Wohnungsmarkt - Logenhaus-Mieter müssen sehen, wo sie bleiben

Fr 14.07.23 | 19:10 Uhr
  33
Das Logenhaus in der Wilmersdorfer Emser Straße. (Foto: Carl Winterhagen/rbb)
Audio: rbb24 Inforadio | 14.07.2023 | Carl Winterhagen | Bild: Carl Winterhagen/rbb

Den 39 Mieterinnen und Mieter des Logenhauses in Berlin-Wilmersdorf wurden die Mietverträge gekündigt. Das Haus gehört Freimaurern und soll saniert werden. Von Carl Winterhagen

Johanna Bauer war geschockt, als ihr ein Vertreter der Hausverwaltung vor zwei Wochen die Kündigung für ihre Wohnung überreichte. Seit 2017 wohnt sie mit ihrer Tochter in der Emser Straße 12-13, ist zwischendurch vom zweiten in den dritten Stock gezogen. Jetzt soll sie bis Ende September ausziehen.

Die alleinerziehende Mutter macht sich große Sorgen: "Wo sollen wir denn hin? Wo soll ich mit meiner Tochter hin?" So schnell eine Wohnung zu finden, am besten noch in der Nähe, sei unmöglich, sagt Johanna Bauer.

Kündigung wegen maroder Leitungen

Als Grund für die Kündigung gibt die Vermieterin Logenhaus GmbH an, dass das Haus marode sei und grundlegend saniert werden müsse: Stromleitungen, Wasserrohre, Fußböden – alles soll erneuert werden. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich zwei Jahre dauern.

Probleme wie Wasserschäden oder ein defekter Aufzug sind für die Mieter nicht neu, die sich am Mittwochnachmittag vor dem Haus versammeln, um sich zu besprechen. Aber es sei eben auch 20 Jahre lang nichts richtig saniert worden, sagen sie.

Das Logenhaus wurde 1912 von Freimaurern gebaut und gehört ihnen auch heute. Der Männerbund wirkt etwas aus der Zeit gefallen, aber deutlich harmloser, als es in landläufigen Verschwörungserzählungen klingt.

Viele einkommensschwache Menschen wohnen im Logenhaus

Die Logen, die in dem Haus residieren, schreiben sich Werte wie Humanität und Toleranz auf die Fahne. Deshalb sind die Wohnungen im Logenhaus auch immer günstig gewesen. Dementsprechend bunt gemischt sind auch die Bewohner: Da sind Rentnerinnen, Sozialhilfeempfänger, Menschen mit Behinderung.

Aufgeregt, aber auch etwas ratlos ist die Stimmung unter den Mietern. Johanna Bauer hat jetzt einen Mieterschutzverein eingeschaltet und versucht, die Bewohner untereinander zu vernetzen.

"Die müssen mich erst einmal rausklagen!"

Andreas Mechler aus dem vierten Stock wohnt seit 34 Jahren im Logenhaus. Wegen der gesetzlichen Fristen muss er bis Ende März ausziehen, eigentlich. "Wenn meine Kündigung fällig ist, werde ich in meiner Wohnung wohnen bleiben. Die müssen mich erst einmal rausklagen!", sagt Mechler.

Die Vermieter wollen sanieren - so im Juradeutsch - wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Das heißt vereinfacht gesagt: Die Vermieter erwirtschaften durch die Vermietung nicht mehr genug Geld. Es sei für sie ein Verlustgeschäft, so weiterzumachen. Nach der Sanierung sollen die laufenden Kosten niedriger sein. Sollte der Fall vor Gericht landen, wird zu prüfen sein, ob dies so zutrifft.

Doch Jürgen Oehmke gibt sich dem rbb gegenüber beschwichtigend. Er ist Geschäftsführer der Logenhaus GmbH. "Es geht wirklich nicht ums Geld", sagt er. Es sei gefährlich, die Wohnungen so zu lassen, wie sie jetzt sind. Man müsse Brandschutz-Auflagen erfüllen, erklärt der Vermieter.

Vermieter kündigt Gesprächsbereitschaft an

Die Kündigungen seien etwas "fatal rübergekommen", so Oehmke. Er sei sich der besonderen Situation einiger Mieter bewusst und kündigte an, Hilfsangebote zu erarbeiten. Eventuell könne die Sanierung auch etagenweise durchgeführt werden, sodass nicht alle Mieter auf einmal ausziehen müssten. In dem Kündigungsschreiben der Hausverwaltung wird das noch explizit ausgeschlossen.

Generell seien die Vermieter gesprächsbereit, kommende Woche soll es nähere Informationen für die Bewohner geben. Johanna Bauer macht sich dahingehend aber keine großen Hoffnungen. Bisher habe man ihr angeboten, die Umzugskosten zu übernehmen und einen Möbelgutschein auszustellen, erzählt sie und fügt an: "Aber was nutzt mir das, wenn ich auf der Straße lande?"

 

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.07.2023, 17:26 Uhr

33 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 33.

    Schon mal etwas von Mietspiegel und Co. gehört? Die Miete kann im Bestand nicht frei kalkuliert werden. Daher mein Vorschlag: Je älter desto höher der Zuschlag auf den Mietspiegel. Dieser Anteil muss dann verbindlich für Instandhaltung aufgewendet werden. Die aktuell erzielte Miete im Bestand ist angesichts der Kosten zu gering.

  2. 32.

    Woher können Sie beurteilen, ob der Vermieter Rücklagen bilden konnte?

    Ich vermiete seibst und weiß, dass die Bildung von Rücklagen nur bedingt möglich ist.

    Modernisierung ist nun mal teuer. Hohe Personalkosten, hohe Materialkosten und letztlich hohe Zinsen machen Modernisierung teuer. Letztlich müssen diese Kosten vom Mieter getragen werden. Anders geht's nicht

    Vermietung muss sich rechnen, sonst vermietet niemand. Zur Not muss eine Verwertungskündigung ausgesprochen werden.

  3. 31.

    Die Mieter müssen sich schon selbst kümmern. Das ist nun mal Fakt. Hart, aber nicht zu ändern. Da hilft auch Jammern nicht. Der Vermieter wird schon Grunde haben, warum er frei saniert.

    Ich vermiete selbst und kenne die Diskussion genau. Letztlich muss der Mieter die Entscheidung akzeptieren. Natürlich erhöht sich die Miete nach der Modernisierung. Vielleicht können die Mieter dann wieder rein?

  4. 30.

    Wie wahr! In Berlin hat der Verkauf mehrerer kommunaler Wohnungsbauunternehmen nach 1990 zweifellos zum derzeitigen Wohnungsnotstand entscheidend beigetragen.

  5. 29.

    Die aktuelle Gesetzgebung reicht aus, da derzeit die Miethöhe so gestaltet werden kann, dass Rücklagen für eine Instandhhaltug des Wohngebäudes gebildet weren können.
    Das Problem sind sind alte unsanierte Gebäude, wo es nur Frage der Zeit ist, bis sie entmietet werden müssen, um sie in Stand zu setzen.Wie sollen alle Leitungen etc. erneuert werden, wenn die Räume vermietet sind, und mit Möbeln vollgestellt sind?

  6. 28.

    Alle, die hier so klug von den Pflichten der Mieter und Vermieter schreiben: keiner geht darauf ein, wo denn die 39 Mieter in 3 Monaten eine neue Wohnung finden sollen, die für sie bezahlbar ist. Es ist auch die Rede von Behinderten. (Ab ins Heim?) Man hat den Eindruck, dass zu diesem Thema nur Menschen mit erfreulich komfortablem Einkommen schreiben, das ihnen soziale, finanzielle, wirtschaftliche ... Mobilität garantiert. Allerdings auch jegliche Vorstellung von der Lebensweise derer, die trotz Arbeit zu wenig für solche Mobilität "verdienen", geschweige denn Empathie, zu verhindern scheint.

  7. 27.

    Hier muss das Gesetz geändert werden, damit sich Mieter besser wirtschaftlich am Gebäudeerhalt beteiligen können.Man könnte zum Beispiel den Mietspiegel um einen gebäudespezifischen Altersfaktor um bis zu 2,50 EUR/qm erhöhen. Dieses Geld müsste dann nachweislich in die laufende Instandhaltung investiert werden müssen.

  8. 26.

    Die Mieter:innen sollten jetzt unbedingt nach vorn schauen und sich eine neue Wohnung suchen. 3 Monate sind sehr schnell um. Vor Gericht sollten die Eigentümer dann jetzt auch gleich noch eine Räumungsklage einreichen, um hier nicht wertvolle Zeit zu verlieren. Die Mieter müssen in so einem Fall weichen, ein Prozess verzögert, aber verhindert nicht.

  9. 25.

    Das kommt davon wenn die Mieteinnahmen kaum die Unkosten decken können, und der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung scheut.
    Wer nicht bereit ist eine angemessene Miete zu zahlen und bei einem privaten Vermieter einzieht, der erlebt früher oder später so etwas, zumal wenn es ein altes unsaniertes Gebäude ist.

  10. 24.

    Hätten die Mieter eine marktgemäße Miete gezahlt, hätten die Eigentümer eine angemessene Instandhaltungsrücklage über die Jahre aufbauen können. So muss jetzt wahrscheinlich ein hoher Bankkredit aufgenommen werden. Es gibt Sanierungen, die man in einem Zug machen muss und nicht häppchenweise vornehmen kann.

  11. 23.

    Wenn die Sanierungskosten nicht umlegbar sind, käme auch eine Verwertungskündigung im Betracht.

    Eine Sanierung in Etappen ist nicht immer möglich. Vor allem ist diese deutlich teurer.

    Leider können nicht alle Modernisierungskosten umgelegt werden.

  12. 22.

    Geschafft … Miethaus verfallen lassen … Alt-Mieter mit günstigen Mieten raus … Sanieren … Neu-Mieter mit Mondpreis-Mieten rein … Das ist Masche, nichts ist da „aus versehen“ … Woher kommt denn das Geld für die Sanierung, die vorher nicht (laufend) möglich war ?!

  13. 21.

    Und die anderen Wohnungen fallen dann einfach vom Himmel oder woher sollen die im hier konkret beschriebenen Fall kommen? In der Theorie alles ganz nett, aber denkt auch mal an die konkrete Praxis.

  14. 20.

    Wenn ein Eigentümer aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder aus anderen Gründen verpflichtet ist, das Logenhaus zu sanieren, kann dies in der Tat zu Problemen führen, wenn Mieter im Gebäude wohnen. In solchen Fällen müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, einschließlich der Fürsorgepflicht gegenüber den Mietern.
    Um dieses Problem anzugehen, gibt es mehrere mögliche Lösungen:
    Kommunikation mit den Mietern: Der Eigentümer sollte offen und transparent mit den Mietern kommunizieren und ihnen die Notwendigkeit und den Umfang der Sanierungsmaßnahmen erklären. Es kann sinnvoll sein, eine Versammlung abzuhalten oder schriftliche Mitteilungen zu versenden, um die Mieter über den Prozess zu informieren.
    Verhandlungen über vorübergehende Unterbringung: Der Eigentümer kann versuchen, mit den Mietern Vereinbarungen über vorübergehende Unterbringung zu treffen. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass die Mieter während der Sanierung in anderen Wohnungen untergebracht werden.

  15. 19.

    Da Eigentum verpflichtet, muss der Eigentümer das Logenhaus sanieren.
    Mit Mietern im Haus lässt sich diese Maßnahme nicht durch führen, also was tun?
    Die Fürsorgepflicht gegenüber den Mietern ist: Die Mietsache ist in bewohnbaren Zustand instand zu halten..

  16. 18.

    Mieter haben auch Eigentum, wenn auch vielleicht nicht an den eigenen 4 Wänden. Denken Sie mal darüber nach. Es ist nämlich nicht nur der Vermieter in der Pflicht, sondern Mieter und Vermieter eint das Ziel, gemeinsam das Dach über dem Kopf in einem nutzbaren Zustand zu erhalten.

  17. 17.

    Eigentum verpflichtet alle, dann müssten also Mieter mit ihrem Eigentum auch besser für den Erhalt der Mietsache einstehen, dann wäre es gar nicht so weit gekommen. Aber nein, es ist einfacher als Mieter selbst an dem Ast zu sägen auf dem man sitzt, indem man gegen Mieterhöhungen und Modernisierungen angeht statt mit dem Eigentümer den Dialog zu suchen wie man gemeinsam das Dach über dem eigenen Kopf erhalten kann.

  18. 16.

    Bei einem vollvermieteten Haus ist umziehen schwierig. Und ein leeres Haus kann sehr viel schneller modernisiert werden. Wenn man vor Ort wohnt, sollte man sich nicht wundern, dass bei abnehmender Qualität das Haus irgendwann komplett vor dem Verfall geschützt werden muss. Hoffentlich beteiligen sich die Mieter dann auch zukünftig besser finanziell am Erhalt. Sonst wiederholt sich das alle 20-25 Jahre...

  19. 15.

    5 Euro sind nicht fair, sondern gefährden langfristig den Fortbestand der Substanz. Dieses hier beschriebene Gebäude ist nur eines von sehr vielen in Berlin. Unser Haus in Kreuzberg wurde in den letzten Jahren kernsaniert, wir zahlen jetzt etwas mehr als vorher. Wir sind sehr dankbar, dass die Eigentümer die Modernisierung für uns Mieter vorfinanziiert haben. Danke.

  20. 14.

    Es muss mehr Eigenverantwortung wieder beim Einzelnen Einzug halten. Man muss sich selbst auf die potentiellen Störfälle im Leben vorbereiten statt immer nur andere dafür verantwortlich machen zu wollen. Z.B., wenn sie weniger Miete zahlen, sollten Sie sparen, eventuell sich frühzeitig bei einer der zahlreichen Genossenschaften in Berlin einkaufen und auf die Warteliste setzen lassen, nur für den Fall der Fälle. Der Staat kann hier dem Menschen nicht alle Eventualitäten abnehmen.

Nächster Artikel