Fragen und Antworten - Wer für den Winterdienst verantwortlich ist

Fr 14.02.25 | 10:07 Uhr
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Ein Mann räumt am 28.12.2020 Schnee von einem Dach in Berlin. (Quelle: Picture Alliance/Caro/Teich)
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Video: rbb|24 | 30.11.2023 | Stefan Oberwalleney | Bild: Picture Alliance/Caro/Teich

Spät im Winter, aber tatsächlich gibt es Schnee, Frost und Glätte. Damit niemand ausrutscht, ist der Winterdienst unterwegs. Aber wer ist eigentlich für welche Wege verantwortlich? Und wo muss ich selber streuen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer ist für die Beseitigung von Schnee und Eis vor der Haustür verantwortlich?

In der Regel müssen sich die Eigentümer oder Vermieter um den Winterdienst kümmern. Die Aufgabe kann auch auf den Mieter übertragen werden - aber nur, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nach Angaben des Deutschen Mieterbunds nicht aus. Demnach gibt es auch kein Gewohnheitsrecht, das Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet. Wer Schnee nicht räumt, riskiert in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, in Berlin bis zu 10.000 Euro.

Wann und in welchem Umfang muss geräumt und gestreut werden?

In den Satzungen der Kommunen ist meist eine Räum- und Streupflicht vom frühen Morgen bis zum späten Abend vorgesehen. Beginnt es nachts zu schneien, genügt es, morgens zu räumen. Fällt dagegen am Tag frischer Schnee, muss er beseitigt werden, sobald der Schneefall endet. Geräumt werden muss laut Mieterbund in der Regel von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. In Ausnahmefällen kann aber auch eine Räumung außerhalb dieser Zeiten notwendig sein.

"Alle Wege, auf denen Besucher häufig laufen - etwa zur Haustür, zum Parkplatz, Müllcontainer oder Briefkasten - sind bei Schneefall frei zu schippen", erklärt der Deutsche Mieterbund.

Die Gehwege vor dem Haus müssen mindestens anderthalb Meter breit geräumt und gestreut werden, damit zwei Menschen aneinander vorbeipassen. Geräumte Zugänge zum Hauseingang, zu den Mülltonnen oder den Garagen sollten mindestens einen halben Meter breit sein.

Diese Regeln gelten für den Winterdienst (Quelle: rbb)

Wie oft muss geräumt oder gestreut werden?

Das ist rechtlich umstritten. Bei Dauerschneefall zum Beispiel muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn das völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch wenig oder gar nicht mehr schneit, muss zum Besen gegriffen werden. Oftmals gilt eine Frist von einer halben Stunde nach Ende des Schneefalls. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht. Gibt es weiter Niederschläge, sollte man alle drei Stunden nachstreuen.

Zudem müssen Eigentümer oder verantwortliche Mieter andere Menschen - etwa Nachbarn - um Hilfe bitten, wenn sie selbst verhindert sind. Arbeit, Krankheit oder Urlaub sind keine Gründe, sich aus dieser Pflicht zu befreien.

Infos im Netz

Darf ich Streusalz verwenden?

Das vergleichsweise aggressive und umweltbelastende Streusalz ist in Berlin [berlin.de] und den meisten Brandenburger Kommunen, zum Beispiel Brandenburg an der Havel, verboten. Mancherorts darf Streusalz in Ausnahmefällen verwendet werden, zum Beispiel wenn bei Eisregen nichts mehr anderes hilft [frankfurt-oder.de]. Auch auf Treppen und Rampen gilt das Verbot meist nicht. Jede Kommune regelt das eigenständig - informieren Sie sich deshalb bitte bei Ihrer.

Stattdessen sollte man zum Streuen etwa Kies, Sand oder Sägespäne benutzen, um die Flächen abzustumpfen. Vor Splitt und Granulat warnt der Umweltverband Bund: Diese könne Gifte wie Quecksilber, Blei oder Arsen enthalten. Wird es wieder wärmer und der Winter verabschiedet sich, müssen Anwohner das Streugut wieder von den Wegen entfernen.

Wer kommt für Schäden auf?

Stürzt ein Fußgänger und verletzt sich, drohen hohe Ansprüche des Betroffenen. Für Mieter oder Bewohner eines Einfamilienhauses besteht dann laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft Schutz durch die private Haftpflichtversicherung. Wer darüber hinaus vorsätzlich oder fahrlässig der Räum- und Streupflicht vor seinem Haus nicht nachkommt, zum Beispiel weil er im Urlaub ist, dem drohen jedoch Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Vermieter, Besitzer eines Mehrfamilienhauses oder Eigentümergemeinschaften brauchen demnach eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen können laut Verbraucherschützern auch einspringen, wenn ein Passant durch herabrutschenden Schnee vom Dach oder Eiszapfen verletzt wird - und zwar wenn Mieter oder Eigentümer eine Schuld trifft.

Wer räumt welche Straßen?

Innerorts sind immer die jeweiligen Kommunen für den Winterdienst zuständig. Kreisstraßen räumt die Kreisstraßenmeisterei, Landes- und Bundesstraßen werden von der Landesstraßenmeisterei bearbeitet. In Berlin kümmert sich die BSR um den Winterdienst, ausgenommen sind Straßen der Reinigungsklasse C. Das sind laut Straßenreinigungsgesetz [bsr.de] kleinere Straßen oder Wege, die nicht oder ungenügend ausgebaut sind. Hier sind die Anlieger verantwortlich dafür, die Gehwege - falls es welche gibt - und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte von Schnee und Glatteis zu befreien.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde erstmals am 28. November 2023 veröffentlicht.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.11.2023, 14 Uhr

42 Kommentare

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  1. 42.

    Andrea ist also mutig. Dann hoffe ich für sie (und die anderen), auch wenn ich Ihre Antwort zwar für „süß“ halte, aber eher übermütig. Bei diesen unberechenbaren Straßenverhältnissen kommen andere vielleicht an ihre Grenzen, auch wenn ich selbst mein Rad vermeintlich unter Kontrolle habe. Die paar Tage fahre ich mit der BVG.

  2. 41.

    Ich kann mich diesem Kommentar nur anschließen.
    Leider wächst der Egoismus immer weiter.
    Es wäre schön, wenn jeder Mitbürger*in wirklich den Blick weitet und andere Situationen als die eigenen wahrnimmt !

  3. 40.

    Leute die heute rausgegangen sind: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Menschen mit Kindern auf dem Weg zur und von der Betreuung, Schüler, Menschen, die einkaufen müssen, Menschen mit Behörden- oder Arztterminen, Lieferdienste die denjenigen etwas liefern, die nicht rausgehen....... etc., ja wirklich armselig diese Leute, die unser Land am laufen halten *augenverdreh*. Woher kommt diese Sicht auf die Welt ohne mal nach links und rechts zu gucken?

  4. 39.

    Wat für den Hickhack.
    Früher musste bis 7 Uhr der Schnee vom Hauswart weg sein und heute ist alles eine Diskussion wert.
    Armes Deutschland

  5. 38.

    Das Titelbild ist ein schlechtes Beispiel in Sachen Arbeitsschutz, sehr ungünstige Bildauswahl und nicht zur Nachahmung empfohlen.

  6. 37.

    Wer an den paar Tagen die wir noch Schnee haben unbedingt rausscheissern muss, naja dem ist nicht mehr zu helfen. Das schlimme ist ja, das sind genau die Älteren, die da irgend einen Drang zum Spazierengehen verspüren wenn es glatt draußen ist. Aber vielleicht hat das die Natur eben so einprogrammiert...

  7. 36.

    Mein Tipp für einen Bürokratieabbau. Schnee und Eis sind nunmal glatt. Weiß jeder! Wieso müssen arbeitstätige Menschen am Arbeitstag sich um so einen Blödsinn kümmern. Reicht nicht einmal abends Schnee schieben? Zum Glück kann ich Homeoffice machen. Die armen Leute, die das nicht können.

    Aber wir sind ja hier in Deutschland, dass muss es schon ordentlich zu gehen, solange das Ordnungsamt Zettel verteilen kann.

  8. 35.

    Wir haben selbst eine kleine Hütte, räumen selbst und wenn das nicht oder nicht mehr geht, muss man halt eine Firma beauftragen. Das sind Kosten, die nunmal zu einem eigenen "Anwesen" dazugehören und jedem der nicht nur Singen und Klatschen hatte von Anfang an klar sein müssen. Steuern zahlen sie auch nicht fürs Schneeräumen. Das was sie dann von der Firma bekommen, nennt man Rechnung und ist sogar steuerlich absetzbar außerdem sind sie sauber aus der Halftung raus (Bundesgerichtshof vom 22.01.08 AZ: VI ZR 126/07 ). "Papp"-schild an den Zaun: Schneeräumung durch ....
    Dann ist auch der private "Oberförster" ruhig.
    Meine Güte, kann es denn so schwer sein?

  9. 34.

    Die gewobag in Spandau macht auch nichts.
    Dafür wird jedes Jahr MEHR für den Winterdienst auf der Nebenkostenabrechnung verlangt- für was?
    Genau, fürs Nichtstun...

    Als Schwerbehinderte mit Gleichgewichts- und Knieproblemen & Sehstörungen & Hämophilie überlege ich es mir 3mal, ob frisches Obst & Gemüse sowie Brot wirklich so wichtig sind, daß ich dafür nen Knochenbruch riskieren soll!

  10. 33.

    Zeichen 237.
    Ausnahme: Dreck/Glas/Glätte/Schnee. Dann darf der Radfahrer dieses Pflicht ignorieren

  11. 32.

    Gewobag in Schöneberg bekommt es Null hin. Auf den Bürgersteig wurde nur teilweise geschippt, bei unseren Nachbarn gar nicht. Im Hof vor den Mülltonnen, aber nicht die Wege zu den Mülltonnen.
    Das jedes Jahr immer wieder, da ständig wechselde Firmen mit Menschen die ausgebeutet werden.
    Anschreiben nutzt nix, keine Reaktion oder Verbesserung. Gestern war Salz dabei, was in Berlin verboten ist.

  12. 31.

    Falsch, wo ein Radweg durch ein Schild ausgewiesen ist, muss dieser auch genutzt werden. Leider kennen zu viele Radfahrer die Verkehrszeichen nicht, oder wollen diese nicht kennen.

  13. 30.

    Wie jedes Jahr kommt nicht nur der Winter, auch die Einsicht, für die Kommunen gelten keine Schneeräumpflichten, Abstumpfpflichten. Überall der Gehweg geräumt, wenn auch nie die anderthalb Meter Breite. Abrupt hört die Beräumung da auf, wo der Bezirk zuständig ist. Haltestellen erhalten maximal Split, also oben drauf. Ansonsten, ja ein paar Meter entfernt einriesiges Schulgelände, zwei Straßen tangierend, null komma nichts. Steht aber nur als Einzelbeispiel. Bei uns immer wieder lustig, die hochqualifizierten Fahrer fahren auf dem Gehweg so, dass das Schild den Schnee in den Zugang schaufeln.

  14. 29.

    Haben Sie schonmal daran gedacht, dass nicht alle Menschen auf 2 Beinen gehen? Es gibt auch zahlreiche Menschen, die nicht zu Fuß unterwegs sind oder ihre Kinder in eine Kita bringen müssen. Aber gut, bleiben halt alle zu Hause, die sich nicht gut durch den Schnee bewegen können....ist ja eh Freitag, wer arbeitet da schon noch.

  15. 28.

    Die städtische Howoge hat ein Mäneken geschickt, mit einem Baumarktschneeschnieber, für die ganze Straße. Das Ergbnis entsprechend, aber dafür abkassieren.

  16. 27.

    Der Satz, innerhalb der Ortschaften sind immer die Kommunen für den Winterdienst verantwortlich, ist falsch. Es gibt in jeder Kommune Straßenklassifizierungen, nach denen gem. Straßenreinigungs- und Winterdienst-Satzung festgelegt ist, welche Straßen durch die Kommune geräumt werden und für welche Straßen die Verantwortung des Winterdienstes auf die Anlieger übertragen wird.

  17. 26.

    Heute früh um 5.30Uhr waren die Haltestellen nicht geräumt .Nicht auszudenken wenn da einer stürzt

  18. 25.

    Und was ist dort, wo keine Gehwege vorhanden sind, wie in den Randbezirken durchaus üblich?

  19. 24.

    Wohnen sie in Köpenick?
    Beide Fakten kommen mir nämlich sehr bekannt vor!

  20. 23.

    Wo ich wohne, gibt es Radwege, die man jetzt auch nicht nutzen kann, alles vereist. Allerdings kann man die auch bei Dunkelheit nicht nutzen, denn die sind einen halben Meter tiefer als die Straße und man hat ständig das Licht der Autos im Gesicht, es blendet, obwohl sie mit Abblendlicht fahren. Schade ums Geld fürs sinnlose Wege. Ich verstehe den Ärger der Radfahrer bei Schnee und Eis. Ich fahre auch Auto und ärgere mich auch über Autofahrer, die Radfahrer bei Gegenverkehr überholen. Ich glaube, wenn man selbst auch Rad fährt, verhält man sich als Autofahrer rücksichtsvoller.

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