Berlin-Pankow - Prozess wegen getöteter Fünfjähriger startet im August

Do 13.07.23 | 14:38 Uhr
Kerzen und Blumen stehen unweit der Stelle, an der das zuvor als vermisst geltende verletzte Mädchen (5) gefunden wurde. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens in Berlin-Pankow soll der mutmaßliche Täter vor Gericht kommen. Der Prozess gegen den 19 Jahre alten Beschuldigten soll am 15. August beginnen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA) sagte.

Die Kammer habe die Anklage gegen den 19-Jährigen zugelassen und bislang 16 Termine anberaumt. Ein Urteil könnte demnach am 10. November gesprochen werden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Totschlag vor. Die Ermittler gehen davon aus, dass er das Kind erstochen hat. Der junge Mann selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, wie es hieß. Das Motiv für die Tat sei nach wie vor unklar, hieß es von der Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung.

19-Jähriger wurde am Tag der Tat vor Ort festgenommen

Der junge Mann war am 21. Februar, kurz nachdem das zuvor vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war, am Rande des Pankower Bürgerparks festgenommen worden. Der 19-Jährige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen Freund der Familie des Opfers.

An dem Tag der Tat sollte er laut Zeugen zwischenzeitlich auf das Mädchen und seine drei jüngeren Geschwister auf einem Spielplatz nahe dem Park aufpassen. Von dort sei er dann mit der Fünfjährigen weggegangen, angeblich, weil das Kind zur Toilette musste. Etwas später sei der 19-Jährige allein zurückgekommen.

Laut Anklage soll er das Mädchen zunächst aus den Augen verloren und gesucht haben. Nachdem er das Kind wiedergefunden hatte, habe er es mutmaßlich durch mehrere Messerstiche getötet, so der Vorwurf. Das Mädchen starb im Krankenhaus.

Weil der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, ist eine Jugendkammer des Landgerichts für den Fall zuständig. Bei Verdächtigen zwischen 18 und unter 21 Jahren haben die Richter bei einer Verurteilung die Wahl, ob diese nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht erfolgt. Entscheidend dafür ist der Entwicklungsstand beziehungsweise die geistige Reife des Betroffenen.

Sendung: rbb 88.8, 13.07.2023, 13:00 Uhr

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