem Bauwerk ist ???

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